Die letzte Fahrt eines Downtown

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happy-Jack
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von happy-Jack »

Boooah, dass alles immer so lange gehen muss! 5 Monate für ein Gutachten, sollte sowas nicht in 3 Tagen gemacht sein ?

Mich erschreckt wie schnell sich das Leben von Grund auf total ändern kann. Das werde ich mir zum Anlass nehmen in Zukunft noch vorrausschauender zu fahren.

Hartmut, ich drücke dir weiterhin alle Daumen und hoffe dass alles mehr als gut für dich ausgeht.

jack
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Schrauberfile
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von Schrauberfile »

Hallo Hartmut,

ich wünsch dir ein trotz allem zuerst mal ein gutes und vor allem auch gesundes neues Jahr.

Nun das hört sich mal wieder nicht zu gut an. Hier will die Gegenseite wohl versuchen so billig wie möglich davon zu kommen.

Ich kann dir nur Stärke bei dem Kampf wünschen, auch weil ich weiß wie nervenaufreibend so mancher Prozeß für einen sein kann.

In deinem Fall dann auch noch weil du ja wegen der Unfallfolgen jetzt wohlmöglich auch noch um deine Zukunft kämpfen mußt, denn ich weiß aus eigener Erfahrung aus dem Bekanntenkreis aber auch selbst wie sich die BG oder Rentenkasse vor Leistungen streuben können.

Z.B. mußte ich selbst bis zum LSG-Essen 5 Jahre um meine Berufsunfähigkeitsrente klagen, 3 DRV-Klinikärzte und 2 DRV-Arbeitsmediziner und 2 DRV Gutachter sowie zum Schluss noch ein Gerichtsgutachter waren dafür notwenig und alle auf meiner Seite, bis ich endlich recht und damit meine BU-Rente von der DRV bewilligt bekam. Nun gut - ich war damals ja auch erst 39 Jahre alt.

Umsomehr war ich 2012 nach einem neuerlichen Unfall und 2 OP´s verwundert, als man mir seitens der DRV binnen 3 Monaten die volle Erwerbsminderungs-Arbeitsamrktrente bewilligte.


Gruß Helmut
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smoki 57
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von smoki 57 »

Hallo Helmut, Hallo Jack und alle anderen Interessenten,
meine persönliche Feststellung die ich mit der BG machen musste,ist folgende: Bei denen wird mit dreierlei Maß gemessen!
Zum einen der normale Arbeitsunfall z.B am Arbeitsplatz ,dann der Wegeunfall ohne eines Beteiligten und den mit Beteiligten ohne eigener Mitschuld.
Beim letztgenannten wie in meinem Fall, wird der Unfallverursacher buchstäblich finanziell gemolken und rasiert,ohne Wenn und Aber.
Bei allen anderen Unfällen wird alles dafür getan,um den Versicherten so schnell wie möglich wieder an die Arbeit zu bekommen, nach Möglichkeit ohne einer Erwerbsminderung um aus den Zahlungen raus zu kommen.

Wer und was das ganze in die Länge zieht,ist der Unfallverursacher, obwohl auch er mittlerweile weiß, oder auch nicht, weil er doof ist, dass es keinen Blumentopf für ihn zu gewinnen gibt.

Er wäre aus meiner Sicht gut beraten gewesen am 18.10.2016 vor Gericht kleine Brötchen zu backen und den Unfallhergang warheitsgemäß zu schildern und Einsicht zu zeigen, anstatt sich immer tiefer in Widersprüche zu verstricken.
Wegen eines Verkehrsvergehen hätte man nachdem das Landgericht das Verfahren gegen ihn und mich wegen einer möglichen Mitschuld eingestellt hat, ohnehin nichts mehr anhaben können.
Aber anscheinend muss Geld bei ihm keine Rolle spielen, dass er es sich leisten kann den Prozess in die Länge zu ziehen, was ihm im Urteil noch schwer angekreidet wird.
Mangelnde Einsicht und Reue kommen bei Gericht nie gut an.

Ich kann für mich nur froh sein, dass es ein Wegeunfall war, dass ich nahe am Rentenalter und das ich noch halbwegs glimpflich aus der Sache raus gekommen bin.
Andere knallen mit einer Mofa mit 25 km/h in ein Auto und sind auf Stelle tot und ich gehe mit 70 km/h über die Motorhaube, knalle 2 mal mit der Birne auf den Asphalt und lande mit ein paar Knochenbrüche und Abschürfungen im weichen Morast.
Ich denke aber, dass ich meine Schutzengel mittlerweile aufgebraucht habe.


Gruß
Hartmut
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XARE
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von XARE »

Hallo Hartmut
Ich schreib nur mal kurz einen Satz damit Du siehst das ich hier keine Schreibsperre habe.
Das ist Unsinn ! Wie soll vieles was Du hier und anderswo zum besten gibst.
Gruß Xare
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smoki 57
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von smoki 57 »

Hallo zusammen,
nach langem Warten kam heute das seit Ende März erwartete Gutachten des Unfallanalytiker.
Seine Analyse ist beeindruckend wie man mit der heutigen Technik der Wahrheit zum Unfallhergang auf die Spur kommt.
Um es kurz zu machen.
Alles Lügen und Darstellen des Unfallverursacher wie der Unfall sich seiner Meinung nach zugetragen haben soll, hat ihm nichts genutzt.
Die Analyse hat ergeben,dass er zunächst rechts abgebogen ist um dort wie von mir dargestellt, ein Wendemanöver durchgeführt hat und unvermittelt wieder die Hauptstraße überqueren wollte.
Dann hatte der Unfallverursacher behauptet, ich sei ohne Licht gefahren.
Auch diese Behauptung konnte anhand der lang gezogenen und noch vorne gestauchten Glühfäden widerlegt werden.
Dieses ist nur möglich, wenn der spiralförmige Faden geglüht hat und sich durch die abrupte Verringerung der Geschwindigkeit wie z.B bei einem Aufprall die Spirale auseinander zieht und sich vorne im Glaskolben staucht.

Nun äußert er sich auch zur Vermeidbarkeit,wobei er dem Unfallverursacher 2 Nachlässigkeiten unterstellt die zur Vermeidung hätten führen können.
In meinem Fall geht er auch davon aus,dass der Unfall hätte vermieden werden können,aber überlässt es dem Gericht wie der Sachverhalt zu bewerten ist.
Was ich jedoch in der Beurteilung vermisse ist,dass die Sicht in die Straße in der der Verursacher hinein gefahren ist,durch einen Lattenzaun behindert wird und ich die Situation nicht beurteilen konnte,ob der Verursacher dort ein Wendemanöver durchführt.
Das Gericht gibt mir die Gelegenheit bis zum 20.06.2017 zur Unfallanalyse Stellung zu nehmen.

Dann warten wir es mal ab,wie die Richterin die Sache sieht.
Der Rest kommt dann nach dem genannten Datum.

Gruß
Hartmut
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Schrauberfile
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von Schrauberfile »

Hallo smoki57,

herzlichen Gückwunsch für dieses Gutachten.

Ich hoffe mal, daß dein Anwalt auch letzteres noch zu deinen Gunsten überzeugend darlegen kann. Ein Zaun der deine Sicht einschränkt, läßt dir als Verkehrteilnehmer wenig Spielraum zu, allenfalls langsam heran/vorbei zu fahren. Wenn jemand nach rechts abbiegt, muß man wohl nicht davon ausgehen, daß dieser plötzlich wieder zurück auf die Straße kommt.

Aber so ist das eben bei Gericht, wie sagtder alte Spruch doch so schön: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.


Grüße Helmut
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Fipps
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von Fipps »

Hi smoki 57 - Danke für die Info . Hoffe dass es voll gut ausgeht für dich u. bes . keine schwerwiegenden gesundheitsprobleme übrigbleiben . Wünsche dir eine Richterin die zwischen Richtig + Falsch unterscheiden kann -mit der Gabe ist nähmlich nicht jede / jeder gesegnet . Man sagt ja nicht umsonst : Recht haben u. Recht bekommen ist nicht das gleiche . Geruhsame Tage wünscht dir der "Fipps "
Lebe so , daß jeder Tag der Letzte sein kann .
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GD300_Bodensee
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von GD300_Bodensee »

Ich drück Dir unbekannter Weise die Daumen!
Gruß Armin


Kymco liebt Dich :)
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smoki 57
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von smoki 57 »

Vielen Dank ihr Zwei.

