Probleme mit der Polizei wegen LED Licht
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Probleme mit der Polizei wegen LED Licht
Servus!
Ich bin gerade nach Hause gekommen und muss etwas loswerden...
Kaum habe ich meine LED-Streifen als TFL drangebaut und angeschlossen, halten mich gleich die Bu.... äääähhh Polizisten auf und wollen natürlich die Papiere fürs Licht sehen. Da gibt es aber weder Betriebserlaubnis noch irgendwelche Prüfzeichen für das LED-Licht. Ich habe auch mehrmals betont, dass es meiner Sicherheit dient, damit ich im Straßenverkehr besser erkannt werde und nicht damit ich cool aussehe oder sonst was. Das Ganze hat allerdings nichts gebracht; die Kollegen im Grünen haben alles aufgeschrieben, Fotos gemacht, Protokoll (Anzeige) ausgefüllt und eine Mängelkarte mir in die Hand gedrückt. Ich soll mich innerhalb von einer Woche bei denen melden und den Roller vorzeigen: entweder ohne LEDs oder mit einem Wisch vom TÜV (ob man vom TÜV eine Bescheiningung bekommt ist eher fraglich).
Also ganz ehrlich: ich fahre doch lieber mit so nem Licht bevor ich überfahren werde! Und legales Licht, das auch Limas verkraften, gibt es für kleine Roller nicht. Wir, Zweiradrahrer (vor allem die Kleinen), werden von allen Seiten schikaniert und dem Staat ist es alles scheißegal!!
Ach ja, fast vergessen, die haben noch beanstandet, dass ich meine Versicherungsbescheiningung nicht dabei hatte. O, wie schlimm!!!!
Die ganze Kontrolle war ein totaler Witz: es waren 3 Kollegen vor Ort. Zuerst musste ich Einem nach dem Anderen erklären, was das für ein Licht ist, wo ich das her habe, wie es angeschlossen ist.. Der eine hat dann gemeint, ich darf so nicht weiterfahren und muss den Roller schieben, der zweite - dass ich fahren darf, aber nur nach Hause, der dritte - dass ich das Fahrzeug an Ort und Stelle abstellen muss und nicht weiterfahren (-schieben) darf. Alkoholtest durfte ich natürlich auch machen, war aber zu deren Enttäuschung negativ.
Ich bin gerade nach Hause gekommen und muss etwas loswerden...
Kaum habe ich meine LED-Streifen als TFL drangebaut und angeschlossen, halten mich gleich die Bu.... äääähhh Polizisten auf und wollen natürlich die Papiere fürs Licht sehen. Da gibt es aber weder Betriebserlaubnis noch irgendwelche Prüfzeichen für das LED-Licht. Ich habe auch mehrmals betont, dass es meiner Sicherheit dient, damit ich im Straßenverkehr besser erkannt werde und nicht damit ich cool aussehe oder sonst was. Das Ganze hat allerdings nichts gebracht; die Kollegen im Grünen haben alles aufgeschrieben, Fotos gemacht, Protokoll (Anzeige) ausgefüllt und eine Mängelkarte mir in die Hand gedrückt. Ich soll mich innerhalb von einer Woche bei denen melden und den Roller vorzeigen: entweder ohne LEDs oder mit einem Wisch vom TÜV (ob man vom TÜV eine Bescheiningung bekommt ist eher fraglich).
Also ganz ehrlich: ich fahre doch lieber mit so nem Licht bevor ich überfahren werde! Und legales Licht, das auch Limas verkraften, gibt es für kleine Roller nicht. Wir, Zweiradrahrer (vor allem die Kleinen), werden von allen Seiten schikaniert und dem Staat ist es alles scheißegal!!
Ach ja, fast vergessen, die haben noch beanstandet, dass ich meine Versicherungsbescheiningung nicht dabei hatte. O, wie schlimm!!!!
Die ganze Kontrolle war ein totaler Witz: es waren 3 Kollegen vor Ort. Zuerst musste ich Einem nach dem Anderen erklären, was das für ein Licht ist, wo ich das her habe, wie es angeschlossen ist.. Der eine hat dann gemeint, ich darf so nicht weiterfahren und muss den Roller schieben, der zweite - dass ich fahren darf, aber nur nach Hause, der dritte - dass ich das Fahrzeug an Ort und Stelle abstellen muss und nicht weiterfahren (-schieben) darf. Alkoholtest durfte ich natürlich auch machen, war aber zu deren Enttäuschung negativ.
Mr. Iron Butt
2011 Berlin 1500 km
2012 Rügen 2700 km
2013 D-CZ-PL-RUS 3100 km
2014 D-A-SLO-HR-I 3600 km
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- Laser14
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Hallo, scooterist!
Nachdem diese LED-Streifen keine zugelassene Lichttechnische Einrichtung ist, wirst du hierfür wohl beim TÜV keine Eintragung bekommen. Ich würde mich wundern (und für dich freuen), wenn es anders wäre.
Es hilft also nur noch eines: LED-Streifen abbauen und den Roller vorzeigen.
Nachdem du als Rollerfahrer sowieso mit Licht fahren mußt, würden Tagfahrleuchten (wenn es diese als Zubehörteil für mot. Zweiräder geben sollte) auch nichts bringen, weil sie ja -bei eingeschaltetem Licht- entweder selbständig verlöschen oder sich mindestens dimmen müssen.
Die andere Alternative: LED-Abbauen, Roller vorführen, anschl. LED wieder anbauen und weiter Stress riskieren. Muß jeder für sich selbst entscheiden!
Laser14
Nachdem diese LED-Streifen keine zugelassene Lichttechnische Einrichtung ist, wirst du hierfür wohl beim TÜV keine Eintragung bekommen. Ich würde mich wundern (und für dich freuen), wenn es anders wäre.
Es hilft also nur noch eines: LED-Streifen abbauen und den Roller vorzeigen.
Nachdem du als Rollerfahrer sowieso mit Licht fahren mußt, würden Tagfahrleuchten (wenn es diese als Zubehörteil für mot. Zweiräder geben sollte) auch nichts bringen, weil sie ja -bei eingeschaltetem Licht- entweder selbständig verlöschen oder sich mindestens dimmen müssen.
Die andere Alternative: LED-Abbauen, Roller vorführen, anschl. LED wieder anbauen und weiter Stress riskieren. Muß jeder für sich selbst entscheiden!
