Die letzte Fahrt eines Downtown

Hier steht alles zum Downtown 300i/ABS und zum Downtown 350i ABS ... Komm rein !
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smoki 57
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von smoki 57 »

Hallo zusammen,

heute habe ich das Urteil vom 15. Februar 2018 erhalten und wie nicht anders zu erwarten,wurde den Darstellungen des Sachverständigen mehr Glauben geschenkt als demjenigen der den Unfall miterlebt und davon betroffen war.

Leider werden solche Sachverständige von den Gerichten als Gottheiten angesehen selbst wenn sich Ungereimtheiten in einer Verhandlung ergeben und sie sich mehrmals gegenüber ihrer Feststellung aus den erstellten Gutachten widersprechen.
Selbst wenn deutlich erkennbar ist, dass das Gutachten lediglich aus finanziellen Interesse und weniger zur Wahrheitsfindung zum Unfallhergang erstellt wurde,wird das Gutachten nicht in Zweifel gezogen.

Traurig, aber wahr!

Hier mal 3 krasse Beispiele:

1. Der Sachverständige hat aufgrund einer Kratzspur die 4 Meter vor dem Aufprall beginnt gemutmaßt, dass ich dort bereits gestürzt sei.
Da er keine Erklärung für eine Delle in der vorderen Stoßstange am Unfallbeteiligten Fahrzeug findet, mutmaßt er weiter,ich sei nach dem seitlichen Sturz vorne um das Fahrzeug herum geflogen und habe mit einem Körperteil die Delle verursacht.

Meine Frage dazu war:

Wie erklären sie sich, dass wenn ich ca. 4 Meter vor dem Anprall gestürzt sein soll und das Fahrzeug sich weiter bewegt hat, ich nicht unter das Fahrzeug geraten bin, sondern außerhalb der Erdanziehung mit 100 Kg Gewicht in einer Höhe von 50 - 55 cm die Delle am Fahrzeug verursacht haben soll.
Warum zeichnen Sie die Endstellung an der ich zum liegen gekommen bin an anderer Stelle in ihrem Gutachten ein, als dort, wo es auf den Fotos der Polizei zu sehen ist.

2. Zu bemängeln war, dass man offenbar ein Wendemanöver nur in Form eines Kreises laut seinem Gutachten fahren kann,obwohl in meiner Aussage unmissverständlich drin steht, dass der Unfallbeteiligte nach rechts in die Straße eingefahren ist und dort gewendet hat und von dort aus die Straße überqueren wollte und somit auch das Stoppschild missachtet hat.

Seine Antwort war:

Dies interessiere ihn nicht und deshalb sehe er davon ab, eine Neuberechnung seiner kreisrunden Darstellung vorzunehmen und zudem könne man mit seiner Software solche Fahrmanöver nicht darstellen.

3. In seinem Gutachten erklärt er über 2 DIN A 4 Seiten, wie der Unfall durch mich hätte vermieden werden können.

Auf die Frage des Richter (er wurde 2 x befragt weil er sich bei der 1. Frage etwas in den Bart gemurmelt hat) ob der Unfall hätte vermieden werden können, antwortete er auf das 2. Mal fragen, NEIN, der Unfall hätte nicht vermieden werden können.

Daran lässt sich erkennen, dass Sachverständige sich zusammenreimen können was sie wollen,ohne zur Rechenschaft für eine mangelhafte Begutachtung gezogen werden zu können.
Zur Rechenschaft wäre er durch ein Gegengutachten welches ich angeregt habe gezogen worden, wenn er bei seiner Vermeidbarkeitstheorie geblieben wäre.
Das war ihm offenbar bewusst und er mit seinem Gemurmel Zeit zum überlegen gewinnen wollte.

Nun hat der Richter vorläufig eine Mitschuld von 25% statt 30% in seinem Urteil begründet und überlässt die letztendliche Entscheidung dem Landgericht, was ich bereits vermutet habe, das er so urteilen wird.
Ferner weist er ausdrücklich darauf hin, dass er sich lediglich beim Urteil an den Feststellungen des Sachverständigen orientieren konnte.

Demnach ist weiterhin bis zur Verhandlung beim Landgericht alles offen, Hauptsache der Fall ist von seinem Tisch und der materielle Schaden in seinen Augen geklärt.
Die Versicherung des Unfallgegner hatte den materiellen Schaden mit nur 60% ausgleichen wollen, also auf 40% Eigenschaden plädiert.

Mein Fazit:

Lügt vor Gericht das sich die Balken biegen,auch wenn ihr euch 100 mal widersprecht.
Es wird nur der bestraft,der sich beim lügen erwischen lässt.


Gruß

Hartmut
Zuletzt geändert von smoki 57 am 23.02.2018, 01:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Hamburgo
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von Hamburgo »

Hallo Hartmut,

in Hamburg würde man wohl sagen: "Wat is ’n dat för ’n Schiet?" :evil:

Naja, immerhin kannst Du Dich jetzt quasi als Bezwinger bzw. master of gravity
bezeichnen. Du bist also somit unser forumseigener Herrscher über die Schwerkraft.
Und fliegen scheinst Du ja auch noch zu können.

Bleibt zu hoffen, dass die nächste Instanz zu einer sachgerechteren Entscheidung
kommt. Ich drück einfach mal prophylaktisch die Daumen.

Gruß
Jörg
8) carpe diem :D
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smoki 57
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von smoki 57 »

Danke Jörg,

Ich hege die Hoffnung, weil beim Landgericht 3 Richter sitzen und die Angelegenheit ganz anders angehen,als ein Amtsrichter.
Ebenso hege ich die Hoffnung, dass mein Rechtsanwalt diesmal nicht stumm wie ein Fisch bleibt und dem Landgericht im Zuge der Berufungsbegründung mal Fakten sprechen lässt,was bereits an widersprüchliches zu tage getreten ist.
Vielleicht kann ich dem Sachverständigen leise stecken, man sieht sich immer 2 Mal im Leben.
Bei der Verhandlung am 15. Februar wollte ich ihn schon fragen,ob er befürchtet keine Aufträge von der gegnerischen Versicherung mehr zu bekommen.
Ich habe es dabei belassen ihn zu fragen,habe ihn aber gefragt,ob er an seinen Unsinn selber glaubt, persönlich halte ich seine Darstellung für ein absolutes Gerücht und widerspricht jeglicher Naturwissenschaft (Physik) die man ab der 5. Klasse beigebracht bekommt.

Eben weil ich der Schwerkraft nicht entfliehen kann,dass erkennt selbst meine 14 jährige Enkelin. Nur ein angeblich gebildeter Selbstdarsteller will anderen glaubhaft machen,das so etwas möglich ist.

Eines steht für mich jedenfalls fest,wenn man mit 10 Leuten an einen braunen Tisch sitzt und der Gott aller Götter sagt der Tisch ist rot,dann hat er für alle rot zu sein. Denn er ist der einzige der das beurteilen kann.
Diesem vom Gericht bestellten Sachverständigen ging es nur darum mit wenig Aufwand gute Kohle zu machen.

Gruß
Hartmut
Zuletzt geändert von smoki 57 am 23.02.2018, 01:49, insgesamt 1-mal geändert.
Jäger
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von Jäger »

Hallo Hartmut,

wenn das dann die zweite Instanz ist, also die Berufung, denke daran, daß das die letzte sogenannte "Tatsacheninstanz" ist. Also die letzte Gelegenheit, bei Gericht Tatsachen, neue Tatsachen, bislang ungenannte Tatsachen, "einzubringen".

Also wenn dein Rechtsanwalt bislang ein Kommunikationsproblem hatte, dann ist das dann die letzte Möglichkeit, den Mund aufzumachen.

In der Revision, der 3.Instanz, wird nur noch nachgeprüft, ob die bei Gericht bekannten Tatsachen rechtlich korrekt gewürdigt wurden.

In der 3.Instanz gibt es keine neuen Beweisanträge, Gutachten, etc.
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smoki 57
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von smoki 57 »

Ich war am 15. Februar schon reichlich angefressen weil mein Rechtsanwalt sich 20 Minuten vor Prozessbeginn mit mir verabredet und weil er die Tage vorher voll im Stress war und keine Zeit hatte, und er 5 Minuten vor Beginn mir erklärt, er habe von den technischen Dingen keine Ahnung, ich möge mich mit dem Sachverständigen doch bitte selbst auseinandersetzen
Der Kamm schwoll mir erst richtig an,als ich feststellen musste, dass Ausarbeitungen die ich mit einem Unfallforensiker aus Berlin 2 Tage (Wochenende) lang gemacht habe,er gar nicht in seinen Unterlagen hatte.
Es ging um die Frage, ist es vor dem Anprall am Fahrzeug zu einem Sturz gekommen oder nicht,ebenso, ob die Beschädigungen am gegnerischen Fahrzeug durch ein vorher gefallenes,oder aufrecht stehenden Motorroller entstanden sind.Der Sinn darin lag, ob seine Berechnungen zur Geschwindigkeit und Entfernung sich mit der Theorie die der Sachverständige angestellt hat, in Übereinstimmung bringen lassen.
Gearbeitet haben wir mit der Software Virtual Crash 3,mit dem sich anhand von Fotos und den darauf abgebildeten Beschädigungen an den Fahrzeugen ein feinrastiges Gitternetzwerk erstellen lässt, um herauszufinden, ob diese Beschädigungen stehend,oder liegen erfolgt sein können.
Im Laufe des Wochenendes sind wir zu dem Entschluss gelangt, dass der Sachverständige nicht mal 10% seiner Software ( PC-Crash) eingesetzt hat um seine Theorie zu überprüfen.
Deshalb meine Behauptung, er wollte mit geringem Aufwand nur Kasse machen,denn PC-Crash bietet die gleichen Möglichkeiten wie Virtual Crash 3

Bei der Berufungsverhandlung werde ich meinen Aktenordner selbst dabei haben.

