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Mofa wie Schnell ??

Verfasst: 03.05.2014, 21:37
von 86teufel
Frage wie schnell darf eine Mofa über 25 km sein. So das die Rennleitung nichts kann. Habe da einen Roller , den bekomme ich inmoment nicht unter 32km .
Danke in vorraus. Bin mittlerweile schon von 65 km auf 32 km .
Denn der Roller hatte nur Mist als Drossel satz verbaut.
Wenn nicht muss ich den Vergaseranschlag noch weiter ändern.
mfg fritz

Verfasst: 03.05.2014, 22:14
von m3osi
32 laut Tacho oder GPS?

Verfasst: 04.05.2014, 08:35
von Daxthomas
32 kann auch schon zu schnell sein. Ein Kunde von mir wurde mal mit 32 erwischt und das Ding wurde sichergestellt. Wenn ich Drossle ist für unseren Tüv 32 auch tu schnell !!

Verfasst: 04.05.2014, 13:11
von Frank67
Ich meine, dass der Toleranzbereich 5% wäre...

Selbst bei 10% hieße das, dass der Roller nicht schneller als 27,5km/h laufen dürfte...


Ideal wäre ein Speed-Limiter (km/h-Begrenzer), wie sControll oder die Module auf dzb-world.com.

Wenn du nicht offen fahren willst, würde ich die Sachen zur Deaktivierung des Module nicht anschließen.


ABER:
Bedenke, dass diese Module nicht wirklich als Drossel anerkannt werden, auch wenn die das Modul deaktivierenden Erweiterungen nicht angeschlossen sind.
Man kann also nur auf die Gnade der Kontrolleure hoffen, dass sie bei Verwendung dieser Module (ohne angeschlossener Deaktivierungselemente) den Willen des Fzg-Besitzers anerkennen, dass das Fzg wirklich nur im zulässigen km/h-Bereich läuft...

---

Funktion des Speed-/km/h-Begrenzers:

"freie Motordrehzahl" bis die eingestellte Speed erreicht ist. Dann wird die Motordrehzahl gedrosselt, indem so lange "Zündaussetzer" (jeder 3. Funken) erzeugt werden oder die Zündfunken komplett unterbunden werden, bis der Bock wieder unter diese eingestellte Grenze fällt.
Man sollte bei Erreichen der Speedgrenze also das gas weit genug zurücknehmen...



Aber ich denke, dass es auch mit herkömmlichen Mitteln gehen dürfte:

Original-CDI mit 25km/h-DZB, gedrosselte Vario-Gleitbuchse und notfalls ein Vario-Drosselring-Abstimm-Set...

Verfasst: 04.05.2014, 15:49
von tomS
Toleranz im Gesetz: nullkommanull.
Übliche Toleranz der Rechtsprechung 10% für Verschleiß und Fertigungstoleranzen. Aber nur, wenn ansonsten vorschriftsmäßig gedrosselt.
Toleranz der mobilen Rollenprüfstände: 5km/h.

Verfasst: 13.05.2014, 21:09
von 86teufel
HABT IHR RECHTT, WERDE MIT EINEN NAVI AUSPROBIEREN.

MELDE MICH DANN WAS ES ERGEBEN HATTE. MFG FRITZ

muss noch mal fragen, die habe den Vergaser mit eingetragen ,

da dieser ja defekt war musste ich den ja wechsel. Muss der

umgetragen werden ? Denn das hab ich noch nie gesehen das ein

Vergaser eingetragen wurde.

Verfasst: 14.05.2014, 11:33
von tomS
Ein eingetragenes Teil darf nur durch ein gleiches Teil ersetzt werden. Sonst muß man natürlich den Eintrag ändern lassen (und das wird oft weiteren Prüf-Aufwand kosten).

Verfasst: 24.06.2014, 12:32
von ERZ-Gebirgsjäger
xxx

Verfasst: 24.06.2014, 12:35
von ERZ-Gebirgsjäger
xxx

Verfasst: 24.06.2014, 12:59
von Karl 47
Hallo ERZ Gebirgsjäger,

im Prinzip hast du Recht mit dem eigenen Tun und der Verantwortung dafür. Nur damit das nicht jeder nach seinem Gutdünken tut, gibt es StrV Regeln und die Verantwortung liegt auch darin, diese einzuhalten. Das ist auch sicher Konsens hier im Forum, denn wir möchten alle unser schönes Hobby lange genießen und wieder gut zu Hause ankommen.

