Amerikanischer Roller in Deutschland.

Der Name ist Programm . Alles , was NICHTS mit euren Rollern zu tun hat , kommt hier rein . Viel Spaß !
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Enatz
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Amerikanischer Roller in Deutschland.

Beitrag von Enatz »

Hallo zusammen,

ich habe eine etwas ungewöhnliche Frage und werde mal den Sachverhalt schildern.

Aus unserem Mutterhaus in Ohio/USA kommt für 16 Monate ein Mitarbeiter nach Deutschland. Er wird für diese Zeit in unserem Gästehaus wohnen und somit seinen Hauptwohnsitz in Cleveland/Ohio behalten. Aufgrund der Tatsache daß das Gästehaus ca 21 km von unserem Standort entfernt ist und die Verkehrsanbindung mehr als bescheiden ist, möchte er seinen Roller aus den Staaten mit nach Deutschland nehmen. Ich weis jetzt nur, das es sich um einen 50er handelt, der in den USA zugelassen ist und eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 37 Meilen hat, was ungefähr 65 km/h entspricht. Hinzu kommt noch, daß er deutscher Staatsbürger ist. Meine Frage ist nun, darf er die 16 Monate mit dem Ding in Deutschland mit einer amerikanischen Zulassung fahren? Habe mich schon bei der Polizei und beim Straßenverkehrsamt erkundigt aber nur dicke Backen und mehrere Fragezeichen über den Köpfen erhalten.

Danke für Infos.
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Daxthomas
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Beitrag von Daxthomas »

Polizei und beim Straßenverkehrsamt erkundigt ....
Wenn die Jungs es nicht wissen, wer dann ??
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Enatz
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Beitrag von Enatz »

Ich bin mir nicht sicher wie das läuft. Ich erinnere mich nur noch dunkel, daß bei uns damals Kanadier stationiert waren. Die haben damals mit ihrer ganzen Familie hier gewohnt und deren Fahrzeuge hatten kanadische Kennzeichen. Nur trifft das hier auch zu? Die Jungs und Mädels waren ja über militärische Abkommen abgesichert und unsere Behörden sind im zivilen Fall mal wie immer hoffnungslos überfordert. Ich kann mich auch noch dunkel daran erinnern, daß es eine Vorschrift gibt, daß man nachweisen kann , daß man mehr als 180 Tage im Ausland lebt. Aber das hat mit der Steuer zu tuen.
Finde auch nichts diesbezüglich im Netz.
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Daxthomas
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Beitrag von Daxthomas »

Ich habe ein Engländer bei mir in der Kundschaft. Wohnsitz in England. Er kommt auch immer mal vorbei und keiner stört sich an seinen Kennzeichen. Er bleibt auch immer ein paar Wochen (Oma besuchen)
Bisher hatte er keine Probleme. (wurde auch noch nie angehalten)
Wenn dir keiner auskunft geben kann ?? Machs doch einfach. Nur würde ich mich vorher erstmal erkundigen welche Versicherung bezahlt wenn was vorfällt und wie dann auch die Schadensabwicklung ist. Ich denke das ist erstmal das wichtigste.
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Beitrag von dalung »

Hier ein interessanter Bericht : hab etwas gegooglelt:

http://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Kennze ... eutschland



LG.
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Frank67
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Beitrag von Frank67 »

Militärpersonen sowie deren Angehörige sind mW anders eingestuft, als Zivilisten/Privatleute...

Ich sehe folgende mögliche Probleme:

1. Problem:
Der Roller ist in einem US-Bundesstaat zugelassen, wo es keine 45-er Reglung gibt.
In DE gilt die 45-er Reglung mit der Ausnahme des Bestandschutzes was DDR-Mopeds betrifft, die bis Zulassungsjahr 91 mit "bis 60km/h" zugelassen sind (aber auch bis 80 schaffen).

2. Problem:
Der gute Mensch ist (noch?) deutscher Staatsbürger?
...oder hat er 2 Staatsbürgerschaften?
Dokumente, die ihm einen dauerhaften und festen Wohnsitz in der USA bescheinigen (nicht nur Arbeitsabhängig)


3. Problem:
Ist er ein reiner Besucher oder vorübergehende Arbeitskraft?
=> Die Definition "Wie lang kann ein Besuch dauern, bevor es als vorübergehender, langfrostiger Aufenthalt zählt?"