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So ist es. Ohne E Nummer geht nix und vor allem müssen sie 15 grad Abstrahlwinkel haben.
Ich habe dieses Problem andauernd bei Choppern . auch mit E Nummer !
Wenn das LED Rücklicht ins Schutzblech einlaminiert ist, wie soll ich da den vorgeschriebenen Abstrahlwinkel hin bekommen.
Ich habe dieses Problem andauernd bei Choppern . auch mit E Nummer !
Wenn das LED Rücklicht ins Schutzblech einlaminiert ist, wie soll ich da den vorgeschriebenen Abstrahlwinkel hin bekommen.
"Gesendet von einem C-64 mit DOS1.0 auf Breitband-UKW"
Die Polizei hat vollkommen korrekt gehandelt. Sowohl beim Licht als auch bei der Versicherungsbescheinigung.
Die Polizei muß sich nunmal an Recht und Gesetz halten.
Oder möchtest Du lieber kriminelle Polizei?
Sei ferner froh, dass sie das mildeste Mittel der Mängelkarte gewählt haben und nicht den Abschleppwagen.
Die Polizei hat nicht nur korrekt, sondern auch bürgerfreundlich gehandelt. Ein Lob für die Beamten!
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Oder möchtest Du lieber kriminelle Polizei?
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"Wohlhabende Schnösel, zu feige einen Motorrad-Lappen zu machen"
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- Frank67
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Wie die Vorredner: Ohne E-Zulassung sind die Streifen nicht zulässig. (genau so, wie die LED-"Glühbirnen"...)
Jedoch kenne ich es betreffs "Weiterfahren" so:
Solange der Motor nicht gestartet wurde, darf ich ein (mot.) Zweirad weiterbewegen, wenn ich es schiebe, da es sich beim Schieben ja nicht aktiv (also aus eigener Kraft) im Straßenverkehr bewegt und somit nicht gefahren wird.
Jedoch kenne ich es betreffs "Weiterfahren" so:
Solange der Motor nicht gestartet wurde, darf ich ein (mot.) Zweirad weiterbewegen, wenn ich es schiebe, da es sich beim Schieben ja nicht aktiv (also aus eigener Kraft) im Straßenverkehr bewegt und somit nicht gefahren wird.
Gruß Frank
Was ist Elektrizität?
Morgens mit Hochspannung aufstehen,
mit Widerstand zur Arbeit gehen,
den ganzen Tag gegen den Strom schwimmen,
abends geladen nach Hause kommen,
an die Dose fassen
und eine gewischt bekommen!
DAS ist Elektrizität!
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Natürlich wird man abwägen, das ist auch eine Pflicht der Polizei.
200m nach Hause kann man auch schieben, 200km entfernt vom Autobahnparkplatz nicht.
Und wenn kein Verdacht besteht, dass das Versicherungskennzeichen nur gestohlen/ummontiert wurde (passiert aber nicht selten!), kann man auch mal glauben, dass die mitzuführende Versicherungsbescheinigung nur zu Hause vergessen wurde.
Man kann natürlich auch an das Böse im Menschen glauben ... ist ja nicht so, dass Polizisten ausnahmslos nur den Engeln begegnen.
200m nach Hause kann man auch schieben, 200km entfernt vom Autobahnparkplatz nicht.
Und wenn kein Verdacht besteht, dass das Versicherungskennzeichen nur gestohlen/ummontiert wurde (passiert aber nicht selten!), kann man auch mal glauben, dass die mitzuführende Versicherungsbescheinigung nur zu Hause vergessen wurde.
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- Frank67
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Naja TomS, da hast du natürlich vollkommen Recht, wenn du auf die "örtliche Situation" hinweist, die ja individuell betrachtet werden muß...
Zumindest braucht man mit den Kontrolleuren nicht sinnlos diskutieren.. - Die "Jungs" entscheiden letztendlich vor Ort, wie weiter zu verfahren ist.
Manch einer bekommt sogar die Möglichkeit (sofern es die örtliche Situation zuläßt und mit einfachsten Mitteln möglich ist) vor Ort die Verkehrssicherheit wieder herzustellen...
Papiere lassen sich oft auch nachreichen, wenn es den "Jungs" plausibel erklärt werden kann, dass hier kein "Betrug" vorliegt, aber es ist auch ein kostenpflichtiger Katalog-Eintrag.
Auch kann "legales" TFL (LED-TFL belastet die Lima nur sehr minimal) an den "Fuffis" zum Problem werden, weil es bei den KKR-/Mofa-Klassen eigentlich nicht sein soll... (...was ich persönlich als Diskriminierung gegenüber den Krafträdern ansehe, da die "Langsamen" mit ihren oft optisch schwach wirkenden "Funzeln" dann mit Sicherheit noch eher übersehen werden dürften...)
Zumindest braucht man mit den Kontrolleuren nicht sinnlos diskutieren.. - Die "Jungs" entscheiden letztendlich vor Ort, wie weiter zu verfahren ist.
Manch einer bekommt sogar die Möglichkeit (sofern es die örtliche Situation zuläßt und mit einfachsten Mitteln möglich ist) vor Ort die Verkehrssicherheit wieder herzustellen...
Papiere lassen sich oft auch nachreichen, wenn es den "Jungs" plausibel erklärt werden kann, dass hier kein "Betrug" vorliegt, aber es ist auch ein kostenpflichtiger Katalog-Eintrag.
Auch kann "legales" TFL (LED-TFL belastet die Lima nur sehr minimal) an den "Fuffis" zum Problem werden, weil es bei den KKR-/Mofa-Klassen eigentlich nicht sein soll... (...was ich persönlich als Diskriminierung gegenüber den Krafträdern ansehe, da die "Langsamen" mit ihren oft optisch schwach wirkenden "Funzeln" dann mit Sicherheit noch eher übersehen werden dürften...)
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Scooterist, man stelle sich einmal vor, Dein Rollerchen wäre von bösen Buben entwendet worden. Rein zufällig hätten Polizeibeamte den Roller angehalten und dem Fahrer geglaubt, dass er die Versicherungspapiere nur vergessen hätte.
Sie hätten ihm die Weiterfahrt gewährt und Dir wäre dies aus irgendeinem Grund zu Ohren gekommen.
Deinen "Rumpelstilzchentanz" und Deine Schimpfwortausbrüche hätte ich dann lieber nicht gesehen.
