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ABE unauffindbar....TÜV Betriebserlaubnis in Planung....
Verfasst: 20.07.2014, 17:40
von a2baska
Hi Forumler,
Wie der Titel schon sagt, habe ich die original ABE irgendwie verloren. Nun möchte ich mit meinem Roller zur Polizei fahren, dort bekommt man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, mit der ich mir direkt beim TÜV eine neue Betriebserlaubnis ausstellen lassen kann! Habe hier im Forum gelesen, dass Fahrzeuge, die älter als 4 Jahre alt sind, keine 2. Ausfertigung von KYMCO bekommen, sondern diese beim TÜV beantragt werden müssen. Mein yager gt 50 ist vom BJ 2007. ich habe auch gelesen, dass es beim TÜV stressfreier zugeht, wenn man eine vergleichs ABE von einem identischen Fahrzeug hat, damit der Prüfingenieur nich alles selbt in Erfahrung bringen muss..
Ist hier jemand im Forum, der mir seine Papiere als Vergleichs ABE zur Verfügung stellt? Natürlich solltet Ihr die FIN Nr. von eurem Fahrzeug xxxen oder unkenntlich machen.
Das wäre für mich echt eine Hilfe...
Nächste woche fahre ich zur Polizei, für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung....
Dann müsste doch alles wieder Legal sein.. Oder fehlt da noch was?
Danke im Voraus für die Mühen...
Gruß
Verfasst: 20.07.2014, 18:02
von Frank67
Nicht immer aufs Hörensagen verlassen...
Ich würde zuerst bei der dich betreuenden Kymco-Werkstatt vorbei fahren und die bitten, sich mit MSA in Verbindung zu setzen, ob du von denen eine Zweitschrift der COC bekommst.
(Ich glaube, da war ein Unterschied zwischen den 50ccm und den Größeren, was die Ausfertigung einer Zweitschrift betrifft)
Sollte von MSA ein NEIN kommen, dann erst würde ich den Weg über TÜV/DEKRA wählen.
Falls wirklich eine Kopie erleichternd ist (meist ist es das), dann sollte es aber das selbe Model mit selbem Baujahr sein
Hast du noch deine BA? (Da stehen doch die "Taktischen Daten auch drin)
Hattest du die Daten FIN- und Motornummer eingetragen?
Auch der Kaufbeleg (Quittung, Kaufvertrag) können bei der Neuausfertigung der ABE und der polizeilichen Unbedenklichkeitsbescheinigung von Vorteil sein.
Verfasst: 20.07.2014, 18:35
von a2baska
Frank67 hat geschrieben:Nicht immer aufs Hörensagen verlassen...
Ich würde zuerst bei der dich betreuenden Kymco-Werkstatt vorbei fahren und die bitten, sich mit MSA in Verbindung zu setzen, ob du von denen eine Zweitschrift der COC bekommst.
(Ich glaube, da war ein Unterschied zwischen den 50ccm und den Größeren, was die Ausfertigung einer Zweitschrift betrifft)
Sollte von MSA ein NEIN kommen, dann erst würde ich den Weg über TÜV/DEKRA wählen.
Falls wirklich eine Kopie erleichternd ist (meist ist es das), dann sollte es aber das selbe Model mit selbem Baujahr sein
Hast du noch deine BA? (Da stehen doch die "Taktischen Daten auch drin)
Hattest du die Daten FIN- und Motornummer eingetragen?
Auch der Kaufbeleg (Quittung, Kaufvertrag) können bei der Neuausfertigung der ABE und der polizeilichen Unbedenklichkeitsbescheinigung von Vorteil sein.
Ich habe leider nur die Originalrechnung/Kaufvertrag vom Händler, mehr nicht!
TÜV wäre für mich die günstigere Wahl, weil ein Freund Prüfingenieur ist!
Da würde ich mit einem Obulus davonkommen!
Oder muss ich den Weg über MSA gehen!?
Verfasst: 20.07.2014, 20:28
von Frank67
Na die Originalrechnung/Kaufvertrag wäre bei der Polimansei von Vorteil.
Du kannst über MSA versuchen, kannst aber auch gleich über TÜV/DEKRA versuchen. Da kann dir dein Bekannter auch Auskunft erteilen, was der bessere Weg wäre.
Ich bin mir jetzt nicht 100%-ig sicher: Aber ich habe mal etwas davon gehört, dass es eine Datenbank gibt, wo die Prüfbehörden anhand der Homologationsnummern die Daten abrufen können.
Kann sein, dass es sowas gibt, kann aber auch sein, dass da einer geflunkert hat. (Dein Bekannter müsste das dann ja wissen, wenn es tatsächlich diese Datenbank geben sollte)
Verfasst: 21.07.2014, 08:39
von MeisterZIP
Yager GT hat immer COC gehabt , also wird in diesem Fall immer MSA der Ansprechpartner .
