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Urteil: Absichtlicher „Bike-Abschuss“ durch Pkw

Verfasst: 25.03.2014, 12:12
von MarcoZH
Gerade was wunderbares gelesen:

"Urteil: Absichtlicher „Bike-Abschuss“ durch Pkw nur einfache Körperverletzung
Urteil stuft Unfälle zwischen Pkw und Motorrad neu ein"

link: http://www.bikeundbusiness.de/markt/art ... cmp=nl-244

Da bekommt man doch nen Hals.

Gruss,
Marco

Verfasst: 25.03.2014, 12:42
von Frank67
Das kann doch nicht wahr sein!?!

Wäre der betroffene Motorradfahrer Richter am BGH... - Wie wäre dann das Urteil ausgefallen?

Verfasst: 25.03.2014, 13:05
von MeisterZIP
Neee neee .... gefährlich wirds also nur , wenn er direkt auf der Motorhaube sein Rückrat zerbröselt und nicht erst auf der Straße ... Was haben wir für ein tolles Land ... :cry:

MeisterZIP

Verfasst: 25.03.2014, 13:14
von gevatterobelix
Hallo Marco,

hier ist die Urteilsbegründung nachzulesen:
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/13/4-453-13.php
Ich empfinde diese nicht nur als weltfremd, sondern auch als falsches Signal an charakterschwache (cholerische) Fahrzeugführer.

Der Gesetzestext lautet wie folgt:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__224.html

An anderer Stelle wird das näher erläutert:
Das die Tatbegehung u.a. "mittels einer Waffe beziehungsweise eines gefährlichen Werkzeugs" durchgeführt worden ist. Als gefährliche Waffe ist dabei auch "Fahrendes Kraftfahrzeug" genannt. http://www.juraforum.de/lexikon/gefaehr ... verletzung

Gruß von Gevatter Obelix

Verfasst: 25.03.2014, 13:17
von Frank67
Ne Meister, nicht das Land ist schuld, sondern die Rechtsprechung!

Heutzutage wird nicht mehr der gesamte Wortlaut eines Paragraphen für die Rechtsprechung zitiert, sondern nur noch ein Teilsatz eines Paragraphen, der alleine gelesen einen ganz anderen Sinn ergibt, als der gesamte Paragraph im Stück gelesen!

Auch die Sache mit "es zählt nur der schwerwiegendste Delikt" anstatt "Delikte werden beim Strafmaß addiert"...

...dazu die Anerkennung solcher Ausreden, wie "Ach ich hatte doch sooooooooooo eine schlechte Kindheit..."

<Kopfschüttel>

Verfasst: 25.03.2014, 13:22
von MeisterZIP
Naja, zum Land gehören auch dessen Richter ... meist heutzutage altes 68er Gesocks , Gutmenschen , das Hirn in der Jugend bereits weg gekifft ...

MeisterZIP

Verfasst: 25.03.2014, 13:25
von MarcoZH
Gevatter...

Danke für den link mit der ausführlichen Rechtsauslegung. Macht's aber im Detail auch nicht besser. Ich kann es nachvollziehen das schwere Körperverletzung einen direkten kausalen Zusammenhang mit einer Waffe (lies hier Auto) hat, aber nur weil ich jetzt auf einem Roller oder Fahrrad oder was auch immer sitze und beim Abschuss erst durch den Aufprall auf dem Boden mir Verletzungen zu ziehe und nicht von der Motorhaube sollte doch wirklich unerheblich sein. Diese Rechtsauslegung ist massiv falsch. Ich hoffe nur das der Motorradfahrer dieses Urteil an den EU-GH weiterzieht.

Verfasst: 25.03.2014, 13:40
von gevatterobelix
Hallo Marco,

ich stimme Dir da voll zu. Ein kleiner Lapsus ist Dir in Deiner Antwort unterlaufen: In dem Urteil geht´s um gefährliche und nicht um schwere Körperverletzung. Dies ist ein anderer Tatbestand http://dejure.org/gesetze/StGB/226.html

Gruß von Gevatter Obelix

Verfasst: 25.03.2014, 13:56
von Masterjack
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr kann ja bis 1o Jahre geben, da hat wohl jemand schon beim aufgehobenen Urteil extrem mildernde Umschläge bekommen.

http://dejure.org/gesetze/StGB/315.html

Wenn mir dass passiert wäre hätte ich den angesprochenen "Täter-Opfer-Ausgleich" mit geeigneten Mitteln durchgeführt, bzw. durchführen lassen...dann hätte er sich in seine böse Kindheit zurückgesehnt..

Verfasst: 25.03.2014, 14:12
von gevatterobelix
Hallo Masterjack,

der von Dir angeführte § 315 StGB bezieht sich auf "Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr". Du meinst bestimmt § 315b StGB
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315b.html http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315b.html
Diese Rechtsnorm ist bei der Verurteilung mit angewendet worden.

