Die letzte Fahrt eines Downtown
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Hallo Hartmut,
nun das hört sich ja nicht so toll an, leider.
Nun das mit der Schuldfrage habe ich mir irgendwie schon gedacht.
Also ich hab Ende der 70er einen PKW-Unfall in München gehabt, wo mir ein PKW-Fahrer aus FFB auf einer Hauptverkehrsstraße mitten in München meinen Audi während des Abbiegevorganges über 50m quer schob. Mein Wagen hat sich wie ein Hufeisen verzogen und meinem Beifahrer (über 1,90m) ist dabei unglücklich mit den Knien ins Handschuhfach eingeschlagen wobei er sich erhebliche Verletzungen zuzog.
Das Ende vom Lied war, das man mir die volle Schuld am Unfall gab. Die bayrischen Richter zogen noch nicht mal eine Mitschuld wegen weit überhöhter Geschwindigkeit des Unfallgegners als Möglichkeit in Kallkül, obgleich mein Anwalt damit argumentierte das man einen PKW mit nur 50km/h (Ortschaft Höchstgeschwindigkeit) keine 50m Quer schieben kann und noch weniger eine Karosserie wie ein Hufeisen verbiegen kann.
Ich blieb auf meinem Totalschaden sitzen und bekam auch noch einen Strafbefehl wegen Körperverletzung (Beifahrer) sowie 3 Punkte in Flenzburg.
Auch die Aussagen meiner Mitfahrer (3 BW-Kollegen) das sich beim Abbiegevorgang kein PKW annäherte wurde unter den Tisch fallen gelassen. Nun ja ein Ausländer (NRW) in Bayern eben.
Unfallzeugen sind in deiner Situation eben schwer zu beschaffen, vor allem wenn man da schon an deine gesundheitlichen Unfallfolgen denkt. Selbst denkt man da leider auch nicht als erstes dran.
Gruß Helmut
nun das hört sich ja nicht so toll an, leider.
Nun das mit der Schuldfrage habe ich mir irgendwie schon gedacht.
Also ich hab Ende der 70er einen PKW-Unfall in München gehabt, wo mir ein PKW-Fahrer aus FFB auf einer Hauptverkehrsstraße mitten in München meinen Audi während des Abbiegevorganges über 50m quer schob. Mein Wagen hat sich wie ein Hufeisen verzogen und meinem Beifahrer (über 1,90m) ist dabei unglücklich mit den Knien ins Handschuhfach eingeschlagen wobei er sich erhebliche Verletzungen zuzog.
Das Ende vom Lied war, das man mir die volle Schuld am Unfall gab. Die bayrischen Richter zogen noch nicht mal eine Mitschuld wegen weit überhöhter Geschwindigkeit des Unfallgegners als Möglichkeit in Kallkül, obgleich mein Anwalt damit argumentierte das man einen PKW mit nur 50km/h (Ortschaft Höchstgeschwindigkeit) keine 50m Quer schieben kann und noch weniger eine Karosserie wie ein Hufeisen verbiegen kann.
Ich blieb auf meinem Totalschaden sitzen und bekam auch noch einen Strafbefehl wegen Körperverletzung (Beifahrer) sowie 3 Punkte in Flenzburg.
Auch die Aussagen meiner Mitfahrer (3 BW-Kollegen) das sich beim Abbiegevorgang kein PKW annäherte wurde unter den Tisch fallen gelassen. Nun ja ein Ausländer (NRW) in Bayern eben.
Unfallzeugen sind in deiner Situation eben schwer zu beschaffen, vor allem wenn man da schon an deine gesundheitlichen Unfallfolgen denkt. Selbst denkt man da leider auch nicht als erstes dran.
Gruß Helmut
Kymco Agility City 16+ 125, Dr. Pulley Sportvario mit 13,8g Pulley´s, Windschild Puig City-Touring smog, Naraku 160ccm Umbau, Verbrauch Ø 3,82 l auf 17.500 km
Hallo Hartmut
das tut mir leid, das zu lesen.
Dass man die Knochenabsplitterungen erst jetzt findet, ist auch komisch. Hoffentlich geht das gut aus.
Den Gutachter würde ich auch hinzuziehen. Selbst auf die Gefahr, dass dieser versagt, wird dann doch 60/40% der Kosten mindestens übernommen vom Gegner. Aber die Wahrscheinlich ist schon hoch, dass die Wahrheit siegen wird, und zumindest Dein Prozentsatz an der "Mitschuld" deutlich verringert wird.
Ich finde es sehr gut, dass Du Dich auf Deinen neuen (gebrauchten) Roller freuen kannst. Andere hätten in Deiner Situation das Hobby aufgegeben. Hoffentlich kannst Du ihn bald benutzen.
Ich wünsche Dir alles Gute und viel Erfolg beim Kampf gegen den Unfallverursacher.
Gruss
Uwe
das tut mir leid, das zu lesen.
Dass man die Knochenabsplitterungen erst jetzt findet, ist auch komisch. Hoffentlich geht das gut aus.
Den Gutachter würde ich auch hinzuziehen. Selbst auf die Gefahr, dass dieser versagt, wird dann doch 60/40% der Kosten mindestens übernommen vom Gegner. Aber die Wahrscheinlich ist schon hoch, dass die Wahrheit siegen wird, und zumindest Dein Prozentsatz an der "Mitschuld" deutlich verringert wird.
Ich finde es sehr gut, dass Du Dich auf Deinen neuen (gebrauchten) Roller freuen kannst. Andere hätten in Deiner Situation das Hobby aufgegeben. Hoffentlich kannst Du ihn bald benutzen.
Ich wünsche Dir alles Gute und viel Erfolg beim Kampf gegen den Unfallverursacher.
Gruss
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- smoki 57
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Hallo Jungs,
am heutigen Tag wieder mal ein kleiner Hoffnungsschimmer am grauen Horizont.
Dadurch das ich meinem Rechtsverdreher zwar sanft aber mit Schub in den Allerwärtesten getreten habe und er mir erklären sollte,was es mit den 3000,- € Vorschuss die die Versicherung bereits geleistet haben soll,wovon man 576,- € verrechnet hat,erklären sollte,
kam während ich im Therapiezentrum war ein Anruf von ihm.
Natürlich sein Bedauern und das üblich blabla. Ich habe mich währenddessen er versucht mir zu erklären, warum das Geld noch nicht ausgezahlt wurde,nur geräuspert.
Denkt er ich wäre blöd?
Dann hatte ich in meinem Schreiben klar gemacht,das wenn bereits Geld geflossen sein sollte,ich umgehen und dringlich ein Ingenieur Büro für Unallrekonstruktion beauftragen werde.
Ich hatte mich heutemorgen an ein Büro in Leverkusen gewandt und prompt Antwort und sehr gute Tips erhalten.
Die Kosten von 2000-3000,-€ sind Peanuts zu dem was mir zusteht, besonders dann,wenn einem 60% Schuld zugesprochen werden sollen und somit über die verbleibenden 40% auch noch gefeilscht werden soll.
Nicht mit mir!
Bei dem Unfallverursacher geht es lediglich um seinen Führerschein, bei mir um meine berufliche Zukunft, um das volle Schmerzensgeld, vollen Schadensersatz, 100,-€ Bußgeld 1 Punkt in Flensburg und die Höherstufung in der Versicherung. Und zu guterletzt um die Beteiligung an seinem Schaden.
Was da für Gedanken in einem hoch kommen, möchte ich erst gar nicht erwähnen.
Jedenfalls sind die Fotos die ich mir selbst von der Polizei geholt habe sehr gut,sauber aus 4 Perspektiven mit ausreichend Anhaltspunkten wie Verkehrsschilder und Leitpfosten,Reifenspuren usw. sodass eine Rekonstruktion bis ins kleinste Detail möglich ist.
Nun will mein Rechtsanwalt dafür sorgen,dass ein gerichtliches Gutachten erstellt wird,was die Gegenpartei in der Glaubwürdigkeit nicht anfechten kann.
Somit soll ich mein Geld erstmal schön an die Seite legen,dass was auf den Fotos selbst durch einen Laien zu sehen ist,spricht ganz und gar nicht für die Darstellung des Unfallverursachers.
So Leute, soweit zum Stand der Dinge, morgen werde ich den Downtown anmelden und mal vorsichtig eine Runde ums Haus drehen.
Gruß
Hartmut
am heutigen Tag wieder mal ein kleiner Hoffnungsschimmer am grauen Horizont.
Dadurch das ich meinem Rechtsverdreher zwar sanft aber mit Schub in den Allerwärtesten getreten habe und er mir erklären sollte,was es mit den 3000,- € Vorschuss die die Versicherung bereits geleistet haben soll,wovon man 576,- € verrechnet hat,erklären sollte,
kam während ich im Therapiezentrum war ein Anruf von ihm.
Natürlich sein Bedauern und das üblich blabla. Ich habe mich währenddessen er versucht mir zu erklären, warum das Geld noch nicht ausgezahlt wurde,nur geräuspert.
Denkt er ich wäre blöd?
Dann hatte ich in meinem Schreiben klar gemacht,das wenn bereits Geld geflossen sein sollte,ich umgehen und dringlich ein Ingenieur Büro für Unallrekonstruktion beauftragen werde.
Ich hatte mich heutemorgen an ein Büro in Leverkusen gewandt und prompt Antwort und sehr gute Tips erhalten.
Die Kosten von 2000-3000,-€ sind Peanuts zu dem was mir zusteht, besonders dann,wenn einem 60% Schuld zugesprochen werden sollen und somit über die verbleibenden 40% auch noch gefeilscht werden soll.
Nicht mit mir!
Bei dem Unfallverursacher geht es lediglich um seinen Führerschein, bei mir um meine berufliche Zukunft, um das volle Schmerzensgeld, vollen Schadensersatz, 100,-€ Bußgeld 1 Punkt in Flensburg und die Höherstufung in der Versicherung. Und zu guterletzt um die Beteiligung an seinem Schaden.
Was da für Gedanken in einem hoch kommen, möchte ich erst gar nicht erwähnen.
Jedenfalls sind die Fotos die ich mir selbst von der Polizei geholt habe sehr gut,sauber aus 4 Perspektiven mit ausreichend Anhaltspunkten wie Verkehrsschilder und Leitpfosten,Reifenspuren usw. sodass eine Rekonstruktion bis ins kleinste Detail möglich ist.
Nun will mein Rechtsanwalt dafür sorgen,dass ein gerichtliches Gutachten erstellt wird,was die Gegenpartei in der Glaubwürdigkeit nicht anfechten kann.