So haben die Beamten absolut korrekt gehandelt und sogar zu DEINEN GUNSTEN ihren Ermessenspielraum (Stichwort Abschleppwagen und MÜNDLICHE Ermahnung statt Verwarngeld) ausgelegt.
Was willst Du also noch mehr ???
Gruß Guck !
Sie hätten ihm die Weiterfahrt gewährt und Dir wäre dies aus irgendeinem Grund zu Ohren gekommen.
Deinen "Rumpelstilzchentanz" und Deine Schimpfwortausbrüche hätte ich dann lieber nicht gesehen.
So haben die Beamten absolut korrekt gehandelt und sogar zu DEINEN GUNSTEN ihren Ermessenspielraum (Stichwort Abschleppwagen und MÜNDLICHE Ermahnung statt Verwarngeld) ausgelegt.
Was willst Du also noch mehr ???
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- scooterist
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Also erstmal Danke an alle für eure Beiträge!
Ja, muss halt zur Dienststelle fahren und die Papiere vorzeigen. Shit happens.
Die Betriebserlaubnis hatte ich ja dabei, nur den Versicherungsschein nicht. Wie soll ich den auch mitführen, wenn er eine A5 Größe hat? Nach einem Monat täglicher Fahrerei sieht er dann aus wie aus dem A... gezogen. Und ihn im Roller aufzubewahren ist auch nicht die beste Idee, oder?Scooterist, man stelle sich einmal vor, Dein Rollerchen wäre von bösen Buben entwendet worden. Rein zufällig hätten Polizeibeamte den Roller angehalten und dem Fahrer geglaubt, dass er die Versicherungspapiere nur vergessen hätte.
Ja, muss halt zur Dienststelle fahren und die Papiere vorzeigen. Shit happens.
Mr. Iron Butt
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2012 Rügen 2700 km
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2014 D-A-SLO-HR-I 3600 km
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- Tatonka
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Es ist ja schon sehr vieles im Rahmen der EU-Vereinheitlichung legalisiert worden, aber da aus fernost soviel Zeugs, Tuningteile und sonstwas auf den Markt geschwemmt wird, muß dies halt schon von den Ordungsbehörden überprüft werden. Da diese jedoch weder personell noch logistisch in der Lage dazu sind, wird es wieder dem Polizisten auf der Straße übertragen. Nichtzugelassene lichttechnische Einrichtungen gehören nun mal leider zu den erheblichen Mängeln im Straßenverkehr. An anderer Stelle hier im Board ist ja das Thema "Tagfahrlicht an Krädern" bereits ausführlich diskutiert worden und wie etwas weiter oben in diesem Thread schon sehr treffend beschrieben wurde, dass ein Tagfahrlicht ausschalten, bzw. gedimmt werden muß, wenn das normale Fahrlicht eingeschaltet wird. Da Kräder (ab KKR) immer mit Abblendlicht fahren müssen, wird das mit dem Tagfahrlicht wohl schwierig werden.
Aber es gab ja kürzlich eine neue StVO, vielleicht wird ja zu diesem Thema dort oder in der StVZO etwas Neues zu lesen sein.
Ach ja, der Nachweis über die gültige Haftpflichtversicherung muß natürlich mitgeführt und zuständigen Personen auf verlangen vorgezeigt und ausgehändigt werden. Diese Police ist der einzige Nachweis darüber, ob das am KKR montierte Versicherungskennzeichen auch für jenes zugeteilt wurde; und gerade in diesem Bereich wird jede menge Unfug betrieben.
Aber es gab ja kürzlich eine neue StVO, vielleicht wird ja zu diesem Thema dort oder in der StVZO etwas Neues zu lesen sein.
Ach ja, der Nachweis über die gültige Haftpflichtversicherung muß natürlich mitgeführt und zuständigen Personen auf verlangen vorgezeigt und ausgehändigt werden. Diese Police ist der einzige Nachweis darüber, ob das am KKR montierte Versicherungskennzeichen auch für jenes zugeteilt wurde; und gerade in diesem Bereich wird jede menge Unfug betrieben.
Viele Grüße wünscht
Tatonka
Kymco Grand Dink 125er; Baujahr 2002, silber
Tatonka
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- Ulrich
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Sehe ich auch so...
In diesem Fall haben die Herren "Schaffner" alles richtig gemacht - und den "Delinquenten" noch mit " ´nem blauen Auge" laufen lassen...
Klingt komisch - ist aber so...
Unstrittig ist wohl, das ein schlankes Zweirad beleuchtet gehört, wie ´n Weihnachtsbaum - besonders die kleinen "Fuffies", die der lebensgefährlichen "45 km/h-Regelung" unterliegen.
Unstrittig ist ebenso, das gewisse hirnrissige Regelungen im Bereich der EU (und besonders in der "Bunten Republik") eine sinnvolle Besserung der Situation wirkungsvoll verhindern...
Natürlich müssen da gewisse Regeln sein ("Vereinheitlichung" der Beleuchtung?), damit
a) nicht jeder irgendwelchen Schrott verbauen kann, und
b) ein schlankes 2-Rad sofort und eindeutig erkennbar ist...
Solange die Damen und Herren gewählten "Volksvertreter" also nicht ihrem Auftrag nachkommen (nämlich Schaden vom Volk abzuwehren), bleibt es also
zum Verzweifeln,
meint
der Ulrich
In diesem Fall haben die Herren "Schaffner" alles richtig gemacht - und den "Delinquenten" noch mit " ´nem blauen Auge" laufen lassen...
Klingt komisch - ist aber so...
Unstrittig ist wohl, das ein schlankes Zweirad beleuchtet gehört, wie ´n Weihnachtsbaum - besonders die kleinen "Fuffies", die der lebensgefährlichen "45 km/h-Regelung" unterliegen.
Unstrittig ist ebenso, das gewisse hirnrissige Regelungen im Bereich der EU (und besonders in der "Bunten Republik") eine sinnvolle Besserung der Situation wirkungsvoll verhindern...
Natürlich müssen da gewisse Regeln sein ("Vereinheitlichung" der Beleuchtung?), damit
a) nicht jeder irgendwelchen Schrott verbauen kann, und
b) ein schlankes 2-Rad sofort und eindeutig erkennbar ist...
Solange die Damen und Herren gewählten "Volksvertreter" also nicht ihrem Auftrag nachkommen (nämlich Schaden vom Volk abzuwehren), bleibt es also
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Carpe noctem...