Denn all das was zur den 25% Mitschuld geführt hat,ist zurückzuführen auf Inkompetenz in technischen Fragen und Scheu im richtigen Moment den Mund aufzumachen.


Gruß
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happy-Jack
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von happy-Jack »

Für mich ist es eine natürliche Reflexreaktion mich vor einem unvermeidbaren Aufprall mit den Rädern voraus "hinzulegen" !! Zumal der Gegner von rechts kam.

Soviel zu den Kratzspuren auf der Straße.

andere strecken als Abwehrhaltung ihr Bein aus... je nach Situation ..(schon persönlich gesehen)

Es ist eine Schande dass sich sowas über 3 Jahre hinziehen muss !

jack
r103

Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von r103 »

Hallo,

natürlich ist das eine Frechheit wie das alles in die Länge gezogen und zerredet wird. Und ohne die Gegenseite zu kennen bin ich genneigt zu glauben, dass der Auslöser zu 100% beim Autofahrer lag. Da ist es m.E. völlig unerheblich ob der Sturz vor oder nach dem Zusammenprall stattgefunden hat. Ohne ABS ist die Wahrscheinlichkeit für einen Sturz nach Schreckbremsung vor dem Zusammenprall natürlich groß, aber Auslöser war ja dann trotzdem der Autofahrer.

@Jack: auch wenn du das jetzt nicht so gerne hören willst.
Aber dieser Unfall ist exakt die Situation in der ABS lebensrettend und/oder gesundheitserhaltend wirkt. Es ist nämlich nicht wirklich gut sich vorher hinzulegen. Mit ABS hast du in der Situation den kürzest möglichen Bremsweg mit der Möglichkeit dabei vielleich noch eine leichte Ausweichbewegung zu machen. Bei niedrigen Geschwindigkeiten kommst du vielleicht noch zum Stehen, ansonsten wird die Aufprallgeschwindigkeit mindestens deutlich verringert was auch das Verletzungsrisiko deutlich senkt.
Bei Einschlag mit höheren Geschwindigkeiten ist es wichtig, dass dein Körper nirgends aufprallt. Dabei hast du , wenn du über die Motorhaube fliegst und auf dem Asphalt rutscht sehr gute Chancen. Hinlegen und dann mit größerer Geschwindigkeit gegen das Hinderniss prallen führt eher zu schwereren Verletzungen.

Gruß
matze
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smoki 57
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von smoki 57 »

Eine Frechheit und Schande ist es, dass im Gerichtssaal 4 studierte Leute und 5 mit Abitur sitzen die während ihrer Schulzeit ein naturwissenschaftliches Fach (Physik) als Pflichtfach hatten und sich von einem Sachverständigen nach Strich und Faden verarschen lassen,wenn er allen glaubhaft machen will,ich sei 4 Meter vor dem Anprall am Fahrzeug gestürzt und dem fahrenden Fahrzeug bis vor demselben in 50 cm Höhe gefolgt.

Es ist zu keinem Zeitpunkt zu einem Sturz gekommen, von daher können seine angestellten Berechnungen zur Geschwindigkeit, Bremsen und Straßenseite auf der ich gefahren sein soll, nicht stimmen.
Eine bodenlose Frechheit und Schande ist es nachdem ich bekannt gemacht habe welche Art und Umfang an Verletzungen ich davon getragen habe,die nie und nimmer durch einen vorherigen Sturz hätten entstehen können, er behauptet doch,aber dem Gericht und mir nicht erklären kann welche Verletzungen vor allem Knochenbrüche und innere Verletzungen ich nach seiner Theorie hätte davon tragen müssen.
Hier verweigert er sich plötzlich als Unfall Mediziner in Erscheinung zu treten.
Und der Richter lässt so etwas durchgehen und macht damit die ganze Verhandlungssache zur Farce.
Da keimt in einem sehr wohl die Frage auf,ob für ein Jura Studium die Abitur Note 4,9 ausreicht.

Gruß
Hartmut
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Hamburgo
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von Hamburgo »

Hallo Hartmut,

habe mir gerade nochmal kopfschüttelnd Deine Beiträge zur letzten Fahrt eines Downtown
durchgelesen. Bin irgendwie bei der Kratzspur am Unfallort ins Grübeln gekommen. Ist Dir der
komplette Unfallhergang noch im Detail erinnerlich?

Stammt die Kratzspur aus dem Unfallbericht der Polizei von Deinem Roller? Oder hat die mit
dem Unfall nix zu tun?

Ich frage deswegen, weil mein Vater Anfang letzten Jahr auch einen unverschuldeten Unfall mit
seinem Roller hatte. Ihm war bei ca. 50 km/h eine Fußgängerin quasi von rechts in den Roller
gelaufen (vom Straßenrand aus, den Blick starr auf Ihr Handy gerichtet). Er ist dann mit dem
Roller auf die linke Seite gefallen und 26m weit gerutscht. Das Spurenbild (sagt man das so?)
im Unfallbericht der Polizei zeigte ab dem Aufprallpunkt eine 1,4m lange Kratzspur (ich vermute
vom linken Lenkerende verursacht, welches starke "Schürfwunden" davon getragen hat) und
insgesamt eine 4,8m lange Abriebspur.

Kleine Parallele am Rande. Auch dieses Verfahren ist noch nicht mal ansatzweise entschieden,
da die Gegenseite sich scheinbar keiner Schuld bewußt ist. Mein Vater hat übrigens eher "leichte"
Sturzverletzungen (Abschürfungen am Arm und ein paar Prellungen) erlitten, da er ebenso wie Du
ordentliche Schutzkleidung trug. Er ist aber ja auch nicht gegen ein schweres Auto geknallt.

Gruß
Jörg
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smoki 57
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von smoki 57 »

Moin Jörg,

die Kratzspur ist von der Polizei ins Spiel gebracht worden und hat mit dem Unfall in soweit nichts zu tun,dass sie vor dem Zusammenprall entstanden ist.
Auch kann sie nicht durch einen Abpall -Effekt entstanden sein,weil das Vorderrad zwischen dem linken Reifen und Radhaus eingeklemmt wurde und der Roller nach dem Stillstand des Pkw aus der Klammer heraus katapultiert und die 1,5 Meter vor den Pkw geschleudert worden ist.
Durch die geöffnete Sitzbank ist beim linksseitigen Umfallen die Delle in dem Stoßfänger entstanden und nicht indem ich in 50 cm Höhe vor das Fahrzeug geflogen bin,oder sein soll.
Das hat der Unfallforensiker mit mir an dem Wochenende als ich bei ihm war herausgefunden.
Dann haben wir ermittelt, welches Zeitfenster der Unfallverursacher zum Wenden in der Seitenstraße hatte und wie weit ich in diesem Zeitfenster noch fahren musste bis zum Anprallpunkt.
Demnach hat er das Stoppschild überfahren und nichts anderes.
Das Zeitfenster deckte sich auf die Sekunde genau mit den Angaben die ich zur Entfernung und Geschwindigkeit immer wieder zu Protokoll gegeben habe.
Aber das wollte der Sachverständige nicht neu berechnen. Bei ihm kann man nur in einer kreisrunden Fahrt im Kreuzungsbereich wenden,auch weil das seine Software nicht hergibt. LOL.

Gruß
Hartmut
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Onkel Tom
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von Onkel Tom »

Servus Hartmut,

„Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“
Das Sprichwort existiert nicht ohne Grund.

ABER: Wenn ich jetzt zwischen den Zeilen lese, dann hast Du einen „grottigen“ Anwalt. Einer von der Sorte „der große Schweiger“. In seiner Praxis ist er der Held, vor Gericht stumm. Leider gibt es viele von der Sorte. Darüber hinaus hat er auch von Verkehrssachen (und technischen Details) keine Ahnung, wie er selbst sagt. Sich 20 Minuten vor dem Prozess mit dem Mandanten zu treffen, um ihm mitzuteilen, er solle sich mit dem Sachverständigen selber unterhalten, weil er als Anwalt keine Ahnung habe, ist ein Armutszeugnis, dass er sich da selber ausgestellt hat. Ich halte diesen Anwalt für maßgeblich mitverantwortlich für das jetzige Urteil.

Meine persönliche Meinung dazu ist, dass ich mit so einem Rechtsanwalt kein Berufungsverfahren durchziehen würde. Im zuständigen Landgerichtsbezirk muss es doch einen Anwalt geben, der auf Verkehrssachen spezialisiert ist (möglichst in einer größeren Praxis mit mehreren Anwälten) und sich da auch mit technischen Details etwas auskennt und so einen Sachverständigen spätestens während der Verhandlung in die Zange nimmt. Vielleicht einer, der selber auf zwei Pneus unterwegs ist.