MeisterZIP
Verfasst: 21.07.2014, 10:14
von a2baska
MeisterZIP hat geschrieben:Yager GT hat immer COC gehabt , also wird in diesem Fall immer MSA der Ansprechpartner .
MeisterZIP
Habe gerade mit MSA telefoniert, die meinten über einen Händler die Zweitschrift beantragen. Kostenpunkt 60€. Anschließend müsste ich zum Straßenverkehrsamt und Papiere ausfertigen lassen! Ist das alles Nötig?
Es ist doch nur ein 50ccm... Die Betriebserlaubniss sieht im Originalen aus ,wie auf einem etwas dickeren Papier gedrucktes etwas.. Mehr nicht..
Kann ich auch den Weg über den TÜV gehen, der ist mir lieber, weil evtl. Kostenlos. Ober bin ich hier gezwungen über die MSA zu gehen?
Gruß
Verfasst: 21.07.2014, 10:25
von MeisterZIP
Du MUSST die Papiere von MSA via Händler anfordern , ist halt ein COC und da geht es nicht anders .
Der Händler braucht für den Antrag eine Bescheinigung des STVA , dass das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet ist und dass der Importeur beauftragt wird , neue Papiere auszustellen . Anders geht es nicht , auch wenn du dich jetzt auf den Kopf stellst ...
MeisterZIP
Verfasst: 21.07.2014, 12:26
von a2baska
MeisterZIP hat geschrieben:Du MUSST die Papiere von MSA via Händler anfordern , ist halt ein COC und da geht es nicht anders .
Der Händler braucht für den Antrag eine Bescheinigung des STVA , dass das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet ist und dass der Importeur beauftragt wird , neue Papiere auszustellen . Anders geht es nicht , auch wenn du dich jetzt auf den Kopf stellst ...
MeisterZIP
hmmm...ok....
Dann werde ich das wohl so machen müssen!
Bekommt der Händler auch was für seine Mühen? Wieviel?
Die Bescheinigung bekomme ich wohl bei der Polizei, kostet wohl auch nichts, meinte der Beamte. ist ja schon mal was.
Verfasst: 21.07.2014, 12:28
von MeisterZIP
Die Polizei kannst du dir sparen , weil das STVA das auch macht , und dieser Antrag kostet so oder so auch Geld .
Was den Händler angeht : Das handhabt jeder unterschiedlich . Frag einfach mal nach . Es ist auch eine Sache des Aufwands : Holst du das COC beim Händler ab oder soll er es verschicken , auch das kostet ...
MeisterZIP
Verfasst: 21.07.2014, 12:44
von a2baska
MeisterZIP hat geschrieben:Die Polizei kannst du dir sparen , weil das STVA das auch macht , und dieser Antrag kostet so oder so auch Geld .
Was den Händler angeht : Das handhabt jeder unterschiedlich . Frag einfach mal nach . Es ist auch eine Sache des Aufwands : Holst du das COC beim Händler ab oder soll er es verschicken , auch das kostet ...
MeisterZIP
So jetzt aber auch mit allen gesprochen!
So wollen die es nun haben.
1. Zur Polizei gehen, einen Schein ausstellen lassen (das das Fahrzeug nicht gestohlen gemeldet wurde). (Kostenfrei)
2. Mit diesem Schein zur KFZ-Zulassungsstelle gehen und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen. (10,20€)
3. Zum Kymco Händler des Vertrauens gehen und Zweitschrift beantragen! (Wobei MSA hier 60€ für die Zweitschrift haben möchte) was der händler für die Bestellung in meinem Namen nimmt, ist noch nicht klar!
So wollen es die Behörden haben.
Schauen wir mal...
Danke für die Infos...
händler meines vertrauens....tssshh
Verfasst: 23.07.2014, 10:16
von a2baska
Also ich habe mich nun auch bei dem Händler in meiner Nähe informiert!
Dieser wird auf der Kymco seite, als Vertragshändler ausgegeben!
Der möchte doch tatsächlich 30€ für das Beantragen der Papiere haben.
Ich finde das ein bisschen happig. Ich meine, ich kaufe meine Teile immer bei dem, und der Zahlt es mir mit Wucherpreisen zurück.. Arsch...
Wobei ich hier im Forum von Händlern gelesen habe, die einfach nur die 60€ von MSA in Rechnung stellen und gut ist. Gibt es andere Alternativen?
Muss sich einen Kymco Händler nehmen, oder kann ich irgendeinen Rollerhändler nehmen?
wer kann die Papiere überhaupt beantragen?
Gruß