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- jawa california
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Versicherungsausweiß
Beim meinem Versicherer gibt es zum Versicherungschein einen Aufkleber zum Abziehen, der hat Scheckkartengrößen er gilt als Versicherungsausweis für Unterwegs, einfach auf eine der überzähligen Rabattkarten kleben mit denen man heutzutage zugeworfen wird, so ist das Prima im Geldbeutel mitzuführen. Manche kopieren auch einfach alles, und nehmen nur die Kopie mit
Gruß der Durchkicker
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K-wang Y-ang M-otors C-hina O-bi
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- Frank67
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Ich nehme die originalen Versicherungspapiere mit. Die gibt es ja sowieso jedes Jahr beim "Fuffi" neu...
Anders sieht es mit der COC aus: Die führe ich nur als (derzeit noch unbeglaubigte) Kopie mit. Das Original (A4, 1x gefalten) müßte man mindestens ein weiteres Mal falten, um es auf "Versicherungsscheinmaße zu bekommen, was der COC auf Dauer nicht gut tun würde.
Eine neue COC würde einige Laufereien, Wartezeiten und Kosten bedeuten... - Zeit, in der man nicht fahren könnte.
Ich habe bisher keine schlechten Erfahrungen betreffs der COC-Kopie gemacht. => Die "Rennleitung" hat zwar auf mein Argument "Abnutzung und Wiederbeschaffungsaufwand" mich einerseits für die Idee mit der Kopie gelobt, aber auch etwas nörgelnd die Kopie mit dem Hinweis anerkannt, dass die Kopie besser beglaubigt werden sollte, um sie "amtlich" zu machen... Sonst könnte es mir passieren, dass ich mindestens das Originaldokument im Revier nachreichen müßte oder andere Kollegen die Kopie nicht anerkennen würden, was heißen würde, dass ich ohne "Zulassung" unterwegs wäre...
...Auf Anfrage auf dem Revier, ob sie die Kopie beglaubigen würden (Original und Kopie vorgelegt): "Die Kopie brauchen wir nicht beglaubigen. - Wenn sie unbedingt eine Beglaubigung haben möchten, dann müssen sie sich diese beim StVA oder anderer amtlicher Stelle holen."
Das örtliche StVA sah auch keine Nötigkeit für eine Beglaubigung, "...da ja das Originaldokument im Zweifelsfalle nachgereicht werden könnte..."
Anders sieht es mit der COC aus: Die führe ich nur als (derzeit noch unbeglaubigte) Kopie mit. Das Original (A4, 1x gefalten) müßte man mindestens ein weiteres Mal falten, um es auf "Versicherungsscheinmaße zu bekommen, was der COC auf Dauer nicht gut tun würde.
Eine neue COC würde einige Laufereien, Wartezeiten und Kosten bedeuten... - Zeit, in der man nicht fahren könnte.
Ich habe bisher keine schlechten Erfahrungen betreffs der COC-Kopie gemacht. => Die "Rennleitung" hat zwar auf mein Argument "Abnutzung und Wiederbeschaffungsaufwand" mich einerseits für die Idee mit der Kopie gelobt, aber auch etwas nörgelnd die Kopie mit dem Hinweis anerkannt, dass die Kopie besser beglaubigt werden sollte, um sie "amtlich" zu machen... Sonst könnte es mir passieren, dass ich mindestens das Originaldokument im Revier nachreichen müßte oder andere Kollegen die Kopie nicht anerkennen würden, was heißen würde, dass ich ohne "Zulassung" unterwegs wäre...
...Auf Anfrage auf dem Revier, ob sie die Kopie beglaubigen würden (Original und Kopie vorgelegt): "Die Kopie brauchen wir nicht beglaubigen. - Wenn sie unbedingt eine Beglaubigung haben möchten, dann müssen sie sich diese beim StVA oder anderer amtlicher Stelle holen."
Das örtliche StVA sah auch keine Nötigkeit für eine Beglaubigung, "...da ja das Originaldokument im Zweifelsfalle nachgereicht werden könnte..."
Gruß Frank
Was ist Elektrizität?
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Na klar doch....
Einer schiebt´s auf den anderen - wie immer eigendlich...
Wie sollen dann die Damen und Herren "Schaffner" auf der Straße wissen, was "Phase" ist?
Manchmal tun die mir richtig leid - da fehlt doch ´ne "klare" Linie:
Eine 2-köpfige Streifenbesatzung kann unmöglich alle Vorschriften, Ausnahmen, und deren Ausnahmen "auf der Pfanne" haben...
...und so ist und bleibt es doch wohl "Verhandlungssache" auf der Straße, was denn nun erlaubt, und richtig - oder verboten, und falsch ist....
Wellcome to the Banana Republic of "Germanistan"....,
schüttelt den Kopf
der Ulrich
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Wie sollen dann die Damen und Herren "Schaffner" auf der Straße wissen, was "Phase" ist?
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Die Papiere sind im Orginal mitzuführen.Wie sollen dann die Damen und Herren "Schaffner" auf der Straße wissen, was "Phase" ist?
Manchmal tun die mir richtig leid - da fehlt doch ´ne "klare" Linie:
Eine 2-köpfige Streifenbesatzung kann unmöglich alle Vorschriften, Ausnahmen, und deren Ausnahmen "auf der Pfanne" haben...
Alles andere ist "Kulanz" der Polizei.
Apfelkuchen
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- Frank67
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[quote="ApfelkuchenDie Papiere sind im Orginal mitzuführen.
Alles andere ist "Kulanz" der Polizei.
Apfelkuchen [/quote]
Das ist so absolut richtig, dass das Original mitzuführen ist. Aber auch amtlich beglaubigte Kopien zählen wie das Original.
...nur nicht jedes Amt / jede Behörde mag da den Stempel und 'ne Unterschrift auf die Kopie setzen...
Alles andere ist "Kulanz" der Polizei.
Apfelkuchen [/quote]
Das ist so absolut richtig, dass das Original mitzuführen ist. Aber auch amtlich beglaubigte Kopien zählen wie das Original.
...nur nicht jedes Amt / jede Behörde mag da den Stempel und 'ne Unterschrift auf die Kopie setzen...
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Nö, tun sie nicht (ganz).