Somit soll ich mein Geld erstmal schön an die Seite legen,dass was auf den Fotos selbst durch einen Laien zu sehen ist,spricht ganz und gar nicht für die Darstellung des Unfallverursachers.
So Leute, soweit zum Stand der Dinge, morgen werde ich den Downtown anmelden und mal vorsichtig eine Runde ums Haus drehen.
Gruß
Hartmut
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Tja...
Recht haben ist ein Paar Stiefel - Recht bekommen ist leider (oft) ein anderes Paar...
Ich drücke die Daumen und die großen Zehen, das Du zu Deinem Recht kommst - und das Dein neuer "Gaul" Dir Freude macht, auch, wenn das Wetter noch nicht so wirklich einladend ist...
Touren machen Spaß - also:
Auf geht´s...,
wünscht
der Ulrich
Recht haben ist ein Paar Stiefel - Recht bekommen ist leider (oft) ein anderes Paar...
Ich drücke die Daumen und die großen Zehen, das Du zu Deinem Recht kommst - und das Dein neuer "Gaul" Dir Freude macht, auch, wenn das Wetter noch nicht so wirklich einladend ist...
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Carpe noctem...
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Hallo zusammen,
gestern habe ich die Ermittlungsakte einsehen können und das was der Polizeibeamte als Schlußsatz der eigenen Einschätzung hinein geschrieben hat,ging bei mir runter wie Öl.
Zitat :
Als ermittelnde Bamte, ( Name usw.) und den von uns gemachten Beweisfotos haben wir Zweifel an der Aussage des Betroffenen ( Name usw.) und seiner Darstellung, er habe links abbiegen wollen.
Ob ich dazu ein Foto von der Unfallstelle hier einstellen darf,muss ich erfragen,aber wenn ihr darauf seht,wo die Straßeneinmündung in der er angeblich einbiegen wollte sich befindet und wo das Fahrzeug letztendlich steht, lacht ihr euch schlapp,wie man eine solche Behauptung aufstellen kann.
Um es vorweg zu nehmen, dass Fahrzeug steht gute 4-5 Meter weiter als der rechte Straßenrand in die Straße in der er angeblich einbiegen wollte.
Er hätte demnach durch den Graben in dem ich gelandet bin durchackern müssen,die Mauer des angrenzenden Bewohners durchbrechen,den Vorgarten umpflügen,um abermals durch die Mauer auf der Straße die er befahren wollte,wieder raus zu kommen.
Leute,die letzte Nacht habe ich so wunderbar geschlafen wie seit dem Unfall nicht mehr.
Gruß
Hartmut
gestern habe ich die Ermittlungsakte einsehen können und das was der Polizeibeamte als Schlußsatz der eigenen Einschätzung hinein geschrieben hat,ging bei mir runter wie Öl.
Zitat :
Als ermittelnde Bamte, ( Name usw.) und den von uns gemachten Beweisfotos haben wir Zweifel an der Aussage des Betroffenen ( Name usw.) und seiner Darstellung, er habe links abbiegen wollen.
Ob ich dazu ein Foto von der Unfallstelle hier einstellen darf,muss ich erfragen,aber wenn ihr darauf seht,wo die Straßeneinmündung in der er angeblich einbiegen wollte sich befindet und wo das Fahrzeug letztendlich steht, lacht ihr euch schlapp,wie man eine solche Behauptung aufstellen kann.
Um es vorweg zu nehmen, dass Fahrzeug steht gute 4-5 Meter weiter als der rechte Straßenrand in die Straße in der er angeblich einbiegen wollte.
Er hätte demnach durch den Graben in dem ich gelandet bin durchackern müssen,die Mauer des angrenzenden Bewohners durchbrechen,den Vorgarten umpflügen,um abermals durch die Mauer auf der Straße die er befahren wollte,wieder raus zu kommen.
Leute,die letzte Nacht habe ich so wunderbar geschlafen wie seit dem Unfall nicht mehr.
Gruß
Hartmut
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Hallo Hartmut,
Fotos einstellen dürfte das kleinere Übel sein, daß größere dürfte immer das Persönlichkeitsrecht der dort ggf. aufgezeigten Personen sein. Wenn dann müßte man die Nummerschilder als auch die Gesichter von Personen mit einem (ggf.) schwarzen Balken versehen.
Und noch was, die Aussage des Polizisten hört sich nicht schlecht, aber da wäre dann eben ein kleiner aber feiner Unterschied mit dem Wörtchen "erhebliche Zweifel" doch um vieles besser gewesen.
Wenn es so ist, wie du hier sagst, dann dürfte der Gerichtsgutachter sich dem doch sicherlich auch anschließen. Das wäre dann sehr positiv für dich.
Mich haben schon so manche Endscheidungen vor Gericht die Galle überkochen lassen. Da scheint mir Justizia nicht nur Blind sondern so manchen andere auch noch.
Grüße Helmut
Fotos einstellen dürfte das kleinere Übel sein, daß größere dürfte immer das Persönlichkeitsrecht der dort ggf. aufgezeigten Personen sein. Wenn dann müßte man die Nummerschilder als auch die Gesichter von Personen mit einem (ggf.) schwarzen Balken versehen.
Und noch was, die Aussage des Polizisten hört sich nicht schlecht, aber da wäre dann eben ein kleiner aber feiner Unterschied mit dem Wörtchen "erhebliche Zweifel" doch um vieles besser gewesen.
Wenn es so ist, wie du hier sagst, dann dürfte der Gerichtsgutachter sich dem doch sicherlich auch anschließen. Das wäre dann sehr positiv für dich.
Mich haben schon so manche Endscheidungen vor Gericht die Galle überkochen lassen. Da scheint mir Justizia nicht nur Blind sondern so manchen andere auch noch.
Grüße Helmut
Kymco Agility City 16+ 125, Dr. Pulley Sportvario mit 13,8g Pulley´s, Windschild Puig City-Touring smog, Naraku 160ccm Umbau, Verbrauch Ø 3,82 l auf 17.500 km
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Hallo Helmut,
mag sein,dass es so wie du es meinst sogar gestanden hat.
Wichtig ist jedoch die gestochen scharfe Fotodokumentation aus allen 4 Perspektiven des Kreuzungsbereiches.
Die sagt mehr als 1000 Worte.
Im Moment habe ich nur die Fotos direkt aus der Kamera,am Montag bekomme ich die komplette kopierte Ermittlungsakte mit der von der Polizei gemachten Unfallrecherche.
Vor allem auch eine super gemachte Skizze durch meine Angaben,mit Lenkradius des Fahrzeugs vom Verursacher und wo sein links abbiegen hin geführt hätte,laut seiner Darstellung. Nämlich so,wie ich schon beschrieben habe.
Für mich unbegreiflich, wie seine Versicherung an seiner Version auch noch festhalten kann,wo jetzt alles so offensichtlich ist.
Wenn das in 6-8 Monaten vor Gericht geht,wird,wenn er an seiner Version festhält,dass der Brüller im Gerichtssaal schlechthin.
Gruß
Hartmut
Und das ist mein neuer gebrauchter Downtown
mit dem ich gleich zu meinem Kumpel fahre.
mag sein,dass es so wie du es meinst sogar gestanden hat.
Wichtig ist jedoch die gestochen scharfe Fotodokumentation aus allen 4 Perspektiven des Kreuzungsbereiches.
Die sagt mehr als 1000 Worte.
Im Moment habe ich nur die Fotos direkt aus der Kamera,am Montag bekomme ich die komplette kopierte Ermittlungsakte mit der von der Polizei gemachten Unfallrecherche.
Vor allem auch eine super gemachte Skizze durch meine Angaben,mit Lenkradius des Fahrzeugs vom Verursacher und wo sein links abbiegen hin geführt hätte,laut seiner Darstellung. Nämlich so,wie ich schon beschrieben habe.
Für mich unbegreiflich, wie seine Versicherung an seiner Version auch noch festhalten kann,wo jetzt alles so offensichtlich ist.
Wenn das in 6-8 Monaten vor Gericht geht,wird,wenn er an seiner Version festhält,dass der Brüller im Gerichtssaal schlechthin.
Gruß
Hartmut
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Wenn die gegnerische Versicherung sich sicher ist dass sie einen Prozeß mit Pauken und Trompeten verlieren wird, wird sie mit Sicherheit auch keinen Prozeß führen, bzw. die Vorbereitungen dazu in Angriff nehmen- ganz blöd sind nämlich deren Rechtsabteilungen auch nicht.
Umso verwunderlicher dass es momentan wohl so aussieht dass der Prozeß dann geführt werden wird, seltsam...
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- Schrauberfile
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Hallo roomba,
na da glaubst du aber irgendwelche Weihnachtsmänner.
Die gegnerische Versicherung wird solange den Klageweg bestreiten wie sie die Aussicht hat nichts zahlen zu müssen. Da hab ich schon die dollsten Sachen vor Gericht erlebt.
Man schaue nur mal wie lange manche Versicherungen bei Gebäudeschäden oder teurem Hausrat die Sache hinaus zögern. Da ist bei der Kfz. Haftpflicht noch schlimmer, denn da geht es meist um hohe Summen (Schaden und gesundheitliche Kosten von Unfallopfern mit Verdienstausfall/Schmerzensgeld etc.) und wenn da noch wohlmöglich Folgeschäden übrig bleiben kann das ganz schnell in die Hundert Tausende gehen. Nicht umsonst wird heute bei der Haftpflicht ohne Grenzen abgeschlossen.
Da läßt sich eine Versicherung sehr viel einfallen um die Kosten zu reduzieren. Das fängt meißt mit langen Verfahrenswegen an um die Gegenseite zu einem Vergleich zu bewegen welcher dann natürlich auf unterstem Niveau abgeschlossen werden sollte. Da werden dann Penats angeboten, die weit weg vom eigentlichen Anspruch liegen.
Grüße Helmut
na da glaubst du aber irgendwelche Weihnachtsmänner.
Die gegnerische Versicherung wird solange den Klageweg bestreiten wie sie die Aussicht hat nichts zahlen zu müssen. Da hab ich schon die dollsten Sachen vor Gericht erlebt.
