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Rückbank als Rückenlehne

Verfasst: 27.04.2015, 11:40
von RessiX
Hey leute, ich hab heute mal 2 fragen zur rechtlichen situation:

1.:

Bei meinem 50er Agility kann man den hinteren teil der rückbank nach vorne hochklappen, darunter versteckt sich u.a. der tankdeckel. Das schanier macht mir nen recht stabilen eindruck, und die hochgeklappte rückbank könnte man so als rückenlehne verwenden. ist das erlaubt?

2.:

bei einem kleineren sturz ist mir letztens der rechte aussenspiegel abgebrochen. wie ist das rechtlich? sind 2 aussenspiegel pflicht, oder reicht (wie beim auto ja auch) der linke aussenspiegel?

Verfasst: 27.04.2015, 11:51
von Daxthomas
Für genau das ist die Sitzbank gedacht !!
Der rechte Spiegel ist beim fuffi Wurscht !!

Re: Rückbank als Rückenlehne

Verfasst: 27.04.2015, 19:14
von UweF
RessiX hat geschrieben: sind 2 aussenspiegel pflicht, oder reicht (wie beim auto ja auch) der linke aussenspiegel?
Beim Roller weiß ich jetzt nicht, aber beim Auto reicht der linke Aussenspiegel, weil du als zweiten noch den Innenspiegel hast. Hast du einen Anhänger am Auto der die Sicht mit dem Innenspiegel versperrt, brauchst du einen rechten Aussenspiegel.

Verfasst: 27.04.2015, 19:25
von Peter-Bochum
Quelle TÜV Süd


Bild

Verfasst: 06.05.2015, 11:41
von RessiX
Danke euch, die antworten waren sehr hilfreich =)

Verfasst: 06.05.2015, 13:45
von Daxthomas
Das ist aber für Motorräder , Zusassungsplichtige Fahrzeuge !!!
Bei 50er reicht der linke.

Verfasst: 06.05.2015, 15:00
von Peter-Bochum
Steht doch da, Dax. Alles was unter 100 fährt. Die EU Verordnung bezieht sich auch auf 50, Mofa's und LKräder.

http://europa.eu/legislation_summaries/ ... 221_de.htm


Peter

Verfasst: 04.06.2015, 11:21
von Sokratekk
Mofa 25 - 1 Spiegel; KKR (45 km/h) - 2 Spiegel