Eine beglaubigte Kopie dokumentiert nur den Stand von damals. (Grundbuchauszug vor 50 Jahren, Führerschein aus der "Grauer Lappen" Ära, ...)
Eine evtl. eingetretene Änderung wird auf einer (beglaubigten) Kopie nicht nachvollzogen.
Ob man immer noch versichert ist, ob man immer noch den Führerschein hat usw., wird nur durch das Original glaubhaft gemacht.
Bei einer "beglaubigten Kopie eines Grauen Lappens" würde ich sehr mißtrauisch - Guck & Co wissen bestimmt warum.
Eine beglaubigte Kopie dokumentiert nur den Stand von damals. (Grundbuchauszug vor 50 Jahren, Führerschein aus der "Grauer Lappen" Ära, ...)
Eine evtl. eingetretene Änderung wird auf einer (beglaubigten) Kopie nicht nachvollzogen.
Ob man immer noch versichert ist, ob man immer noch den Führerschein hat usw., wird nur durch das Original glaubhaft gemacht.
Bei einer "beglaubigten Kopie eines Grauen Lappens" würde ich sehr mißtrauisch - Guck & Co wissen bestimmt warum.
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TomS, ich bezog mich mit meinen Aussagen ausschließlich auf die COC für 'nen Fuffi, die schwerer wiederzubeschaffen sind, als bei den "Größeren" (über 50ccm), wo es m.W. ja Zulassung Teil 1 und Teil 2 gibt.
Geht beim "über 50ccm" das mitzuführende Teil entzwei/verloren, hast du ja noch das andere Teil als Nachweis.
Man geht mit dem verbliebenen Teil der Zulassung (und dem defekten Teil) zur Zulassungsstelle und läßt sich gegen eine Gebühr den entsprechenden Teil als Zweitschrift ausstellen. Außerdem sind deine Daten in der Zulassungsstelle gespeichert.
Anders beim Fuffi:
Das Blöde an der COC für den Fuffi ist: Du hast keinen zweiten Zulassungs-Teil als Nachweis...
Ist das Original durch das ständige Mitführen unleserlich geworden oder du hast die COC verloren, mußt du meist über den Hersteller eine neue COC anfordern, hast Laufereien, tagelange Wartezeiten und mußt schlimmstenfalls nachweisen, dass der Bock dein Eigentum ist (hoffentlich hat man die Kaufunterlagen aufgehoben!)
Ich weiß jetzt aber nicht, inwieweit die Zulassungsstellen Zweitschriften für Fuffis ausstellen. Aber auch das bedeutet Laufereien, Nachweise, ggf "Vorführung" bei TÜV/DEKRA und schlimmstenfalls ebenfalls tagelange Wartezeiten.
Ich denke, dass von diesen Gesichtspunkten her beim Fuffi eher mit der Kulanz der Rennleitung zu rechnen wäre (als bei den über 50ccm), wenn man eine amtlich beglaubigte (!) Kopie der COC mitführen würde.
Geht beim "über 50ccm" das mitzuführende Teil entzwei/verloren, hast du ja noch das andere Teil als Nachweis.
Man geht mit dem verbliebenen Teil der Zulassung (und dem defekten Teil) zur Zulassungsstelle und läßt sich gegen eine Gebühr den entsprechenden Teil als Zweitschrift ausstellen. Außerdem sind deine Daten in der Zulassungsstelle gespeichert.
Anders beim Fuffi:
Das Blöde an der COC für den Fuffi ist: Du hast keinen zweiten Zulassungs-Teil als Nachweis...
Ist das Original durch das ständige Mitführen unleserlich geworden oder du hast die COC verloren, mußt du meist über den Hersteller eine neue COC anfordern, hast Laufereien, tagelange Wartezeiten und mußt schlimmstenfalls nachweisen, dass der Bock dein Eigentum ist (hoffentlich hat man die Kaufunterlagen aufgehoben!)
Ich weiß jetzt aber nicht, inwieweit die Zulassungsstellen Zweitschriften für Fuffis ausstellen. Aber auch das bedeutet Laufereien, Nachweise, ggf "Vorführung" bei TÜV/DEKRA und schlimmstenfalls ebenfalls tagelange Wartezeiten.
Ich denke, dass von diesen Gesichtspunkten her beim Fuffi eher mit der Kulanz der Rennleitung zu rechnen wäre (als bei den über 50ccm), wenn man eine amtlich beglaubigte (!) Kopie der COC mitführen würde.
Gruß Frank
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Habe auch keine Papiere, ausser meinem Führerschein, dabei. Ich begründe das den Polizisten immer damit, dass wenn der Roller geklaut wird hat der Dieb auch die Papiere. Da zahle ich lieber die 10 Euro und reiche die Papiere nach (mache den Polizisten auch immer das Angebot, die Papiere sofort nachzureichen).
Aber bisher (ich hatte schon einige Kontrollen hinter mir) musste ich noch keine Strafe zahlen. Musste auch nichts nachreichen. Die Polizei fragt mich aber immer ob der Roller auf mich zugelassen ist... ich denke sie können anhand des Kennzeichens den Halter über die Zentrale sofort ermitteln.
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Die Polizei kann den Versicherungsnehmer anhand des Versicherungs-Kennzeichens abfragen.
Zumindest wenn der Versicherungs-Makler seine Arbeit ordentlich macht.
Es gibt aber welche (Einmann-Büros), die sind nicht so auf Zack wie die amtliche Zulassungsstelle. Da bleibt der Papierkram schon mal ein paar Wochen liegen.
Zumindest wenn der Versicherungs-Makler seine Arbeit ordentlich macht.
Es gibt aber welche (Einmann-Büros), die sind nicht so auf Zack wie die amtliche Zulassungsstelle. Da bleibt der Papierkram schon mal ein paar Wochen liegen.
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Hab ne Kopie der Papiere dabei und den Wisch von der Versicherung im Helmfach rumfliegen das muss reichen.
Wenn die mir deswegen ne strafe geben juckt es mich auch nicht sonderlich.
Hab deswegen aber auch noch nie Ärger bekommen,einmal hat einer gemeckert weil mein alter grauer Lappen in 4 Teilen zerbröselt war.
Mittlerweile hab ich ne Laminierte Scheckkarte,die hält besser bei Nässe.
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So, hallo Freunde!