Man schaue nur mal wie lange manche Versicherungen bei Gebäudeschäden oder teurem Hausrat die Sache hinaus zögern. Da ist bei der Kfz. Haftpflicht noch schlimmer, denn da geht es meist um hohe Summen (Schaden und gesundheitliche Kosten von Unfallopfern mit Verdienstausfall/Schmerzensgeld etc.) und wenn da noch wohlmöglich Folgeschäden übrig bleiben kann das ganz schnell in die Hundert Tausende gehen. Nicht umsonst wird heute bei der Haftpflicht ohne Grenzen abgeschlossen.
Da läßt sich eine Versicherung sehr viel einfallen um die Kosten zu reduzieren. Das fängt meißt mit langen Verfahrenswegen an um die Gegenseite zu einem Vergleich zu bewegen welcher dann natürlich auf unterstem Niveau abgeschlossen werden sollte. Da werden dann Penats angeboten, die weit weg vom eigentlichen Anspruch liegen.
Grüße Helmut
Kymco Agility City 16+ 125, Dr. Pulley Sportvario mit 13,8g Pulley´s, Windschild Puig City-Touring smog, Naraku 160ccm Umbau, Verbrauch Ø 3,82 l auf 17.500 km
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Hallo Hartmut,
nun wenn du schöne aussagekräftige Bilder hast, dann kannst du damit hoffentlich die Behauptungen des Unfallgegners wiederlegen (bzw. dein Anwalt). Auch kann damit ein Gutachter natürlich sehr viel anfangen, denn Bilder vom Geschehen lassen im Nachhinein alles viel besser rekonstruieren.
Ich gehe ja mal davon aus, das deinem Anwalt die Bilder auch schon vorliegen und er die dann dem Gutachter überläßt, eigentlich ja logisch.
Apropo Gutachter - ich hoffe mal das der sein Handwerk wirklich versteht. Mein Freund hatte damals einen Gerichtsgutachter der hatte von der Technik eines 50er Rollers überhaupt keinerlei Ahnung. Sein Glück war zum guten Schluß das seine (man höre und staune) eigene Versicherung ihm den Ganzen Schaden bezahlte, weil ihr der Rechtsstreit zu teuer wurde (ging um 800,-€).
Grüße Helmut
nun wenn du schöne aussagekräftige Bilder hast, dann kannst du damit hoffentlich die Behauptungen des Unfallgegners wiederlegen (bzw. dein Anwalt). Auch kann damit ein Gutachter natürlich sehr viel anfangen, denn Bilder vom Geschehen lassen im Nachhinein alles viel besser rekonstruieren.
Ich gehe ja mal davon aus, das deinem Anwalt die Bilder auch schon vorliegen und er die dann dem Gutachter überläßt, eigentlich ja logisch.
Apropo Gutachter - ich hoffe mal das der sein Handwerk wirklich versteht. Mein Freund hatte damals einen Gerichtsgutachter der hatte von der Technik eines 50er Rollers überhaupt keinerlei Ahnung. Sein Glück war zum guten Schluß das seine (man höre und staune) eigene Versicherung ihm den Ganzen Schaden bezahlte, weil ihr der Rechtsstreit zu teuer wurde (ging um 800,-€).
Grüße Helmut
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Es wird 2 Prozesse geben,einmal um das verkehrsrechtliche und der Schuldfrage,auf den ich keinen Einfluss nehmen kann,da bei einer groben Fahrlässigkeit mit schwerer Körperverletzung die Sache grundsätzlich an die Staatsanwaltschaft eines Landgerichts geht.roomba hat geschrieben:Wenn die gegnerische Versicherung sich sicher ist dass sie einen Prozeß mit Pauken und Trompeten verlieren wird, wird sie mit Sicherheit auch keinen Prozeß führen, bzw. die Vorbereitungen dazu in Angriff nehmen- ganz blöd sind nämlich deren Rechtsabteilungen auch nicht.
Umso verwunderlicher dass es momentan wohl so aussieht dass der Prozeß dann geführt werden wird, seltsam...
Dann der zivilrechtliche,wo es laut BGB es um meine Schadensersatzforderungen gehen wird.
Da die Versicherung jedoch der Ansicht ist vorab eine Schuldverteilung 60/40 vornehmen zu können,wird auch von meiner Seite geklagt.
Wenn ich Montag dazu Fotos aus der Ermittlungsakte einstellen werde,wird man mehr verstehen um was es geht.
Wäre sich die generische Versicherung so sicher wie sie glaubhaft machen will,warum hat sie bis heute den Schaden an seinem Fahrzeug noch nicht geltend gemacht?
Für mich ist es jetzt wo ich weiß was in der Akte drin steht,alles nur Säbelrasseln,obwohl die Aussichten für den Verursacher faktisch gegen Null laufen,auch nur irgendetwas für sich zu gewinnen. Doch,er darf bis nach dem verkehrsrechtlichen Prozess seinen Führerschein behalten. Das scheint bei ihm als Geschäftsmann oberste Priorität zu haben.
Gruß
Hartmut
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Hallo zusammen,
wie schon angekündigt, gibt es vom Unfall am 22.12.2015 ein paar Bilder.
Zur Erinnerung, der Unfallverursacher behauptet, er hätte nach links in die Staffhorster Straße einbiegen wollen und sich offenbar etwas zu weit rechts gehalten.
Seine Behauptung lautet,ich habe ihn beim links abbiegen noch überholen wollen, sodass zunächst von einer Mitschuld meinerseits ausgegangen wurde,wegen überholen in einer unsicheren Verkehrslage.
Fakt war jedoch,dass er zunächst in die Schulstraße eingebogen ist und ich sein Wendemanöver erst auf die letzen 30 Meter erkennen konnte.
Zu sehen der Kreungsbereich in Fahrtrichtung
Auf diesem Foto lässt sich zweifelsfrei erkennen, dass an seiner Darstellung, - ich wollte links abbiegen -, etwas nicht stimmen kann.
Ebenso ziehen im Ermittlungsbericht die Beamten seine Aussage in Zweifel.
Hier liegt mein Downtown und krümmt sich vor Schmerzen
Gruß
Hartmut
wie schon angekündigt, gibt es vom Unfall am 22.12.2015 ein paar Bilder.
Zur Erinnerung, der Unfallverursacher behauptet, er hätte nach links in die Staffhorster Straße einbiegen wollen und sich offenbar etwas zu weit rechts gehalten.
Seine Behauptung lautet,ich habe ihn beim links abbiegen noch überholen wollen, sodass zunächst von einer Mitschuld meinerseits ausgegangen wurde,wegen überholen in einer unsicheren Verkehrslage.
Fakt war jedoch,dass er zunächst in die Schulstraße eingebogen ist und ich sein Wendemanöver erst auf die letzen 30 Meter erkennen konnte.
Zu sehen der Kreungsbereich in Fahrtrichtung
Auf diesem Foto lässt sich zweifelsfrei erkennen, dass an seiner Darstellung, - ich wollte links abbiegen -, etwas nicht stimmen kann.
Ebenso ziehen im Ermittlungsbericht die Beamten seine Aussage in Zweifel.
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Leider liegt mir die Ermittlungsakte nicht im vollem Umfang als Kopie vor,worin man sehr detailliert mit Wendekreis und Radius den Verlauf recherchiert hat und zu dem Ergebnis gelangt ist, so wie der Verursacher es darstellt, kann es nicht gewesen sein.
Zudem befanden sich im Matsch hinter dem Leitpfosten der Schulstraße Reifenspuren die sich mit dem Velauf seines Lenkeinschlag auf dem Asphalt abgezeichnet haben.
Meine Geschwindigkeit betrug etwa 70 km/h,womit ich das Fahrzeug vorne um ca.10 cm verschoben haben soll.
Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass aufgrund seines Wendekreises von 11,5 Meter und einer Fahrbahnbreite von 5,80 Meter den Kreuzungsbereich voll ausnutzen musste.
Wenn er wie er behauptet hätte links abbiegen wollen,hätte sein Fahrzeug mit einer Hinterachslenkung wie bei einem Gabelstapler ausgerüstet sein müssen um so zu stehen zu kommen ,wie es auf dem Foto zu sehen ist.
Das steht zwar so nicht in der Akte drin,aber man hat mehrere Skizzen und Berechnungen angestellt um zu dieser Position in der sich das Fahrzeug befindet zu kommen.
Deshalb haben die Beamten an seiner Darstellung erhebliche Zweifel. So steht es als Schlußsatz in der Akte.Die Betonung liegt auf ERHEBLICHE!
Und da ich die Akte gelesen habe und der tatsächliche Verlauf des Unfalls sehr gut recherchiert wurde,sollte man als außenstehender nicht noch Zweifel an meiner Glaubwürdigkeit hegen. Nur der Fairness halber.
Im Übrigen belastet eine solche Ungewissheit ob derjenige mit seiner Version unter Umständen durchkommt, psychisch ungemein.
Das für den Verursacher der Führerschein auf dem Spiel steht, steht außer Frage.
Er möchte ihn jedoch nicht vor dem Verkehrs- u. Strafprozess der ihn vielleicht in 6-8 Monaten, oder noch später erwartet abgeben, wenn er seine Schuld vorher einräumt.
Ich persönlich kann nur froh sein,dass es sich um einen so genannten Wegeunfall gehandelt hat und ich Verletztengeld erhalte,wäre dem nicht so,könnte ich ohne Einkommen weder meine Familie noch mich ernähren, geschweige das Haus bezahlen noch irgendwelche Versicherungsbeiträge, solange die Versicherung des Verursachers an einer 40/60% Mitschuld festhält und nicht zahlt. Ich wäre faktisch Pleite,nur weil einer keinen Arsch in der Hose und Courage hat,die Wahrheit zu sagen.
Aber nun ist sie ans Tageslicht gekommen und das beruhigt mich ungemein!
Gruß
Hartmut
Zudem befanden sich im Matsch hinter dem Leitpfosten der Schulstraße Reifenspuren die sich mit dem Velauf seines Lenkeinschlag auf dem Asphalt abgezeichnet haben.
Meine Geschwindigkeit betrug etwa 70 km/h,womit ich das Fahrzeug vorne um ca.10 cm verschoben haben soll.
Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass aufgrund seines Wendekreises von 11,5 Meter und einer Fahrbahnbreite von 5,80 Meter den Kreuzungsbereich voll ausnutzen musste.
Wenn er wie er behauptet hätte links abbiegen wollen,hätte sein Fahrzeug mit einer Hinterachslenkung wie bei einem Gabelstapler ausgerüstet sein müssen um so zu stehen zu kommen ,wie es auf dem Foto zu sehen ist.
Das steht zwar so nicht in der Akte drin,aber man hat mehrere Skizzen und Berechnungen angestellt um zu dieser Position in der sich das Fahrzeug befindet zu kommen.