Sich selber zu vertreten ist meistens eine schlechte Lösung, weil man zu sehr in der Sache drin ist und vor allem die juristischen Kniffe und Fettnäpfchen nicht kennt. Ich würde also meine anwaltliche Vertretung in andere Hände legen und nicht warten, ob der jetzige Anwalt seine Kommunikationsprobleme gelöst bekommt. Das tut er nämlich nicht.

Herzliche Grüße aus dem Süden
Thomas
Kymco Movie S 125 i

Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage,
ob man sich benehmen muss oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind.
Fipps
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von Fipps »

Manchmal gehts halt nicht anders - als dich selbst zu verteidigen .Mein Anwalt im letzten Prozess kam erst 30 Min . nach Prozess Ende . Trotzdem hat er mir Fahrgeld berechnet !!!!!
Lebe so , daß jeder Tag der Letzte sein kann .
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smoki 57
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von smoki 57 »

Er ist zumindest gerissen genug,um nachdem ihm das Urteil zugestellt wurde mit gleicher Post meine Rechtschutzversichrerung anzuschreiben um die Übernahme der Kosten für das Berufungsverfahren genehmigt zu bekommen und dem Landgericht die Berufung mitzuteilen,noch bevor ich überhaupt von der Urteilsbegründung Kenntnis erhalten habe.

@ Thomas, genau darum geht es mir,er erzählt mir er hätte von technischen Dingen keine Ahnung, aber will mir im Prozess beistehen.

Darüber ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.

Mit dem heutigen Tag bin ich in voller Erwerbsminderungsrente und bekomme gutes Geld aus meiner privaten Unfallversicherung, da wird sich locker ein anderer und versierter Anwalt und ein Gutachter finden lassen, der ein Gegengutachten erstellt.
In der Zwischenzeit hat der Unfallforensiker aus Berlin sich zertifizieren lassen und ist damit einem von der IHK vereidigten und von den Gerichten zugelassenen gleichgestellt.
Und der wird die Sache für mich beim Landgericht vortragen und die Fehler benennen die der Möchtegern Sachverständige begangen hat und das man es aus finanziellen Gründen Willkür nennen kann.

Gruß
Hartmut
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von Hasi »

Ich drücke Dir die Daumen, dass der Wurf gelingt. Sicher hast du schon vorher versucht Deinen "Beistand" zu tauschen :?: . Du tätigst ja ohnehin schon Kontakt mit anderen Sachverständigen.

Meine Rechtsschutzversicherung hat mir bei der Wahl von einem Anwalt da keine Vorgaben gemacht.
Emotional einbinden lassen sich diese Berufsstände ohnehin nicht.
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smoki 57
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von smoki 57 »

Hallo zusammen,

ich weiß gar nicht wie und wo ich beginnen soll!

Ich beschreibe es einfach mal so :

Der Affentanz mit den Versicherungen, ob Berufsgenossenschaft oder private Unfallversicherung beginnt.

Meine Erwerbsminderungsrente zu bekommen war noch ein Kinderspiel, doch was sich jetzt abzeichnet kennen einige aus eigener Erfahrung, oder nur vom Hören und Sagen.

Die BG weigert sich die Gutachten ihrer beauftragten Gutachter anzuerkennen, angeblich weil ihre Fragen nicht vollständig und korrekt beantwortet wurden.
Nun hat man sich nicht getraut mir dies schriftlich mitzuteilen, sondern hat versucht mein Einverständnis telefonisch zu bekommen, mich in einer, nicht mehrere BG Kliniken begutachten zu lassen, Nein, auch nicht bei neutralen Gutachter.

Selbstverständlich habe ich dies abgehnt, mich nur in einer einzigen BG Klinik begutachten zu lassen,wo sie die bereits erstatteten Gutachten als nicht verwertbar verworfen haben.

Der Hintergrund ist der, dass die beiden Gutachter nachdem ich ihnen Kopien meiner Unterlagen auch Röntgenbilder,bis hin zu den Fotos der beiden Arthroskopien der Handgelenke überlassen habe nicht mehr mitspielen wollten, wie die BG es gerne gesehen hätte.
Offenbar wurden ihnen die Bilder von der BG erst gar nicht mitgeschickt,wo drauf zu sehen ist,dass der Diskus in beiden Handgelenken aufgrund das sie massiv beschädigt waren,entfernt werden mussten um halbwegs schmerzfrei leben zu können.

Das Hauptproblem ist jedoch, dass man den Diskus durch Röntgenaufnahmen überhaupt nicht sehen kann, nur durch eine Arthroskopie,also einen operativen Eingriff.
Selbst wenn eine Arthroskopie gemacht würde,was ließe sich dadurch erkennen?
Doch nur, ob der Operateur der MHH die OP fachgerecht ausgeführt hat,die Schäden wurden ja schließlich beseitigt.
Die Handgelenke erlangen durch entfernen des Diskus doch ihre Stabilität nicht zurück,das wäre so,als würde man den Miniskus im Knie entfernen und alles wird gut.

Vermutlich hätte die BG gerne eine Arthrose, oder Vorschäden diagnostiziert bekommen, um den Grad der Erwerbsminderung um 30% reduzieren zu können.
Doch die beiden Ärzte waren korrekt und sich offenbar der Gefahr bewusst,dass sie für ihre erstellten Gutachten gerade zu stehen haben wenn es zum Streitfall kommt.
Zudem sind die Handgelenkschäden zweifelsfrei dokumentiert und von einem Prof. Dr. med für Handchirurgie bestätigt.

Nun glaubt die BG, wenn ich zu einer BG Klinik geschickt werde,wären sie besser dran,klar,aber nur wenn der Arzt ziemlich doof ist.
Was die private Unfallversicherung betrifft,reiten sie auf einer ähnlichen Masche.
Deshalb habe ich ihnen das Angebot gemacht Kopien so wie die anderen beiden Gutachter von mir bekommen haben, zu zusenden.
Aber gleich mit dem Hinweis, dass ich einer Begutachtung nur zustimme,wenn eine Arthroskopie gemacht wird,da Röntgenbilder nichts darstellen.
Und nur, wenn der Gutachter bestätigt, dass der Operateur seine Arbeit gut gemacht hat, denn mehr wird er nicht diagnostizieren können.

Nur soviel dazu, was Begutachtungen durch Versicherungen nach erfolgter Operation bringen.

Nichts,außer Augenwischerei und Verarsche!

Aber ich verbuche solche Vorgehensweisen unter Betriebsblindheit,erstmal zu Gutachter. :D

Jeder halbwegs intelligente Arzt der etwas anderes bei mir diagnostizieren soll,weiß sofort,dass er sich in die Nesseln setzt.

Gruß Hartmut
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Schrauberfile
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von Schrauberfile »

Hallo Hartmut,

na ja, dieses Spiel kenn ich leider gleich mehrfach aus eigener und auch Mutters Geschichte (übrigens Sturz mit Bruch des Handgelenkes und anschließendem Ärger mit der privaten Unfallversicherung).

Ich selbst hab fast 5 Jahre vor dem Sozialgericht und anschließend dem Landessozialgericht um meinem BU-Rente streiten dürfen.

Damals hatten mich alle Reha-Ärzte bis hin zum Arbeitsmediziner der DRV (immerhin gleich 5 Ärzte) von anfang an Berufsunfähig erklärt. Das war den Sozialmedizinern der DRV im Haus allerdings gleichgültig und man meinte ich könne normal weiter arbeiten.

Erst nachdem das Sozialgericht einen Gerichtsgutachter (Orthopäde) beauftragte und zu guter letzt in der Revision auch das Landessozialgericht sich dem urteil anschloß gab die DRV (damals noch LVA) endlich nach.

Einem Bekannten von mir ging es nach einer versauten Bandscheiben-OP leider nicht viel anders, der mußte sich auch durch alle Instanzen klagen und wurde durch unzählige Gutachter malträtiert, bis er dann nach Jahren seine Rente bekam.

Bekannt ist ja das die BG da noch härter vor geht, wohl nicht umsonst haben sie ja auch ein solch dickes Finanzpolster angehäuft.

Mir sagte mal ein Richter nach der Verhandlung, dass von 100 Klägern maximal 2 sich bis zum Schluß durch kämpfen und dann auch Recht bekommen.

Übrigens ein Tip am Rande, laß dich auf keine weitere Athroskopie ein, dennich hab das mit meinen Kniegelenken damals auch machen müssen (Arbeitsunfall) und man sagte mir, daß dabei ein nicht unerhebliches OP-Restrisiko bestehen würde (bei mir Narkose und Wundinfektion). Da bei dir ja bereits ein Ergebnis vorliegt, kann keine Veranlassung für eine erneute Augenscheinnahme vorliegen, zumal was weg ist ist nun mal weg.

Ich wünsch dir dennoch weiterhin viel Erfolg bei deinem Kampf und hoffe für dich auf ein positives Ergebnis.


Grüße Helmut

und nichts desto trotz ein frohes Osterfest dir und deinen Angehörigen
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von smoki 57 »

Hallo Helmut,

ich war doch sehr überrascht das es mit meiner vollen EU-Rente so schnell klappt hat.

Wenn ich noch an die Worte denke während und nach meiner Reha wegen des Herzinfarkt, wo die DRV meinte, die Berufsgenossenschaft braucht sich nicht einbilden Sie an uns nach den 78 Wochen abzuschieben und ich mich deswegen Arbeitslos gemeldet habe,muss ich sagen, ging das über den ärztlichen Dienst des Job-Center ziemlich flott.

