Wohlbemerkt: Ich interessiere mich nicht für alle die Gesetze, die immer herhalten müssen, wenn etwas nicht explizit geregelt wurde. Mich interessiert eine exakte Vorschrift, die gezielt das oben geschilderte 2-Rad-Fahren

gruss tim
Falsche Antwort. Tim fragte nach einem expliziten (!!!) Verbot. Mit drei Ausrufezeichen!Longrider hat geschrieben:StVO §1
siehe http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__1.html
Wahrscheinlich sind die dabei sicheren und legalen Fahrzeuge, falls sie aus normalen Pkw abgeleitet wurden, alles andere als orginal und müssten erneut typgeprüft werden.punkerente hat geschrieben:Aber was ist mit Profis, die das nachweislich können und deren Fahrzeuge dabei auch sicher sind?
Während eines Stunts auf weniger Rädern als üblich?Bandit112 hat geschrieben:Ich bin über eine gelbe Ampel gefahren ...
Es gibt bestimmte konkrete Tatbestandsnummern für bestimmte konkrete Vorwürfe.- Rotlichtverstoß.
Das ist schon mehrfach (von anderen) ausprobiert worden.Bandit112 hat geschrieben:Fahr mal mit nem Bike auf dem Hinterrad an einer Polizeistreife vorbei und dann berichte doch bitte mal von deinen Erfahrungen!![]()
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