Seite 1 von 1

Ordnungswidrigkeit bei offener Vario mit FE

Verfasst: 23.06.2012, 21:00
von Naked50
Hi,

ich habe einen Agility Naked 50 2T als Zweitfahrzeug. Ich möchte nur die offene Hülse einbauen, damit der Roller so fährt wie es ihm der liebe Gott zugedacht hätte :) Erlöschen der BE ist klar. FE hab ich damals mit 18 gemacht, also seit 2000 hab ich A unbegrenzt.

Abgesehen von dem Thema mit der Versicherung, mit was wird diese Ordnungswidrigkeit im schlimmsten Falle geahndet? Hat da jmd. Erfahrung?

Habe lange im Forum gesucht aber nicht genau gefunden was ich suche. Da war immer was mit kein FE, Probezeit etc...

Bitte keine Hinweise dass ich mir ne große Maschine kaufen soll, ich hab eine, nur mag ich die mit kurzer Hose und T-Shirt net fahren :) Und da reichen mir 50-60kmh aufm Roller völlig.

Verfasst: 23.06.2012, 21:06
von Daxthomas
Der Bock ist dann definitiv zu schnell. Es kommt auf den jeweiligen Gesetzeshüter an. Versicherungsschutz bleibt. Die Haft"PFLICHT" muß zahlen.
Fahren ohne isses nicht. Ich denke es wird ein Busgeld.

Verfasst: 24.06.2012, 10:29
von JTH
Eine Anfrage meinerseits bei den Versicherungen ergab, daß eine Zahlungspflicht seitens der Versicherung besteht. Allerdings behalten sich einige Versicherungen den Regress vor.

Sofern eine FE der Klasse A bzw 1 vorliegt, führt die offene Hülse nur zu einem Bußgeld mit Punkten.

Verfasst: 24.06.2012, 13:51
von Naked50
Ok dann bleibt es wohl dabei.
Fahrzeug betrieben ohne Betriebserlaubnis 50,00 Euro 3 Punkte

Na dann :)

Danke für euere Antworten!

Verfasst: 24.06.2012, 19:21
von Daxthomas
JTH hat geschrieben:Eine Anfrage meinerseits bei den Versicherungen ergab, daß eine Zahlungspflicht seitens der Versicherung besteht. Allerdings behalten sich einige Versicherungen den Regress vor.

Sofern eine FE der Klasse A bzw 1 vorliegt, führt die offene Hülse nur zu einem Bußgeld mit Punkten.
So isses. Es ist eine HAFT "PFLICHT" alles falsches Denken von früher. Sie werden es sicher versuchen wenn ein Verdacht vorliegt. Kommen aber nicht durch. Da gibt es schon Urleile.

Verfasst: 24.06.2012, 20:42
von tomS
Naked50 hat geschrieben:Ok dann bleibt es wohl dabei.
Fahrzeug betrieben ohne Betriebserlaubnis 50,00 Euro 3 Punkte
Na dann :)
Sind das seit 1.6.2012 nicht 125 Euro!?
(BGB Teil I Nr.21 v. 16.5.2012, beim KBA und BMVBS noch nicht aktualisiert)

Verfasst: 25.06.2012, 21:48
von Naked50
Hm weis nicht, aber ein paar Flocken hin oder her ist ja egal. Das ist ja heutzutage grad einmal Auto volltanken xD.

Verfasst: 26.06.2012, 00:34
von JU 52
"nur mag ich die mit kurzer Hose und T-Shirt net fahren. Und da reichen mir 50-60kmh aufm Roller völlig."

na dann will ich nur mal hoffen das du dich mal nicht bei 50 - 60km/h auf dem Roller langmachst.

Verfasst: 26.06.2012, 14:26
von Harry
Oh Mann, kuze Hose T- Shirt. ist scheissegal ob du dich da bei 50 -80 -100 hinlegst. Da stehts du immer ganz schön Naked da. Schon mal überlegt was eine gegnerische Versicherung macht ? Gut , Schutzkleidung ist nicht vorgeschrieben, ein betriebsfähiges Zweirad schon. Das heisst , derweil du im Koma liegst muß Deine Frau um Kohle kämpfen.

Fahr schön vorsichtig ! Egal womit.

Harry

Verfasst: 31.07.2012, 00:16
von jawa california
Klar ist das deine Haftpflicht erst mal den Unfallgegner zahlt, aber wenn du den Unfall fahrlässig durch frisieren versursacht hast wird sie FE hin oder her die Hand später bei dir Aufhalten und dich voll in Regress nehmen.

So billig mit den 50 (120) Euro und 3Punkte kommst du nur beim erstenmal weg, für Wiederholungstäter kanns richtig teuer werden und auch ein Fahrverbot geben.


Gruß der Durchkicker