6. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

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bobbyt
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6. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Beitrag von bobbyt »

Hallo zusammen,

vielleicht für viele nicht neu....

...aber für die "alten Säcke" unter uns (einschließlich mir), die den 3er Führerschein noch vor dem 31.03.1980 machten und deshalb "nur" die 125er Roller fahren dürfen, tut sich was auf!!!

So wie ich das lese, dürfen wir (eben die genannte Zielgruppe) ab dem 19.01.2013 nach Ablegen nur einer praktischen Prüfung mit dem neu eingeführten Führerschein Klasse A2 Krafträder bis 35 kw (nicht wie jetzt mit dem beschränkten A bis 25 kw) fahren und haben 2 Jahre später (wieder nach nur einer praktischen Prüfung) den Führerschein Klasse A, also "komplett offen".

Ich glaube, das ist gegenüber allen "altgedienten" und erfahrenen 125er-Fahrern nicht mehr als gerecht.
Die Änderung geschieht offensichtlich im Rahmen gewisser Harmonisierungsmaßnahmen innerhalb der EU, die Vorschriften sind also in anderen EU-Ländern schon lange Gang und Gäbe. Warum also dann nicht auch bei uns. Wir sind ja bei solchen Sachen sowieso immer weit hinterher.

Gruß Peter
Zuletzt geändert von bobbyt am 11.08.2011, 23:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Ulrich
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Beitrag von Ulrich »

Das Thema habe ich unter "GD125" schon mal angestoßen...
Endlich mal ´ne vernünftige Idee...
("Manitou", laß Hirn vom Himmel fallen, und bedenke die "EU" reichlich!)

Für mich wär´s ein verführerischer Grund, zu wechseln:
DT 300?
(Vielleicht gibt´s bis dahin einen DT 500 mit 34,99 kw und viiieel Drehmoment?)

oder doch ´ne "Venox"?

Anyway: Meinen GD gebe ich nicht her...,
meint
der Ulrich
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bobbyt
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Beitrag von bobbyt »

Ulrich,

wie recht du doch hast. Den GD geb ich auch nicht her.

Alleine der Gedanke, mal ein "richtig großes Pferd" unterm Arsch (sorry) zu haben und das auch noch richtig legal, hat schon was.

Egal wie, es ist endlich ne sinnvolle Änderung.

Gruß Peter

P.S. Im Übrigen ist es keine Idee...das ist Realität...die Änderung kommt!!!
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Ulrich
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Beitrag von Ulrich »

Na ja, das mit der Idee ist so gemeint:
Endlich mal ´ne vernünftige Idee aus dem EU-Parlament - und damit wird den Clowns in Berlin mal endlich Beine gemacht....

Hallo, Regierung:
"Reise, Reise, Aaaauuufffsteeeeeheeennn!!!",

ruft
der Ulrich
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MrSakamoto
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Beitrag von MrSakamoto »

Moin,

Alles schön und gut, bedenkt aber, dass sich

a) die Fahrschulen und der "Gesetzgeber" sich sicherlich Einiges einfallen lassen werden, damit man vor dieser Prüfung reichlich Pflichtstunden zu absolvieren hat. Für Inhaber des A1 halbiert sich derzeit die Anzahl der Pflichtstunden sowieso auf 6.

b) der Führerschein (wie in Zukunft alle FS) nur zeitlich begrenzt gültig ist. Wenn ich das recht in Erinnerung habe 15 Jahre mit Beginn der ersten Prüfung.

Ich für meinen Teil würde mir überlegen den A-Schein jetzt noch zu machen. Und zumindest einigen von uns "alten Säcken" könnte ein bißchen Theorieauffrischung auch nicht schaden. ;-)
Gruß aus dem südlichen Münsterland
Holger

Beatus pauper spiritu

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rocket
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Beitrag von rocket »

die Gültigkeit von 15 Jahren bezieht sich aber nur auf das Dokument an sich, hat mit Prüfungen nix zutun.
Rein rechtlich ist jeder jemals in Deutschland ausgestellter Führerschein noch heute gültig und das will man irgendwann mal ändern.
Mein Grossvater in Wehrmachtsuniform schaut halt heute ein wenig anders aus und ist an Hand des Fotos nur schwer wieder zu erkennen.
Ein Personalausweis ist auch nicht ewig gültig und durch den Austausch der Ausweise gibts halt nicht viele verschiedene Ausweistypen und und die Bilder passen noch zum Inhaber.
dalli67
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Beitrag von dalli67 »

rocket hat geschrieben: Mein Grossvater in Wehrmachtsuniform schaut halt heute ein wenig anders aus und ist an Hand des Fotos nur schwer wieder zu erkennen.
Ein Personalausweis ist auch nicht ewig gültig und durch den Austausch der Ausweise gibts halt nicht viele verschiedene Ausweistypen und und die Bilder passen noch zum Inhaber.
Genau aus diesem Grunde halte ich das für einen Nepp. Denn: Dein Großvater hat neben seinem Lappen -ist ja immerhin noch ein "echter Grauer"- noch einen Perso. Den mitzuführen ist er schließlich auch verpflichtet. Der Fanclub kann also problemlos nachvollziehen, ob das Bild auf dem Perso zum Fahrer passt und über den "Umweg" den Führerschein prüfen (da steht ja auch Geburtsdatum und Ort drin).

Eine Fahreridentifikation -z. B. nach einem Blitzerfoto- findet schließlich auch nicht nach dem Abgleich der Führerscheinbilder statt, sondern nach Passbildern bei der Meldebehörde... Es geht also nur darum, die Bundesdruckerei auszulasten und dass die Leut´s schön beim Amt antanzen und Gebühren berappen...

Es grüßt aus der Wetterau
Jürgen
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Beitrag von tomS »

dalli67 hat geschrieben:Denn: Dein Großvater hat neben seinem Lappen -ist ja immerhin noch ein "echter Grauer"- noch einen Perso. Den mitzuführen ist er schließlich auch verpflichtet.
Nö, dazu besteht keine Verpflichtung.
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Frank67
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Beitrag von Frank67 »

dalli67 hat geschrieben:
rocket hat geschrieben: Es geht also nur darum, ... dass die Leut´s schön beim Amt antanzen und Gebühren berappen...
Genau so sehe ich es auch!

Vielleicht wird es auch darum gehen, dass die alten Dokumente nicht mehr überall im Ausland anerkannt werden...

Aber in erster Linie geht es mit Sicherheit um die Einnahmen.
Gruß Frank

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