Das man mich wegen meiner Unfallrente derart hängen lasst, habe ich mir nicht träumen lassen.
Klar bezahlen die alles nach, nur wann und wie viel ?

Wenn ich höre, die Ärzte (2 neutrale Gutachter) beantworten unsere Fragen nicht,oder nicht richtig, krieg ich einen Kotzreitz.
Das pfeifen die Spatzen von den Dächern was da gespielt wird,wenn man weiß die Türklinke an den Sozialgerichten glüht förmlich durch die Mitarbeiter der Berufsgenossenschaft.
Na ja, ich gehe mal vorsichtig davon aus, dass die gute Frau mich vorgestern sehr gut verstanden hat das ich nicht lange fackel wenn man meint mich verarschen zu müssen.
Denn das was da momentan abläuft stinkt nach reiner Willkür,als wenn man keine Entscheidung treffen könnte auch ohne ein Gutachten was nicht in deren Sinne ist.
Das traurige ist, solche Behörden kontrolliert niemand. Es fehlt etwas in unserem Sozialsystem das auch mal Köpfe rollen lassen kann. Und zwar richtig!
Wenn da Beschwerden eingehen oder bereits über Jahre hinweg Prozesse laufen,die ganze Mannschaft antanzen lassen. Eine falsche Antwort und raus,pack deine Klamotten ein,und weg.
Morgen übernimmt ein anderer deinen Posten.
Was glaubt ihr wie klein die werden,die fühlen sich mieser als ein Hartz IV Empfänger

Gruß

Hartmut
Hasi
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von Hasi »

Wenn man das so liest, schwillt einem der Kamm.

Man sollte mal anfangen, alle Beteiligten in einen Raum einzusperren und erst wenn eine Lösung vorhanden ist wieder rauszulassen. Alle anderen verdienen am langgestreckten Prozess und sind nicht an der Lösung interessiert, aber der um den es geht wird verarscht und hingehalten.

Das System ist einfach falsch.

Ich wundere mich bei so etwas immer warum es nicht mehr Amokläufer gibt. Ist zwar taktlos, aber um den Betroffenen kümmert sich auch niemand. Das musste raus aus mir.

Trotzdem allen ein frohes Osterfest und schön das es dieses Forum und euch gibt.
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Schrauberfile
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von Schrauberfile »

Hallo Hartmut,

na ja, hier in Sankt Augustin hat die DGUV als Spitzenverband der BG ja eine ihrer Geschäftsstellen (Alte Heerstr.) und was glaubst du wie sich der Laden in den letzten 5 Jahren vergößert hat (ich fahre da täglich vorbei). Ein gigantischer Bau inzwischen. Ist mir auch verständlich, wenn ich bedenke wieviel Milliarden die inzwischen ihr Finanzpolster dank Gesetzeszwang aufgestockt haben.

Ob du nun die DGUV nimmst oder die anderen wie DRV oder AfA bis hin zu den JobCentern, alle arbeiten inzwischen nach dem gleichen Prinzip - Leistungsberechtigte über lange Gerichtsverfahren mürbe machen.

Ich sagte ja schon mal, ich hab um meine BU fast 5 Jahre vor Gericht gekämpft und bin inzwischen wieder kurz davor, denn aktuell will die DRV tausende an Euros zurück (wegen rückwirkender voller Rentengewährung). Auch da werde ich nicht aufgeben und lieber bis zum BSG klagen.

Wozu haben wir denn jahrzente die Zwangsbeiträge von unseren Löhnen bezahlt, damit die Herrschaften sich dicke Gehälter zustecken können, oder doch eher wir im Schadensfall unsere Versicherungsleistung erhalten. ich glaube mal eher letzteres. oder.

Also kann ich dir nur den Tip geben, gib auf keinen Fall auf, zieh es durch, denn als Rentner kannst du jeden Cent gebrauchen.


Grüße Helmut

Frohes Osterfest dir und deinen Angehörigen
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smoki 57
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von smoki 57 »

Hallo zusammen,

und es geht weiter im Streit mit der Berufsgenossenschaft.

Nachdem mir die Gutachten der beiden Gutachter mit Hilfe durch den Sozialverband vorliegen,bestätigt sich meine Vermutung auf was die Berufsgenossenschaft hinaus ist um die Unfallrente kürzen zu können.

Angeblich sollen Fragen aus dem Fragebogenkatalog nicht richtig,oder vollständig beantwortet worden sein.

Beide Gutachter als auch die Medizinische Hochschule Hannover halten sich auf die Frage nach so genannte erkennbare VORSCHÄNDEN sehr bedeckt und verweisen bei dieser Frage ausführlich auf den Unfall und beschreiben die Zusammenhänge sehr detailliert.

Wohingegen ein Arzt der BG Klinik zwecks Auswertung der Gutachten VORSCHÄDEN erkannt haben will und deshalb die beiden Gutachten als auch die Feststellung der Medizinischen Hochschule Hannover für unplausibel und für nicht für verwertbar hält eine Unfallrente festzustellen.
Man spekuliert demnach explizit auf den Begriff VORSCHÄDEN.

Es steht momentan also dem Grunde nach 3 gegen 1 !

Wen wundert es da,dass die Berufsgenossenschaft mit allen hinterhältigen Mitteln versucht, mich zu einer erneuten Begutachtung in eine BG Klinik zu bekommen.
Doch leider laufen auch für die die Dinge nicht immer so wie sie sie gerne hätten.

Da durch die mir zugesandten Gutachten und die Stellungnahme des BG Arztes die Absichten sehr deutlich werden,wird man mir wohl noch einige neutrale Gutachter benennen müssen, bevor ich einer Begutachtung durch die BG zustimme.

Ich denke, wenn dann irgendwann ein Verhältnis 50 gegen 1 entstanden ist, sollte man auch bei der BG begreifen, dass sich jemand aus ihren Reihen irrt.

Derzeit überlege ich,ob aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse und Tatsachen, ich ein Sozialgericht mit solchen Praktiken die angewendet werden, beschäftigen sollte.
Zeit gewinne ich ohnehin nicht meine Unfallrente früher und korrekt zu bekommen.

Gruß

Hartmut
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smoki 57
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von smoki 57 »

Hallo zusammen,

nach gut 4 Monaten kommt mal wieder Bewegung in die Sache,mein Rechtsanwalt hat seine Begründung zum Revisionsprozess beim Landgericht eingereicht und diesmal kein Blatt vor den "Mund" genommen um die Missstände und Widersprüche aus den beiden ersten Verhandlungen beim Amtsgericht aufzudecken und zu erwähnen. Das was ich seinerzeit und zuletzt am 18.01.2018 von ihm erwartet hätte.

Interessant dürfte demnach werden, was der Amtsrichter als Urteilsbegründung zur Mithaftung angeführt hat und sich auf ein Urteil des BGH aus dem Jahre 1965 bezieht,was in der Begründung des BGH so nicht geschrieben steht.

Auch kommt mein Rechtsanwalt endlich mal aus der Deckung hervor und bemängelt, dass meine Einwände zum Gutachten des Sachverständigen wortlos übergangen wurden und ein Urteil gefällt wurde,obwohl es noch einige Ungereimtheiten zum Gutachten gegeben hat die seitens des Gerichts mit keinem Wort kritisch hinterfragt wurden.
Als ein krasses Beispiel sind die Verletzungen an den Oberschenkeln anhuführen,die ich mir angeblich am vorderen Stoßfänger zugezogen haben soll.
Nur lassen sich weder scharfe Kanten oder sonstiges am Stoßfänger feststellen die derartige Verletzungen hätten hervorrufen können. Nicht einmal Stofffetzen oder Haut wurde am Stoßfänger festgestellt.
Ebenso das der Beklagte in seiner 1. Vernehmung und bei der 1. Verhandlung beteuert sich mittig beim angeblichen links abbiegen eingeordnet zu haben und in der 2. Verhandlung zustimmt,dass er rechts in den Einmündungstrichter gefahren ist um nach links abzubiegen.
Auch wurde seine Behauptung nicht hinterfragt, warum er in der 1. Verhandlung behauptet hat er hätte mich nach Blick in die Spiegel und Schulterblick nicht gesehen, will aber erkannt haben,dass ich ohne Licht gefahren sein soll,was durch den Sachverständigen zweifelsfrei anhand der Scheinwerfer die ich verwart hatte,widerlegt werden konnte.
Die Hoffnung stirbt zuletzt und ich hoffe,dass ein erneutes und auch medizinisches Gutachten erstellt wird.

Gruß
Hartmut
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von smoki 57 »

Ein weiterer Lichtblick ist zu vernehmen hinsichtlich der Revisionsverhandlung vor dem Landgericht.

Alle aufgeführten Beanstandungen aus dem Prozess des Amtsgericht vom 18.01.2018 wurden als begründet vom Landgericht anerkannt.

Dies ist insofern wichtig, da ein Landgericht grundsätzlich nur das verhandelt was bemängelt wurde und hieb und stichfest mit Hinweisen auf Urteile der Oberlandesgerichte,sowie des BGH begründet wurde.

Demnach wird nicht nur der Unfallhergang von vorne bis hinten neu aufgerollt, sondern auch ein neuer Sachverständiger hinzugezogen, der vor allem die Ungereimtheiten und Widersprüche aus dem 1. Gutachten, sowie Fragen dazu zu klären hat.