4. Problem:
Welches Land hat seinen Führerschein ausgestellt?

Gibt es möglicherweise Ansprechpartner bei Botschaften/auswärtigem Amt, die einem Auskünfte erteilen können, ob der Roller mit der "offenen" US-Zulassung uneingeschränkt in DE gefahren werden darf oder ob eine 45-er Umrüstung nötig würde oder der Roller vielleicht sogar überhaupt nicht in DE gefahren werden darf und die anderen Fragen klären kann?

Ich denke, es wird an den Ecken der Definitionen hakeln.


Irgendwie ist mir so, dass zumindest ein Deutscher Staatsbürger mit deutschen Papieren und deutschem Wohnsitz innerhalb von DE kein ausländisch zugelassenes Fahrzeug fahren darf...
Gruß Frank

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Beitrag von Erika »

Moin Moin

Wäre es nicht einfacher und sinnvoller, für die Zeit des Aufenthaltes,
einen 50er Roller zu kaufen ?

1. Erspart man sich den Transport, der bestimmt nicht günstig ist.
2. Wahrscheinlich auch evtl. Kontrollen und den Streß dazu...
3. Den Behörden und Versicherungskram...

Ich meine einen guten gebrauchten 50er findet man doch schnell,
und den verkauft man dann danach eben wieder. :wink:

Nur mal so als Idee :D

Gruß, Erika
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Beitrag von yager200 »

Erika hat geschrieben:Moin Moin

Wäre es nicht einfacher und sinnvoller, für die Zeit des Aufenthaltes,
einen 50er Roller zu kaufen ?
ohne festen wohnsitz in D,geht das glaube ich nicht,vielleicht mit zoll kennzeichen,hatte mein vater für einen onkel in südafrika vor jahren mit einem pkw gemacht. nach 6 monaten galt das auto als gebraucht und der einfuhrzoll wude auch billiger.
am besten Enatz du leihst ihm ein roller für die zeit., egal ob neu oder gebraucht.

gruss uwe
und immer senkrecht anhalten
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Beitrag von UweF »

Erika hat geschrieben:Moin Moin

Wäre es nicht einfacher und sinnvoller, für die Zeit des Aufenthaltes,
einen 50er Roller zu kaufen ?

1. Erspart man sich den Transport, der bestimmt nicht günstig ist.
2. Wahrscheinlich auch evtl. Kontrollen und den Streß dazu...
3. Den Behörden und Versicherungskram...

Ich meine einen guten gebrauchten 50er findet man doch schnell,
und den verkauft man dann danach eben wieder. :wink:

Nur mal so als Idee :D

Gruß, Erika
Also das sehe ich auch als vernünftigste Lösung an, alles andere ist zu aufwendig und für einen fünfziger Roller zu teuer, da der Transport hierher und wieder zurück schon fast so zeuer wie ein Roller sein dürfte.
Gruß Uwe

Ich wurde gut erzogen……keine Ahnung was dann passiert ist……!
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Beitrag von gevatterobelix »

Hallo Enatz,

wie Du schreibst, wird Dein Kollege für 16 Monate ständigen Wohnsitz in Deutschland nehmen. Der Roller Deines Kollegen entspricht mit seiner Vmax von 65 km/h nicht einem Kleinkraftrad im hiesigen Sinne (Kleinkraftrad – auch Mokick, Moped oder Mofa – (heutiger amtlicher Begriff: zweirädriges bzw. dreirädriges Kleinkraftrad nach EG-Fahrzeugklasse L1e und L2e) ist ein motorisiertes Zweirad oder Dreirad mit einem maximalen Hubraum von 50 cm³ oder bis zu 4 kW Motorleistung und einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.) Entsprechend ist § 20 FZV zu beachten. http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_20.php
Sollte Dein Kollege zudem keinen deutschen Führerschein besitzen, gilt folgendes:
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artik ... hland.html
Lesenswert weiterhin:
http://www.verwaltungsdurchklick.de/leb ... zeuge.html
http://www.verwaltungsdurchklick.de/leb ... ubnis.html
Erika und Uwe haben da wohl schon die richtigen Tipps gegeben.

Gruß von Gevatter Obelix
Es ist gleichgültig, ob sie die Verdammten dieser Erde erlösen, die Proletarier von ihren Ketten befreien oder das Klima retten wollen: Das Resultat wird immer dasselbe sein.
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