Deshalb haben die Beamten an seiner Darstellung erhebliche Zweifel. So steht es als Schlußsatz in der Akte.Die Betonung liegt auf ERHEBLICHE!
Und da ich die Akte gelesen habe und der tatsächliche Verlauf des Unfalls sehr gut recherchiert wurde,sollte man als außenstehender nicht noch Zweifel an meiner Glaubwürdigkeit hegen. Nur der Fairness halber.
Im Übrigen belastet eine solche Ungewissheit ob derjenige mit seiner Version unter Umständen durchkommt, psychisch ungemein.
Das für den Verursacher der Führerschein auf dem Spiel steht, steht außer Frage.
Er möchte ihn jedoch nicht vor dem Verkehrs- u. Strafprozess der ihn vielleicht in 6-8 Monaten, oder noch später erwartet abgeben, wenn er seine Schuld vorher einräumt.
Ich persönlich kann nur froh sein,dass es sich um einen so genannten Wegeunfall gehandelt hat und ich Verletztengeld erhalte,wäre dem nicht so,könnte ich ohne Einkommen weder meine Familie noch mich ernähren, geschweige das Haus bezahlen noch irgendwelche Versicherungsbeiträge, solange die Versicherung des Verursachers an einer 40/60% Mitschuld festhält und nicht zahlt. Ich wäre faktisch Pleite,nur weil einer keinen Arsch in der Hose und Courage hat,die Wahrheit zu sagen.
Aber nun ist sie ans Tageslicht gekommen und das beruhigt mich ungemein!
Gruß
Hartmut
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Hallo Hartmut,
also nichts für ungut, aber aus dieser Sichtweise könnte ich auch zu der Feststellung von mopedfreak kommen.
Nun gut, ein Roller hat nicht die Kraft (50km/h Ortschaft?) einen PKW mehrere Meter seitlich infolge des Aufpralls zu verschieben, aber zweifel könnten da schon bei einem Laien entstehen.
Ich gehe auch mal davon aus, daß der Unfallgegner auch noch ein wenig seine Position verändert hat, denn bei einem Wendemanöver müßte er eigentlich schon etwas weiter herum stehen, er steht aber wie auf dem Bild zu erkennen in einem 90° Winkel auf der Gegenfahrbahn.
Hier hätte eigentlich nur ein Bild eine Aussagekraft was ohne Veränderung der Fahrzeuglage nach dem Unfall aufgenommen worden wäre, bzw. die Unfallmakierungen der Polizei.
Ich hoffe mal für dich, daß die Fahrzeuge ihre Position (Unfallgegner) bis zum eintreffen der Polizei nicht verändert haben.
Grüße Helmut
also nichts für ungut, aber aus dieser Sichtweise könnte ich auch zu der Feststellung von mopedfreak kommen.
Nun gut, ein Roller hat nicht die Kraft (50km/h Ortschaft?) einen PKW mehrere Meter seitlich infolge des Aufpralls zu verschieben, aber zweifel könnten da schon bei einem Laien entstehen.
Ich gehe auch mal davon aus, daß der Unfallgegner auch noch ein wenig seine Position verändert hat, denn bei einem Wendemanöver müßte er eigentlich schon etwas weiter herum stehen, er steht aber wie auf dem Bild zu erkennen in einem 90° Winkel auf der Gegenfahrbahn.
Hier hätte eigentlich nur ein Bild eine Aussagekraft was ohne Veränderung der Fahrzeuglage nach dem Unfall aufgenommen worden wäre, bzw. die Unfallmakierungen der Polizei.
Ich hoffe mal für dich, daß die Fahrzeuge ihre Position (Unfallgegner) bis zum eintreffen der Polizei nicht verändert haben.
Grüße Helmut
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Hallo Hartmut,
nicht für ungut. Aber ich sehe als Außenstehender nur Drei statische Bilder. Eines als Übersicht und das Dritte (mit dem gekrümmten Roller) ist ohne Aussagekraft.
Sicherlich wird die AKte viele weitere Bilder enthalten.
Er wollte im Mündungsbereich der Staffhorster Str. wenden, oder? Hätte er seinen Wendevorgang in der Schulstraße eingeleitet (schon im Mündungsbereich der Schulstraße), stände er dorch nie und nimmer so dicht vor dem Grundstück der Staffhorster Str.
Für mich (wieder als Laie, der nicht dabei war und nur diese Drei Bilder hat) kann ich nicht viel falsches an seiner aussage erkennen...
Er wollte in die Staffhorster Str. (zum wenden) einbiegen und stand aber nur zu weit rechts auf der Hauptstraße.
Das ist genau so eine Besch... Situation vor der es mich immer graust und wo ich viel lieber dahinter warte (auch wenn hinter mir gehupt und gestikuliert wird). Fahrzeug wird langsamer und verhält sich merkwürdig, nicht passend zu dem was ich gerne denken, glauben, annehmen will... Meine Fahrlehrer sagte auch immer "Nicht denken"...
Viele Grüße, Alex
nicht für ungut. Aber ich sehe als Außenstehender nur Drei statische Bilder. Eines als Übersicht und das Dritte (mit dem gekrümmten Roller) ist ohne Aussagekraft.
Sicherlich wird die AKte viele weitere Bilder enthalten.
Er wollte im Mündungsbereich der Staffhorster Str. wenden, oder? Hätte er seinen Wendevorgang in der Schulstraße eingeleitet (schon im Mündungsbereich der Schulstraße), stände er dorch nie und nimmer so dicht vor dem Grundstück der Staffhorster Str.
Für mich (wieder als Laie, der nicht dabei war und nur diese Drei Bilder hat) kann ich nicht viel falsches an seiner aussage erkennen...
Er wollte in die Staffhorster Str. (zum wenden) einbiegen und stand aber nur zu weit rechts auf der Hauptstraße.
Das ist genau so eine Besch... Situation vor der es mich immer graust und wo ich viel lieber dahinter warte (auch wenn hinter mir gehupt und gestikuliert wird). Fahrzeug wird langsamer und verhält sich merkwürdig, nicht passend zu dem was ich gerne denken, glauben, annehmen will... Meine Fahrlehrer sagte auch immer "Nicht denken"...
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Ich habe noch mehr Fotos,die ich aber aufgrund von Personen die unmittelbar aus dem Haus gekommen sind, nicht zu sehen sein dürfen, ebenso sein Kennzeichen.
Die Fahrzeuge sind in unveränderter Position.
Und wie bereits geschrieben,konnte man die Spur des rechten Vorder-u. Hinterreifen durch den Matsch bis an den Aufprallpunkt verfolgen.
Es ist also nicht nur die widersinnige Stellung des Fahrzeugs für jemanden der angeblich links abbiegen wollte.
Er hat diesen Umstand offenbar in sein Kalkül nicht mit einbezogen.
Von daher Dank an die Beamten die hier sehr gut recherchiert haben.
Das soll es vorerst gewesen sein, denn auch der Versicherung liegt die Akte vor,und durch den Schlußsatz der Beamten kann sie sich an 5 Fingern abzählen, wie groß die Chance steht eine 40/60% Regelung aufrecht zu halten.
Spätestens wenn sie die Klageschrift meiner Ansprüche erhält,wird sie einlenken,denn der Prozess wird um einiges teurer als der Verkehrs und Strafprozess.
Und noch etwas:
Die Ermittlungen sind abgeschlossen und hätte ich eine Mitschuld, bekäme ich ebenso einen Bußgeldbescheid. Um diesen Wirksam werden lassen zu können, bedarf es einen Anhörungsbogen,den ich bis heute nicht erhalten habe.
Spätestens in 7 Tagen tritt die Verjährung in Kraft, mal sehen,ob sich bis dahin noch was tut.
Gruß
Hartmut
Die Fahrzeuge sind in unveränderter Position.
Und wie bereits geschrieben,konnte man die Spur des rechten Vorder-u. Hinterreifen durch den Matsch bis an den Aufprallpunkt verfolgen.
Es ist also nicht nur die widersinnige Stellung des Fahrzeugs für jemanden der angeblich links abbiegen wollte.
Er hat diesen Umstand offenbar in sein Kalkül nicht mit einbezogen.
Von daher Dank an die Beamten die hier sehr gut recherchiert haben.
Das soll es vorerst gewesen sein, denn auch der Versicherung liegt die Akte vor,und durch den Schlußsatz der Beamten kann sie sich an 5 Fingern abzählen, wie groß die Chance steht eine 40/60% Regelung aufrecht zu halten.
Spätestens wenn sie die Klageschrift meiner Ansprüche erhält,wird sie einlenken,denn der Prozess wird um einiges teurer als der Verkehrs und Strafprozess.
Und noch etwas:
Die Ermittlungen sind abgeschlossen und hätte ich eine Mitschuld, bekäme ich ebenso einen Bußgeldbescheid. Um diesen Wirksam werden lassen zu können, bedarf es einen Anhörungsbogen,den ich bis heute nicht erhalten habe.
Spätestens in 7 Tagen tritt die Verjährung in Kraft, mal sehen,ob sich bis dahin noch was tut.
Gruß
Hartmut
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Hallo Alex,mopedfreak hat geschrieben:Hallo Hartmut,
nicht für ungut. Aber ich sehe als Außenstehender nur Drei statische Bilder. Eines als Übersicht und das Dritte (mit dem gekrümmten Roller) ist ohne Aussagekraft.
Sicherlich wird die AKte viele weitere Bilder enthalten.
Er wollte im Mündungsbereich der Staffhorster Str. wenden, oder? Hätte er seinen Wendevorgang in der Schulstraße eingeleitet (schon im Mündungsbereich der Schulstraße), stände er dorch nie und nimmer so dicht vor dem Grundstück der Staffhorster Str.
Für mich (wieder als Laie, der nicht dabei war und nur diese Drei Bilder hat) kann ich nicht viel falsches an seiner aussage erkennen...
Er wollte in die Staffhorster Str. (zum wenden) einbiegen und stand aber nur zu weit rechts auf der Hauptstraße.
Das ist genau so eine Besch... Situation vor der es mich immer graust und wo ich viel lieber dahinter warte (auch wenn hinter mir gehupt und gestikuliert wird). Fahrzeug wird langsamer und verhält sich merkwürdig, nicht passend zu dem was ich gerne denken, glauben, annehmen will... Meine Fahrlehrer sagte auch immer "Nicht denken"...