Mit der Besetzung von 3 Richtern und 2 Schöffen dürfte der Sachverhalt in Teilen ohne zu hinterfragen nicht mehr einfach unter den Tisch fallen.

Vor allem bin ich gespannt darauf, wie der Beklagte seine Widersprüche zu seinem angeblichen Abbiege Verhalten erklären will.
Drei unterschiedliche Versionen hat er bereits aufgetischt, mal sehen was er noch alles zu bieten hat und ob er damit beim Landgericht durchkommt.

Ebenso gespannt bin ich, ob sich mein Rechtsanwalt abermals stumm wie ein Fisch verhält ,wenn ihm mit Stirnrunzeln Widersprüche und Ungereimtheiten in den Aussagen auffallen.

Ich bin zwar immer noch optimistisch das sich der Sachverhalt klären lässt, aber ich sehe auch noch einen langen Weg vor mir.

Derzeit führe ich einen "Kampf" mit den Unfallversicherungen, ob mit der Berufsgenossenschaft,oder meiner privaten Unfallversicherung bezüglich der Zahlungsverpflichtung.

Aber das kennt man ja mittlerweile, dass deren Zahlungsmoral bereits auf Reklametafeln an jeder Straßenecke zu lesen ist.

So, das war es erstmal wieder aus der Unendlichen Geschichte nach einem Unfall.

Gruß

Hartmut
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von happy-Jack »

Hartmut, ich drücke dir weiterhin alle mir zur Verfügung stehenden Daumen !!

jack
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von Hasi »

Alles Gute
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von People Rider »

Deine Geduld möchte ich haben! :roll:
Gruss,
Rolf
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von smoki 57 »

Na ja, so ganz geduldig läuft es nicht ab, vor allem nicht wenn seitens einer Behörde ganz eindeutig der Versuch unternommen wird mich um meine Unfallrente zu betrügen.

Laut Gesetz beginnt eine Straftat nicht erst wenn sie vollzogen wurde, sondern wenn man sich bereits geistig damit beschäftigt.

Die Schwierigkeit besteht in solchen Fällen darin, Beweise zu sichern,vor allem wenn man solchen Behörden wie die Berufsgenossenschaft blind vertraut und gewisse Vorgehensweisen die praktiziert werden nicht einzuordnen weiß und sich um die rechtlichen Schritte nicht rechtzeitig kümmert.

In meinem Fall war es so,dass ich seit Anfang diesen Jahres damit gerechnet habe,dass mir meine MdE = Mindest Grad der Erwerbsminderung mit geteilt wird,da bereits 2 Gutachten über meine Handgelenke erstattet worden sind. Das letzte im Januar 2018.
Daraufhin habe ich um Einsicht und Zusendung meiner Krankenakte gebeten,worauf keine Reaktion erfolgte.
Stattdessen bekam ich 2 kurz aufeinander folgende Anrufe, man könne mir die Akte nicht zusenden,da die beiden Gutachten angeblich nicht verwertbar sind. Ich müsse ein 3. und weiteres Gutachten in einer BG Klinik erstatten lassen, weil die beiden anderen Gutachter die Fragen nicht richtig beantworten.

Meine Antwort darauf war, wie,die beantworten Ihre Fragen nicht richtig,oder meinen Sie, nicht in Ihrem Sinne?
Die beiden Gutachter machen das nicht zu ersten Mal und nun möchte ich meine Krankenakte.

Es kam natürlich nichts,außer ein weiterer Anruf, dass man mich bereits bei der BG Klinik angemeldet hat und ich von dort aus den Termin bekomme.
Was blieb mir anderes übrig als in einer solchen Angelegenheit mal etwas deutlicher zu werden.

1. Habe ich mir derartige Anrufe die niemand nachvollziehen kann, verbeten Punkt
2. Laut Sozialgesetzbuch hat man mir 3 Kliniken zur Auswahl zu stellen. Punkt
3. Habe ich zu jeder Zeit das Recht meine Krankenakte lückenlos einsehen zu können. Punkt

Da Bis Ostern keine Reaktion erfolgte und der Termin zur Begutachtung in der BG Klinik immer näher rückte (1 Woche), habe ich mich per E -Mail an den Sozialverband gewendet und siehe da, innerhalb 3 Tagen konnte ich meine Krankenakte und eine Auswahl von 3 Kliniken in Empfang nehmen.

Vom Hocker bin ich fast gefallen, was der Arzt der BG Klinik zu den Gutachten der beiden anderen Ärzten geschrieben hat.

Dieser will doch allen Ernstes Vorschäden erkannt haben und ist der Meinung, diese rühren nicht vom Unfall her.
Wie sich ein zeilicher Zusammenhang herstellen lässt,verschweigt er.
Das ich mich ausgerechnet in einer BG Klinik ein 3. Mal begutachten lassen sollte,stinkt förmlich nach Betrug und diskreditiert nicht nur beide Ärzte als Gutachter, sondern auch den Professor Dr.der medizinischen Hochschule Hannover die deutlich darauf hinweisen, dass die Verletzungen vom Unfall herrühren.

Wäre ich blauäugig und vertrauenselig, hätte meine Ohren nicht gespitzt und die Sinne nicht geschärft, hätte man mich mindestens um 300,- € bis 400,- € monatlich um meine Unfallrente betrogen. Nun warte ich auf das 3. und hoffentlich letzte Gutachten was am 16. Mai in einer neutralen Klinik stattfand und wo man mir versichert hat, einem Professor Dr. und den beiden anderen Ärzten als Gutachter nicht vor die Füße zu pieseln.
Man werde die Gewebeprobe analysieren und der BG das entsprechende mitteilen.

In ähnlicher Weise versucht die private Unfallversicherung sich aus der Zahlung zu stehlen, indem man mir mitgeteilt hat, ich hätte bis zum 22.06.2017 meine Invalidität feststellen lassen müssen. Die Frist wurde angeblich nicht eingehalten.

Hallo,geht's noch?

Am 09.08.2017 wurde ich am linken Handgelenk operiert und somit war die Heilbehandlung noch gar nicht abgeschlossen, nur ein Quacksalber hätte denen eine Invalidität bescheinigt, aber kein Arzt der seine Zulassung nicht verlieren möchte.
Und zudem gibts es noch die BAFIN , die im Streitfall den Sachverhalt und den Vertrag im Sinne der Verbraucher überprüft.

Dann pocht man auf Einhaltung von Fristen,lässt aber Einschreiben mit Rückantwort beim Postamt liegen,sodass man gezwungen ist,die Post per Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen.

Das ist meine unendliche Geduld die ich ausstrahle.

Wichtig ist,nicht auszurasten und etwas unbedachtes tun,immer schön die Sinne geschärft und zu jeder Zeit noch ein Ass im Ärmel.

Gruß

Hartmut
Zuletzt geändert von smoki 57 am 07.06.2018, 20:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von Fipps »

Junge Junge ! wenn man sowas lesen muß , kann man nur froh sein wenn man selbst nicht in sowas verwickelt ist - zumal auch noch "nicht Schuldig " . Leider kann das bei der Menge " Spezialisten " auf der Straße jeden treffen..........

Wünsche dir weiterhin die Kraft u. das nötige Kleingeld um das durchzustehen.
Lebe so , daß jeder Tag der Letzte sein kann .
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von smoki 57 »

Auf zur 3. Runde.

Am 29.08.2018 um 11:00 Uhr beginnt der Prozess vor dem Landgericht Verden.

Die Gegenseite hatte bis zum 16.07.2018 die Möglichkeit die von meinem Rechtsanwalt begründeten, dargelegten und mit Urteilen von Oberlandesgerichte und BGH begründeten Mängel in gleicher Weise zu entkräften.

Wie ich allerdings lesen muss, ist der Gegenseite außer die Mängel aus den beiden Verhandlungen des Amtsgericht zu wiederholen, nicht viel eingefallen.

Man hat dem demnach nichts entgegen zu setzen,und hebt stattdessen die Widersprüche auf die das Amtsgericht nicht eingegangen ist,nochmals explizit hervor.
Zudem werden abermals Tatsachen verdreht und um interpretiert, die im Protokoll des Amtsgericht deutlich hervorgehoben wurden.

Man (ich) darf also gespannt sein wie der Verlauf sich diesmal gestaltet.

Wichtig ist zunächst einmal, dass man einen Prozess vor dem Landgericht nicht mit einer ausreichenden Begründung zurückweisen konnte.

Gruß

Hartmut
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von Angel II »

Hallo Smoki,

ich habe Deine Misere immer mitgelesen, es ist so ungeheuerlich die ganze Geschichte, aber ich drücke Dir feste die Daumen, daß sich alles zum Guten wendet für Dich.

LG
Angelika
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von smoki 57 »

Angel II hat geschrieben:Hallo Smoki,

ich habe Deine Misere immer mitgelesen, es ist so ungeheuerlich die ganze Geschichte, aber ich drücke Dir feste die Daumen, daß sich alles zum Guten wendet für Dich.

LG
Angelika
Danke Dir Angelika,

ich hatte zumindest erwartet,dass man einen Widerspruch mit hieb und stichfesten Paragraphen begründet, so wie das Landgericht es eigentlich vorschreibt.

Stattdessen nichts weiter als Wiederholung dessen was es an der Prozessführung und Urteilsbegründung des Amtsgerichtes zu bemängeln gab.

Mal abwarten, ob die Gegenseite während der Verhandlung noch ein As aus dem Ärmel zaubert.