Gruß von Gevatter Obelix

Verfasst: 25.03.2014, 14:36
von Masterjack
Richtig.

Ich stell mit vor wie das Urteil ausgefallen wäre, wenn das ein Dienst-Krad der Polizei gewesen wäre..

Verfasst: 25.03.2014, 14:42
von gevatterobelix
Masterjack hat geschrieben:Richtig.

Ich stell mit vor wie das Urteil ausgefallen wäre, wenn das ein Dienst-Krad der Polizei gewesen wäre..
Hallo Masterjack,

viele Richter urteilen in solchen Fällen, dass der Polizist speziell ausgebildet ist und in seinem Berufsalltag mit solcher Art "Zwischenfällen" zu rechnen und diese auszuhalten hat.

Gruß von Gevatter Obelix

Verfasst: 25.03.2014, 14:44
von MarcoZH
wie das wäre dann ein "Betriebsunfall" und keine Körperverletzung mehr?

Verfasst: 25.03.2014, 14:51
von gevatterobelix
Hallo Marco,

ganz so ist´s nicht, aber die Praxis an deutschen Gerichten ist nicht selten, dass milder geurteilt wird, wenn Polizeibeamte in Ausübung ihres Dienstes Opfer von Straftaten geworden sind. So sieht der Schutz des Staates für die Leute aus, die, manchmal auch mit Gefahr für eigene Gesundheit oder gar Leben, die Rechtsgüter des Staates schützen.

Gruß von Gevatter Obelix

Verfasst: 25.03.2014, 21:06
von UweF
Das ist eine absolute Frechheit!!! Die haben doch nicht mehr alle Latten am Zaun! Wenn er einen ABSICHTLICH umfährt ist das für mich schon fast ein Mordversuch....! Das heißt also in Zukunft können uns die Autofahrer einfach runter holen, solange uns nichts schlimmeres passiert ist das ja vollkommen in Ordnung, vielleicht gibts dann sogar noch eine Belobigung......

Aber bei einem Unfall mit einem Fußgänger oder Radfahrer haftet erst einmal grundsätzlich der Autofahrer wegen der vom Fahrzeug ausgehenden Betriebsgefahr...

Verfasst: 26.03.2014, 08:35
von gevatterobelix
UweF hat geschrieben:Das heißt also in Zukunft können uns die Autofahrer einfach runter holen, solange uns nichts schlimmeres passiert ist das ja vollkommen in Ordnung, vielleicht gibts dann sogar noch eine Belobigung
Hallo Uwe,

bei einem Verkehrsunfall mit Verletzten, unabhängig davon, ob Verletzter/Unfallverursacher Auto-/Motorrad-/Fahrradfahrer oder Fußgänger sind, wird gegen den Verursacher ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB http://dejure.org/gesetze/StGB/229.html ) eingeleitet. Bei dem hier diskutierten Urteil wurde seitens des BGH das vorliegen des Tatbestandes der gefährlichen Körperverletzung verneint, wobei die Begründung dafür als spitzfindig empfunden wird und deshalb für Diskussion gesorgt hat. Bei der Verurteilung ist aber der § 315b StGB "Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr" mit herangezogen worden, so dass die Tat, absichtlich herbeigeführter Zusammenstoß des vom Täter geführten Autos mit dem Motorrad, bei der Verurteilung berücksichtigt worden ist.

Gruß von Gevatter Obelix

Verfasst: 26.03.2014, 08:56
von UweF
Ich habe diesen von dir zitierten Satz extra etwas überzogen geschrieben, aber abgesehen von dem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr ist das für mich eine gefährliche und vorsätzliche Körperverletzung, da es überhaupt nicht abzusehen ist, welche Verletzungen durch so eine Tat entstehen und wie gesagt kann so etwas bei einem Zweiradfahrer bis zum Tod führen. Wie du auch schreibst, wird wegen fahrlässiger Körperverletzung sowieso geprüft, aber bei einem ABSICHTLICHEN Abschuss zwischen Auto und Motorrad ist es meiner Meinung nach immer gefährliche Körperverletzung. Dieses Urteil ist in meinen Augen einfach eine Frechheit, ob nun eine Berührung zwischen Auto und Körper oder Auto und Motorrad stattgefunden hat, hat doch überhaupt nichts damit zu tun ob fahrlässig oder gefährlich, denn ausschlaggebend für die Verletzung war einfach das absichtliche über den Haufen fahren. Genau um diese Spitzfindigkeit geht es ja, sorry aber wo da der Unterschied ist kann ich in keinster Weise nachvollziehen und dass der gefährliche Eingriff in den Strassenverkehr mit herangezogen wurde ist ja wohl eine Selbstverständlichkeit, hat aber meiner Meinung nach auch nichts mit der Einschätzung der Körperverletzung zu tun.