Viele Grüße, Alex
BITTE tue uns allen den Gefallen und lese richtig und vollständig was über dem Übersichtsfoto steht.
Ansonsten gibt es nur Hickhack wie bei einem Verschwörungstheoretiker,bei dem nicht sein kann,was nicht zu sein hat.
Nochmals zum besseren Verständnis!
Er ist zunächst rechts in die Schulstraße eingebogen und zwar so knapp hinter dem Leitpfosten durch den Matsch, um dann über die gesamte Fahrbahn bis in den Einmündungsbereich der Staffhorster Str. wenden zu können. Die Reifenspuren und die widersinnige Stellung des Fahrzeugs gegenüber seiner Darstellung, belegen das.
Bitte richtig lesen,Foto ansehen und hinter seinem inneren Auge ablaufen lassen,dann gibt es auch keine Verschwörungstheorien.
Gruß
Hartmut
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Wo wollte er denn eigentlich hin?
Den Schilderungen nach und der Position des Autos nach, könnte es wirklich so sein, wie du es darlegst. Rechts eingebogen, um unmittelbar danach eine 180 Grad Kehrtwendung nach links zu machen
Vielleicht hat er unmittelbar nach dem Unfall noch gesagt, wohin er wollte? War er ein Ansässiger? Hätte es zu seinem Tagesablauf gepasst, in die Staffhorster einzubiegen?
Ich meine, wenn mein Arbeitsplatz sinnvoll nur über diese Straße erreichbar wäre, dann hätte ich ein gutes Argument, dass ich hier einbiegen wollte, weil ich das jeden Tag so mache. Wenn da nichts ist, wo ich normalerweise hin will, dann habe ich ein Argument weniger.
Den Schilderungen nach und der Position des Autos nach, könnte es wirklich so sein, wie du es darlegst. Rechts eingebogen, um unmittelbar danach eine 180 Grad Kehrtwendung nach links zu machen
Vielleicht hat er unmittelbar nach dem Unfall noch gesagt, wohin er wollte? War er ein Ansässiger? Hätte es zu seinem Tagesablauf gepasst, in die Staffhorster einzubiegen?
Ich meine, wenn mein Arbeitsplatz sinnvoll nur über diese Straße erreichbar wäre, dann hätte ich ein gutes Argument, dass ich hier einbiegen wollte, weil ich das jeden Tag so mache. Wenn da nichts ist, wo ich normalerweise hin will, dann habe ich ein Argument weniger.
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Was heißt hier Betriebsgefahr?Auf der Betriebsgefahr von 25 % wirst Du sitzen bleiben. Da würde ich eine Wette eingehen.
Wenn vor mir ein Fahrzeug auf einer Vorfahrtstr. im Kreuzungsbereich ein Wendemanöver vollführt muß ich mitnichten mit sowas rechnen.
Gemäß der Straßenverkehrsordnung dürfte es für solch einen Fall wohl nicht grundlos entsprechende Kreuzungen geben. Dort biegt man entweder nach Links (kreuzender Verkehrsbereichs) oder nach Rechts ab, vollführt aber bei laufenden Verkehr keine Wendemanöver durch.
Da gibt es demzufolge auch keinen Anteil bei der Schuldfrage.
Aber solche Manöver kann ich in letzter Zeit leider auch immer öfter feststellen. Da werden selbst Wendemanöver auf Hauptstraßen vorgenommen, wo keine 100m weiter Seitenstraße einmündet in welcher man beqeum solch ein Wendemanöver vornehmen könnte. Vor wenigen Tagen fuhr sogar eine ältere Dame einfach in den Gegenverkehr um auf der anderen Straßenseite vor einem Kindergarten im Grünstreifen anzuhalten.
Ich sag dazu nur - die Leute werden immer verrückter -. Beim manchen stell ich mir dann die Frage unter welchen Drogen sie stehen, oder wo sie ihren Führerschein gekauft haben.
Auch wenn ich vor einem Unfall nicht gefeit bin, bin ich dennoch glücklich darüber das ich als ehemaliger LKW-Fahrer mit der Dummheit anderer Verkehrsteilnehmer zu leben gelernt habe.
Ich hoffe für Hartmut das die Beweismittel ausreichend sind, denn hier bei nachfolgendem Verkehr ein Wendemanöver zu vollziehen betrachte ich persönlich mehr als eine vorsätzliche Gefährdung im öffentlichen Straßenverkehr.
Hartmut - viel Glück und gute Besserung.
Grüße Helmut
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Noch dazu ist am Ende der Schulstraße das Stopschild ja auch nicht umsonst montiert. Aus dieser Straße darf man ohnehin nicht herausfahren, ohne vorher stehengeblieben zu sein. Ein Kreiselmanöver ist hier sowieso nicht drin.Schrauberfile hat geschrieben:
Gemäß der Straßenverkehrsordnung dürfte es für solch einen Fall wohl nicht grundlos entsprechende Kreuzungen geben. Dort biegt man entweder nach Links (kreuzender Verkehrsbereichs) oder nach Rechts ab, vollführt aber bei laufenden Verkehr keine Wendemanöver durch.
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Und schon wieder so eine Verschwörungstheorie mit deiner Betriebsgefahr.
Diese tritt nur dann in Kraft,wenn du als "Mopedfahrer" keine Schilder lesen kannst,wie z.B.
Achtung Splitt ! Geschwindigkeit reduziert bis auf 30 km Und willst dann die Kommune verklagen wenn du dich auf die Fresse gelegt hast.
In meinem Fall ergibt sich eine vollkommen andere Konstellation der Vorfahrt Misachtung,oder will jetzt jemand glaubhaft machen,das derjenige der sich auf einer Vorfahtberechtigten Strasse befindet,sich auch noch die Vorfahrt erzwingt?
Der ist ca. 100-150 Meter bei ca. 100 km/h die drauf hatte nahezu mit einer Vollbremsung nach rechts in die Schulstraße eingebogen,wodurch sich der Abstand auf ca. 60 Meter verkürzt hat und ich den Roller bis auf 50 Km/h herunter gebremst habe.
In der irrigen Annahme der fährt weiter in die Schulstraße rein,habe ich wieder beschleunigt und musste auf den letzten 30 Metern erkennen, dass er sein Fahrzeug dort gewendet hat und bereits wieder in Begriff war auf die Hauptstraße ein zu fahren.
Bei ca. 70 km/ h die ich bereits wieder drauf hatte,blieben mir exakt 1,543 Sekunden nämlich bei 19,44 Meter pro Sekunde zu reagieren.
Wenn er den Vorfahrtverstoß vor Ort zugegeben hätte,wäre ihm der Lappen unweigerlich schon damals eingezogen worden.
Wenn es so wie er behauptet hat,er wollte links abbiegen, gewesen wäre, hätte ich da ich bereits schon auf 50 runter war hinter ihm anhalten können wenn er sich wie er behauptet zu weit rechts beim links abbiegen gehalten hätte.
Auf die ca. 60 Meter die ich noch hatte bis ich wieder beschleunigt habe,hätte die Zeit zum abbiegen gereicht um gefahrlos hinter seinem Fahrzeug her zu fahren.
Bei 50 km/h wären das 13,88 Meter pro Sekunde,oder 4,32 Sekunden bis ich hinten dran gewesen wäre.
Da ihm nichts entgegen kam,sollten 4,32 Sekunden zum abbiegen wohl ausreichen,oder?
Hier noch ein Foto wo man sehen kann, dass der Anprall stumpf erfolgte,also im nahezu 90° Winkel.
Wäre er wie er behauptet hat nach links abgebogen,wäre der Anprall in einem Winkel erfolgt bei dem ich ihm die halbe linke Seite demoliert hätte.
Er kann die Dinge für sich drehen wie er will,die Würfel sind gefallen und die Wahrheit zu seinem Recht verholfen.
Gruß
Hartmut
Diese tritt nur dann in Kraft,wenn du als "Mopedfahrer" keine Schilder lesen kannst,wie z.B.
Achtung Splitt ! Geschwindigkeit reduziert bis auf 30 km Und willst dann die Kommune verklagen wenn du dich auf die Fresse gelegt hast.
In meinem Fall ergibt sich eine vollkommen andere Konstellation der Vorfahrt Misachtung,oder will jetzt jemand glaubhaft machen,das derjenige der sich auf einer Vorfahtberechtigten Strasse befindet,sich auch noch die Vorfahrt erzwingt?
Der ist ca. 100-150 Meter bei ca. 100 km/h die drauf hatte nahezu mit einer Vollbremsung nach rechts in die Schulstraße eingebogen,wodurch sich der Abstand auf ca. 60 Meter verkürzt hat und ich den Roller bis auf 50 Km/h herunter gebremst habe.
In der irrigen Annahme der fährt weiter in die Schulstraße rein,habe ich wieder beschleunigt und musste auf den letzten 30 Metern erkennen, dass er sein Fahrzeug dort gewendet hat und bereits wieder in Begriff war auf die Hauptstraße ein zu fahren.
Bei ca. 70 km/ h die ich bereits wieder drauf hatte,blieben mir exakt 1,543 Sekunden nämlich bei 19,44 Meter pro Sekunde zu reagieren.
Wenn er den Vorfahrtverstoß vor Ort zugegeben hätte,wäre ihm der Lappen unweigerlich schon damals eingezogen worden.
Wenn es so wie er behauptet hat,er wollte links abbiegen, gewesen wäre, hätte ich da ich bereits schon auf 50 runter war hinter ihm anhalten können wenn er sich wie er behauptet zu weit rechts beim links abbiegen gehalten hätte.
Auf die ca. 60 Meter die ich noch hatte bis ich wieder beschleunigt habe,hätte die Zeit zum abbiegen gereicht um gefahrlos hinter seinem Fahrzeug her zu fahren.
Bei 50 km/h wären das 13,88 Meter pro Sekunde,oder 4,32 Sekunden bis ich hinten dran gewesen wäre.
Da ihm nichts entgegen kam,sollten 4,32 Sekunden zum abbiegen wohl ausreichen,oder?
Hier noch ein Foto wo man sehen kann, dass der Anprall stumpf erfolgte,also im nahezu 90° Winkel.
Wäre er wie er behauptet hat nach links abgebogen,wäre der Anprall in einem Winkel erfolgt bei dem ich ihm die halbe linke Seite demoliert hätte.
Er kann die Dinge für sich drehen wie er will,die Würfel sind gefallen und die Wahrheit zu seinem Recht verholfen.