Leider wird die Unfallangelegenheit durch eine sehr mangelhafte Ausarbeitung des Unfallanalytiker und Verfälschung von polizeilichen Bildmaterial sowie seine Beurteilung, das,oder die Gerichte noch eine Weile beschäftigen. Die Aussage die von mir gemacht wurde,wurde schlichtweg ignoriert, obwohl ihm Zweifel gekommen sind, hat er es unterlassen nach den Verletzungen die ich erlitten habe zu fragen,um seine Zweifel auszuräumen,ob vor dem Zusammenprall ein Sturz stattgefunden hat, oder nicht. Und es gibt noch mehr Dinge die nicht korrekt analysiert und sehr vereinfacht dargestellt wurden.
Ich bin deshalb mit meinem Sohn nochmals zur Unfallstelle mit dem Roller gefahren um der Richterin die Perspektive aus Sicht eines Rollerfahrers mit einem Foto näher zu bringen.Aber auch um zu hinterfragen, ob man mit einem Pkw nur kreisrunde Radien in einer Richtung beim Wenden in einer Kreuzung fahren kann. In der Aussage vor Gericht,ist deutlich vermerkt,dass der Verursacher in die Straße hinein gefahren ist und nicht nur durch den Einmündungstrichter.
Das Foto wurde aus 30 Meter Abstand gemacht,und zwar stehend bei 1,60 m Augenhöhe.
Sitzend auf dem Roller beträgt die Augenhöhe lediglich 1,50 Meter.
Demnach hätte ich lediglich die Fenster und die Dachkante sehen können,aber nicht welche Richtung das Fahrzeug einschlägt usw.
Es geht ja auch darum, wer bezahlt letztendlich die ganze Schoße und wird die Mitschuld beziffert.
Insgesamt lassen sich in der Unfallanalyse 4 gravierende Fehler feststellen, die an der Sachlichkeit vorbei gehen und mit dem Unfallgechehen rein gar nichts zu tun haben. Für mich ist es mehr als ärgerlich wenn derart schlampig gearbeitet wird. Ich hätte etwas mehr Sorgfalt erwartet.

Gruß
Hartmut
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smoki 57
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von smoki 57 »

Und weiter geht's in der Unfallsache.
gestern war Termin bei meinem Rechtsanwalt um die von mir beklagte Fehlerhaftigkeit in der Unfallanalyse zu besprechen.
Das erste was mich mein Rechtsanwalt in ziemich heiterer Stimmung fragte war,Herr L. warum sind sie so angefressen über einige Ausführungen,für mich sieht die Analyse für Sie sehr gut aus.
Die Hauptfrage ob SIE das Licht eingeschaltet hatten und ob der Unfallverursacher links abbiegen oder gewendet hat,konnten zweifelsfrei geklärt werden.
Sie hatten das Licht an und er hat gewendet,Punkt. Alles andere ist nebensächlich, sollte aber geklärt werden. Und das was geklärt werden muss,können Sie Hieb und stichfest belegen.
Fakt ist,der Unfallverursacher hat gewendet und da gibt es bei Gericht kein Wenn und Aber, wer auf einer Straße oder Kreuzung wendet hat dies mit einer für ihn gebotenen Rücksicht,Sorgfalt und Vorsicht zu tun,sodass kein Verkehrsteilnehmer gefährdet oder verletzt wird. Kommt es beim Wenden zu Sach und Personenschäden haftet der der gewendet hat voll und umfänglich für die verursachten Schäden. Eine Mithaftungsquote sieht das Gesetz hierbei nicht vor.
Die Floskel der Vermeidbarkeit in Zusammenhang mit einer unklaren Verkehssituation wie sie auch der Unfallanalytiker ins Spiel gebracht hat,kommt bei einem Wendemanöver überhaupt nicht in Betracht. Eine unklare Verkehrslage herrscht immer dann vor,wenn der Vorausfahrende seine Absicht,wie z.B durch fehlendes Blinken nicht zu erkennen gibt,dass man eine weitere Absicht wie das Wenden daraus ableiten könnte,lässt kein Gericht zu.
Urteile gibt es zuhauf,bei dem der gewendet hat,nicht einmal in 171 Urteilen Recht zugesprochen wurde.
Für mich ist es zunächst eine Beruhigungspille,es kommt nun darauf an,welchen Blödsinn sich der Verursacher als nächstes einfallen lässt.
Zu einem erneuten Prozess wird es auf alle Fälle kommen,wo die "Zeugen" als Polizei und Unfallanalytiker ebenfalls geladen werden.
Nächste Woche am 26 Juni läuft für mich die 78. Woche der Arbeitsunfähigkeit aus,ich bekomme mein Verletztengeld weiterhin und werde demnächst an eine Reha zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die BG mitmachen. Im Grunde eine dem Gesetz entsprechende Pflichtkür,Reha vor Rente.
Da sich die BG auch nicht so recht auskotzt wie es mit mir weiter geht,kann ich nur vermuten, dass es für mich nach den 6 Wochen Teilhabe am Arbeitsleben in Rente geht. An einer Umschulung oder Weiterbildung ist die BG nicht interessiert und für den Arbeitsmarkt bin ich denen mit 60 zu alt,so ein BG Berater.
Anhand einer Tabelle der BG dürfte meine Erwerbsminderung aufgrund der Verletzungen zwischen 50% und 70% liegen.
Die nächste Hürde dürfte dann der Lohnausgleich zwischen meiner Rente und dem was ich bis zum regulären Renteneintrittsalter verdient hätte sein.
Es wird noch ein langer und erbitterter Kampf ums liebe Geld mit der gegnerischen Versicherung werden.
Als letztes lobte er meine Ehrlichkeit ihm und dem Gericht gegenüber und das es bis heute zu keinerlei Widersprüche gekommen ist.
Das erleichtert nicht nur ihm die Arbeit, auch das Gericht weiß dies zu würdigen. Das werden Sie noch sehen, meinte er.
Sein Wort in Gottes Ohr!

Gruß
Hartmut
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Onkel Tom
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von Onkel Tom »

Hallo Hartmut,
als ich Deinen ersten Beitrag im Thread heute gelesen habe, dachte ich mir nicht, dass der Fall bis heute offenbar nicht abgeschlossen ist. So hoffe ich auf ein neues Bulletin zu Gesundheit und rechtlichen Angelegenheiten. Was gibt es Neues? Wie geht es Dir?

Jedenfalls liest sich alles wie ein Krimi. Und man leidet quasi mit. Auch ein Gedanke war, Du hattest es mal erwähnt, da hätte es die Versicherung doch tatsächlich fast geschafft, dass Du noch während der Verhandlungen und Prozesse verstorben wärst. Da frage ich mich: In was für einer Gesellschaft leben wir heute?

Herzlichen Dank für Deine Offenheit, hier alles zu erzählen, Bilder von Verletzungen reinzustellen etc. - auch für mich ein Anlass bzw. Bestätigung, immer nur in voller Montur zu fahren. Es sind zu viele Idioten auf der Straße.

Herzliche Grüße
Thomas
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Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage,
ob man sich benehmen muss oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind.
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smoki 57
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von smoki 57 »

Hallo Thomas,

danke für die Anteilnahme, im Moment gibt es nicht viel neues zu berichten.
Am Freitag war mein letztes Gespräch mit der Berufsgenossenschaft, knallhart und unmissverständlich, von deren Seite wird nicht mehr umgeschult oder weiter gebildet.
Heißt, seh zu das du Erwerbsminderungsrente,oder Arbeitslosengeld I für die nächsten 2 Jahre bekommst,wir sind mit Ihnen durch und können nichts mehr für Sie tun.
Nun sitze ich zu Hause und warte auf den schriftlichen Bescheid wann das Verletztengeld eingestellt wird und wann es im Prozess endlich weiter geht.
Am 08.,09 u.10.08.2017 wird das linke Handgelenk operiert und dann schau'n wa mal wie es weiter geht.

Es wird auf jeden Fall noch ein Spießrutenlauf mit den Behörden um eine vorzeitige Verrentung werden, dass steht schon seit letztem Jahr nach meiner Reha wegen dem Herzinfarkt den ich mir zwischenzeitlich gegönnt habe fest. Die warten nur auf eine Entscheidung der Berufsgenossenschaft.
Obwohl ich meine Hände wegen der kaputten Handgelenke kaum benutzen kann,bin ich für die noch voll erwerbsfähig solange ich meine Zähne noch gebrauchen kann.
Also bleibt mir nur noch das Arbeitslosengeld I welches maximal 2 Jahre gezahlt wird, nur bin ich dann immer noch keine 63 und 10 Monate und müsste weitere Abschläge bei der Rente in Kauf nehmen.
Zumindest würden meine Rentenbeiträge über diesen Zeitraum weiter gezahlt,was bei einer Erwerbsminderungsrente nicht der Fall wäre.
Es bleibt zu überlegen, wo.ich besser bei weg komme und wie die Behörden mitspielen.
Im Moment nicht ganz einfach die Situation. Vor allem will man einem glaubhaft machen,als würde man sich auf dem Arbeitsmarkt um einen fast 61 Jährigen reißen wie zwei Köter um die Wurstpelle.
Zwar wird von Seiten der Berufsgenossenschaft die zu erwartenden Zahlungen der gegnerischen Versicherung ins Spiel gebracht,aber derzeit ist ja noch nicht mal mein Sachschaden voll beglichen,also habe ich schon mal einen Vorgeschmack auf das was da noch kommt wenn es um Lohnausfall und Schmerzensgeld geht.