Verfasst: 26.03.2014, 09:20
von gevatterobelix
Hallo Uwe,

ich hatte ja schon geschrieben, dass ich die Urteilsbegründung bezüglich des nicht erfüllten Tatbestandes der gefährlichen Körperverletzung als weltfremd und spitzfindig empfinde. Daraus ließe sich dann auch schlussfolgern, dass im Falle des unabsichtlichen Zusammenstoßes der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung nur dann erfüllt wäre, wenn die Verletzung durch direkten Kontakt hervorgerufen worden wäre. Der ursächliche Zusammenhang zwischen Zusammenstoß und durch Aufprall, beispielsweise auf die Straße, erlittener Verletzung wäre damit praktisch nicht mehr gegeben.

Gruß von Gevatter Obelix

Verfasst: 26.03.2014, 09:58
von frabe
Der Fahrer des PKW hatte im Übrigen keine Fahrerlaubnis und ist vom Unfallort geflüchtet.

Wenn der PKW-Fahrer absichtlich den Motorradfahrer gerammt hat, ist auf jeden Fall Vorsatz anzunehmen. Je nachdem in welchem Geschwindigkeitsbereich die Tat begangen wurde, ist zudem zu bewerten ob der PKW-Fahrer erhebliche Verletzungen des Motorradfahrers oder sogar dessen Tod billigend in Kauf genommen hat.

Das gesamte Strafmaß ist für die Summe der Straftaten nach allgemeinem oder zumindest nach meinem persönlichen Rechtsempfinden nicht angemessen. Deutsche Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz verpflichtet. Das ist gut so, sollte aber auch für die BGH-Richter Verpflichtung sein, rechtlich einwandfreie und für das Rechtsempfinden nachvollziehbare Urteile zu fällen. Solange man dem Täterschutz in Deutschland höhere Priorität als dem Opferschutz einräumt, wird die Akzeptanz der deutschen Rechtsprechung und damit auch die Akzeptanz die zu Grunde liegenden Normen zu befolgen, weiter schwinden.

Verfasst: 26.03.2014, 10:30
von tomS
UweF hat geschrieben:... ist das für mich eine gefährliche und vorsätzliche Körperverletzung, da es überhaupt nicht abzusehen ist, welche Verletzungen durch so eine Tat entstehen ...
Eben weil es nicht abzusehen ist, ist es nicht zwingend vorsätzliche KV! Allenfalls mit Eventualvorsatz.
Wer eine rote Ampel vorsätzlich überfährt, kann dabei den Radfahrer fahrlässig auf die Motorhaube nehmen.
Tatbestände sauber trennen und klassifizieren!

Und Meister,
diejenigen mit dem "weggekifften Gehirn" haben immerhin ihr Studium mit Bestnoten abgeschlossen. Die guten Absolventen können nur Staatsanwalt werden und die mittelmäßigen bis schlechten Anwalt.
Und die Allerbesten der Besten sitzen den Bundesgerichten vor.

Verfasst: 26.03.2014, 12:01
von UweF
tomS hat geschrieben:
UweF hat geschrieben:... ist das für mich eine gefährliche und vorsätzliche Körperverletzung, da es überhaupt nicht abzusehen ist, welche Verletzungen durch so eine Tat entstehen ...
Eben weil es nicht abzusehen ist, ist es nicht zwingend vorsätzliche KV! Allenfalls mit Eventualvorsatz.
Wer eine rote Ampel vorsätzlich überfährt, kann dabei den Radfahrer fahrlässig auf die Motorhaube nehmen.
Tatbestände sauber trennen und klassifizieren!

Und Meister,
diejenigen mit dem "weggekifften Gehirn" haben immerhin ihr Studium mit Bestnoten abgeschlossen. Die guten Absolventen können nur Staatsanwalt werden und die mittelmäßigen bis schlechten Anwalt.
Und die Allerbesten der Besten sitzen den Bundesgerichten vor.
Wenn ich jemand auf die Motorhaube nehme, ist es vorsätzlich, da ich sicher nicht davon ausgehen kann, dass demjenigen nichts passiert, sondern eher, dass ihn schwer verletze. Egal ob eine Verletzung passiert oder nicht, in so einem Fall ist es einfach Absicht jemanden verletzen zu wollen oder was nimmt man sich da sonst vor??? Da ist es doch sch... egal, ob er mit dem Auto das Motorrad oder den Fahrer erwischt hat, nur darum geht es doch in der schwachsinnigen Begründung, ob es eine schwere oder einfache Körperverletzung ist, es geht ja nicht um den Vorsatz

Zu deiner roten Ampel muss ich dir Recht geben, dass er evtl zwar die rote Ampel vorsätzlich überfährt, aber nicht vorsätzlich den Radfahrer.

Das die Allerbesten der Besten im Bundesgericht sitzen, würde ich einmal dahingestellt lassen, das ist eine sehr subjektive Wahrnehmung. Keiner weiß wie warum und durch wen oder welche Verbindungen die da sitzen. Und gute Noten sagen auch noch lange nichts über Vernunft , gesunden Menschenverstand oder sonstige Charakterzüge aus...