Fortsetzung der Geschichte:
Habe heute Post von der Bußgeldstelle bekommen. Zitat:
"Wegen dieser Ordnungswidrigkeit (Fahren ohne BE) wird gegen Sie, nach Würdigung Ihrer Angaben, sofern Sie sich zur Sache geäußert haben,
1. eine Geldbuße festgesetzt (§ 17 OWiG) in Höhe von 90,-
2. Außerdem haben Sie die Kosten des Verfahrens zu tragen 20,- + 3,50
3. Zahl der Punkte nach dem Punktesystem: 3"
Macht also insgesamt 113,50 € + 3 Punkte, ich finds schon heftig!
Habe jetzt 2 Wochen Zeit Widerspruch einzulegen, aber ob dies was ändert..
Fortsetzung der Geschichte:
Habe heute Post von der Bußgeldstelle bekommen. Zitat:
"Wegen dieser Ordnungswidrigkeit (Fahren ohne BE) wird gegen Sie, nach Würdigung Ihrer Angaben, sofern Sie sich zur Sache geäußert haben,
1. eine Geldbuße festgesetzt (§ 17 OWiG) in Höhe von 90,-
2. Außerdem haben Sie die Kosten des Verfahrens zu tragen 20,- + 3,50
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2012 Rügen 2700 km
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Wahnsinn! => Da ist ja selbst ein fehlender Auspuff billiger: 75 Euronen und ohne Punktevergabe
Ne, gegenangehen bringt da wohl Garnichts, außer noch mehr Kosten...
Da würde dir wohl selbst ein Anwalt sagen, dass die fehlende BE/Zulassung der Stripes die Chancen für einen Widerspruch praktisch auf "Null Erfolg" reduzieren wird.
(Bin mir da aber nicht ganz sicher...)
Genau aus dem Grunde (der von scooterist gemachten Erfahrung mit den Ordnungshütern wegen der fehlenden Zulassung der Stripes) würde ich auch nur Leuchten mit Zulassung/Prüfsiegel verbauen, auch wenn ich sie vielleicht nicht an meinem Fahrzeug verbauen dürfte oder vielleicht falsch montiere oder falsch geschalten habe...
Ne, gegenangehen bringt da wohl Garnichts, außer noch mehr Kosten...
Da würde dir wohl selbst ein Anwalt sagen, dass die fehlende BE/Zulassung der Stripes die Chancen für einen Widerspruch praktisch auf "Null Erfolg" reduzieren wird.
(Bin mir da aber nicht ganz sicher...)
Genau aus dem Grunde (der von scooterist gemachten Erfahrung mit den Ordnungshütern wegen der fehlenden Zulassung der Stripes) würde ich auch nur Leuchten mit Zulassung/Prüfsiegel verbauen, auch wenn ich sie vielleicht nicht an meinem Fahrzeug verbauen dürfte oder vielleicht falsch montiere oder falsch geschalten habe...
Gruß Frank
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Hallo,
wie sieht es denn generell aus mit der Umrüstung auf LED.
Mein 125er Spacer hat ein extrem dunkles Licht, und auch die Blinker sind bei eingeschaltetem Fahrlicht (was ja grundsätzlich eingeschaltet ist) am hellem Tage kaum zu erkennen, und lassen das Fahrlicht auch dunkel und hell werden. Nachts auf Autobahnen und Landstraßen kann ich die Fahrbahn nur erahnen, besonders wenn es regnet.
Nun gab mir Jemand den Tip, die komplette Anlage auf LED`s umzurüsten (Fahrlicht, Rücklicht, Bremslicht, Blinker).
Habe auch schon entsprechende Angebote im Netz gefunden.
Hat Jemand damit Erfahrung? Sind die Dinger zugelassen? Erlischt da womöglich die Betriebserlaubnis?
wie sieht es denn generell aus mit der Umrüstung auf LED.
Mein 125er Spacer hat ein extrem dunkles Licht, und auch die Blinker sind bei eingeschaltetem Fahrlicht (was ja grundsätzlich eingeschaltet ist) am hellem Tage kaum zu erkennen, und lassen das Fahrlicht auch dunkel und hell werden. Nachts auf Autobahnen und Landstraßen kann ich die Fahrbahn nur erahnen, besonders wenn es regnet.
Nun gab mir Jemand den Tip, die komplette Anlage auf LED`s umzurüsten (Fahrlicht, Rücklicht, Bremslicht, Blinker).
Habe auch schon entsprechende Angebote im Netz gefunden.
Hat Jemand damit Erfahrung? Sind die Dinger zugelassen? Erlischt da womöglich die Betriebserlaubnis?
- Frank67
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Also die LED-Birnen sind derzeit (noch) nicht zugelassen...
Aber wenn die Fahrlicht beim Blinken und beim Bremsen dunkler wird, dann könnte das ein Anzeichen sein, dass deine Batterie nicht voll geladen ist/wird.
Messe mal die Ladespannung an der Batterie, wenn du aus dem Standgas Gas gibst.
Bei welchem Wert bleibt die Spannung stehen?
Aber wenn die Fahrlicht beim Blinken und beim Bremsen dunkler wird, dann könnte das ein Anzeichen sein, dass deine Batterie nicht voll geladen ist/wird.
Messe mal die Ladespannung an der Batterie, wenn du aus dem Standgas Gas gibst.
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Also beim fahren dürfte das Licht beim blinken nicht hell und dunkel werden, da stimmt wohl, wie du selbst schreibst mit Lima oder Regler was nicht. Das Problem mit der Funzel in der Nacht habe ich auch und habe es auch schon mit der 45 Watt Birne probiert, was nichts brachte. Das so eine Beleuchtung, gerade in Deutschland, überhaupt eine Zulassung bekommt wundert mich doch etwas. Jetzt habe ich mir über ebää eine Halogenlampe mit BA20D Sockel gekauft und muss sagen, ich bin begeistert. http://www.ebay.de/itm/300787555412?ssP ... 1497.l2649 Ist zwar immer noch nicht mit einer wirklich guten Beleuchtung zu vergleichen, aber meines Erachtens sehr viel besser als vorher. Erstens wirklich heller als die normale 35 Watt Birne, aber vor allem die gesammte Strassenausleuchtung ist viel besser. Du hast nicht nur einen Punkt vor dir sondern auch das Umfeld ist etwas mit ausgeleuchtet, selbst die Rückstrahler von den Leitpfosten strahlen auf einmal zurück, was vorher so gut wie garnicht der Fall war. Wie es bei anderen Rollern mit anderen Reflektoren ist kann ich nicht sagen, aber da du ja auch einen Spacer hast, solltest du es echt mal damit probieren. Ich bin auf jeden Fall begeistert und bei Überlandfahrten in der Nacht fühle ich mich jetzt wesentlich sicherer
Gruß Uwe
Ich wurde gut erzogen……keine Ahnung was dann passiert ist……!
