Frage zum Fahren ohne FE

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Oberhausener
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Frage zum Fahren ohne FE

Beitrag von Oberhausener »

Mahlzeit,
ich mache derzeit mein Führerschein Klasse B und werde in etwas weniger als 3 Monaten sehr warscheinlich fertig sein. Im Moment fahre ich ganz legal 25 km/h. Ich hatte vor, wenn ich den Führerschein erhalte, meinen Roller komplett zu entdrosseln, so auf ca. 60-65 km/h. Falls ich eine Anzeige wegen Fahren ohne FE bekomme, hat dort der zukünftige Arbeitgeber einsicht drauf ? Ich bin derzeit noch Schüler für einige Jahre und möchte wegen so etwas nicht meine zukünftige Arbeitskarriere ruinieren ;)
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HyJack
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Beitrag von HyJack »

Hi,
ein Arbeitgeber wird über das polizeiliche Führungszeugnis gehen. Bei Anzeigen gibt es keine Einträge, aber rechtskräftige Verurteilungen landen da drin - und zwar ohne das wie und weshalb. Der Arbeitgeber erfährt dann soweit ich weiß "nur", daß Du vorbestraft bist; könnte für ihn von Ladendiebstahl bis Mord alles sein. Würdest Du so jemanden einstellen?
Von den Folgen bei einem Unfall - auch fremdverschuldet - mal ganz abgesehen. Könnte nämlich bedeuten, daß Du den Rest Deines Lebens den Regress der Versicherung mit Deiner Arbeit abbezahlen darfst.

Lass es... das lohnt sich alles nicht wegen ein paar km/h. Ist wie bei Fukushima... auch wenn alles unwahrscheinlich ist - aber wenn der Fall da ist, dann ist vielleicht alles im A...
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tomS
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Beitrag von tomS »

In das private Führungszeugnis (für normale Arbeitgeber etc.) landen nur Einträge über 90 Tagessätze oder Wiederholungsstraftaten. Also praktisch kein erstmaliges FoFE.

Wenn Dein Arbeitgeber aber eine Behörde sein soll, wird sie ein Führungszeugnis für Behörden verlangen. Da steht jede Verurteilung drin.

Und selbstverständlich steht die Verfehlung selbst auch drin.
Im Detail hier nachzulesen:
http://bundesrecht.juris.de/bzrg/
"Wohlhabende Schnösel, zu feige einen Motorrad-Lappen zu machen"
(Meister Zip über Piaggio MP3 und seine FahrerInnen)
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