Vor allem aber sind die Gesetze für das Volk da und Urteile werden auch im Namen des Volkes gesprochen, darum sollten sie wenigstens einigermasen verständlich und nachvollziehbar für das Volk sein.

Verfasst: 26.03.2014, 12:18
von frabe
tomS hat geschrieben: Und Meister,
diejenigen mit dem "weggekifften Gehirn" haben immerhin ihr Studium mit Bestnoten abgeschlossen. Die guten Absolventen können nur Staatsanwalt werden und die mittelmäßigen bis schlechten Anwalt.
Und die Allerbesten der Besten sitzen den Bundesgerichten vor.
Sorry, Einspruch!
Eine Bestnote im Staatsexamen ist sicher ein Indiz für hervorragende Kenntnisse im geltenden Recht und die Fähigkeit diese Rechtskenntnisse auf konkrete Sachverhalte auch anwenden zu können. Aber daraus zu folgern, dass jemand als BGH-Richter geeignet ist, halte ich für gewagt.

Theoretisch hast du sicher recht und es sollte so sein, dass die höchsten Richter dieses Amt auf Grund der besten Befähigung erhalten. Das Verfahren nach dem BGH-Richter berufen werden unterliegt einem sehr hohen politischem Einfluss. Und dass bei politischen Entscheidungen außer objektiven Fakten auch immer häufiger andere Kriterien entscheiden, ist leider nichts Neues.

Verfasst: 26.03.2014, 14:08
von Masterjack
Denke auch, dass bei Besetzung wichtiger Justizstellen die Politik zuerst die Regelungen trifft..

Macht- und Kapitalinteressen stehen hier in diesem unseren Lande immer noch vor Leistung und können. War so, ist so, und wird wies aussieht zumindest noch ne Weile so bleiben...

Zum Thema zurück, wer vorsätzlich mit einem PKW z.B. eine Person umfährt bzw. in eine Menschenmenge rast bekommt wohl eher eine Anklage wegen versuchtem Totschlag, sitzt "der Feind" aufm Mopped gibts Milde Umschläge.

Wie wird wohl jemand angeklagt, der zum durchbrechen einer Straßensperre auf einen Polizisten zurast, der sein Leben nur durch einen Sprung zur Seite retten kann..

Verfasst: 12.04.2014, 18:33
von Broesel
Dann kann man wohl auch jemand vom Dach schupsen? Weil er stirbt ja nicht wegen dem schubser sondern erst wegen dem Aufprall. Hier in Deutschland stimmt schon lange vieles nicht mehr, doch das schlimmste ist.... keinen interessierts solange er nicht selbst betroffen ist. Was für eine kranke Gesellschaft!

Gefährliche Körperverletzung

Verfasst: 22.03.2015, 12:03
von Officer Mahoney
Gevatter Obelix, daß ein Auto, das zweckentfremdet eingesetzt wird, ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 224 StGB darstellt, war auch mein erster Gedanke.

Kommen nicht sogar noch

-der hinterlistige Überfall

und die

-das Leben gefährdende Behandlung

hinzu?

Verfasst: 23.03.2015, 20:59
von woky
MeisterZIP hat geschrieben:Naja, zum Land gehören auch dessen Richter ... meist heutzutage altes 68er Gesocks , Gutmenschen , das Hirn in der Jugend bereits weg gekifft ...

MeisterZIP
In diesem Wortlaut hat mir das ein LRD ( Jurist ) 1987 gesagt.

Der Kausalzusammenhang wurde nicht berücksichtigt ?
Hoffendlich kommt auch mal einer der beteiligten Richter in die Opfersituation :D
woky

Verfasst: 25.03.2015, 00:15
von Ulrich
Das erinnert mich wieder an eines meiner prägnatesten Erlebnisse mit der "Rennleitung"...
"Unnötiges Hin- und Herfahren" (ist ein Tatbestand) mit "Verkehrs-Behiderung" (hier: extrem langsames Fahren, auch ein Tatbestand) geht ja vielleicht noch..., aber dann:
Extrem überhöhte Geschwindigkeit (180 km/h auf ´ner Landstraße), gefährliches Überholen ("Schneiden" des Überholten), und direkt darauf ein äußerst gefährlicher Eingriff in den Verkehr (Vollbremsung 5 m vor dem Überholten)....

Das alles in meinem letzten Absatz beschriebene ist für mich in Tateinheit schlicht und ergreifend ein Mordversuch - vorsätzlich, und in gleich 2 Fällen! (Meine Frau war mit an Bord)

Klar, ich war auch ein wenig zu schnell für die Landstraße, aber:

Die "Verhältnismßigkeit der Mittel" war da wohl arg überstrapaziert:
Der "Vernünftigere" der beiden Chaoten in Uniform wußte wohl, was er verbrochen hat, und schrieb seinen Bericht entsprechend....
Der "Rädelsführer" kannte weder seinen Namen, noch die Tageszeit...