Gruß
Hartmut
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Frank67
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von Frank67 »

Hallo Hartmut,

wie wird den dein Gesundheitszustand vom Versorgungsamt eingeschätzt? - Die haben -genau so wie die Rentenversicherungen und Berufsgenossenschaften- Kataloge wonach der Gesundheitszustand und die Behinderungen eingeschätzt werden.
Das Versorgungsamt (SB-Ausweis) ist meinen Erfahrungen nach großzügiger in der Beurteilung.

Bei den anderen Stellen (BG, RV) musst du nach der Ablehnung bzw für dich nicht zufriedenstellende Einschätzung in Widerspruch gehen. Sollte noch einmal ein nicht zufriedenstellender Bescheid kommen, nochmals Widerspruch einlegen und einen ("Sozial"-) Anwalt einschalten (bzw den Widerspruch gleich vom Anwalt schreiben lassen) und die Gegenstelle davon informieren dass die Sache dem Anwalt übergeben wurde.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass man auf Grund der (vom Gericht eingeschalteten) unabhängigen Gutachter vom Gericht ganz anders eingeschätzt wird, als von einem "amts-eigenen" Gutachter der BG bzw RV. (Die Sache geht dahin: "Beiße keine Hand, die dich füttert!" => ein "Amtseigener Gutachter" soll vermutlich abschmettern - dem Amt drohende Kosten ersparen.)


Ich hoffe für dich, dass deine erlittenen Einschränkungen (spätestens vorm Sozial-Gericht) richtig beurteilt werden.

Für mich hört es sich so an, als wenn du einen SB-Ausweis mindestens mit einem der "Merkzeichen" bekommen müsstest und dir eine entsprechende Erwerbsminderungsrente voll zusteht.
Genau so auch die ganzen Schadenersatzleistungen gegenüber dem Unfall-Verursacher.


Ich finde es schon abartig, wie man als Unfall-Geschädigter vom deutschen Recht behandelt und verhältnismäßig alleingelassen wird und dann noch um Anerkennung der erlittenen Folgeschäden (über Jahre) kämpfen muss...
Gruß Frank

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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von Schrauberfile »

Hallo Hartmut,

das hört sich ja leider nicht rosig an.

Tja Deutschland, da ist der Mensch den Bürokraten leider nicht viel wert - in Amerika bräuchtest du dir jetzt kein Gedanken um deine Zukunft machen.

Schlimm ist das ganze ja noch deswegen, weil du leider ein Alter erreicht hast wo man zwar in der Theorie immer viel forderr, nur leider in der Praxis nichts läuft.

Ich kenn das Spiel inzwischen aus eigener Erfahrung aus dem FF und wurschtel mich jetzt seit Jahren mit meiner Arbeitsmarktrente auch so durch. Von wgen die ältern werden von den Firmen gesucht. Das mag bei den Gesunden vielleicht noch hinkommen, aber wenn es dich mal erwischt hat, sind die Firmen doch froh wenn sie dich los werden können.

Und es stimmt, wenn du jetzt in Frührente gehen könntest, dann verlierst du lebenslang etwas Rente - waren bis 2014 ja ganze 10,8% und ab da wurden ja 2 weitere Anrechnungsjahre zugebilligt. Nur auch da werden wir doch von Merkel Schergen betrogen, denn das Renteneintrittsalter steigt ja um zwei Jahre, also wird das doch wieder kompensiert - haha.

Auch eine Rente für langwirig beschäftigte düfte so nicht klappen, denn du bist ja Arbeitslos. Das würde jedoch nur dabei angerechnet wenn die Firma in die Insolvenz ginge.

Ja welchen Weg man da am besten einschlagen soll, dürfte schwer sein, vor allem wenn die RV wohlmöglich zu keiner EMR bereit ist.

Übrigens der Weg übers Versorgungsamt ist eh immer angeraten (schon aus steuerlichen Gründen), aber die DRV läßt sich davon leider auch nicht beeindrucken.

Hier bleibt nur der zivile Klageweg um den Unfallgegner für jeden Cent der dir dadurch jetzt verloren geht aufkommen zu lassen. Der fing ja schon ab dem Tag des Unfalles an, nachdem du zwar Krankengeld erhalten hast, nur das ist ja weit weniger als dein regulärer Arbeitslohn, genauso wie du dadurch dann mit weniger Beitragszahlungen in der RV berücksichtigt wirst, was ja deine Renteneckpunkte wieder reduziert. Die sind aber für deine Altersrente bzw. EMR voll wichtig.

ich hoffe du siehst, an was man da so alles als Auswirkungen zu bedenken hat. Die gegenerische Versicherung weiss das, wird aber niemals auf die Idee kommen als das freiwillig zu zahlen.

Trotzdem weiterhin alles gute und eine weitere Verbesserung deiner Gesundheit.


Grüße Helmut
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von smoki 57 »

Hallo Jungs,

ich freue mich über Eure Anteilnahme sehr und sehe,das der Eine und Andere sich schon recht gut auskennt.

Zunächst will ich abwarten was in dem Schriftsatz steht und ob sich die mündlichen Aussagen von dem BG-Berater decken,vorher ohne etwas schriftliches in der Hand zu haben ist es Unsinn zur Rentenversicherung oder zum Arbeitsamt zu rennen.
Noch kann die BG mir das Verletztengeld nicht streichen,ich bin bis zum 15.08.2017 noch Arbeitsunfähig geschrieben und am 09.08.2017 wird das linke Handgelenk operiert, demnach ist die Heilbehandlung auch 4 Wochen danach noch nicht abgeschlossen.
Wie hoch meine Erwerbsminderung sein wird konnte,oder wollte er mir letzten Freitag nicht nennen,er deutete lediglich an, dass es 40% mindestens sind,aber auch 50% werden können.
Also noch alles ziemlich vage.
Wären es 50% könnte ich sofort in Rente gehen,aber da sperrt sich die Rentenversicherung und wird mich zu irgendwelchen Gutachtern beordern,die aus 50%, 20% machen.
Wie das geht habe ich an dem Gutachten vom BG-Augenarzt gesehen.
20 Jahre hatte ich auf dem rechten Auge konstant bei 3 Augenärzten 70%, plötzlich beim Gutachter sogar 100%! Offenbar ist ein Wunder geschehen. Soll es ja laut der Bibel geben.
Aber das Sehvermögen allein zählt nicht,wichtig ist die Gesichtsfelderkennung und die ist bei mir von Auge Mitte nach links um mehr als 50% eingeschränkt. Daran konnte er nichts drehen.
Laut Tabelle der BG wird allein hierfür schon ein Grad der Behinderung von 70% angesetzt,nasal 50%.
Dann kommt das Dilemma mit der Rente mit 63 und 10 Monate nach 45 Beitragsjahren.
Profitiert haben davon nur diejenigen die vor 1952 geboren sind, für alle anderen wurde das Renteneintrittsalter bis Jahrgang 1962 auf das 65. Lebensjahr und schrittweise ab 1952 um 2 Monte pro Monat nach dem 01.01.1952 angehoben.
Das heißt also,obwohl ich mit dem heutigen Tag 45 Beitragsjahre ohne Unterbrechung voll habe,aber noch keine 63 und 10 Monate alt bin,15 % von meiner Regelaltersrente (65 u.10 Monate ) abgezogen. Also muss Ich dafür dass andere früher in Rente gehen konnten 50 Jahre arbeiten und einbezahlen.
Deshalb ist es mir wichtig,dass das Verletztengeld mindestens bis Oktober noch gezahlt wird,ich dann das Arbeitslosengeld I für 24 Monate beantrage und mit 62 und 10 Monate in die Erwerbsminderungsrente gehe. Somit hätte ich dann "nur noch" 7,8% Abzüge,womit ich nicht unbedingt, aber leben könnte.
Auch wenn ich damit der gegnerischen Versicherung einen großen Gefallen tun würde,wäre die Streitbarkeit um die Differenz um ein Vielfaches geringer.
Denn da sehe ich momentan einen noch Jahre dauernden Rechtsstreit.
Ich denke,da brauchen wir uns alle nichts vormachen, wenn's um solche Dinge wie vorzeitig in Rente gehen geht,können alle anderen alles getan haben um mich in einen für die Gebrechen angemessenen Job zu vermitteln und aufgegeben haben,die Versicherungen sind dann plötzlich die geborenen Arbeitvermittler. Nur waren sie nicht da, als sie gebraucht wurden.

