Service Intervalle (Garantie) in Freier-Werkstatt?

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SAM
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Service Intervalle (Garantie) in Freier-Werkstatt?

Beitrag von SAM »

Liebe Community,

verliere ich die Hersteller Garantie, wenn ich die Service Intervalle in einer Freien-Werkstatt machen lasse statt in einer Fachwerkstatt? Muss diese Werkstatt im Inland sein oder darf es auch eine Werkstatt im EU-Ausland sein?

Danke.
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Kymcojaner71
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Beitrag von Kymcojaner71 »

Im Handbuch kann man es ja, zumindest bei meinem Vitality, mehrfach lesen. Die Inspektionen und Reparaturen müssen in einer autorisierten Fachwerkstatt ausgeführt werden, weil nur diese autorisierten Kymco-Händler während der Garantiezeit mit dem Hersteller bzw. dem Importeur MSA abrechnen dürfen.
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tomS
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Beitrag von tomS »

MSA (Kymco) gibt sowieso keine Garantie und deswegen kann man auch keine Garantiebestimmungen verletzen.
Gesetzliche Gewährleistung ist EU-Recht: freie Werkstattwahl in der EU. Natürlich muß es fachgerecht durchgeführt werden und da kann es natürlich sein, dass eine freie Werkstatt die benötigten Unterlagen oder ggf. Spezialwerkzeuge nicht hat. Hängt natürlich auch vom Umfang des Services ab, einen Ölwechsel bei einem primitiven Roller mit Drahtsieb dürfte sogar der Geschwisterkonzern von MSA (der mit a, t und u) hinbekommen.
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Kymcojaner71
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Beitrag von Kymcojaner71 »

Naja, ich spreche leider aus eigener Erfahrung.

Mit meinem vorigen Neufahrzeug, einem Like 50 4T, hatte ich innerhalb der Garantiezeit 4 Schäden am Motor. Kymco nimmt es sehr ernst mit der Gewährleistung, was die Qualität der Marke meiner Meinung nach bestätigt. Es ist zwar richtig, daß es laut Gesetzgeber wohl nur eine Gewährleistung anstatt einer vollwertigen Garantie ist, Kymco aber dennoch die vollen Garantieansprüche erfüllt...schon auf freiwilliger Basis.

Ich habe bei MSA nachgefragt und mir wurde bestätigt, daß bei Geltendmachung von Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüchen die Reparaturen von einem autorisierten Fachhändler durchgeführt werden müssen. Rechnungen von irgendwelchen freien Hinterhofwerkstätten (ist jetzt nicht abwertend gemeint) würden nicht akzeptiert.

Mein Kymcohändler hat die Reparaturen durchgeführt und ich mußte nie auch nur einen Cent bezahlen bzw. zuzahlen. Es wurde über die "Garantie" problemlos abgerechnet.

Das ist jetzt allerdings schon ein paar Jahre her. Ob Kymco die Bestimmungen jetzt gelockert hat kann ich nicht sagen.

LG
Marcus
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Beitrag von MeisterZIP »

Ich möchte der Aussage von TomS widersprechen .
Nein , wenn man in eine freie Werkstatt geht , dann ist der GEWÄHRLEISTUNGS anspruch hinfällig .

Erstens kann in einer freien Werkstatt niemand GW-Kosten mit MSA abwickeln und zweitens ist durch die GW-Bedingungen im Servicebuch bereits alles geregelt .

Es gibt hier einen eklatanten Unterschied zwischen PKW und Zweirädern , da sollte bekannt sein .

Ich denke , wenn MSA hier schlichtweg etwas falsches in den GW-Bedingungen schreibt , dann hätte es schon Ärger gegeben . Übrigens wird besagter Passus von allen anderen Importeuren ebenfalls verwendet , die etwas auf sich halten .

Insofern bitte innerhalb der GW-Zeit zum Vertragshändler gehen . Ich schicke auch hier und da Kunden von Fremdfabrikaten ( Markenfahrzeuge ) weg , die noch in der jeweiligen GW sind , damit es hinterher keine Probleme durch mangelnde Aufklärung des Kunden i.B. auf die gesetzlichen Hintergründen von GEWÄHRLEISTUNG und / oder GARANTIE und VERTRAGSHÄNDLER gibt .

Den meisten ist es eh egal , weil sie einen guten Service mehr schätzen als die GW , aber diejenigen , die ihre GW nicht verlieren möchten , kommen aufgrund meiner Ehrlichkeit bei diesem Thema oft nach Ablauf der GW-Zeit zu mir ...

MeisterZIP
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