Ach ja,das hätte ich doch fast vergessen zu erwähnen, dass die Berufsgenossenschaft sich mittlerweile bequemt hat mir einen Teil meiner monatlichen Unfallrente zu zahlen.
Zwar ist das momentan der niedrigste Satz von 25% ,der nach meiner Recherche in ihren eigenen Bewertungskriterien mindestens 30% für das linke Auge betragen müsste, aber da das Verfahren wegen der Handgelenke noch nicht abgeschlossen ist, kann ich noch keinen Widerspruch dagegen einlegen.
Auch muss ich abwarten, ob die Unfallrente zeitlich begrenzt, oder dauerhaft gezahlt wird.

Das Gutachten vom 16.05.2018 habe ich angefordert, aber man ziert sich abermals mir dieses unverzüglich zukommen zu lassen.

Offenbar braucht es mal wieder etwas Nachdruck durch den Sozialverband.




Gruß
Hartmut
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von smoki 57 »

Um die Interssenten auf dem Laufenden zu halten,hier ein kurzer Anschnitt zur heutigen Verhandlung vor dem Landgericht.

Kurzum,ich persönlich hätte heute nicht erscheinen brauchen, bin aber trotzdem hin gefahren,was sich für mich im Nachhinein dann doch als vorteilhaft erwiesen hat.
Zum einen gab es doch einige Fragen, die nur ich hätte beantworten können und zum anderen, war unschwer zu erkennen, wie letztendlich das Urteil welches am 17.10.2018 gesprochen werden soll,ausfallen wird.
Da der Fall an eine Einzelrichterin übertragen wurde,ließ sie heute mit kurzen knappen Sätzen den Sachverhalt noch einmal Revue passieren und erwähnte, welche Details dem Gericht als plausibel und welche dem Gericht als nicht plausibel ins Auge gefallen sind,womit sie die Widersprüche in der sich der Beklagte, als auch der Sachverständige verwickelt haben,angesprochen haben wollte.
Dies tat sie mit einem aufgesetztem Lachen an den Beklagten und hob hervor, dass es nun endlich Zeit wird, dem ganzen ein Ende zu setzen, Herr M...., ich denke, da sind sie mit mir einer Meinung.

Ja selbstverständlich entgegnete er mit einem gleichfalls gekünzeltem Lächeln, was sie mit ernster Mine entgegen nahm.
Nur der Vollpfosten hat die Zeichen offenbar nicht verstanden und fragte um das Urteil des Amtsgericht nach, worauf die Richterin entgegnete,Herr M..., das Urteil ist einkassiert und ist nie gesprochen worden.

Da die Herbstferien noch dazwischen kommen erhalten Sie das endgültige Urteil nach dem 17.10.2018, Sie brauchen deswegen nicht persönlich erscheinen. Damit ist die Sitzung geschlossen.

Aus meiner Sicht betrachtet, will ich die Fanfaren noch nicht erklingen lassen,aber nachdem die Gegenseite bis zum 16.07.2018 den Ausführungen meines Anwalt absolut nichts entgegen zu setzen hatte,außer zu bemängeln, dass das Amtsgericht den Schadensersatz meiner Klamotten um 21,- € zu hoch angesetzt hat, und der Beklagte sich mehrfach in Widersprüche verstrickt hat, sollte, wenn in unserem Staat noch Gerechtigkeit herrscht, nichts anderes zu erwarten sein.

Soweit zum Strand der Dinge.

Gruß
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von Hasi »

Ich drücke Dir die Daumen und wünsche mir das die Anwälte sich nicht gegenseitig noch aufzeigen, womit man noch Geld verdienen kann und Dich das dann zahlen lassen.

Jubel nicht zu früh, ich drücke Dir aber ganz fest die Daumen.
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Duftwolke
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von Duftwolke »

Jetzt krieg ich dann schon einen Krampf vom Daumen drücken. Ist ja unglaublich, dass das Ausfertigen eines Urteils 1,5 Monate dauern muss. Und das, nach so langer Zeit nach dem Unfall.
Trotzdem: *Daumendrück*!
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smoki 57
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von smoki 57 »

Das die Anfertigung des Urteils 1,5 Monate dauert, hat schon einen tieferen Grund.

Schließlich wurde vom Amtsgericht ein Urteil gefällt, was aufgrund von Rechtsfehlern so hätte niemals gefällt werden dürfen.
Die Rechtsfehler bestanden darin, dass der Beklagte als auch der Mann mit dem angeblichen Sachverstand zu ihren widersprüchlichen Aussagen und fragwürdigen Erkenntnissen nicht befragt wurden.
Den größten Fauxpas hatte sich der Mann mit dem angeblichen Sachverstand geleistet, nachdem ich die 1. Analyse hieb und stichhaltig bemängelt habe und er sich geweigert hat die Erkenntnisse die er aus meiner Mängelliste bekommen hatte in seinem Ergänzungsgutachten (Berichtigung ) einfließen zu lassen, ebenso eine Neuberechnung zur Weg - Zeitberechnung vorzunehmen. Angeblich mit seinem Computerprogramm nicht möglich.
Dann hatte er eine ganze DIN A 4 Seite über seine Vermeitbarkeitstheorie verfasst und erklärt, dass nach seiner Theorie der Unfall durch mich hätte vermieden werden können und im Gerichtssaal sagt er plötzlich nachdem er auf die Vermeidbarkeit angesprochen wird, Nein, der Unfall hätte durch mich nicht vermieden werden können.
Damit hat er mit einem einzigen Wort (Nein) hunderte von Seiten die er geschrieben hat, zum Toilettenpapier werden lassen.
Trotz einer solchen Aussage hat sich der Amtsrichter darauf berufen, dass er dem Mann mit dem angeblichen Sachverstand Glauben schenken muss und beruft sich zur Urteilsfeststellung und auch in seiner Urteilsbegründung auf einen vermeintlichen Paragraphen, der in Wirklichkeit eine Verordnung und kein Paragraph in der StVO aus dem Jahre 1960 ist.
Das der Beklagte insgesamt 4 Mal zu seinem Fahrmanöver eine andere Aussage getroffen hat, wurde ebenso wenig hinterfragt.

Deshalb war es gestern nicht verwunderlich, als die Richterin deutlich hervorgehoben hat, dass zum Unfallhergang das Gericht nur eine Aussage überzeugen konnte. Sie hat niemanden mit Namen erwähnt, aber ihren Ausführungen nach konnte sich jeder Anwesende ein klares Bild machen, wessen Aussage nur überzeugen konnte. Zum Mann mit dem angeblichen Sachverstand sagte sie nur, dass seine Ausführungen keines Kommentar bedürfen.
Einen deutlicheren WINK MIT DEM ZAUNPFAHL wie das Urteil ausfallen wird und worauf sich dies begründet, kann man nicht geben.
Das Urteil wird meines Erachtens darauf hinaus laufen, dass der Beklagte in der Seitenstraße gewendet und beim herausfahren das Stoppschild missachtet hat. Also so,wie der Unfall tatsächlich stattgefunden hat.
Es ist ebenso anzunehmen, dass er anschließend seinen Führerschein für eine Zeit abgeben darf, was er mit seinen Falschaussagen unbedingt vermeiden mochte. (Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz,oder Absicht unterstellt)

Ein solches Urteil bedarf Zeit und einer hieb und stichfesten Begründung um einer Revision vorzubeugen.
Um in Revision gehen zu können, hat eine Partei maximal 1 Woche nach Zugang des Urteils Zeit, Rechts -u. Verfahrensfehler dem Gericht nachzuweisen.
Dann ist es immer noch fraglich, ob diese stattgegeben wird.
In den meisten Fällen nicht.

Ich denke, jeder kann sich vorstellen wie mir das gestern runter ging wie Öl.

Weiteres berichte ich nach dem 17.10.2018 wenn mir das Urteil zugestellt wurde und ich hoffe, dass sich das Rangeln um die Schuldfrage ein für allemal erledigt hat.
Dann beginnt der Streit ums liebe Geld.

Lohnausfallentschädigung bis zum Renteneintrittsalter, Haushaltsschaden für die Zeit wo ich mich nicht bewegen konnte und zu guterletzt das Schmerzensgeld.
Da dürfte einiges zusammen kommen, mal sehen wie sich die gegnerische Versicherung verhält.
In der Regel hängen die Versicherungen ja am Geld wie die Sau am Leben, ich aber auch :D :wink:

Gruß
Hartmut
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von mv4 »

Hartmut, das klingt erstmal sehr gut!! Hoffen wir das dein Eindruck sich bestätigt und du endlich ein Urteil hast wie es von anfang an hätte sein können...wäre dein Unfallgegner von Anfang an bei der Wahrheit geblieben hätte das nie vor Gericht enden müssen...das zeigt schon mal den Charakter dieses Menschen, und das er eigentlich unfähig ist am Straßenverkehr teilzunehmen. Als Richter würde ich ihn solange laufen lassen wie die ganze Sache am ende gedauert hat...da hat er Zeit zum nachdenken.
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von smoki 57 »

Man muss sich schon fragen, in welche Kategorie Charakter solche Menschen hinein passen,die nur auf ihren persönlichen Vorteil aus sind.

Der Mann hat nie einen Gedanken daran verschwendet, dass er jemand anderes zum Invaliden gemacht hat und zum krönenden Abschluss ihn finanziell auch noch in den Ruin treiben möchte, um für sich Genugtuung zu erlangen.