Warten wir mal ab was da die nächste Zeit noch auf mich zukommt, klein kriegen lasse ich mich so schnell nicht.
Alles gut durchdacht und überlegt handeln heißt mein Motto.

Gruß
Hartmut
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von Frank67 »

Hallo Hellmut,

du hast ja bereits Erfahrungen mit den Gutachtern der RV gesammelt... Da sagt der RV-Gutachter 100% Sehkraft, obwohl dir verschiedene Augenärzte nur 70% bestätigt haben.
Und hier hätte ich sofort Widerspruch eingelegt und mich auf die Augenärzte berufen. Beim nächsten nicht anerkennenden Bescheid hätte ich den Anwalt eingeschalten und einen Prozess dagegen geführt, dass der RV-Gutachter die Sehfähigkeit mit 100% angibt.
Das Gericht hätte einen unabhängigen Gutachter bestellt und auf dessen Aussage das Urteil gefällt, was die RV anerkennen muss.

Wie ich ja schon sagte, sind die Gutachter der RV bemüht, der RV jegliche Kosten zu vermeiden, wenn es denn geht (... und die dich behandelnden Augenärzte bei ihren 70% bleiben).

Wenn es nach den RV-Gutachtern gehen würde, wäre ich jetzt noch "mit mehr als 6 Stunden arbeitsfähig - also voll erwerbsfähig". - Komisch, dass der vom Sozialgericht anberaumte Gutachter "weniger als 3 Stunden arbeitsfähig" und somit "erwerbsunfähig" festgestellt hat, worauf mir die volle EMR von der RV (zähneknirschend) anerkannt wurde.

...und ich überlege sogar einen neuen Prozess gegen die RV und sogar das Versorgungsamt zu führen, da sich mein Gesundheitszustand in den letzten beiden Jahren drastisch verschlechtert hat (2 Schlaganfälle letztes Jahr, die seit letztem Jahrverstärkten Einblutungen in die Augen (sehe derzeit auf dem einen Auge nur hell-dunkel und erahne auf dem Auge nur schemenhafte Umrisse, das andere Auge hat nur 80% Sehkraft) usw).
(schreiben die doch glatt zum 3. Mal im Gutachten, dass die EMR nur befristet gewährt wird, weil sich der Gesundheitszustand ja verbessern könnte... - Welch Hohn!)

Wenn ich vor dem "Gesichtsfeld" sitze, sehe ich mit keinem der beiden Augen keinen der aufleuchtenden Punkte (demnach wäre ich wohl blind?), aber beim "manuellen Test" ist das volle Sehfeld vorhanden. - derzeit nur rechtsäugig.

Also aus meiner Sicht lohnt der Kampf vorm Sozialgericht definitiv.
(...zumal die "Schäden" ja bereits seit mindestens 6 Monaten vorliegen und kaum besser - eher schlechter werden. Auch dauert es bei uns nicht länger als 1 Jahr, bis der Fall behandelt wird)
Gruß Frank

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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von Onkel Tom »

Seit 3 Monaten keine News - ich mache mir Sorgen.
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von smoki 57 »

:D Nein, brauchst Dir keine Sorgen machen, seitdem ich ein Fall für die Behörden ( Berufsgenossenschaft,Agentur für Arbeit und Rentenversicherung) geworden bin, möchte der eine mich zum anderen schieben und der andere zu jenem.
Wichtig scheint allen gemeinsam zu sein: Bloß nicht zahlen zu müssen. :( :(

Was das gerichtliche anbelangt stagniert die Angelegenheit weil der Gutachter nur Bockmist verzapft hat und nicht weiß, wie er das nach 2 Ergänzungsgutachten (Berichtigung) wieder gerade rücken kann. (Seine Glaubwürdigkeit und Kompetenz steht auf dem Spiel)
Aber dazu später mehr.

Ich habe noch einen langen Weg vor mir!!!!!

Gruß

Hartmut
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Schrauberfile
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von Schrauberfile »

Hallo Hartmut,
Ich habe noch einen langen Weg vor mir!!!!!
Das kann ich mir sehr gut vorstellen.
Nein, brauchst Dir keine Sorgen machen, seitdem ich ein Fall für die Behörden ( Berufsgenossenschaft,Agentur für Arbeit und Rentenversicherung) geworden bin, möchte der eine mich zum anderen schieben und der andere zu jenem.
Wichtig scheint allen gemeinsam zu sein: Bloß nicht zahlen zu müssen.
Dieses Spiel kenn ich zur leidlichen Genüge.

1998 erwischte es mich auf der Arbeit - Ischias eingeklemmt, Bein Taub -. Hab dannach dann fast 5 Jahre mit der Rentenversicherung um meine BU vor Gericht gehangen. Zum Glück gewonnen, weil der Richter in Köln auf meiner Seite war.

2010 nach einem Glatteis Sturz dann erneut das Spiel zwischen Krankenkasse - Agentur für Arbeit - u. Rentenversicherung.

Mein Glück im Unglück war das ich bereits ja nur noch halbtags Arbeiten konnte (BU-Rente) und mein Arbeitsgeber leider leider in die Insolvenz gehen mußte, denn die dortige Arbeit hat mir sehr viel Spass gemacht. Kein passendender Arbeitgeber mehr - keine Arbeitsstelle mehr. Da blieb der Rentenkasse trotz allen tricksen (er kann ja noch halbtags) nichts anderes mehr übrig als mir mit mitte Fünfzig die Arbeitsmarktrente zu gewähren. Inzwischen hab ich bereits 2 neue OPs hinter mir neuerlich Diabetis und Bluthochdruck und obwohl mich selbst die ZAFs nicht wollen, glaubt man immer noch bei der Rentenkasse ich könne doch noch etwas im Maschinenbau arbeiten.

Und wie die BG tickt, na ja das durfte ich bereits 1989 feststellen, als ich nachts vom LKW viel. Kassieren da sind sie groß - nur wenns ums zahlen geht finden sie immer Mittel und Wege es zu verhindern - und sei es nur das der betroffene es wohlmöglich noch selbst verschuldet hat.

Das unsereins damit so langsam in die Verarmung rutscht bzw. seine bis dahin angesparten Rücklagen so langsam mehr und mehr anzapfen muß, weil es von den Sozialkassen Stück für Stück (KK bis 80%, AfA nur noch 60% bzw. 66% u. DRV dann na ja knapp 60%) weniger gibt, interessiert da niemanden. Von den gesundheitlichen Problemen/Auswirkungen mal ganz abgesehen.

Ich wünsch dir zumindest mal alles gute und das es mit deiner Gesundheit wieder aufwärts geht.


Grüße Helmut
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von smoki 57 »

Tja,die Rentenkasse glaubt ja auch das man sich um einen fast 61 Jährigen auf dem Arbeitsmarkt reißt wie zwei Köter um die Wurstpelle.
Bei der BG wartet man seit 3 Monaten noch auf eine Stellungnahme eines Arztes.
Habe denen letzte Woche mitgeteilt, dass ich in der Hoffnung lebe,dass dieser Arzt nicht zwischenzeitlich in den Ruhestand gegangen, oder gar schwer verletzt ist.
Beziehe seit Anfang September Arbeitslosengeld I, nun meine der Amtsarzt,meine Leistungsfähigkeit beträgt nur noch weniger als 15 Stunden in der Woche,also weniger als 3 Stunden am Tag. Für mich wäre die Rentenversicherung zuständig.
Bei und nach meiner Reha wegen des Herzinfarktes hat mir die Rentenversicherung mitgeteilt, die BG braucht sich nicht einbilden mich in die Erwerbsunfähigkeitsrente zu schicken.
Mal sehen was jetzt die Agentur für Arbeit erreicht.

Gruß
Hartmut
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von Schrauberfile »

Hallo Hartmut,

na ja so wie du das schilderst, müßtes du jetzt eigentlich seitens der AfA die Aufforderung erhalten binnen 4 Wochen einen Reha bzw. Rentenantrag bei der DRV zu stellen. Die AfA kann eigentlich nach dem ärztlichen Gutachten nicht mehr machen, denn für die bist du ja mit weniger als 3 Std./tägl. Leistungsfähigkeit gar nicht mehr vermittelbar.

Da bliebe der DRV eigentlich nur noch eine volle EMR auf Zeit oder eben unbefristet.