Gruß
Hartmut
Hallo Hartmut
wer so links abbiegt, also schon fast nach der Kreuzung, hat ein Problem mit dem Autofahren. Mir stellt sich das tatsächlich nach den Bildern so dar, also ob er nach rechts "ausgeholt" hätte, um dann zu wenden. Dabei hat er Dich übersehen. Ein guter Anwalt wird es so glaubhaft datstellen können. Einen Sachverständigen hast Du doch auch schon eingeschaltet. Kam da mittlerweile eine Rückmeldung ?
Gruss
Uwe
wer so links abbiegt, also schon fast nach der Kreuzung, hat ein Problem mit dem Autofahren. Mir stellt sich das tatsächlich nach den Bildern so dar, also ob er nach rechts "ausgeholt" hätte, um dann zu wenden. Dabei hat er Dich übersehen. Ein guter Anwalt wird es so glaubhaft datstellen können. Einen Sachverständigen hast Du doch auch schon eingeschaltet. Kam da mittlerweile eine Rückmeldung ?
Gruss
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Zitat:
"die Würfel sind gefallen und die Wahrheit zu seinem Recht verholfen."
Wohl erst dann wenn rechtsgültig vor einem Gericht entschieden worden ist oder die gegnerische Versicherung den Schaden und Schadensersatz/Schmerzensgeld bezahlt hat, auch wenn die Chancen gut stehen- es wäre nicht das erste Mal dass eine Verhandlung ganz andere Erkenntnisse bringt als man mit Sicherheit erwartet.
Wie auch immer, ich hoffe du kommst zu deinem Recht und es läuft alles so wie du es ja bereits darlegst.
"die Würfel sind gefallen und die Wahrheit zu seinem Recht verholfen."
Wohl erst dann wenn rechtsgültig vor einem Gericht entschieden worden ist oder die gegnerische Versicherung den Schaden und Schadensersatz/Schmerzensgeld bezahlt hat, auch wenn die Chancen gut stehen- es wäre nicht das erste Mal dass eine Verhandlung ganz andere Erkenntnisse bringt als man mit Sicherheit erwartet.
Wie auch immer, ich hoffe du kommst zu deinem Recht und es läuft alles so wie du es ja bereits darlegst.
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Hallo Hartmut,
fühl dich doch nicht gleich immer so angegriffen.
Ich zitiere mal aus dem www;
Da Du keine weiteren Augenzeuge hast, wird es Dir sehr schwer fallen den Begriff "eindeutig" für Dich zu nutzen.
Ich hoffe für Dich das die gegnerische Versicherung kein "billig Versicherer" ist.
fühl dich doch nicht gleich immer so angegriffen.
Ich zitiere mal aus dem www;
Da ich in grauer Vorzeit mal für eine Versicherung gearbeitet habe, erlaube ich mir Dich auf dieses Thema aufmerksam zu machen.. Die Betriebsgefahr eines Fahrzeugs wird mit Durchschnittlich 20% angesetzt, d.h. dass man selbst bei einem unverschuldeten Unfall alleine wegen der Betriebshaftung eines Fahrzeugs mit etwa 20% Haftungsanteil dabei ist. Man bekommt somit normalerweise nur etwa 80% eines Schadens ersetzt. Hier wird jedoch eine Ausnahme gemacht: Wenn bei einem Schaden der Verursacher eindeutig feststeht, wird von der "Betriebsgefahr" des Geschädigten keinen Gebrauch gemacht (im Regelfall) und der zugefügte Schaden dem Geschädigten vollständig ersetzt.
Da Du keine weiteren Augenzeuge hast, wird es Dir sehr schwer fallen den Begriff "eindeutig" für Dich zu nutzen.
Ich hoffe für Dich das die gegnerische Versicherung kein "billig Versicherer" ist.
Es grüßt KING-KONG
- Dirk
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Betriebsgefahr ist eine heikle Sache, wie ich selbst vor einigen Jahren erfahren musste. Ich wollte mit PKW aus einem Nebenweg auf eine Hauptstraße nach rechts abbiegen. Die Hauptstraße ist mit einer durchgezogenen Linie versehen, absolutes Überholverbot. Die Straße macht hier einen leichten Rechtsbogen. Ich schaue also nach links, keiner kommt, ich fahre auf die Straße ein. In dem Moment kommt von rechts ein PW, der gerade hinter einem einen Wohnwagen ausschert und überholt! Also trotz Linie und Überholverbot. Crash. Man sollte meinen, der Fall ist eindeutig, war er auch. Aber im folgenden Prozess wurde auch mir 25% Betriebsgefahr angelastet, alleine dafür, weil ich im Straßenverkehr ein Fahrzeug führe. Vollkommener Irrsinn in meinen Augen. Worauf kann man denn vertrauen, wenn nicht darauf, dass trotz Linie schon keiner überholen wird?
Im Fall Hartmut scheint es genau so eindeutig klar zu sein, wer rechnet schon damit, dass ein PKW über eine Kreuzung wendet, trotz STOP Zeichen, dass zumindest er hätte sehen müssen. Hartmut nicht, aber gerade daraus könnte die gegnerische Versicherung die Betriebsgefahr herleiten nach dem Motto: Du musst immer und überall mit der Blödheit oder einem Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer rechnen. Auf solchen Argumente wirdst du dich einstellen müssen, zumindest in der privatrechtlichen Auseinandersetzung. Ich wünsche dir die richtigen Anwälte, Gutachter und natürlich viel eigenes Durchhaltevermögen!
Im Fall Hartmut scheint es genau so eindeutig klar zu sein, wer rechnet schon damit, dass ein PKW über eine Kreuzung wendet, trotz STOP Zeichen, dass zumindest er hätte sehen müssen. Hartmut nicht, aber gerade daraus könnte die gegnerische Versicherung die Betriebsgefahr herleiten nach dem Motto: Du musst immer und überall mit der Blödheit oder einem Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer rechnen. Auf solchen Argumente wirdst du dich einstellen müssen, zumindest in der privatrechtlichen Auseinandersetzung. Ich wünsche dir die richtigen Anwälte, Gutachter und natürlich viel eigenes Durchhaltevermögen!
Grüße vom Bodensee! Dirk
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Ob ich mich bei Dir angegriffen fühle oder nicht,hängt mehr oder weniger mit der Vergangenheit und einem User X... zusammen, den man wenn ich es mal aus meiner Sicht beschreiben darf mit einer Schreibsperre belegt hat.
Aber ich rühre ungern in alten Kaffeesätzen herum. Und dabei will ich es belassen,denn seitdem dieser User hier nicht mehr schreibt,sind die Diskussionen auch mit Dir wieder lesenswert.
Was eine 20% Mitschuld betrifft,hängt generell davon ab,ob ein Unfall von beiden Parteien vermeidbar gewesen wäre oder nicht.
Immer in Abhängigkeit zwischen dem Erkennen einer Gefahr,seinem Abstand,Geschwindigkeit und der verbleibenden Zeit,sowie den Witterungseinflüssen und Straßenverhältnissen.
Ebenso welche Maßnahmen jeder einzelne ergriffen hat um einen Unfall zu vermeiden.
In meinem Fall habe ich die Situation wie ich bereits geschrieben habe erst ca. 30 Meter vor dem Anprall erkannt.
Meine Reaktion war bremsen entsprechend der Witterungs und Straßenverhältnissen, sowie ein ausweichen nach links,sodass der Seitenständer eine Kratzspur im Asphalt produziert hat bis zum Anprall. (Siehe Skizze des ermittelnden Beamten)
Es gibt dazu auch Fotos, worauf der Verursacher zu erkennen ist,deshalb möchte ich das Foto nicht veröffentlichen, zudem steht mir momentan mein PC nicht zur Verfügung auf dem ich die Fotos scannen und bearbeiten könnte um Personen ect. zu retuschieren.
In einem obigen Beitrag hatte ich bereits erklärt,wieviel Zeit mir zur Verfügung stand (1,5 Sekunden ) um den Unfall zu vermeiden, wobei sich die Frage stellt,wieviel Zeit hätte dem Verursacher zur Verfügung gestanden und hätte er sein Fahrzeug noch anhalten können.
Danach richtet sich eine Mitschuld von 20%! Ansonsten ist jeder Unfall ein Individualfall und kann auch von den Versicherungen nicht pauschaliert werden.
Das es von den Versicherungen gerne pauschliert gehandhabt werden möchte ist mir nach 3 unverschuldeten Unfällen bekannt,aber in keinem Fall kam eine 20%ige Mitschuld in Betracht.
In allen 3 Fällen ging es um Missachtung der Vorfahrt,hier einem Verkehrsteilnehmer der sich auf einer Vorfahtberechtigten Strasse befindet eine Mitschuld zu suggerieren käme dem Spruch gleich, du warst zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort.
Gruß
Hartmut
Hier die Skizze die der Beamte bei seiner Recherche angefertigt hat.
Aber ich rühre ungern in alten Kaffeesätzen herum. Und dabei will ich es belassen,denn seitdem dieser User hier nicht mehr schreibt,sind die Diskussionen auch mit Dir wieder lesenswert.
Was eine 20% Mitschuld betrifft,hängt generell davon ab,ob ein Unfall von beiden Parteien vermeidbar gewesen wäre oder nicht.
Immer in Abhängigkeit zwischen dem Erkennen einer Gefahr,seinem Abstand,Geschwindigkeit und der verbleibenden Zeit,sowie den Witterungseinflüssen und Straßenverhältnissen.
Ebenso welche Maßnahmen jeder einzelne ergriffen hat um einen Unfall zu vermeiden.
In meinem Fall habe ich die Situation wie ich bereits geschrieben habe erst ca. 30 Meter vor dem Anprall erkannt.
Meine Reaktion war bremsen entsprechend der Witterungs und Straßenverhältnissen, sowie ein ausweichen nach links,sodass der Seitenständer eine Kratzspur im Asphalt produziert hat bis zum Anprall. (Siehe Skizze des ermittelnden Beamten)
Es gibt dazu auch Fotos, worauf der Verursacher zu erkennen ist,deshalb möchte ich das Foto nicht veröffentlichen, zudem steht mir momentan mein PC nicht zur Verfügung auf dem ich die Fotos scannen und bearbeiten könnte um Personen ect. zu retuschieren.
In einem obigen Beitrag hatte ich bereits erklärt,wieviel Zeit mir zur Verfügung stand (1,5 Sekunden ) um den Unfall zu vermeiden, wobei sich die Frage stellt,wieviel Zeit hätte dem Verursacher zur Verfügung gestanden und hätte er sein Fahrzeug noch anhalten können.