In der modernen Psychologie bezeichnet man solche Typen auch als Energievampire.

Sie sind das ständige Opfer,der missverstandene,der den zu bedauern gilt.

Und da er mit einer für mich widerlichen Art im Amtsgericht in schallendes Gelächter mit Schenkelklopfer reagiert hat, nachdem der Richter die Auffassung vertrat ich hätte zu 30% Mitschuld, wird er, wenn mir das Urteil vom Landgericht zugestellt wurde, einen schönen Lachsack bekommen, mit der Bemerkung, den haben Sie sich redlich verdient. Wer zuletzt lacht lacht am besten.
Die 5 Euro ist es mir wert.

Gruß

Hartmut
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von smoki 57 »

Hallo zusammen,

etwas Neues aus der aktuellen Rechtsprechung!

Heute bekam ich Post von meinem Rechtsanwalt, in der er mir mitteilt, das Landgericht bis zur Urteilsverkündung noch etwas sensibilisieren zu wollen.

Jeder hat bestimmt schon mehr oder weniger von einer Mithaftung und Mithaftungsquote gehört, was vielfach von Versicherungen dazu benutzt wird um einen Teil des Schaden sich vom Unfallopfer, bzw. von dessen Versicherung erstatten zu lassen.
Gleichzeitig wurde diese Art der Quotenverteilung vom Unfallverursacher gerne dazu benutzt, dass blaue vom Himmel zu lügen.

Mit Beschluss vom 19.06.2018 des Oberlandesgericht Hamm unter dem Aktenzeichen 4RBs 174/18 dürften sich Versicherungen und Unfallverursacher zukünftig den Zahn ziehen lassen voreilig,oder auch nachträglich eine Quotenverteilung, oder Gerichte dazu veranlassen, in ihrem Sinne eine Verteilung vorzunehmen.

In meinem Fall wäre, auch wenn das Landgericht bisweilen hat durchsickern lassen wie das Urteil aufgrund von Widersprüchen des Verursacher ausfallen wird, die Versicherung dennoch von sich aus darauf abstellen, ihr Mandant habe wie er behauptet, links abbiegen wollen, eine Quotenverteilung von vielleicht 10% vorzunehmen.

Dies dürfte mit dem Beschluss des OLG Hamm ohne konkrete Beweise nicht mehr möglich sein.

Damit dies in der Urteilsbegründung deutlich wird,sah mein Rechtsanwalt sich veranlasst das Landgericht noch einmal zu sensibilisieren.

Mit Spannung erwartete ich das Urteil nach dem 17.10.2018 :D

Gruß
Hartmut
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von Fipps »

Nicht nur du . Nach fast 3 Jahren sollte die Sache endlich in deinem Sinne zuende gebracht werden .
Lebe so , daß jeder Tag der Letzte sein kann .
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Duftwolke
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von Duftwolke »

Hallo Hartmut!
Nach der Verhandlung will der Anwalt nochmal mit dem Gericht Kontakt aufnehmen? Ob das eine angebrachte Vorgehensweise ist?

Ich wünsche Dir, dass es was nutzt.

Jetzt sollte es dann ja bald einmal erledigt sein.

Schöne Grüße!
Bert
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von smoki 57 »

Hallo Bert u. Fipps,

ein solcher Beschluss ist meiner Auffassung nach schon lange überfällig und dürfte sich auch auf den Begriff >> Betriebsgefahr << erstrecken, weil dieser Begriff die Einleitung und Weg zur Mithaftung ebnete auf die Versicherungen bereits im Vorfeld, oder selbst nach einem Urteil abgestellt haben und damit die Gerichte über Jahre hinweg beschäftigt haben.
Es war für mich schon immer ein Unding,dass sich Versicherungen über die Rechtsprechung stellen durften und damit gerichtliche Entscheidungen zur Farce haben werden lassen.

Offenbar sind wir wieder auf dem guten Weg ein Rechtsstaat zu werden wo sich Gerichte wie das Oberlandesgericht Hamm sich nicht mehr von einer Rechtsanwaltsgemeinschaft (Mafia) der Versicherungen aus Düsseldorf, manipulieren und unter Druck setzen lassen, wie eine Entscheidung auszufallen hat.

Ja Leute,so etwas gibt es seit Jahrzehnten tatsächlich in Deutschland unserem so genannten Rechtsstaat .
Bestes Beispiel ist die gerichtliche Entscheidung zweier Jugendlicher vor dem Kölner Landgericht die bei einem nächtlichen Straßenrennen ein Mädchen auf dem Gehweg tot gefahren haben und lediglich mit einem erhobenen Zeigefinger den Gerichtssaal verlassen haben,als wäre das tote Mädchen zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort gewesen. Offenbar hätte sie sich vorher informieren sollen,dass zu diesem Zeitpunkt ein illegales Straßenrennen stattfindet.

Gottlob wurde ein Jahr später das Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf einkassiert,aber immer noch haarsträubend genug.

Jedes Jahr findet der Verkehrsgerichtstag in Goslar statt,dort finden sich dann auch die Schakale der Versicherungen ein um Richter und Rechtsanwälte für sich passend zu machen.
Wer nicht mitzieht wird runderneuert,oder nimmt freiwillig seinen Hut.

Das ist von mir nicht aus der Luft gegriffen, sondern stammt aus einer Doku anlässlich des Skandal Urteil des Landgericht Köln zum genannten Todesfall.
Ehemalige !!! Richter und Rechtsanwälte haben berichtet wie sie über Jahre hinweg von den Versicherungen und deren Rechtsanwalt Mafia drangsaliert und genötigt wurden.

Diese Mafia arbeitet auch die Versicherungsverträge aus, bis sie die Verträge schlussendlich selbst nicht mehr verstehen.

Gruß
Hartmut
Fipps
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von Fipps »

Hartmut : Ob 1 Schwalbe den Sommer ausmacht ,weis ich nicht . Aber für dich ist es auf jeden Fall mal ein Vorteil . Dieser Anwaltsmaffia wird schon was neues einfallen . Sie sind ja mit nichts anderem beschäftigt - u.da es um sehr sehr viel Geld geht - die Gesetze u.Verordnungen fehlerhaft ausgearbeitet sind , findet sich immer einen Haken an dem man was aufhängen kann . Mal sehen wie s ausgeht .
Lebe so , daß jeder Tag der Letzte sein kann .
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smoki 57
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von smoki 57 »

Hallo liebe Leute,

es geht weiter im Kampf ums bezahlen.

Bereits im Mai 2016 verweigerte die gegnerische Versicherung die Nachzahlung für die beschädigten Bekleidungsstücke sowie Abschleppkosten und Standgebühren,mit der Begründung, den Prozessverlauf und die Quotenverteilung sowie den ermittelten Zeitwert der Bekleidung vom Gericht abzuwarten, und behielt sich vor,überzahlte Beträge gegebenenfalls zurück zu fordern. (Ihr gutes Recht).

Nun wurde von meinem Rechtsanwalt mit Erhebung der Klageschrift im Mai 2016 der Fehlbetrag zum Roller,Bekleidung und Abschleppkosten usw. (ca 1965,- €) nebst 5% Zinsen pro Monat ab dem Eingang der Klageschrift bis zur endgültigen Urteilsverkündung angemahnt.

Die Versicherung wollte ja zunächst nur auf 40 : 60 abrechnen.

Nachdem nun am 29.08.2018 das Landgericht hat durchsickern lassen wie das Urteil ausfallen wird,bestreitet die Gegenseite, dass Belege zum Kaufdatum und Preis bei der 1. Verhandlung vor dem Amtsgericht nicht vorgelegen haben und das angeblich nur Schätzwerte abgegeben werden konnten. (einfach nur lächerlich)

Ebenso erhebt die Gegenseite Zweifel an dem Zustand der Bekleidung, wohl in der Hoffnung, der hat mit Sicherheit alles entsorgt und kann nichts mehr beweisen.

Pustekuchen, hat der Hartmut nicht ! :D

Da stellt sich zwangsläufig die Frage,wo doch alles aktenkundig ist,wie man auf eine solche glorreiche Idee kommen kann,zu dementieren und in Zweifel zu ziehen.

Nun ja, mittlerweile sind nach Einreichen der Klageschrift im Mai 2016 29 Monate ins Land gegangen, multipliziert mit 5% pro Monat,da kommt ein schönes Sümmchen zusammen und übersteigt den eingeforderten Betrag von 1965,- € nicht nur erheblich.

Also fabriziert man ein Störfeuer um das Landgericht davon zu überzeugen, dass die 29 Monate a 5% Zinsen nicht zur Anrechnung kommen und das die Bekleidung offenbar auf dem Trödelmarkt zum Zeitpunkt X mal erstanden wurde und in einem dementsprechenden Zustand war.

Was macht man in einem solchen Fall ?

Man kopiert sämtlichen Schriftverkehr ab dem Zeitpunkt wo die Gegenstände zur Begleichung bei Gericht eingereicht und angemahnt wurden und bittet zwecks Begutachtung durch einen von denen veranlassten Gutachter der in Zweifel gezogenen Bekleidungsstücke,von denen man davon ausgeht, dass sie ohnehin nicht mehr vorhanden sind.

Ich bin mal auf die Reaktion gespannt und ob man das Dementi aufrecht halten möchte.
Ebenso wie das Landgericht darauf reagiert.