Für dich würde das dann dauerhaft 10,8% Rentenabzug als Frührentner bedeuten.

Ich hoffe mal, daß dein Anwalt an all diese finanziellen Schäden auch denkt, wenn es nach der Verurteilung des Unfallgegners dann mal um den Schadensersatzanspruch geht. Immerhin hast du ja jetzt schon enorm viel Geld verloren, trotz sozialer und wohlmöglich noch privater Absicherung.

Im elo-forum.org auch hier in Bonn kennen wir solche Streitfälle mit der AfA und DRV mehr als zu hauf.

Ich hoffe für dich auf einen guten Ausgang der Sache.


Grüße Helmut
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von Frank67 »

Und wenn du (da weniger als 3h täglich arbeitsfähig) die volle Erwerbsminderungsrente durch bekommst: Denke an den Termin, ab wann du dein Leiden hattest und es das erste Mal ärztlich attestiert wurde (den Unfalltag => Krankenhaus und Spezialisten, Spätestens ab der Reha sollte es klar sein, dass du austerapiert bist).
Weil die Rente ab diesem Termin rückwirkend bezahlt werden muss, wobei du ab dem Unfall-Datum (Spätestens ab dem Reha-Entlassungstag) ein halbes Jahr abrechnen musst, ab wann die RV zahlen muss.

Zwar bewerten die AfA, die BG sowie die RV nach unterschiedlichen Gesichtspunkten (Katalogen), aber wenn sich AfA und die BU einig sind, dass du nur noch weniger als 3h täglich arbeitsfähig bist, muss der Anwalt notfalls gegen die RV vor dem Sozialgericht klagen. Da hier vom Gericht aus vermutlich ein unabhängiges Gutachten anberaumt wird (wurde zumindest bei mir gemacht), muss die RV das Urteil akzeptieren - egal, ob denen das passt oder nicht.

Ja, es ist leider ein langer Weg...
Gruß Frank

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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von smoki 57 »

Hallo Helmut und Frank,Dank an euch beide!

Helmut, leider kommt es mit den 10,8% Abzug von der Regelaltersrente schon nicht mehr hin.
Das wäre der Fall,wenn ich mit 63 und 10 Monate in Rente gehen würde,deshalb habe ich es ja bevorzugt für 2 Jahre ins Arbeitslosengeld I zu gehen damit mir nicht zusätzlich 7,2% ,also insgesamt 18% abgezogen werden.
Es stellt sich ohnehin die Frage,was nach den 24 Monaten Arbeitslosengeld I auf mich zugekommen wäre,ich wäre dann immer noch keine 63.
Von dem Monat an ab dem ich das Arbeitslosengeld I beziehe bis zum 63. u. 10 Monate, fehlen mir immer noch 13 Monate.
Solange sich der ärztliche Dienst vom Arbeitsamt und BG mit der Rentenversicherung um eine Erwerbsminderungsrente streiten,bekomme ich weiterhin mein Arbeitslosengeld I, bleibt also zu hoffen,dass die in 22 Monaten damit durch sind und ich dann in die Erwerbsminderungsrente gehen kann.

An die Streitigkeiten mit der gegnerischen Versicherung um meinen Lohnausfall und die Differenz zur Regelaltersrente mag ich noch gar nicht denken,dann wird mir kotzübel.
Die brauchen aber nicht denken,dass ich den Löffel beizeiten abgebe,nee, jetzt will ich 100 und mehr Jahre alt werden.
Das unentwegt solche Fälle vor den Sozialgerichten landen,wundert mich nicht mehr. Man legt es schlichtweg darauf an,entweder der nippelt beizeiten ab und die Messe ist gelesen,oder der Betroffene streitet sich solange,das er alt genug wird und die Lust am Leben verliert.

Gruß
Hartmut
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von Schrauberfile »

Hallo Hartmut,

na sorry, aber hast du da vielleicht etwas falsch verstanden bzw. verstehe ich jetzt etwas falsch.
Helmut, leider kommt es mit den 10,8% Abzug von der Regelaltersrente schon nicht mehr hin.
Nun ja, die 10,8% werden bei den Frührentner (Erwerbsminderungsrentner) per se abgezogen (Urteil des BSG zur Angleichung an Vorzeitig in Rente gehen Personen - ohne Krankheit ect.). Lt. der seit 2014 geltenden regelung wurden da die Hinzurechnungszeiten zwar von 60 Jahre auf 62 Jahre erhöht, aber das bringt hier nicht viel, denn demnächst müssen ja alle bis 67 Jahre anstatt früher bis 65 Jahre arbeiten. Das war wieder mal ein sehr kluger schachzug der Politik um die Wähler kräftig zu verar.... .
Das wäre der Fall,wenn ich mit 63 und 10 Monate in Rente gehen würde,deshalb habe ich es ja bevorzugt für 2 Jahre ins Arbeitslosengeld I zu gehen damit mir nicht zusätzlich 7,2% ,also insgesamt 18% abgezogen werden.
Nun diese Rechnung versteh ich leider nicht ganz so, vermute aber das du mit 63 Jahren und 10 Monaten wohlmöglich die Rente nach 45 Berufsjahren in Anspruch nehmen könntest. Nun ja die hat aber rein gar nichts mit der Erwerbsminderungsrente zu tun.
Es stellt sich ohnehin die Frage,was nach den 24 Monaten Arbeitslosengeld I auf mich zugekommen wäre,ich wäre dann immer noch keine 63.
Nun ich würde da eher mal sagen, was auf dich zukommt - anstatt zukommen würde.

Denn:
Von dem Monat an ab dem ich das Arbeitslosengeld I beziehe bis zum 63. u. 10 Monate, fehlen mir immer noch 13 Monate.
Hier wäre das Problem dazu.
Solange sich der ärztliche Dienst vom Arbeitsamt und BG mit der Rentenversicherung um eine Erwerbsminderungsrente streiten,bekomme ich weiterhin mein Arbeitslosengeld I, bleibt also zu hoffen,dass die in 22 Monaten damit durch sind und ich dann in die Erwerbsminderungsrente gehen kann.
Und da kommt das nächste hinzu.

Wenn du bereits nach der Reha einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente (EMR) gestellt hast, muß die DRV ja deinen Rehabreicht zugrunde legen und entsprechend dessen Ausgang eine Entscheidung treffen. Sollte man deinen Gesundheitszustand als nicht mehr Erwerbfähig ansehen, dann müßte der Reha-Antrag in einen Renten-Antrag gewandelt werden und du bekämst nach 6 Moanten deine volle EMR und zwar mit entsprechendem Abzug (10,8% bzw. etwas weniger wegen der EMR Reform also ab dem 62. Lebensjahr bis zur Regelaltersgrenze pro Moant mal 0,3%).

Bei dir dürften allerdings die 10,8% Lebenslang abgezogen werden und dabei dürfte es leider auch keine Rolle mehr spielen wie lange wohlmöglich gestritten wird. Sollte es wirklich zu einem Rentenprozeß kommen, wird dein Anwalt sicherlich versuchen auf den Tag der Reha abzustellen. Da wäre jetzt das ALG-I lediglich als Lohnersatz zum Überleben wichtig, bis dir die Rente gezahlt wird.

Nur mal als Hinweis, bei mir dauerte das ganze Verfahren 5 Jahre und da war ich bereits in der Arbeitslosenhilfe angekommen. Heute wäre es noch viel schlimmer wegen dem ALG-II, wo man bekanntlich sein Vermögen zuerst zu verwerten hätte. Das hoffe ich mal nicht und wünsche es dir dementsprechend schon mal gar nicht.

Genau diese finanziellen Spielchen und Risiken gibt es aber leider und deshalb mußt du unbedingt am Ball bleiben, damit die gegnerische Versicherung dir auch jeden Cent an Schaden ersetzt und nicht nur ein Schmerzensgeld, was auch nicht unwichtig ist.

Überleg dir nur mal, wieviel Geld dir bereits durch den Lohnverlust bis jetzt verloren gegangen ist - trotz Krankengeld etc..

Bei der Frührente hast du bereits seit deinem Unfalltag bis zur Regulären Altersrente wohl mehr als 3 Jahre vollen Lohn verloren und dann schau mal um wieviel weniger es da an Rente gibt. Alles finanzielle Verluste die auszugleichen sind, genauso wie die dir dafür zustehenden Zinsen.

Klar das sind noch alles ungelegte Eier, aber auch an die muß man denken - es ist die Zukunft deiner Familie.

Na ja den Ausführungen von Frank kann ich leider nur bedingt zustimmen.