Ja, und meine netten "Freunde und Helfer" haben natürlich dabei auch noch eine vorsätzliche "Sachbeschädigung" in Kauf genommen:
Die erzwunbgene Vollbremsung hat meine gerade mal 3 Monate alten Vorderreifen das Leben gekostet:
Konnte ich weg schmeißen, wg. "Bremsplatten"...

Tja, soviel zu meinem Vertrauen zu "Freund und Helfern" - und:
Was Richter "im Namen des Volkes" so oft sagen müssen, weil sie sich ja an die Gesetze halten müssen...:

Ich bin sicher:
So mancher Richter stirbt in seinem "stillen Kämmerlein" vor Scham über das Gesagte... - weil er genau weiß, das es jedem gesunden Menschenverstand und Rechtsempfinden widerspricht...

schüttelt den Kopf
der Ulrich

Verfasst: 25.03.2015, 06:28
von tunnelzwerg
Also mir hat mal ein örtlicher Polizeichef gesagt bei meiner freundlichen Begrüßung:

"Ah mein Freund & Helfer."

"Falsch es heißt, Freund'chen ich hel'f Dir!!!!! :shock:

Verfasst: 25.03.2015, 08:00
von Officer Mahoney
Ulrich schrieb:

"Das erinnert mich wieder an eines meiner prägnatesten Erlebnisse mit der "Rennleitung"...
"Unnötiges Hin- und Herfahren" (ist ein Tatbestand) mit "Verkehrs-Behiderung" (hier: extrem langsames Fahren, auch ein Tatbestand) geht ja vielleicht noch..., aber dann:
Extrem überhöhte Geschwindigkeit (180 km/h auf ´ner Landstraße), gefährliches Überholen ("Schneiden" des Überholten), und direkt darauf ein äußerst gefährlicher Eingriff in den Verkehr (Vollbremsung 5 m vor dem Überholten)....

Das alles in meinem letzten Absatz beschriebene ist für mich in Tateinheit schlicht und ergreifend ein Mordversuch - vorsätzlich, und in gleich 2 Fällen! (Meine Frau war mit an Bord)

Klar, ich war auch ein wenig zu schnell für die Landstraße, aber:

Die "Verhältnismßigkeit der Mittel" war da wohl arg überstrapaziert:
Der "Vernünftigere" der beiden Chaoten in Uniform wußte wohl, was er verbrochen hat, und schrieb seinen Bericht entsprechend....
Der "Rädelsführer" kannte weder seinen Namen, noch die Tageszeit...

Ja, und meine netten "Freunde und Helfer" haben natürlich dabei auch noch eine vorsätzliche "Sachbeschädigung" in Kauf genommen:
Die erzwunbgene Vollbremsung hat meine gerade mal 3 Monate alten Vorderreifen das Leben gekostet:
Konnte ich weg schmeißen, wg. "Bremsplatten"...

Tja, soviel zu meinem Vertrauen zu "Freund und Helfern" - und:
Was Richter "im Namen des Volkes" so oft sagen müssen, weil sie sich ja an die Gesetze halten müssen...:

Ich bin sicher:
So mancher Richter stirbt in seinem "stillen Kämmerlein" vor Scham über das Gesagte... - weil er genau weiß, das es jedem gesunden Menschenverstand und Rechtsempfinden widerspricht...

schüttelt den Kopf
der Ulrich"


Und wenn sie nicht gestorben sind, bremsen sie Dich heute noch aus...

Solche Geschichten kenne ich zu Hauf, "wasserdicht" ist nicht eine Einzige.

Verfasst: 26.03.2015, 20:37
von Ulrich
Diese schon, denn die ist dokumentiert..., von den "Freunden und Helfern" - aber das wird ja allzu gern "unter dem Teppich" gehalten....
Kommt mir jetzt nicht mit den altbekannten Ausreden...
Das kenne ich bis zum Erbrechen...
:!:
der Ulrich

Verfasst: 27.03.2015, 07:40
von tomS
Ort und Zeit sind vielleicht identisch dokumentiert, doch der Rest könnte ein kleines bißchen abweichen. :roll:

Verfasst: 27.03.2015, 20:33
von Ulrich
Kann sein, denn meine Beschreibung des Vorfalls ist "sehr vorsichtig" dargestellt - im Klartext: Deutlich untertrieben!

Die durften sich "ganz schön" was von mir anhören...
Normalerweise würde jedem Polizisten bei so einer Ansage augenblicklich der "Kragen platzen" - doch Fehlanzeige:

Die haben sich das brav angehört und trauten sich zu keiner Widerrede...

Eigentlich hätten die sich bei mir bedanken müssen:
Ich hatte 3 Monate zuvor die Bremsanlage komplett erneuert.
Dieser Tatsache, und meiner (Gott sei Dank) richtigen und schnellen Reaktion verdanken die beiden (und der "Dienst-Benz") das Leben...