Ganz dicht kann die Rechtsanwaltskanzlei des Beklagten in meinen Augen jedenfalls nicht sein, ein Gutachter fängt unter 3000,- € per Vorkasse erst gar nicht an.
Da die geforderte Summe von 1965,- € bereits seit 2016 aktenkundig sind,bliebe demnach nur noch die Reduzierung des Zeitwertes der Bekleidung von vielleicht 100 - 150,- € da diese ziemlich neu waren.

Offenbar ist es besser 3000,-€ auszugeben als 150,- € nebst Zinsen zu verlieren, beim Gutachter hat man was belegbares, da hat man etwas in der Hand,dass kann uns keiner nehmen. Hahaha. :D :D So kann man auch Rechnen und wird es sogar auch.


Gruß

Hartmut
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Duftwolke
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von Duftwolke »

Hallo Hartmut!

So, ab heute heißt es den Briefkasten gut im Auge zu behalten. Bin schon gespannt, wann das Urteil eintrifft. Noch mehr auf den Inhalt.

Schöne Grüße!
Bert
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smoki 57
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von smoki 57 »

Duftwolke hat geschrieben:Hallo Hartmut!

So, ab heute heißt es den Briefkasten gut im Auge zu behalten. Bin schon gespannt, wann das Urteil eintrifft. Noch mehr auf den Inhalt.

Schöne Grüße!
Bert

Hallo Bert,

auch ich bin gespannt wie ein Flitzbogen, vor allem auf die Urteilsbegründung.

Ich rechne aber nicht vor Mittwoch - Donnerstag nächster Woche mit der Zustellung.
Mittlerweile ist die Berufsgenossenschaft mit meiner Unfallrente auch soweit durch,auch hier bin ich gespannt, ob die nun als Dauerrente, oder zeitlich begrenzt ist.
Regulär hat eine Unfallrente innerhalb 3 Jahren nach einem Unfallereignis zu erfolgen und kann nur innerhalb dieser Zeit geändert werden. Danach ist die Unfallrente als eine dauerhafte Rente zu gewähren. Also hat man noch knapp 2 Monate.

Da ein Verfahren und Instanzen die ein Verfahren durchläuft mindestens 3-4 Monate in Anspruch nimmt bis die Entscheidungsträger einen Bescheid erlassen, dürfte sich für mich diesbezüglich eigentlich auch nichts mehr ändern.
Vielmehr bin ich gespannt, wie die Rentenversicherung entscheidet, da die volle Erwerbsminderungsrente vorläufig nur bis zum 31.12.2018 befristet ist.
Ein Antrag auf Verlängerung läuft seit Anfang August.
Einen Strich könnte mir der Bescheid des Versorgungsamtes machen, die zur Schwerbehinderung nur 40% anerkannt haben.
Aber da gibt es ja die Möglichkeit noch einen Verschlimmerungsantrag zu stellen. Nur dürfte ich mich dann dann erstmal wieder in das Arbeistlosengeld I begeben und abwarten wie der ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit den Fall betrachtet. Wird unter Umständen ein Klamauk unter den Behörden werden,wenn die Rentenversicherung gegen eine Verlängerung der vollen Erwerbsminderung entscheidet.

Für den Fall das es so kommt, bleibt mir nur der Weg an die gegnerische Versicherung heranzutreten.

Deshalb war für mich das Urteil mit 0% Mitschuld von größter Wichtigkeit.


Schaun wa mal, wird wohl noch ein Weilchen dauern bis alles in trockenen Tüchern ist.

Gruß

Hartmut
nighthelper
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von nighthelper »

Moin Hartmut,

nach Jahrzehnten der Abwesenheit vom Zweirad habe ich im September meinen Downtown 350i gekauft und im Vorfeld natürlich jede auffindbare Information dazu gelesen. Dieses/Dein Thema hier gehört definitiv zu denen, die mich am meisten haben grübeln lassen.
Danke für die Ausführlichkeit, und die wirklich allerbesten Wünsche für Dich.
mfG, Sönke Bild
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smoki 57
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von smoki 57 »

Vielen Dank Sönke,

allmählich lichtet sich das Ganze. Habe soeben den Bescheid von der BG bekommen, dass die Unfallrente auf unbestimmte Zeit gezahlt wird. Puhh. :lol:
Eine Sorge weniger, auch wenn man meine Handgelenke für bereits vorgeschädigt hält.
Aber dazu werde ich mir das Gutachten von der Bremer Klinik vom Mai 2018 zukommen lassen,mal sehen was die dazu geschrieben haben.
Mal sehen, ob es sich für eine Erhöhung der MdE von 5 % lohnt Einspruch zu erheben, was letztendlich ca. 50,- € mehr Unfallrente ausmachen würde.
Die Unfallrente ist zwar Steuer und Sozialabgaben frei, wird aber auf die Erwerbsminderungsrente und spätere Vollrente mit 1/12 zur Abgabepflicht angerechnet.
Zudem müsste ich damit rechnen, dass ich in die Progression gerate und mehr Abgaben bezahlen muss,als diese 50,- € zusätzlich einbringen.

Ja ja, Leute,
der Staat möchte keine reichen Rentner, da kann jemand 47 -50 Jahre gebuckelt haben wie ein Blöder,kein Normalo Malocher bekommt mehr als der andere. :D :D

Und wer lange genug geriestert und privat vorgesorgt hat, dem zeigt man nach gewisser Zeit was ihm noch zu steht. :wink:

Gruß

Hartmut
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Duftwolke
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von Duftwolke »

Na der Bescheid ist ja schon einmal was.
Und das Urteil...... noch immer nicht da?
Schöne Grüße!
Bert
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von smoki 57 »

Gemach,gemach Bert,

wenn die Urteilsbegründung nicht bereits geschrieben worden ist bevor das Urteil gefällt wurde,kann es noch eine Woche länger dauern.

Ich treffe derzeit alle Vorbereitungen um meinen Gehaltsschaden und Haushaltsführungsschaden geltend zu machen.
Eigentlich eine Aufgabe des Rechtsanwalt, aber bei dem Aufwand bekommen die meistens klamme Finger,weil sie sonst zu nichts anderem mehr kommen und solche Forderungen hinten an stellen,oder als schwer durchsetzbar abtun.

Wobei ein Haushaltsführungsschaden je nach Dauer der körperlichen Beinträchtigung höher ausfallen kann als das Schmerzensgeld.

Allerdings müssen solche Forderungen eines Haushaltsführungsschaden zweifelsfrei belegbar und dokumentiert sein.
Ein Monteur der die ganze Woche auf Montage ist,wird wohl nicht in der Lage sein zu belegen,dass er und seine berufstätige Frau sich den Haushalt geteilt haben. Das nur mal als grobes Beispiel.

Gruß
Hartmut
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von Duftwolke »

noch immer gemach, gemach?
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von smoki 57 »

Hallo zusammen,

da mich einige PN's erreicht haben um zu erfahren wie die Sache mit dem Unfall vom 22.12.2015 vor dem Landgericht ausgegangen ist, hier mein offizielles Statement dazu.

Um es vorweg zu nehmen, SCHEI... !

Was am 29.08.2018 noch sehr zu meiner Zufriedenheit klang und auch nicht falsch von meinem Rechtsanwalt und mir verstanden wurde was die Richterin zu sagen hatte, kehrte sich im Urteil und in der Urteilsbegründung ins Gegenteil um.

Liest man die Urteilsbegründung und ruft sich in Erinnerung warum von meinem Rechtsanwalt ein Berufungsverfahren angestrebt wurde, nämlich dass sich der Beklagte als auch der Sachverständige sich mehrfach widersprochen haben, was von keiner Richterin und Richter hinterfragt wurde, um so mehr wird deutlich, wie es um unser Rechtssystem bestellt ist.

Ganz offensichtlich wird aus der Urteilsbegründung deutlich, dass man dem Sachverständigen um keinen Preis zu Leibe rücken wollte,womit er sich vor der IHK hätte verantworten müssen und möglicherweise nie wieder für ein Gericht hätte tätig werden dürfen.
Also schenkte man seinen Ausführungen trotz etlicher Widersprüche uneingeschränkt Glauben,ohne sie auch nur ansatzweise zu erwähnen.

Da seine Ausführungen der 1. von 3 Aussagen des Beklagten sehr nahe kamen,blieben auch seine Widersprüche unberührt.

Somit wurde mir eine Mitschuld von 25% unterstellt für die keine Revision zugelassen wird. ENDE

Freunde, meine Empfehlung an euch alle die gegebenenfalls in eine solche Situation geraten sollten.

Macht bei Widersprüchen der Gegenseite im Gericht den Mund auf wenn die Richterin oder Richter fragen, ob noch Fragen sind, auch wenn die den oder die Rechtsanwälte direkt ansprechen.
Verlasst euch nicht darauf, dass ohnehin alles aktenkundig wird und das man bei einer Berufung Notiz davon nehmen wird.

Das sehe ich trotz mehrfachen daraufhinweisen als Fehler meines Rechtsanwalt an,was er gestern kleinlaut eingestehen musste.
Besser wäre es gewesen auf die Widersprüche im Wortlaut direkt hinzuweisen, als darauf zu vertrauen, die werden das schon lesen.

Und damit möchte ich das ENDE des Kapitels einläuten!

Gruß

Hartmut
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