Für die DRV gibt es verschiedene Berechnungs-Zeitpunkte als da zuerst immer der erste Tag der AU bzw. des auslösenden Ereignisses im Raum steht. So z.B. bei mir jetzt mit meiner vollen EM-Arbeitsmarktrente, da ein Unfall für die AU zugrunde lag. Bei meiner ersten Verentung (BU-Rente 1998) hingegen war es eine Erkrankung der Wirbelsäule und da wurde die Reha als Termin berechnet.

Ich hoffe dir ein paar hilfreiche Tips gegeben zu haben.


Grüße Helmut
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von smoki 57 »

Hallo Helmut,
da ist einiges von dir missverstanden worden,oder auch von mir im Zuge einer etwas laxen Darstellung rüber gekommen.

Am 01.08.2017 hatte ich meine 45 Jahre Beitragszahlung in die Rentenkasse voll,bin aber noch keine 63,sondern 60 und 8 Monate.
Nach Frau Nahles könnte ich mit 63 und 10 Monate in Rente gehen,aber da sie das Renteneintrittsalter für meinen Jahrgang auf 67 hoch geschraubt hat,würden mir wenn ich mit 63 und 10 Monate in Rente gehen würde, 10,8% in Abzug gebracht,auch wenn ich bis dahin 48 Jahre Beiträge gezahlt habe.

Durch den Antrag auf Arbeitslosengeld I werden für die nächsten 2 Jahre die Rentenbeiträge von meinem Brutto Arbeitslosengeld weiter gezahlt.
Da ich nach Auslauf der 24 Monate Arbeitslosengeld I immer noch keine 63 und 10 Monate bin,sondern 62 und 9 Monate,erhöht sich der Abzug bis zum regulären Renteneintrittsalter nochmals.
Wenn der ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit es erreicht, dass mir anstelle des Arbeitslosengeld I die volle Erwerbsminderungsrente zugesprochen wird,bekäme ich zwar eine satte Nachzahlung, aber mein Renteneintrittsalter wäre dann mit 60 und 9 Monate, und somit hätte ich gegenüber meiner regulären Rente mit 65 und 10 Monate einen Abzug von 18% zu erwarten.
Diesen Verlust kann ich nur durch klagen bei der gegnerischen Versicherung ausgleichen.
Welche Mafia Methoden die letztendlich anwendet,steht noch in den Sternen.
Es wird auf jeden Fall noch ein sehr,sehr langer Weg werden.

Gruß Hartmut
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von smoki 57 »

Hallo zusammen,

Nach nunmehr fast 2 Jahren ist es soweit, ziemlich auf den Tag genau nach 729 Tagen findet ein weiterer Prozess und hoffentlich der Letzte in der Unfallsache statt.

Für mich bleibt nur zu hoffen,dass nach all dem Hick-Hack um eine mögliche Mitschuld und einigen Ungereimtheiten die es durch den Unfallanalytiker gegeben hat,der wahre Sachverhalt zum Unfallhergang geklärt werden kann.

Wichtig erscheint mir die Vorladung des Unfallanalytiker, der mit seinem Gutachten mehr Verwirrung und Fragen aufgeworfen als zur Aufklärung beigetragen hat.

Gruß
Hartmut
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von Hamburgo »

Hallo Hartmut,

ich drück Dir aus der Ferne die Daumen, damit sich die Sache nicht noch dem dritten Jahrestag
nähert, bevor es zu einer abschließenden Entscheidung kommt. Hoffentlich kommt es nach all den
Scherereien zu einem Urteil bzw. einer Schadensregulierung in Deinem Sinne. Also, alles Gute und
viel Erfolg.

Gruß
Jörg
8) carpe diem :D
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von Duftwolke »

Servus Hartmut!
Wann hast du den Termin? Die Verfahrensdauer ist übrigens eine Gemeinheit!
Schöne Grüße!
Bert
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Schrauberfile
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von Schrauberfile »

Hallo Hartmut,

ich komm doch nochmal auf deinen Aussagen vom 06.11.2017 zurück.

Sorry, aber da versteh ich was nicht. Wenn du 45 Berufsjahre voll hast und 63 Jahre alt bist, dann kannst du ohne Kürzung in Rente.

Nun gut, die Jahre bis zur regulären Rente würden dir auch noch weitere Renteneckpunkte bringen, was die Rente um ca. 90-120,-€ erhöhen würde, aber z.B. meinem ehemaligen Arbeitskollegen war dies egal. Im waren die Jahre welche er früher in Rente gehen konnte wichtiger.

Bitte vergiß auch noch eins nicht, wenn du jetzt in eine Erwerbsunfähigkeitsrente (ganz gleich ob Teil-EMR oder volle EMR) gehst, bzw. die DRV sie dir bewilligen würde, würden die immer 10,8% (bis 2014) Rentenabschläge von der zu erwartenden Rente lebenslang abgezogen. Deine Rechnung wird minimal etwas anders aussehen, denn du bekommst ja 2 Jahre mehr (von 60 auf 62 Jahre) als z.B. ich an Zurechnungszeit seit der Gesetzesänderung von 2014 also ab 07/2014, aber im Gegenzug und das vergessen viele wird ja auch der Renteneintritt schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Ist alles etwas kompliziert.

Mit einer satten Rentennachzahlung wäre ich vorerst auch mal etwas vorsichtig, denn da kommst es ja immer darauf an, ab welchen Tag dir die DRV die EMR (Erwerbsminderungsrente) tatsächlich rückwirkend bewilligen würde und vor allem welche bereits bis dahin erhaltenen Sozialleistungen dann davon in Abzug gebracht würden (KG, ALG-I etc.).

All dies wäre dann, sofern du jetzt ein positives Urteil seitens des Gerichtes erhältst (was wir mal hoffen wollen), dann bei einem Zivilprozeß gegen die gegnerische Versicherung zu berücksichtigen.


Grüße Helmut
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von smoki 57 »

Nein,ich bin 60 Jahre und 11 Monate alt,also noch keine 63.
Dann bin ich am 01.08.1972 in die Lehre gegangen und habe somit am 01.08.2017 meine 45 Beitragsjahre voll.
Kann aber nicht ohne Abzug von 10,8 % mit 63 in Rente gehen,weil für meinen Jahrgang das Renteneintrittsalter auf 67 hoch gesetzt wurde.
Mein reguläres Renteneintrittsalter ist somit auf 65 Jahre und 10 Monate festgesetzt.
Ich käme somit auf 50 Beitragsjahre,wenn der Unfall nicht passiert wäre.
Da die Agentur für Arbeit und dessen ärztlicher Dienst bestrebt ist mich aus dem Arbeitslosengeld I zu bekommen, will man bei der Rentenversicherung versuchen mich in die Erwerbsunfähigkeitsrente zu bekommen.
Wenn man dieses schafft bis zum 04.09.2019 gilt die Erwerbsminderungsrente ab dem Tag an dem ich mich arbeitslos gemeldet habe und hätte somit ein Abzug von 18 % statt 10,8% für den Rest meines Lebens,also noch weniger als ich derzeit an Erwerbsminderungsrente bekommen würde.

Ich kann nur beten und hoffen,dass dem Unfallverursacher am 21.12.17 100% Schuld zugesprochen wird,dann habe ich die Möglichkeit mir die Differenz zur regulären Altersrente von der gegnerischen Versicherung monatlich zahlen zu lassen.

Wie ich heute erfahren habe, kümmert sich mittlerweile die Staatsanwaltschaft um den Unfallanalytiker, weil der dringende Verdacht besteht, dass er Gefälligkeitsgutachten für die gegnerische Versicherung erstellt,da diese ihn wohl "180 Aufträge" im Jahr zukommen lässt.

Die Fehlerhaftigkeit seines 1. Gutachten war schon ziemlich eindeutig, dass er im Ergänzungsgutachten ( Berichtigung ) das ganze durch Widersprüche und hanebüchenen Aussagen verschlimmbessert, war wohl auch dem Gericht zu viel des Guten.

Gruß
Hartmut
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von Schrauberfile »

Hallo Hartmut,

ja das mit deinem Alter hab ich schon verstanden.

Ich glaub eher hier hat man dir etwas völlig falsches erzählt.

Zuerst einmal, mehr als 10,8% Abzug bei einer Erwerbsminderungsrente gibt es nicht. Diese 10,8% sind das maximum, also lass dir da keinen Bären aufbinden.