Seitdem darf ein Uniformierter vielleicht meine "Papiere" ansehen, mein Vertrauen haben die Schergen auf jeden Fall damit ein für alle mal verspielt,

grollt
der Ulrich

Verfasst: 27.03.2015, 22:27
von woky
Ulrich hat geschrieben:Kann sein, denn meine Beschreibung des Vorfalls ist "sehr vorsichtig" dargestellt - im Klartext: Deutlich untertrieben!

Die durften sich "ganz schön" was von mir anhören...
Normalerweise würde jedem Polizisten bei so einer Ansage augenblicklich der "Kragen platzen" - doch Fehlanzeige:

Die haben sich das brav angehört und trauten sich zu keiner Widerrede...

Eigentlich hätten die sich bei mir bedanken müssen:
Ich hatte 3 Monate zuvor die Bremsanlage komplett erneuert.
Dieser Tatsache, und meiner (Gott sei Dank) richtigen und schnellen Reaktion verdanken die beiden (und der "Dienst-Benz") das Leben...

Seitdem darf ein Uniformierter vielleicht meine "Papiere" ansehen, mein Vertrauen haben die Schergen auf jeden Fall damit ein für alle mal verspielt,

grollt
der Ulrich
Mein Gott, ist das ein selbstherrlicher Pausenclown.....

Die haben sich das brav angehört und trauten sich zu keiner Widerrede...
Die Polizisten schweigen wenn Ulrich seinen Auftritt hat :oops: :oops: :oops:
Der muß ja rhetorisch echt was "auf`m "Kasten " haben.
Und der ULRICH sieht direkt ob die gut "ausgebildet sind " :D

In der ges. Abfolge dürften deutsche Richter vor Ulrich zittern.


Diese Kapazität darf man nicht VERKÜMMERN lassen.

Wäre schade um Germany und die Welt.

Nach meiner Meinung sofort ins Kabinett von Angela Merkel als Polizistenausbilder oder Justizminister ( sehr dienlich für Rollerfahrer ).

woky

Verfasst: 28.03.2015, 21:45
von Ulrich
@woky:
Wenn Du Dir alles gefallen läßt, ist das Dein Problem...
Ich lasse mir eben nicht "alles" gefallen, weiß mich zu wehren - und notfalls zu verteidigen...

Zum besseren Verständnis:
Klar, ich hatte "was verbrochen" (zu schnell gefahren), und kassierte dafür eine Strafe..., aber:

Solche Strafen gehen immer "von bis..." - und da ist der "Einsatzbericht" des Polizisten eine wichtige Unterlage für den, der das "Strafmaß" per unfreundlichem Brief festsetzt...

Ich bin dabei mit größtmöglicher Milde davon gekommen - woran das wohl gelegen hat...? :roll:

Noch mal:
Ich habe kein Problem im Umgang mit Polizisten - aber ein derart überzogener Angriff auf mein Leben läßt mich schon mal ein wenig "ungehalten" reagieren...

Denk, was Du willst - aber:
Du wirst mich mit Deinen sinnfreien "Angriffen" nicht von meinem Standpunkt abbringen...

Alles verstanden?
:wink:
der Ulrich

Verfasst: 30.03.2015, 18:58
von Officer Mahoney
woky hat geschrieben:
Ulrich hat geschrieben:Kann sein, denn meine Beschreibung des Vorfalls ist "sehr vorsichtig" dargestellt - im Klartext: Deutlich untertrieben!

Die durften sich "ganz schön" was von mir anhören...
Normalerweise würde jedem Polizisten bei so einer Ansage augenblicklich der "Kragen platzen" - doch Fehlanzeige:

Die haben sich das brav angehört und trauten sich zu keiner Widerrede...

Eigentlich hätten die sich bei mir bedanken müssen:
Ich hatte 3 Monate zuvor die Bremsanlage komplett erneuert.
Dieser Tatsache, und meiner (Gott sei Dank) richtigen und schnellen Reaktion verdanken die beiden (und der "Dienst-Benz") das Leben...

Seitdem darf ein Uniformierter vielleicht meine "Papiere" ansehen, mein Vertrauen haben die Schergen auf jeden Fall damit ein für alle mal verspielt,

grollt
der Ulrich
Mein Gott, ist das ein selbstherrlicher Pausenclown.....

Die haben sich das brav angehört und trauten sich zu keiner Widerrede...
Die Polizisten schweigen wenn Ulrich seinen Auftritt hat :oops: :oops: :oops:
Der muß ja rhetorisch echt was "auf`m "Kasten " haben.
Und der ULRICH sieht direkt ob die gut "ausgebildet sind " :D

In der ges. Abfolge dürften deutsche Richter vor Ulrich zittern.


Diese Kapazität darf man nicht VERKÜMMERN lassen.

Wäre schade um Germany und die Welt.

Nach meiner Meinung sofort ins Kabinett von Angela Merkel als Polizistenausbilder oder Justizminister ( sehr dienlich für Rollerfahrer ).

woky


Klasse Beitrag, Woky!