Danach richtet sich eine Mitschuld von 20%! Ansonsten ist jeder Unfall ein Individualfall und kann auch von den Versicherungen nicht pauschaliert werden.
Das es von den Versicherungen gerne pauschliert gehandhabt werden möchte ist mir nach 3 unverschuldeten Unfällen bekannt,aber in keinem Fall kam eine 20%ige Mitschuld in Betracht.
In allen 3 Fällen ging es um Missachtung der Vorfahrt,hier einem Verkehrsteilnehmer der sich auf einer Vorfahtberechtigten Strasse befindet eine Mitschuld zu suggerieren käme dem Spruch gleich, du warst zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort.
Gruß
Hartmut
Hier die Skizze die der Beamte bei seiner Recherche angefertigt hat.
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Die Position der Kratzspur spricht ja eigentlich klar gegen die Behauptung, du hättest überholen wollen. Wer fährt denn so beim Überholen. Du wolltest ausweichen, bist nach links gekippt und in diesem Zustand aufgeprallt. Der Aufprallpunkt wird wohl am Ende der Kratzspur gewesen sein, der Pkw ist dann noch die wenigen Meter bis zur endgültigen Position weitergefahren und hat den demolierten Roller "mitgezogen", bzw wurde er nach links geschleudert.
So "lese" ich als Laie die Skizze.
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Grüße vom Bodensee! Dirk
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Moin Dirk,
du hast richtig erkannt,es spricht so einiges gegen seiner Darstellung,was ich auch bereits in einigen Beiträgen angesprochen habe.
Ebenso bemerkenswert ist die Tatsache, dass seine Versicherung mir eine Mitschuld von 40% zugesprochen hat,aber seinen Schaden am Fahrzeug bis heute noch nicht geltend gemacht hat.
Das gleiche gilt für einen Anhörungsbogen und einem Bußgeldbescheid wenn eine Mitschuld in Betracht käme.
Will man vermeiden das Sachverständige meiner Versicherung den Fall begutachten und ebenenfalls vor Gericht ziehen?
Das all entscheidende in der Ermittlungsakte ist der Schlußsatz des/der Beamten in Ihrer Einschätzung der Sachlage.
Zitat : Wir haben anhand der Beweislage erhebliche Zweifel an der Darstellung und Aussage des Betroffenen XY.
Anhand dieses Satzes,das sagt auch mein Rechtsanwalt, kann sich der Betroffene als auch die Versicherung an 5 Fingern abzählen, wie groß die Chancen stehen hier auch nur 1% an einer Mitschuld geltend zu machen.
Das für den Verursacher sehr viel auf dem Spiel steht,steht außer Frage, denn es geht nicht nur um Schadensersatz und Schmerzensgeld, auch um die Frage,ob ich aufgrund meines verminderten Sehvermögen auf dem linken Auge seit dem Unfall wieder in meinem Beruf arbeiten kann,oder ich verrentet werden muss und wer die Kosten trägt.
Von daher ist seitens der Versicherung eine Mitschuld schon erstrebenswert.
Gruß
Hartmut
du hast richtig erkannt,es spricht so einiges gegen seiner Darstellung,was ich auch bereits in einigen Beiträgen angesprochen habe.
Ebenso bemerkenswert ist die Tatsache, dass seine Versicherung mir eine Mitschuld von 40% zugesprochen hat,aber seinen Schaden am Fahrzeug bis heute noch nicht geltend gemacht hat.
Das gleiche gilt für einen Anhörungsbogen und einem Bußgeldbescheid wenn eine Mitschuld in Betracht käme.
Will man vermeiden das Sachverständige meiner Versicherung den Fall begutachten und ebenenfalls vor Gericht ziehen?
Das all entscheidende in der Ermittlungsakte ist der Schlußsatz des/der Beamten in Ihrer Einschätzung der Sachlage.
Zitat : Wir haben anhand der Beweislage erhebliche Zweifel an der Darstellung und Aussage des Betroffenen XY.
Anhand dieses Satzes,das sagt auch mein Rechtsanwalt, kann sich der Betroffene als auch die Versicherung an 5 Fingern abzählen, wie groß die Chancen stehen hier auch nur 1% an einer Mitschuld geltend zu machen.
Das für den Verursacher sehr viel auf dem Spiel steht,steht außer Frage, denn es geht nicht nur um Schadensersatz und Schmerzensgeld, auch um die Frage,ob ich aufgrund meines verminderten Sehvermögen auf dem linken Auge seit dem Unfall wieder in meinem Beruf arbeiten kann,oder ich verrentet werden muss und wer die Kosten trägt.
Von daher ist seitens der Versicherung eine Mitschuld schon erstrebenswert.
Gruß
Hartmut
- UweF
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Wenn es um einen Dauerhaften Schaden, wie z.B Berufsunfähigkeit geht, wird sich die Versicherung noch lange sträuben, kann ich dir von einem Fall aus meinem Bekanntenkreis berichten, die Kämpft jetzt bereits seit 5 Jahren mit der Versicherung, obwohl der Fall genauso klar war, sie ist im Stau gestanden und ein entgegenkommendes Auto ist ihr reingefahren....
Gruß Uwe
Ich wurde gut erzogen……keine Ahnung was dann passiert ist……!
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Tja,wenn man so einiges über Versicherungsgesellschaften und ihren Praktiken liest,kann einem Angst und Bange werden.
Es überkommt einem oftmals das Gefühl, als würden die nur darauf warten,dass der Geschädigte bald stirbt.
Zwar haben die Angehörigen nach wie vor Anspruch auf eine Entschädigung, aber meistens ist dies die nächste Hürde die man denen in den Weg stellt ihre Rechte daran geltend zu machen,bis irgendwann die Angehörigen die Lust verlieren darum zu streiten.
Ich frage mich in diesem Zusammenhang, was ist eigentlich mit unserem 1998 eiligst ins Leben gerufene Verbraucherschutzministerium, ging es den Grünen damals im BSE Skandal nur darum Frau Künast ein Pöstchen zu verschaffen?
Ich sehe die Aufgabe eines solchen Ministerium darin,in solchen Fällen Tacheles zu reden,dass wenn solche Versicherungsgesellschaften ihre Verpflichtung nicht nachkommen und immer neue Argumente konstruieren um sich vor der Zahlung drücken zu können, das denen die Konzession entzogen wird,und das Vermögen auf die Geschädigten verteil wird.
Ich denke, dann würde manches anders laufen.
Gruß
Hartmut
Es überkommt einem oftmals das Gefühl, als würden die nur darauf warten,dass der Geschädigte bald stirbt.
Zwar haben die Angehörigen nach wie vor Anspruch auf eine Entschädigung, aber meistens ist dies die nächste Hürde die man denen in den Weg stellt ihre Rechte daran geltend zu machen,bis irgendwann die Angehörigen die Lust verlieren darum zu streiten.
Ich frage mich in diesem Zusammenhang, was ist eigentlich mit unserem 1998 eiligst ins Leben gerufene Verbraucherschutzministerium, ging es den Grünen damals im BSE Skandal nur darum Frau Künast ein Pöstchen zu verschaffen?
Ich sehe die Aufgabe eines solchen Ministerium darin,in solchen Fällen Tacheles zu reden,dass wenn solche Versicherungsgesellschaften ihre Verpflichtung nicht nachkommen und immer neue Argumente konstruieren um sich vor der Zahlung drücken zu können, das denen die Konzession entzogen wird,und das Vermögen auf die Geschädigten verteil wird.
Ich denke, dann würde manches anders laufen.
Gruß
Hartmut
- KING-KONG
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Bei den Versicherungen heißt es immer,: Ein Toter ist billiger als ein Verletzter.Tja,wenn man so einiges über Versicherungsgesellschaften und ihren Praktiken liest,kann einem Angst und Bange werden.
Es überkommt einem oftmals das Gefühl, als würden die nur darauf warten,dass der Geschädigte bald stirbt.
Zwar haben die Angehörigen nach wie vor Anspruch auf eine Entschädigung, aber meistens ist dies die nächste Hürde die man denen in den Weg stellt ihre Rechte daran geltend zu machen,bis irgendwann die Angehörigen die Lust verlieren darum zu streiten.
Es grüßt KING-KONG
- smoki 57
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Das scheint sich nach meinem derzeitigen Kenntnisstand tatsächlich zu bewahrheiten.KING-KONG hat geschrieben:Bei den Versicherungen heißt es immer,: Ein Toter ist billiger als ein Verletzter.Tja,wenn man so einiges über Versicherungsgesellschaften und ihren Praktiken liest,kann einem Angst und Bange werden.
Es überkommt einem oftmals das Gefühl, als würden die nur darauf warten,dass der Geschädigte bald stirbt.
Zwar haben die Angehörigen nach wie vor Anspruch auf eine Entschädigung, aber meistens ist dies die nächste Hürde die man denen in den Weg stellt ihre Rechte daran geltend zu machen,bis irgendwann die Angehörigen die Lust verlieren darum zu streiten.
Ich bin seit Tagen mehr damit beschäftigt die Versicherungen an ihre Zahlungspflichten zu erinnern um nicht irgendwann finanziell die Grätsche zu machen,als mich um meine Genesung zu kümmern.
Selbst bei meiner Krankenkasse musste ich schon nachfragen, ob sie mir einen Rollator bewilligen um gegebenenfalls ungeachtet des ärztlichen Rat meine Arbeit wieder aufnehmen zu können.
Man kommt sich dabei vor,wie ein Hund,der nur ein Leckerli bekommt,wenn Herrchen es für angebracht hält.
Gruß
Hartmut
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Oh Hartmut, das liest sich alles so.....
Ich kann deine Situation genau nach vollziehen weil ich in den letzten Jahren schon 2x in der gleichen Situation war !! (hab' ich glaub ich schon mal hier berichtet)
Nur war das mit meiner 125er und jeweils in der Ortschaft, da konnte ich mich durch querstellen (dank kein ABS war querstellen möglich) jeweils kurz vor einem Aufprall bewahren.
Ich bin in Gedanken bei dir, drücke dir alle meine Daumen und wünsche dir dass alles gut für dich ausgeht !! Hoffentlich hat dein Unfallgegner keinen Anspruch auf Migrantenbonus, sonst könnte es duster werden wenn er plötzlich 10 Zeugen aus dem Ärmel holt.
Alles Gute....