Für die Rente mit 63 bei 45 Berufsjahren, gilt zuerst einmal die Hürde von 45 Berufsjahren und die hast du schon erreicht. Nun wäre die nächste halt 63 Jahre und diese verschiebt sich wegen der generellen Rentenverschiebung auf 67 Jahre eben leider auf 63 Jahre u. 10 Monate bei dir.
Da die Agentur für Arbeit und dessen ärztlicher Dienst bestrebt ist mich aus dem Arbeitslosengeld I zu bekommen, will man bei der Rentenversicherung versuchen mich in die Erwerbsunfähigkeitsrente zu bekommen.
Na ja das ist doch nichts neues, wollen halt Geld sparen.
Wenn man dieses schafft bis zum 04.09.2019 gilt die Erwerbsminderungsrente ab dem Tag an dem ich mich arbeitslos gemeldet habe und hätte somit ein Abzug von 18 % statt 10,8% für den Rest meines Lebens,also noch weniger als ich derzeit an Erwerbsminderungsrente bekommen würde.
Sorry, wer hat dir denn das erzählt. Ich hoffe mal nicht ein Rentenberater.

Ich schrieb doch schon, daß es seitens der DRV feste Regelungen für den Rentenbeginn gibt. Zum 1.) Stichtag der Arbeitsunfähigkeit, 2.) im Falle einer Reha der Beginn dieser wenn während der Reha volle bzw. Teil-Erwerbsminderung festgestellt/attestiert wird, 3.) über Gutachter.

Die AfA hat da eh keinen großen Einfluss, denn die DRV läßt sich von niemanden vorschreiben wann sie jemanden die Rente bewilligt und vor allem ab wann.

Also wenn du jetzt einen Rentenantrag gestellt hast, dann wird die DRV dies prüfen und entscheiden welche Form für dich in Frage käme. Bitte vergiß nicht, es gibt neben der vollen Erwerbsminderung ja auch noch die Teil-Erwerbsminderung (Leistungsfähig zwischen 3-6 Std./tägl.). Sollte man dir jetzt irgendeine Form seitens der DRV bewilligen, dann würde man die 10,8% dauerhaft abziehen.

Übrigens ich möchte dazu noch nachtragen, im "elo-forum.org" kannst du sehr gute Hilfe auch zu diesem Thema erhalten, damit man dich nicht über den Tisch zieht, weder seitens der AfA noch der DRV.


Grüße Helmut
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von Duftwolke »

Hallo Hartmut!

Alles Gute für die morgige Verhandlung! Und dass der Fall dann endlich abgeschlossen ist!

LG!
Bert
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smoki 57
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von smoki 57 »

Danke Bert,

noch hege ich die Hoffnung, dass der Sachverhalt wie sich der Unfall tatsächlich zugetragen hat,morgen geklärt werden kann,bzw. der Verursacher mit seiner Version er habe links abbiegen wollen, auf die Fresse fliegt.
Zwar hat der Unfallanalytiker in seinem 1. Gutachten klar und deutlich hervorgehoben, dass der Verursacher vor der Kollision vollständig nach rechts in den Einmündungsbereich zum wenden gefahren ist,was gemäß § 9 Abs. 5 StVo einen schwerwiegenden Fahrfehler darstellt und zur alleinigen Haftung führt,aber in seiner Vermeidbarkeitstheorie und der irrigen Annahme,ich hätte mich vor dem Zusammenprall lang gelegt und darauf seine Theorie aufbaut auf welcher Straßenseite ich mit welcher Geschwindigkeit gefahren,als auch gebremst haben soll,ebenso, dass ich hätte das Wendemanöver rechtzeitig erkennen können,mich zum Teil mit belastet.
Ich konnte seine Theorie zur Vermeidbarkeit hieb und stichfest wiederlegen,woraufhin er eine Berichtigung (Ergänzungsgutachten) erstellen sollte,aber sich darin in weiteren Widersprüchen verstrickt hat,die so offensichtlich waren,dass es den Eindruck vermittelte, als hätte er Angst davor von der gegnerischen Versicherung keine Aufträge mehr zu erhalten.
Deshalb muss der Unfallanalytiker morgen ebenfalls vor Gericht erscheinen, was in der Regel sehr ungewöhnlich ist, wenn er sein Statement abgegeben hat und das Gericht seinen Ausführungen Glauben schenkt. Im allgemeinen ist die Messe dann gelesen.

Ich kann nur hoffen, dass all das "Geplänkel" mit dem Unfallanalytiker zur Nebensache wird und der Verursacher erklären muss,wieso sein Fahrzeug beim links abbiegen im 90° bis 100° Winkel und zudem rechtsseitig außerhalb der Straßeneinmündung steht, in die er hinein fahren wollte.
Zu seinem Abbiegevorgang hatte der Unfallanalytiker angemerkt, dass er hätte einen Panzer haben müssen, mit dem man auf der Stelle drehen kann.

Warten wir's ab wie morgen entschieden wird,danach gibt es noch einige Fotos aus der Unfallanalyse die sich zum Streitthema entwickelt haben und in wieweit das Gutachten verwertbar war.

Eines steht für mich jedenfalls fest, auch diesen Unfall- Sachverständigen traue ich zukünftig keinen Micro-Millimeter über den Weg.
Finanzielle Interessen scheinen auch bei einigen von denen im Vordergrund zu stehen.
Nachdem ich die Unfallanalyse einem Professor Dipl. Ing. für Unfallforschung zur Einsicht vorgelegt habe, konnte er nur mit dem Kopf schütteln und äußerte sich dahingehend, dass solche Leute einen angesehenen Berufstand in den Dreck ziehen und ich möchte das Wort Berufskollege in seiner Gegenwart besser nicht mehr in den Mund nehmen.

Gruß
Hartmut
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von Shibuke »

viel Glück!
möge dir Gerechtigkeit siegen.
Viele Grüße:
Christoph

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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von smoki 57 »

Ich könnte kotzen,

habe soeben den Anruf erhalten, dass der Gerichtstermin wegen Krankheit meines Rechtsanwalt verschoben werden muss. :evil:

Gruß
Hartmut
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von Duftwolke »

:cry: :evil: :| das ist wohl ziemlich besch.....
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von happy-Jack »

smoki 57 hat geschrieben:Ich könnte kotzen,

habe soeben den Anruf erhalten, dass der Gerichtstermin wegen Krankheit meines Rechtsanwalt verschoben werden muss. :evil:

Gruß
Hartmut
Hi Hartmut, versichere dich ob das mit der "Krankheit" deines RAW stimmt, nicht dass du "ausgetrickst" wirst und morgen unentschuldig fehlst !
So wie sich dein Unfallverursacher/Gegner bisher verhalten hat, kannst du durchaus auch mit sowas rechnen.
(mir ist sowas in der Art bekannt)

jack
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smoki 57
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von smoki 57 »

Keine Sorge Jack,
die Rufnummer ist gespeichert und wurde mit Namen angezeigt wer von wo angerufen hat.
Aber vom Grundsatz her hast du schon recht.

Ich hatte ehrlich gesagt schon irgendwie und insgeheim damit gerechnet, weil bis heute kein Termin vereinbart wurde nochmals über gewisse Dinge zu sprechen die von Relevanz hätten werden können.

Man,wäre ich froh diese Schei... endlich hinter mir zu haben um mich wieder mit anderen Dingen gedanklich beschäftigen zu können.

Gruß
Hartmut
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Frank67
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von Frank67 »

Ja, leider kommt einem die "Zwangs-Wartezeit" sehr lange vor - besonders, weil ja viel vom Ausgang der Verhandlung abhängt.

Auch von mir: Toi-Toi-Toi für die Verhandlung!
Gruß Frank

Was ist Elektrizität?

Morgens mit Hochspannung aufstehen,
mit Widerstand zur Arbeit gehen,
den ganzen Tag gegen den Strom schwimmen,
abends geladen nach Hause kommen,
an die Dose fassen
und eine gewischt bekommen!


DAS ist Elektrizität!
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von smoki 57 »

Danke Frank,

vielleicht trifft es ja irgendwann mal zu das was lange währt,wird endlich gut.
Nur geht bei mir allmählich die Kohle zur Neige,auch wenn ich meine Nachzahlung der Unfallrente, meine Zahlung aus meiner privaten Unfallversicherung usw. noch zu erwarten habe.
Alle bezahlen erst,wenn die Schuldfrage geklärt ist.
Und deshalb empfinde ich das alles als reinen Nervenkrieg.
Vorgestern ruft meine Firma bei mir an und bietet mir ab 01.01.2018 einen Job in der Dispo an,herrlich, nur nutzt mir das nichts wo die Weichen von der BG und Arbeits- Agentur bereits gestellt sind, mich in die Erwerbsunfähigkeitsrente zu schicken und bestrebt sind mit der Rentenversicherung überein zu kommen.
Als Arbeitsloser mit ALG l darf ich nur 163,- € im Monat hinzu verdienen, was ja insofern nicht schlecht wäre, wenn ich einen Tag in der Firma arbeiten könnte um mein Urlaubsged der letzten 1,5 Jahre ausgezahlt zu bekommen.
Leider hätte ich nicht viel davon, weil mir das Geld gleich auf mein ALG I angerechnet würde.
Verliert der Unfallverursacher den Prozess zu 100% ist alles scheißegal, in diesem Fall würde man sich die Kohle von ihm (Versicherung ) wieder holen.