Solche "Experten" trifft man im Straßenverkehr immer wieder.

Ganz still und leise werden die immer, wenn sie vor dem Richter sitzen, oder zur MPU zwecks charakterlicher Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen geladen werden.

Verfasst: 30.03.2015, 22:36
von tomS
Aber nicht unser Ulrich, der würde einen Richter sowas von zusammenfalten...
:roll:

Verfasst: 31.03.2015, 00:14
von Ulrich
Die letzten 3 Beiträge versuchen zwar mir zu widersprechen, gehen jedoch mit keiner Silbe auf den Sinn ein...

@woky:
In einer solchen Situation braucht es keine "Rhetorik" -
es genügt zumeist eine faktisch korrekte Zusammenfassung der Situation, einschließlich der berechtigten Vorwürfe...

Schließlich wird mann ja gefragt, ob mann sich dazu äußern möchte...
"Oh ja!...."
Sachlich, entschlossen und bestimmt vorgetragen, sorgt das dann schon für den nötigen "Abstand" und kultivierten Umgang...
Der Ausbildungs-Stand der Uniformierten interessierte mich dabei herzlich wenig...
Der "Rädelsführer" (Beifahrer) benahm sich, als hätte der ´nen IQ von 4 (soviel braucht ein Schwein zum quieken)...
Der Fahrer des "Tat-Fahrzeugs" zeigte sich ein wenig vernünftiger - angesichts der "Kamikaze"-Vorgehensweise wäre bei dem eine MPU allerdings auch wohl angebracht...


@Officer Mahoney:
Das Du den sinnfreien Beitrag von "woky" gut findest, liegt womöglich an Deiner Berufswahl?

@tomS:
Was´n?
Als "Angenagter" stand ich nur einmal vor ´nem Richter: Bei meiner Scheidung...
Vor mir braucht kein Richter zittern - weil mich keiner zu sehen bekommt:

Ich bin schließlich ein wohl erzogener kultivierter Junge, der weiß, was sich gehört - der aber auch seine klaren Prinzipien hat, und die auch konsequent vertritt...,

zuckt die Schultern
der Ulrich

Verfasst: 31.03.2015, 06:59
von KING-KONG
Ich bin schließlich ein wohl erzogener kultivierter Junge, der weiß, was sich gehört
Wie paßt das mit dem nächstem Zitat zusammen ?
Der "Rädelsführer" (Beifahrer) benahm sich, als hätte der ´nen IQ von 4 (soviel braucht ein Schwein zum quieken)...
Der Fahrer des "Tat-Fahrzeugs" zeigte sich ein wenig vernünftiger - angesichts der "Kamikaze"-Vorgehensweise wäre bei dem eine MPU allerdings auch wohl angebracht...

Verfasst: 31.03.2015, 10:30
von mopedfreak
Hi,

meine Suppe steht oftmals etwas, bevor ich mich ans vertilgen mache :lol:


Viele Grüße, Alex

Verfasst: 31.03.2015, 12:58
von KING-KONG
mopedfreak hat geschrieben:Hi,

meine Suppe steht oftmals etwas, bevor mich ans vertilgen mache :lol:


Viele Grüße, Alex


Beitrag auf Wunsch einiger Betroffener geändert.

Verfasst: 31.03.2015, 15:26
von mopedfreak
Hallo King-Kong,

nein, am schlag liegt es nicht.
Denk mal nach, auch Du kommst noch drauf.

Viele Grüße, Alex

Verfasst: 31.03.2015, 16:54
von Duftwolke
Mädels!
Schnappt eure Roller und fahrt los, damit euch der Fahrtwind ein wenig abkühlt.
Ihr werdet sehen, das hilft gegen eure offensichtliche Langeweile...

Verfasst: 31.03.2015, 19:34
von woky
KING-KONG hat geschrieben:
mopedfreak hat geschrieben:Hi,

meine Suppe steht oftmals etwas, bevor mich ans vertilgen mache :lol:


Viele Grüße, Alex
Mein Freund aus der Ostzone,
was willst Du uns damit sagen?
Das es in Dunkeldeutschland jetzt Suppe gibt, oder hast Du den Schlag an den Kopf beim Basteln nicht so gut vertragen?

Sag es uns - bitte !!! :lol:
Treffender hätte ich es auch nicht bringen können :wink: :wink: :wink:
Zumal an seinem Vergaser der auch der Hauptmassepunkt liegt.

Er glaubt noch an den "Ostkompass " 8) 8) 8)

Mit LPG-Grüßen
woky

Verfasst: 31.03.2015, 22:07
von tunnelzwerg
Jetzt pass mal auf was Du von dir gibst, sonst sag ich Dir mal wo es "dunkel wird in Deutschland"!!!!!
Ich finde diese Äußerung " Dunkeldeutschland" mehr als beleidigend als Mensch der in der DDR geboren wurde.
Sind wir alle schlechte Menschen, nur weil wir in einem Land geboren wurden, das das Wort Menschenrechte nicht kannte & seine Bevölkerung eingesperrt hat & wenn jemand raus wollte wurde er weg gesperrt ohne das jemand etwas mehr von ihm wusste oder man wurde gleich erschossen!!!!!