Jack
Ich kann deine Situation genau nach vollziehen weil ich in den letzten Jahren schon 2x in der gleichen Situation war !! (hab' ich glaub ich schon mal hier berichtet)
Nur war das mit meiner 125er und jeweils in der Ortschaft, da konnte ich mich durch querstellen (dank kein ABS war querstellen möglich) jeweils kurz vor einem Aufprall bewahren.
Ich bin in Gedanken bei dir, drücke dir alle meine Daumen und wünsche dir dass alles gut für dich ausgeht !! Hoffentlich hat dein Unfallgegner keinen Anspruch auf Migrantenbonus, sonst könnte es duster werden wenn er plötzlich 10 Zeugen aus dem Ärmel holt.
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Jack
- smoki 57
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@Woky,
da nutzt kein RA,der kann bei der Krankenkasse und Tagegeld -Versicherung auch nichts erreichen, da die grundsätzlich nach ihren Vorschriften arbeiten.
Das Blöde dabei ist,dass Verletztengeld nicht bis zum Datum der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gezahlt wird,sondern nur bis zum letzten Arztbesuch an dem die Krankmeldung ausgestellt wurde. Das heißt unter Umständen, dass man einmal nach 14 Tagen und auch mal nach 21,oder erst nach 28 Tagen Geld bekommt,je nachdem wie lange die letzte Krankmeldung dauert.
Diese Praxis hat den Hintergrund, das die Versicherungen Angst haben,dass derjenige in der Zwischenzeit versterben könnte und sie die Kohle unter Umständen über den Sterbetag hinaus nicht so schnell zurück holen könnten.
Das gleiche ist bei der Tagegeld -Versicherung.,zzgl. einer Woche Bearbeitungszeit
Für jemanden der nichts auf der hohen Kante liegen hat,kann es passieren, daß er ab Monatsmitte wenn alle üblichen Gelder abgebucht wurden,sein Konto überziehen muss um bis zur nächsten Auszahlung über die Runden zu kommen.
Das heißt aber auch,je länger jemand Arbeitsunfähig geschrieben ist um so dramatischer kann sich die finanzielle Lage entwickeln.
@Jack,
Danke für de moralischen Beistand.
@Duftnote
Ich erkenne keine Hetze.
Gruß
Hartmut
da nutzt kein RA,der kann bei der Krankenkasse und Tagegeld -Versicherung auch nichts erreichen, da die grundsätzlich nach ihren Vorschriften arbeiten.
Das Blöde dabei ist,dass Verletztengeld nicht bis zum Datum der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gezahlt wird,sondern nur bis zum letzten Arztbesuch an dem die Krankmeldung ausgestellt wurde. Das heißt unter Umständen, dass man einmal nach 14 Tagen und auch mal nach 21,oder erst nach 28 Tagen Geld bekommt,je nachdem wie lange die letzte Krankmeldung dauert.
Diese Praxis hat den Hintergrund, das die Versicherungen Angst haben,dass derjenige in der Zwischenzeit versterben könnte und sie die Kohle unter Umständen über den Sterbetag hinaus nicht so schnell zurück holen könnten.
Das gleiche ist bei der Tagegeld -Versicherung.,zzgl. einer Woche Bearbeitungszeit
Für jemanden der nichts auf der hohen Kante liegen hat,kann es passieren, daß er ab Monatsmitte wenn alle üblichen Gelder abgebucht wurden,sein Konto überziehen muss um bis zur nächsten Auszahlung über die Runden zu kommen.
Das heißt aber auch,je länger jemand Arbeitsunfähig geschrieben ist um so dramatischer kann sich die finanzielle Lage entwickeln.
@Jack,
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@Duftnote
Ich erkenne keine Hetze.
Gruß
Hartmut
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Über Migranten macht man keine Witze. Und wenn es keiner war, um so schlimmer. Dann ist es Hetze. Beides gehört nicht hier ins Forum.
Auch ein Deutscher kann schnell mal 10 Zeugen antreten lassen.
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Grüße vom Bodensee! Dirk
mit Myroad 700i, TechPulley FR26g, Gleitstücke, HIT Kupplung
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Das ist sicher richtig, zum Glück haben wir nach 1945 wieder eine Demokratie, in der jeder das sagen kann, was er möchte. Solange es keine Hetze ist. Aber nicht hier im Forum, das kann man dann Montags am Abend in Dresden oder sonstwo machen.
Ich denke, damit ist dieser Ausflug vom eigentlichen Thema beendet.
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Hallo Hartmut,
nun ja das leidige Thema mit den Versicherungen, allen voran selbst die unseres Sozialsystems.
in möchte dein guten Hoffnungen da nicht verdunkeln, aber aus leidiger Erfahrung kann ich dir sagen, daß selbst die Krankenkasse wie auch die anderen nur auf eine Gelegenheit warten um ihre Zahlungen so schnell wie möglich einzustellen.
Gehst du einen Tag zu spät zum Arzt (AU-Folgebescheinigung) kann es unter Umständen passieren das du gar nichts mehr bekommst weil der gesetzliche Versicherungsschutz beendet ist (Nahtlosigkeitsfaktor) wovon selbstständige und langzeitkranke mitunter Betroffen sind. Die Leute stehen dann von einem auf den anderen Tag one Geld da.
Und auch sollte man als Unfallopfer immer (leider) im Hinterkopf haben, daß unsere Sozialabsicherung sich inzwischen aus kostengründen erheblich zum Nachteil von Betroffenen gewandelt hat, zum Teil eben auch weil zuviele an einen ehrlichen Staat glauben.
Behalte dir immer im Hinterkopf was aus den Unfallfolgen für deine berufliche Zukunft noch so alles entstehen könnte, denn dafür muß letztendlich dann der Unfallverursacher aufkommen. Die Krankenkasse und auch die anderen Sozialkassen (sofern erforderlich) werden sich an der als Schuldig verurteilten immer gütlich halten. Was dann mit dir passiert steht auf einem ganz anderen Blatt.
Ich hoffe für dich das alles gut ausgehen wird.
Grüße Helmut
nun ja das leidige Thema mit den Versicherungen, allen voran selbst die unseres Sozialsystems.
in möchte dein guten Hoffnungen da nicht verdunkeln, aber aus leidiger Erfahrung kann ich dir sagen, daß selbst die Krankenkasse wie auch die anderen nur auf eine Gelegenheit warten um ihre Zahlungen so schnell wie möglich einzustellen.
Gehst du einen Tag zu spät zum Arzt (AU-Folgebescheinigung) kann es unter Umständen passieren das du gar nichts mehr bekommst weil der gesetzliche Versicherungsschutz beendet ist (Nahtlosigkeitsfaktor) wovon selbstständige und langzeitkranke mitunter Betroffen sind. Die Leute stehen dann von einem auf den anderen Tag one Geld da.
Und auch sollte man als Unfallopfer immer (leider) im Hinterkopf haben, daß unsere Sozialabsicherung sich inzwischen aus kostengründen erheblich zum Nachteil von Betroffenen gewandelt hat, zum Teil eben auch weil zuviele an einen ehrlichen Staat glauben.
Behalte dir immer im Hinterkopf was aus den Unfallfolgen für deine berufliche Zukunft noch so alles entstehen könnte, denn dafür muß letztendlich dann der Unfallverursacher aufkommen. Die Krankenkasse und auch die anderen Sozialkassen (sofern erforderlich) werden sich an der als Schuldig verurteilten immer gütlich halten. Was dann mit dir passiert steht auf einem ganz anderen Blatt.
Ich hoffe für dich das alles gut ausgehen wird.
Grüße Helmut
Kymco Agility City 16+ 125, Dr. Pulley Sportvario mit 13,8g Pulley´s, Windschild Puig City-Touring smog, Naraku 160ccm Umbau, Verbrauch Ø 3,82 l auf 17.500 km
- smoki 57
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Moin Helmut,
ich sehe,Du hast auch Deine Erfahrungen gemacht wie das abläuft.
Genau um dieses Thema ging es in den letzten Tagen, die Krankmeldung ging immer bis Freitags und an dem Tag hatte ich auch den nächsten Arzttermin,mal 14 Tage dazwischen liegen,mal 21 Tage usw.
Wie sollte dann die Folgebescheinigung bei denen Freitagmorgen vorliegen,wenn ich mittags noch in der MHH sitze?
Darauf habe ich den Damen nur sagen können,dass es für mich kein Problem darstellt ihnen Freitags Nachmittag die Folgebescheinigung zu bringen,nur treffe ich dann auf verschlossene Türen,weil ihnen das Wochenende wichtiger erscheint.
Und in Zukunft werde ich meine Beiträge auch nur noch tageweise entrichten, weil ich täglich damit rechnen muss,dass die Versicherung insolvent ist.
So wie Sie in der ständigen Angst leben das ich den Löffel bis zum nächsten Arzttermin abgebe, (was schon paranoid ist) ,lebe ich in der gleichen Angst,das Ihr Chef ihr mitteilt,wir sind seit heutemorgen pleite, die Bank hat sämtliche Konten gesperrt.
Und nun hop hop,sie sind seit knapp 14 Tagen überfällig mit den Zahlungen.
Prompt war am nächsten Tag die Kohle auf dem Konto.
Gruß
Hartmut
ich sehe,Du hast auch Deine Erfahrungen gemacht wie das abläuft.
Genau um dieses Thema ging es in den letzten Tagen, die Krankmeldung ging immer bis Freitags und an dem Tag hatte ich auch den nächsten Arzttermin,mal 14 Tage dazwischen liegen,mal 21 Tage usw.
Wie sollte dann die Folgebescheinigung bei denen Freitagmorgen vorliegen,wenn ich mittags noch in der MHH sitze?
Darauf habe ich den Damen nur sagen können,dass es für mich kein Problem darstellt ihnen Freitags Nachmittag die Folgebescheinigung zu bringen,nur treffe ich dann auf verschlossene Türen,weil ihnen das Wochenende wichtiger erscheint.
Und in Zukunft werde ich meine Beiträge auch nur noch tageweise entrichten, weil ich täglich damit rechnen muss,dass die Versicherung insolvent ist.
So wie Sie in der ständigen Angst leben das ich den Löffel bis zum nächsten Arzttermin abgebe, (was schon paranoid ist) ,lebe ich in der gleichen Angst,das Ihr Chef ihr mitteilt,wir sind seit heutemorgen pleite, die Bank hat sämtliche Konten gesperrt.
Und nun hop hop,sie sind seit knapp 14 Tagen überfällig mit den Zahlungen.
Prompt war am nächsten Tag die Kohle auf dem Konto.
Gruß
Hartmut
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