Seite 1 von 1

Blinker

Verfasst: 08.04.2015, 19:37
von brezi
Lenkerendenblinker TÜV oder nicht?
Danke für eure Antwort

Verfasst: 09.04.2015, 14:36
von Frank67
in welchem Zusammenhang möchtest du das wissen?

Wenn mit E-Kennzeichnung können Lenkerendenblinker/Ochsenaugen die vorderen Blinker ersetzen. Eine Eintragung ist nicht nötig.
(Der TÜV-er dürfte also nichts zu meckern haben)

Hintere Blinker müssen aber weiterhin vorhanden sein!
Einzige Ausnahme: Wenn das Fahrzeug werksseitig (also das Fahrzeug so zugelassen/abgenommen wurde) nur Ochsenaugen am Lenker und keine hinteren Blinker -also wie bei diversen Oldtimern (z.B. Simson-Vogelserien, u. a. die Schwalbe)- hatte, ist auch weiterhin der alleinige Betrieb der Ochsenaugen erlaubt.

Verfasst: 09.04.2015, 21:15
von Allwetter
Lenkerblinker am GTI??? Machma Bilder online. Bin gespannt wie das aussieht.
Finde das die Kuhaugen an mancher Vespa echt hässlich sind, ist aber reine Geschmacksache. Habe noch nie ein People mit sowas gesehen. Wie kommst du auf so eine Idee, einfach so oder damit du besser beim abbiegen gesehen wirst. Stelle mal Bilder rein wenn du alles parat hast. :roll:
Bin mal gespannt ob Tüv oder kein Tüv.

Verfasst: 10.04.2015, 12:41
von brezi
Kuhaugen sollen es nicht werden,finde ich selber hässlich.
Aber LED Blinker am Lenker um besser gesehen zu werden, schon.
Ich überlege aber noch ,ob ich es überhaupt mache.