Ich weiß solche Menschen wie Du ihr seit etwas besseres als jemand der in der DDR geboren wurde, denn da wo man geboren wird dafür kann man ja auch was.

Das was du hier praktizierst gab es schon einmal & zwar 1933 - 1945.

Denk darüber mal nach bevor du den Mund auf machst oder die Finger was schreiben rlässt :evil:

Verfasst: 31.03.2015, 23:19
von Ulrich
Also:
Die Sache mit der Suppe war mir klar, bevor ihr diesen Satz zu Ende gelesen habt....

@mopedfreak und Duftwolke: :wink:

@tunnelzwerg:
Natürlich finde ich die Vertretung einer Meinung ok, aber:
Reg´ Dich wieder ab, denn die Aufregung lohnt sich nicht....

Das sind Trolle, die nichts in der Birne haben, und nur "stänkern" wollen...

Ich habe bei meiner "Tour rund um Deutschland" endlich den "weißen Fleck" auf meiner Landkarte ein wenig farbig machen können:

Unglaublich schöne Landschaften, sehr herzliche, kontaktfreudige Menschen...
Der "ehemalige Osten" ist wahnsinnig schön - da fahre ich bestimmt noch einige Male hin....

8)
der Ulrich

Verfasst: 01.04.2015, 08:06
von tunnelzwerg
Mich regt das trotzdem auf, obwohl ich weiß das dieses von Leuten kommt die von dem von was sie reden keine Ahnung haben.
Die gleiche Diskussion hatte ich schon bei uns in der Feuerwehr weil es da auch Menschen gab die diese Meinung vertreten haben, was ich ihnen aber schnell ausgetrieben habe :lol:

Ich bin vielleicht kein Allrounder, aber das was ich gelernt habe (entweder durch beibringen oder Autodidakt) beherrsche ich auch & dieses habe ich den Menschen mit ihrer "Besserwessi" Meinung auch nahe gebracht & danach war Ruhe! (Bis auf das Atemgeräusch welches entsteht wenn der Mund ganz weit auf ist) :wink:

Wenn ich natürlich mal was nicht weiß, dann Frage ich & dafür mus ich mich nicht schämen oder erklären nur weil ich in der DDR geboren wurde.

Zur Zeit ist es sehr komisch hier im Forum, denn sobald man was sagt dann wird sofort verbal auf einem unterirdischen Niveau auf einen eingeprügelt das man die Lust verliert.
In fast jedem angefangenem Treat geht es nach kurzer Zeit ums Bekeidigen siehe nur Kollegen "spacer50-44575"

Immer dran denken, leben & leben lassen!!!!!!!!!!!!

Verfasst: 01.04.2015, 09:06
von KING-KONG
tunnelzwerg hat geschrieben: In fast jedem angefangenem Treat geht es nach kurzer Zeit ums Bekeidigen siehe nur Kollegen "spacer50-44575"

Immer dran denken, leben & leben lassen!!!!!!!!!!!!

Sollte Beleidigen heißen.

Verfasst: 01.04.2015, 09:20
von tunnelzwerg
Danke Herr Lehrer!!!
Wird nicht mehr vorkommen, denn ich habe jetzt mein Tablet für die vielen Schreibfehler verhauen; 30 hiebe mit dem Rohrstock auf den nackten Akku :twisted:

Man, lass mich endlich in Ruhe & les mal den Knigge Herr Oberstudienrat, denn da steht auch was über den Umgang mit anderen Menschen drin.
Im virtuellen Leben bist Du ein ganz großer, doch im wahren Leben wahrscheinlich genau das Gegenteil :idea: :idea: :idea:

Du versteckt dich hinter deinem Avatar & hoffst wahrscheinlich das man Dir nicht beikommt, aber auch Du gerätst mal an den richtigen.

Also lass mich endlich in Ruhe :!: :!: :!: :!: :!: :!: :!: :!: :!: :!:

Verfasst: 01.04.2015, 13:48
von KING-KONG
Hallo tunnelzwerg,

ob ich ein ganz Großer bin liegt an der Perspektive. Ich bin 1,83 cm.
Lehrer oder gar Oberlehrer bin ich auch nicht.

Aber wenn ich mich hinter meinen Avatar verstecke, hoffe ich nicht das du aussiehst wie dein Avatar.
:lol:

Verfasst: 16.04.2015, 16:16
von Officer Mahoney
Können wir wieder etwas sachlicher werden?!

Den Wohnort eines Mitforisten als "Dunkeldeutschland" zu beleidigen und Polizisten einen IQ von Vier, den ein Schwein zum Quieken braucht, zu unterstellen, halte ich für nicht gerecht.

Was soll das?