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- Frank67
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Auch eine nagelneue Batterie kann defekt sein.. => Nichts ist unmöglich!Mikado hat geschrieben:Also die Batterie ist nigelnagelneu...
Kann dann höchstens am Regler oder an der Lima liegen.. oder?
Es kam gelegentlich schon vor, dass sich eine neue, defekte Batterie in den Handel geschlichen hat.
Aber auch ein Fehler an Regler (wahrscheinlicher) oder Lima (eher seltener) sind nicht auszuschließen. - Deswegen hatte ich dich ja gebeten, mal die Ladespannung zu messen...
So sehen wir, in welche Richtung wir den Fehler suchen müssen. (Ladeanlage oder Batterie)
Lade aber bitte zuerst einmal die Batterie auf, bevor du die Messung machst.
Lasse anschließend mal die Batterie mindestens 6 Stunden stehen, bevor du sie anschließt und messe vor dem Anschließen mal die Batteriespannung.
Das wären alles Aussagekräftige Punkte, die uns zum Fehler führen können.
Auch kann es sein, das diverse Kontakte einen zu höheren Übergangswiderstand haben können (oxidierte oder lose Kontakte, oxidierte Übergänge Kabel<=>Kontakt).
Manchmal hilft je nach Lima-Typ auch ein zusätzlich eingezogenes Massekabel (2,5-4mm²) zwischen Batterie-Minuspol und Motorblock sowie zw. Minuspol und Rahmen.
Wie du siehst, gibt es viele Fehlerquellen und dementsprechende Lösungsmöglichkeiten, ohne das gleich neue Teile nötig werden müssen.
Gruß Frank
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LED Tagfahrlicht
Hallo zusammen,
nachträglich "drangeklatschtes" LED-Bling-Bling ist verboten!
Als Tagfahrlicht sind nur lichttechnische Einrichtungen mit E-Zeichen und RL-Zeichen ( Running Light, also Tagfahrlicht ) zulässig.
Hinzu kommt, daß Krafträder auch am Tage mit eingeschaltetem Abblendlicht fahren müssen, der gleichzeitige Betrieb von Tagfahrlicht und Abblendlicht aber nicht zulässig ist.
Also laßt diesen Murks von Euren Rollern, es ist nicht zulässig, kostet bei den netten Damen und Herren von der Polizei 25,- Verwarngeld und sieht obendrein lächerlich aus.
nachträglich "drangeklatschtes" LED-Bling-Bling ist verboten!
Als Tagfahrlicht sind nur lichttechnische Einrichtungen mit E-Zeichen und RL-Zeichen ( Running Light, also Tagfahrlicht ) zulässig.
Hinzu kommt, daß Krafträder auch am Tage mit eingeschaltetem Abblendlicht fahren müssen, der gleichzeitige Betrieb von Tagfahrlicht und Abblendlicht aber nicht zulässig ist.
Also laßt diesen Murks von Euren Rollern, es ist nicht zulässig, kostet bei den netten Damen und Herren von der Polizei 25,- Verwarngeld und sieht obendrein lächerlich aus.
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@ Officer Mahoney
Gruß Robert
Reine Geschmackssache !!!Also laßt diesen Murks von Euren Rollern, es ist nicht zulässig, kostet bei den netten Damen und Herren von der Polizei 25,- Verwarngeld und --->sieht obendrein lächerlich aus.<---
Gruß Robert
Früher war der Fuß der Motor am Roller, heute ist es die Hand !!! ---> People GT 300i ABS <---
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Re: LED Tagfahrlicht
Da liegst du nicht ganz richtig, inzwischen ist Tagfahrlicht auch an Zweirädern erlaubtOfficer Mahoney hat geschrieben:Als Tagfahrlicht sind nur lichttechnische Einrichtungen mit E-Zeichen und RL-Zeichen ( Running Light, also Tagfahrlicht ) zulässig.
Hinzu kommt, daß Krafträder auch am Tage mit eingeschaltetem Abblendlicht fahren müssen, der gleichzeitige Betrieb von Tagfahrlicht und Abblendlicht aber nicht zulässig ist.
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Re: LED Tagfahrlicht
Verboten sind nur unzulässige Leuchten oder wenn die vorgeschriebene Anzahl der leuchten einer "Funktionsgruppe" (z.B. Standlichter, Rücklichter usw) überschritten wird.Officer Mahoney hat geschrieben:Hallo zusammen,
nachträglich "drangeklatschtes" LED-Bling-Bling ist verboten!
Als Tagfahrlicht sind nur lichttechnische Einrichtungen mit E-Zeichen und RL-Zeichen ( Running Light, also Tagfahrlicht ) zulässig.
Hinzu kommt, daß Krafträder auch am Tage mit eingeschaltetem Abblendlicht fahren müssen, der gleichzeitige Betrieb von Tagfahrlicht und Abblendlicht aber nicht zulässig ist.
Außerdem ist nach EU-Richtlinie seit geraumer Zeit auch für Fahrzeuge oberhalb der "Moped-Klasse" erlaubt DLR zu verbauen und diese auch zu benutzen.
Benutzung und Funktionalität geregelt wie beim Auto: nicht in Verbindung mit Fahrlicht
Gruß Frank
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Ihr habt Recht!
Tagfahrlicht ist tatsächlich seit 2013 auch an Zweirädern zulässig.
Aber wo bitte soll man Tagfahrscheinwerfer an einem Roller installieren?
Aber wo bitte soll man Tagfahrscheinwerfer an einem Roller installieren?
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Re: Ihr habt Recht!
Da wir in Deutschland sind, brauchst du dir da nicht soviel Gedanken machen, das sagt man dir schon....Officer Mahoney hat geschrieben:Tagfahrlicht ist tatsächlich seit 2013 auch an Zweirädern zulässig.
Aber wo bitte soll man Tagfahrscheinwerfer an einem Roller installieren?
http://www.tuev-nord.de/de/service-info ... 104208.htm
Gruß Uwe
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Hallo ihr lieben,
ich möchte dazu auch mal was abgeben.