Momentan kann ich mich drehen und wenden wie ich will,solange kein Urteil gefallen ist bin ich der gearschte.

Gruß
Hartmut
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smoki 57
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von smoki 57 »

Hallo zusammen,

kurze Information zur Sachlage.

Der Gerichtstermin ist zweimal verschoben worden und ist jetzt auf nächste Woche Donnerstag den 18.01.18 verlegt worden.

Zwischenzeitlich habe ich 2 Tage und 1 Tag vor Heiligabend Nachricht von der Rentenversicherung erhalten, möchte mich doch bitte ins Rathaus begeben und meine Papiere für die volle Erwerbsminderungsrente mit der Sachbearbeiterin ausfüllen.
Von dort aus wird auch gleich der Schwerbehindertenausweis beantragt.
Somit erhalte ich demnächst meine volle Rente.
Gott sei Dank, eine Sorge weniger!

Jetzt muss nur noch abgewartet werden wie nächste Woche der Prozess ausgeht.
Ich kann nur beten, das der Richter (es soll ein sehr junger,aber knallharter sein) die volle Schuld des anderen als erwiesen ansieht und keine Revision mehr zulässt.
Dann kann ich sagen,Leute, die Messe ist gelesen!

Allen ein schönes Wochenende und drückt mir die Daumen das Gerechtigkeit noch ein Begriff ist um den es sich zu kämpfen lohnt.

Gruß
Hartmut
Zuletzt geändert von smoki 57 am 12.01.2018, 07:17, insgesamt 1-mal geändert.
six1
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von six1 »

Ich drücke dir die Daumen Hartmut, dass alles gut ausgeht.
Gruß, Michael

Downtown 300i ABS Last Edition V30
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von Schrauberfile »

Hallo Hartmut,

ich drück dir mal feste die Daumen.

Übrigens, deinen Urlaubsanspruch verleirst du doch nicht, wenn du den wegen langwiriger Krankheit nicht nehmen konntest.

Wenn du jetzt auch noch in die EMR wechseln darfst/sollst erst recht nicht. Ausreichende Tips dazu kannst du dir jeder Zeit bei elo-forum.org einholen, wo ich seit meinem Rentenärger 1998 auch Mitglied bin.


Grüße Helmut
Kymco Agility City 16+ 125, Dr. Pulley Sportvario mit 13,8g Pulley´s, Windschild Puig City-Touring smog, Naraku 160ccm Umbau, Verbrauch Ø 3,82 l auf 17.500 km
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von bagger68 »

Ich drück dir die Daumen
Vorher 2013 DT 125 ABS
Vorher 11/ 2019 Xciting S 400i
Jetzt Kawasaki Versys 1000 S Tourer
Und immer eine Daumenbreite Asphalt unterm Reifen
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von gevatterobelix »

Hallo Hartmut,

ich drücke Dir ganz fest beide Daumen, damit die Sache für Dich glücklich zum Ende kommt.

Gruß von Gevatter Obelix
Es ist gleichgültig, ob sie die Verdammten dieser Erde erlösen, die Proletarier von ihren Ketten befreien oder das Klima retten wollen: Das Resultat wird immer dasselbe sein.
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Duftwolke
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von Duftwolke »

Alles Gute für heute!!!!
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von KING-KONG »

Alles Gute auch von mir.

Ich hoffe Du bekommst keine Betriebsgefahr angerechnet.
Es grüßt KING-KONG
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von smoki 57 »

Danke Leute für euren moralischen Beistand.

Zunächst einmal möchte ich erwähnen, dass die heutige Verhandlung alles andere als glorreich für mich verlaufen ist,zumindest aus meiner Sicht und Rechtsverständnis.
Der Unallanalytiker hatte massive Probleme die Fragen die ich zu seinem Gutachten hatte,überhaupt nachvollziehbar zu beantworten.
Aber da er Ingenieur und von der IHK vereidigt ist,kann er sich die tollsten Sachen aus den Fingern saugen ohne das daran gezweifelt wird. Logik und ein gesunder Versand bleiben dabei auf der Strecke.
Dreh und Angelpunkt war seine Sturz-Theorie auf die sich seine Berechnungen zur Geschwindigkeit, Bremsen und auf welcher Straßenseite ich gefahren sein soll aufgebaut haben.
Nach seiner Theorie bin ich mit ca. 70 km/h 4 Meter vor dem Anprall am Fahrzeug des anderen gestürzt und obwohl das Fahrzeug des anderen noch nicht zum Stillstand gekommen war,bin ich ihm aufgrund einer Delle im vorderen Stoßfänger schräg in 50 cm Höhe gute 5 Meter bis vor das Fahrzeug gefolgt,ohne das ich unter das Fahrzeug gekommen ,oder seitlich dagegen geknallt wäre. Ein Fall für die Mythbusters herauszufinden wie so etwas möglich ist.

Die Erdanziehung war demnach außer Kraft gesetzt. Unglaublich!

Auf meine Frage,wie er sich die Art und Umfang meiner Verletzungen erkäre,wusste er keine Antwort, aber wenn er sagt das ich vor und und nicht über das Fahrzeug ( Motorhaube ) geflogen bin,dann ist es so.
So einfach ist das Leute.


Nun war der Richter sich nicht sicher,ob es sich bei dem Fahrverhalten des Unfallverursacher um ein links abbiegen, oder ein Wendemanöver gehandelt hat und ist der Meinung, dass ich zu 30% eine Mitschuld trage.
Sieht das Landgericht ein links abbiegen, auch wenn der Unfallverursacher zuvor vollständig nach rechts in den Einmündungstrichter gefahren ist ein erkennbares links abbiegen, bekäme ich eine Mitschuld.
Erkennt man nach Paragraph 9 Abs. 5 StVO ein Wendemanöver, bekäme ich keine Mitschuld.

Also im Grunde bis zur Urteilsverkündung am 15. Februar ist noch alles offen!

Würde das Urteil letztendlich auf eine Mitschuld hinauslaufen, bedeutet dies im Umkehrschluss, dass wenn jemand rechts abbiegt ich als Hintermann eine Vollbremsung hinlegen muss,weil ich damit zu rechnen habe,dass er in Wirklichkeit links abbiegen will.
Knallt mir einer hinten drauf,bekäme ich abermals die Schuld,weil ich ohne triftigen Grund eine Vollbremsung hingelegt habe und weil ich mich auf der Vorfahrt berechtigten Straße befunden habe,wobei der nachfolgende nicht damit rechnen brauchte,dass ich wegen einem rechts abbiegenden eine Vollbremsung hinlege.

Diese Art von Rechtsauffassung muss man erstmal verinnerlichen und sacken lassen.
Verstehen braucht man es nicht.

Es bleibt nur noch die Hoffnung, dass das Landgericht sagt,egal ob er links abbiegen, oder wenden wollte,wer die Hauptstraße verlassen hat,hat den nachfolgenden und Gegenverkehr Vorfahrt zu gewähren so wie es Paragraph 9 Abs. 5 StVO deutlich zum Ausdruck bringt.

Warten wir es ab.

Gruß
Hartmut
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von Duftwolke »

Hallo Smoki 57!

Was ist am 15. Februar herausgekommen?
Schöne Grüße!

Bert
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Re: Die letzte Fahrt eines Downtown

Beitrag von smoki 57 »

Hallo Bert,

am 15. Februar war in Abwesenheit die Urteilsverkündung, Ich denke, dass ich sie diese Woche noch zugestellt bekomme.
Vor allem bin ich gespannt auf die Urteilsbegründung.
Im Verhandlungsprotokoll was ich vor ein paar Wochen bekommen habe, stand jedenfalls nichts von einer 30 % Mitschuld.

Ich lasse mich überraschen, dass Amtsgericht ist schließlich nicht die letzte Instanz.
Ich kann nur vermuten, dass der Amtsrichter die letztendliche Entscheidung dem Landgericht überlassen will, da hier ohnehin über Summen ab 5000,- €
aufwärts entschieden werden.

Also Füße stillhalten und abwarten, meine Rentenfrage ist jedenfalls seit 2 Tage vor Heiligabend 2017 geklärt, ich gehe in die volle Erwerbsminderungsrente und wenn der Antrag auf Schwerbehinderung ebenfalls durchgeht,kann ich voll in Rente gehen.

Halte Euch auf dem Laufenden,

Gruß

Hartmut
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