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Hab mal eine Verkehrsrechtliche Frage??

Verfasst: 23.06.2014, 12:36
von dalung
War vorhin in Sinsheim Rhein/Neckar/Kreis unterwegs. Dort ist ein Kreisel und da eine Strasse hoch die zu einem Baumarkt führt. Kurz nach dem Kreisel quert ein Fußgänger/ Radweg mit Schild ausgezeichnet, also kurz nach dem Kreisel die Fahrbahn (verständlich).

Dort fuhr vorhin ein alten Mann mit Sandalen und Braincap mit einem Leichtkraftroller auf dem Radweg, ich kam vom Kreisel und er kam mit einem Affenzahn auf dem Radweg/Fußgängerweg angerauscht. Er von links ich wollte vom Kreisel in die Strasse einbiegen. Es kam beinahe zur Kollision, Gottseidank habe ein vor ca. 2.Wochen neue Bremsbeläge verbaut.
Frage Wenns gekracht hätte wer hätte Schuld, Zeugen in den Dosen wahren genug rumgestanden. Ich weiß nur eins es hätte dann jemand eine blutige Nase gehabt.

Lg Michael.

Verfasst: 23.06.2014, 13:11
von Fipps
Michael ! wahrscheinlich darf er auf dem Rad / Fußgängerweg gar nicht fahren . Man müsste sich die Schilder anschauen können . Du hast sehr umständlich geschrieben . :wink:

Verfasst: 23.06.2014, 13:49
von tomS
Geht es um strafrechtliche Schuld (bei Unfall mit Verletzung) und/oder zivilrechtliche Haftung (bei Unfall mit Sachschaden)?

Mofas dürfen ausserorts (oder wenn explizit ausgeschildert auch innerorts) auf dem Radweg fahren. Leichtkraftroller (125er) natürlich nicht.
Wenn er von links kam, während Du den Kreisel (natürlich nach rechts) verlassen hast, ist er vielleicht entgegen der Fahrtrichtung gefahren. Natürlich gibt es auch Zweirichtungsradwege, kommt auf die Beschilderung an.
Und je nach "Affenzahn" und Übersichtlichkeit der Stelle kann die Geschwindigkeit völlig unangemessen sein.
Aber auf einem strassenbegleitender Radweg hat man gegenüber Ein-/Abbiegern meistens Vorfahrt. Da müsste man die genaue Stelle/Beschilderung kennen.
Und dann hängt es noch von der Betriebsgefahr ab. Ein Lkw-Fahrer haftet quasi immer, weil von seinem Fahrzeug eine hohe Betriebsgefahr ausgeht. Ähnlich ein Motorradfahrer gegenüber einem Radfahrer. Hängt also auch davon ab, mit was für einem Fahrzeug Du unterwegs warst.

Eines kann ich aber schon mit Gewißheit sagen: Sandalen und Braincap sind für die Vorfahrtsfrage unerheblich.

Verfasst: 23.06.2014, 14:12
von dalung
Hi Tomas, ja der hatte eine Vespa ET4 125cm, ich den GD 125cm, wie du schon scheibst war es ein strassenbegleitender Radweg und ich war der Ein oder Abbieger. Die PKW-fahrerin die das alles beobachtet hatte stand in der Autoschlange die wegen Rückstau nicht in den Kreisel einfahren könnten, er ist quasi mit der 125er durch die stehenden Autos hindurchgebrecht. Armer Irrer hätte ich mir das KZ gemerkt währe ich zur nächsten Polizeiwache.
Da Google maps so aktuell ist kann ich kein Bild von der Situation hochladen oder male ich mal eine Skizze.
:lol:

Lg und Dank nochmal
Bild

Verfasst: 23.06.2014, 14:44
von Frank67
Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, geht es um einen Leichtkraftroller (also mehr als 50 und bis zu 125ccm) auf einem Radweg?

Ein Leichtmofa(roller) und vielleicht auch ein Mofa(roller) dürften ja vielleicht noch auf dem Radweg fahren, aber kein Kleinkraftrad(Kleinkraftroller) und erst recht kein Leichtkraftrad/Leichtkraftroller!

Wäre es zum Crash gekommen, so denke ich, dass jeder eine Teilschuld bekommen hätte (§1 StVO) und wahrscheinlich der LKR die größere Schuld bekommen hätte, weil er auf dem Radweg nichts zu suchen hat und somit den Unfall fahrlässig provoziert hat.


Keine Ahnung, ob du den LKR-Fahrer nicht bereits so schon wegen der Benutzung des Radweges und der so entstandenen Nötigung (deine Notbremsung zur Vermeidung eines Unfalles) anzeigen kannst.
(Nicht auszumalen, was passiert wäre, wenn dir einer hinten reingeschossen wäre...)

Verfasst: 26.06.2014, 00:40
von UweF
Selbst mit dem Mofa darf man meines Wissens nur auf einem Radweg fahren, wenn es durch ein Zusatzschild ausdrücklich erlaubt ist. Mit einem 50er Roller der 45 km/h fahren darf ist es aber grundsätzlich verboten und mit größeren dann sowieso.

Verfasst: 26.06.2014, 07:39
von tomS
UweF hat geschrieben:Selbst mit dem Mofa darf man meines Wissens nur auf einem Radweg fahren, wenn es durch ein Zusatzschild ausdrücklich erlaubt ist.
"Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung"
Bundesministerium der Justiz, §2 StVO (4) hat geschrieben:... Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas Radwege benutzen.

Verfasst: 26.06.2014, 22:38
von UweF
Bluber bluber...es ging ja in der Hauptsache darum, dass man, wenn überhaupt (ob jetzt ausserhalb oder innerhalb oder mit oder ohne Zusatzschild) höchstens mit einem Mofa auf dem Radweg fahren darf, aber sobald das Zweirad schneller als 25 km/h fahren darf und kann es schon einmal garnichts mehr auf dem Radweg zu suchen hat.

Verfasst: 27.06.2014, 08:37
von dalung
Hi es ging ja in dem Thread gar nicht um Mofas, konnte ja das Kennzeichen kurz sehen . War eindeutig größer wie bei meinem . Es war ne 125er oder früher 80er. Es ging ursprünglich um die Frage wenn es gekracht hätte ob ich da eine Teilschuld hätte. Das mit den Mofas ist klar. Sonst hätten wir noch mehr Verkehrsopfer.

Verfasst: 27.06.2014, 09:00
von Fipps
Morgen MICHA !! Sicher : NICHT