Klar reichen diese kleinen Funzeln (6- LED´s) nicht aus und das Fahrlicht ist gleichfalls erforderlich um nicht übersehen zu werden. Aber ein Anfang ist es allemal.
Grüsse
ich möchte dazu auch mal was abgeben.
Also ich bin seit kurzem auch Besitzer eines Kymco Rollers und zwar des Agility City+ - 125. An diesem Roller ist bereits ab Werk ein LED Licht beidseitig neben dem Hauptscheinwerfer als Tagfahrlich verbaut.Tagfahrlicht ist tatsächlich seit 2013 auch an Zweirädern zulässig.
Aber wo bitte soll man Tagfahrscheinwerfer an einem Roller installieren?
Klar reichen diese kleinen Funzeln (6- LED´s) nicht aus und das Fahrlicht ist gleichfalls erforderlich um nicht übersehen zu werden. Aber ein Anfang ist es allemal.
Grüsse
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Re: LED Tagfahrlicht
Ja stimmt ,schaut meistens sehr lächerlich aus,aber das ist Geschmackssache.Ein Bekannter von mir wurde auch angehalten wegen seinen Zusatzleuchten am Motorrad .Ja ,hat 25 .-€ gekostet.Warum genau kann ich nicht sagen,ob die Zulassungsnummer gefehlt hat....oder der Abstand der Leuchten zum Fahrzeug....oder ob sie mitgebrannt haben.Jedenfalls hört man das momentan häufiger.Officer Mahoney hat geschrieben:Hallo zusammen,
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Ein "bißchen was sehen" sollte man schon-->alleine der eigenen Sicherheit zuliebe. Und da sind zu kleine Spiegel einfach kontraproduktiv.
Nicht umsonst wurde bei einigen Rollern über die Möglichkeiten von Spiegelverlängerungen gesprochen.
Ich denke, selbst bei einem Chopper würde ich diesbezüglich KEINE Kompromisse machen.
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Re: LED Tagfahrlicht
Fakt ist, dass mit der Novellierung der StVO seit 2013 an Motorrädern (also über 50ccm und über 45 km/h) TFL nachgerüstet werden darf, das dann alleine leuchten darf. (Zulassungsrichtlinien analog zu den PKWs und "Anderen")Wes hat geschrieben:Ja stimmt ,schaut meistens sehr lächerlich aus,aber das ist Geschmackssache.Ein Bekannter von mir wurde auch angehalten wegen seinen Zusatzleuchten am Motorrad .Ja ,hat 25 .-€ gekostet.Warum genau kann ich nicht sagen,ob die Zulassungsnummer gefehlt hat....oder der Abstand der Leuchten zum Fahrzeug....oder ob sie mitgebrannt haben.Jedenfalls hört man das momentan häufiger.Officer Mahoney hat geschrieben:Hallo zusammen,
nachträglich "drangeklatschtes" LED-Bling-Bling ist verboten!
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Hinzu kommt, daß Krafträder auch am Tage mit eingeschaltetem Abblendlicht fahren müssen, der gleichzeitige Betrieb von Tagfahrlicht und Abblendlicht aber nicht zulässig ist.
Also laßt diesen Murks von Euren Rollern, es ist nicht zulässig, kostet bei den netten Damen und Herren von der Polizei 25,- Verwarngeld und sieht obendrein lächerlich aus.
Wenn die Vorschriften eingehalten werden ("zugelassene Leuchten", richtiger Einsatz der Leuchten), sind nach der Novellierung der StVO verteilte Strafmandate für nachgerüstetes TFL zu Unrecht verteilt worden.
Wer jetzt TFL am 50ccm verbaut hat und diese benutzt, kann natürlich belangt werden, weil TFL laut "Gesetzestext" nur für Motorräder über 50ccm und über 45 km/h genehmigt wurde.
Die 50ccm-Klasse mit bis zu 45km/h ist natürlich in den A**** gekniffen, da sie mit dem ohnehin schon recht lichtschwachen Abblendlicht im Verkehrsgetümmel untergehen... (eigentlich müssten doch gerade diese Gefährte optisch hervorstechen, damit sie nicht so schnell übersehen werden, oder?)
@Dax:
Ganz ohne Spiegel? - Na dann dürftest du doch garnicht erst losfahren... => fehlende Spiegel führen doch (richtig gesehen) eigentlich zum Erlöschen der BE. Also dürftest du den Bock dann nur schieben...
Dann lieber zu kleine als keine Spiegel... (oder hast du die erforderlichen Spiegel an der Mütze anstatt am Bock befestigt? )
Gruß Frank
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@Dax:
Iiiiihhh.... - Wie sieht das denn aus?!
Ist so wie beim Duo... Ich kenne ihn nur mit den "Trabi-Spiegeln" und heute werden unter anderem diese riesigen "Dumbo-Ohren" (vom LKW) dafür verkauft...
Ist ja wohl klar, welche Spieglein bei meiner Dreikantfeile rankommen...
Iiiiihhh.... - Wie sieht das denn aus?!
Ist so wie beim Duo... Ich kenne ihn nur mit den "Trabi-Spiegeln" und heute werden unter anderem diese riesigen "Dumbo-Ohren" (vom LKW) dafür verkauft...
Ist ja wohl klar, welche Spieglein bei meiner Dreikantfeile rankommen...
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Jo stimmt aber auf den Treffen wo ich bin sind keine Roller. Die HASSEN die alle
Ne aber mal im ernst, auf ner umgebauten Harley mit diesen Spiegel ?? Ich glaub sogar dass es sowas nicht gibt ??? (Kopfkratz)
Jedenfalls hab ich es noch nicht gesehen
Ne aber mal im ernst, auf ner umgebauten Harley mit diesen Spiegel ?? Ich glaub sogar dass es sowas nicht gibt ??? (Kopfkratz)
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- Frank67
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Also an 'ne Harley habe ich bisher keine "normalen" Spiegel(formen) gesehen...
Gruß Frank
Was ist Elektrizität?
Morgens mit Hochspannung aufstehen,
mit Widerstand zur Arbeit gehen,
den ganzen Tag gegen den Strom schwimmen,
abends geladen nach Hause kommen,
an die Dose fassen
und eine gewischt bekommen!
DAS ist Elektrizität!
Was ist Elektrizität?
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