Gruß Karl

Verfasst: 24.06.2014, 13:53
von tomS
ERZ-Gebirgsjäger hat geschrieben:Wenn du ein Mofa besitzt, das auf Grund seiner Bauartbedingung 100 Km/h fährt, oder auch mehr, kannst du nichts dafür. Es ist also nicht deine Schuld!
Wenn du mit diesem Mofa jedoch mehr als die erlaubte Geschwindigkeit von 25 Km/h fährst und erwischt wirst, hast du die A...Karte.
Sorry, aber das ist so vereinfacht falsch.
Wer soll den sonst verantwortlich sein, wenn nicht der Fahrer/Halter/Eigentümer?
Ein Fahrzeug, was nicht ordnungsgemäß ist, muß ordnungsgemäß gemacht werden, damit es benutzt werden darf.
Ein "Mofa" was 100 fahren kann, ist kein Mofa. Sondern z.B. ein Leichtkraftrad.
Egal, wie schnell man aktuell fährt, es ist kein Mofa. Ein Motorrad wird doch nicht zum Mofa, nur weil man im 1.Gang die Kupplung schleifen lässt.
Folglich braucht man dafür einen Führerschein, selbst wenn man nur in Schleichfahrt umparkt.

Wer also vom Hof des Händlers mit einem neugekauften Mofa fährt und feststellt, dass sich der 1.Gang des "Mofas" sich bis 130km/h durchziehen lässt, verlangt besser unverzüglich (und bis dahin nicht weiter fahren!) vom Händler die ordnungsgemäße Drosselung.
Dann ist der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zwar objektiv schon mit der Fahrt vom Hof erfüllt, aber die subjektive Vorwerfbarkeit nicht.

Verfasst: 29.06.2014, 21:09
von ERZ-Gebirgsjäger
@tomS,

du solltest dich intensiver mit unserer Gesetzgebung auseinandersetzen.

LG

Manfred

Verfasst: 29.06.2014, 22:12
von ERZ-Gebirgsjäger
xxx

Verfasst: 29.06.2014, 23:25
von tomS
Von Dir würde ich mich aber nicht vertreten lassen. ;)
Mofa bauartbedingt 100km/h... :roll:

Verfasst: 30.06.2014, 08:35
von ERZ-Gebirgsjäger
xxx

????

Verfasst: 30.06.2014, 15:20
von Peter-Bochum
Wie verstehe ich dann die FEV ????

Führen von Kraftfahrzeugen

1. Allgemeine Regelungen

§ 4 Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen

 (1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind

1.einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor auch ohne Tretkurbeln, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, daß die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein......

dort ist doch die Bauart definiert.

Verfasst: 30.06.2014, 15:22
von Atlas
Ich schließe mich der Ansicht von TomS an. Schon mal was von Gefährdungshaftung gehört?

Verfasst: 30.06.2014, 21:27
von ERZ-Gebirgsjäger
xxx

Verfasst: 30.06.2014, 23:06
von Ulrich
Eigendlich ganz einfach:
24,9999 km/h + die 10%. die der Tacho vor-eilt...
Also auf dem Tacho 27,49999...
Dann bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite...

Apropos "sicher":
Auf meinem Weg zur Arbeit treffe ich oft auf einen Mofa-Roller - der fährt so scharf rechts, fast "im Rinnstein", und beobachtete mehrfach, das der dennoch gefährlich eng überholt wurde...

Mmmh...
Seitdem "schütze" ich den auf dem gemeinsamen Teilstück des Weges, in dem ich hinter dem bleibe, auf der Straßen-Mitte....
So zwinge ich die Autos, in weitem Bogen zu überholen...
Inzwischen weißb ich auch, wo das Mofa links von meinem Weg abbiegt:
Also setze ich auch links den Blinker... - um dann geradeaus meines Weges zu ziehen...

"Mit-denken" ist nicht schwierig, kostet auch nichts - nicht mal "Überwindung"....

Wieso hat eigendlich die Mehrheit der "Verkehrsteilnehmer" damit so ein Problem?

fragt
der Ulrich