MR verkaufen mit Pulleyrollen.....

Kymcos Flaggschiff hat hier seinen Platz . Komm rein !
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hermann67
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MR verkaufen mit Pulleyrollen.....

Beitrag von hermann67 »

Werde wohl meine MR beim Händler Inzahlung geben.
Nun habe ich Dr.Pulley Rollen eingebaut,sollte ich dieses dem Händler sagen
von Wegen nicht erlaubt usw. :idea:
:!: HH. Xciting 400i :!:
tomS
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Beitrag von tomS »

Informieren finde ich nur fair.
Denn original ist es nunmal nicht und der Händler will sicher weiterverkaufen ohne selbst deswegen Ärger zu bekommen.
Muß ja kein Nachteil sein, viele wollen die Pulleys sowieso.
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hermann67
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Beitrag von hermann67 »

Stimmt schon soweit aber sind die Pulleys nicht Illegal und die Betriebserlaubnis ist futsch..... :!:
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cruiser76
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Beitrag von cruiser76 »

Nee aber sollte dein Roller noch Garantie haben dann kann es FALLS ein Schaden vorliegt evtl. zu Meinungsverschiedenheiten kommen.
Klar ist - sie sind nicht original oder genehmigt oder sonst wie abgesegnet von Herstellerseite aus - sie sind aber nicht illegal auch wenn es kein Originalteil ist.
ABE gibt es soweit ich weis nicht für Gewichte ?!?!

Auf der anderen Seite wird dein Händler das Teil schon vorher "grob" zerlegen und schauen was mit dem Gefährt los ist und sieht Änderungen ja sowieso.
Die Katze im Sack kauft keiner gerne.

Ich denke mit mehr Popularität dieser Sachen wird in "Autofahrerland" bald auch ABE für jeden Furz kommen auch für Scooter/Roller.
Jedes Gewicht, Schraube, Halterung, Scheibe, Lampe, Bügel,Topcase etc.pp. :x
OK.. Offtopic ;)

Ich würde dem Händler/Käufer sagen welche Pulleys du verbaut hast... und evtl. ist es ja so gar super ideal. also ein +
Wenn nicht --- die Teile sind in 15 min. ausgebaut und ersetzt also kein Problem. Für ne Werkstatt sowieso nicht. Null,nix

LG
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tomS
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Beitrag von tomS »

Wenn das Emissionsverhalten verschlechtert wird (was bei deutlich leichteren Gewichten und wesentlich höherer Drehzahl anzunehmen ist), erlischt die Betriebserlaubnis. Aber das wird durch arglistiges Verschweigen auch nicht besser.
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Dirk
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Beitrag von Dirk »

tomS hat geschrieben:Wenn das Emissionsverhalten verschlechtert wird (was bei deutlich leichteren Gewichten und wesentlich höherer Drehzahl anzunehmen ist), erlischt die Betriebserlaubnis. Aber das wird durch arglistiges Verschweigen auch nicht besser.
Emission wird beim TÜV doch im Leerlauf gemessen. Da bewegen sich Variorollen keinen Deut, egal, wie schwer sie sind. Und bei leichteren (Gleit-!)Rollen ist nur das Anfahren mit mehr Drehzahl verbunden, ab mittleren Geschwindigkeiten sinken diese aber unter das Serienniveau ab.
Grüße vom Bodensee! Dirk
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Beitrag von tomS »

Die normale AU misst weder Lautstärke noch NOx etc., sondern nur CO -Vol%. Der normale TÜV hat auch keinen klimatisierten Rollenprüfstand, bei dem im vorgeschriebenen Normzyklus alle Abgase in einer riesigen Tüte aufgesammelt und analysiert werden. Wäre ja viel zu teuer.
Trotzdem darf man keine Brülltüte etc. anbauen, weil die realen Emissionen gegenüber der Homologation verschlechtert werden. Auch wenn es im Einzelfall und Alltagsbetrieb schwer nachweisbar ist.
Zuletzt geändert von tomS am 28.08.2015, 11:56, insgesamt 1-mal geändert.
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cruiser76
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Beitrag von cruiser76 »

Auszug aus Wikepedia:
Dabei führt theoretisch bereits der Austausch nur einer einzigen relevanten Komponente gegen ein Tuningteil – oder die Entfernung nur einer der Drosselmaßnahmen des Herstellers – zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Dies kann etwa der Austausch der serienmäßigen Variomatikgewichte gegen leichtere sein, oder der Einbau eines Auspuffs ohne ABE für genau den betreffenden Fahrzeugtyp. Dabei ist theoretisch unerheblich, ob die Leistung oder Geschwindigkeit sich dadurch überhaupt nennenswert erhöht hat, Messlatte ist im Zweifel allein die fehlende Zulassung des betreffenden Teils von Motor, Variomatikgetriebe, Kupplung oder Auspuff. In der Praxis sehen jedoch Polizisten bei Verkehrskontrollen über solche Bagatellverstöße teilweise hinweg. Stark getunte, optisch oder geräuschmäßig auffällige Roller werden dagegen auch zielgerichtet aufgehalten und überprüft, insbesondere natürlich wenn zuvor eine Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugtyps festgestellt wurde. Zur Abklärung einer möglichen Leistungserhöhung noch vor Ort sind dazu teils sogar mobile Geschwindigkeits-Prüfstände im Einsatz.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Scootertuning

Das heisst für mich das evtl. etwas leichtere Gewichte ebenfalls zum erlöschen der BE führen aber auf Kulanz ein Auge zugedrückt wird.

Wenn ich jetzt aber eine Sportvatio und/oder Sportkupplung einbaue z.b. von Pulley oder Malossi etc.pp die allesamt ja keine ABE besitzen wenn ich das richtig verstanden habe, dann bin ich ja hochgradig illegal unterwegs und bei einem Unfall mit erloschener BE das gibt ordentlich Ärger mit der Versicherung vermute ich mal. Fahrzeug fahrlässig ohne BE im öffentl. Strassenverkehr bewegt. Wenn man pech hat zahlen die nicht im schlimmsten Fall. Keine Ahnung.
Sind nur ein paar Gedankengänge von mir. Bin ja kein Jurist :wink:

Cruiser
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Dirk
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Beitrag von Dirk »

Dieses Thema ist schon so oft diskutiert worden...
Auch in den einschlägigen Fachzeitschriften, die diese Teile ja regelmäßig testen.
Änderungen an der Vario und Kupplung bedeuten keine Änderung der Motorleistung, immer gemessen an der Kurbelwelle. Im Gegensatz zu "echtem" Tuning, dazu gehört auch ein Sportauspuff, reden wir hier nicht von Tuning, sondern von Optimierung der Kraftübertragung.
Aber natürlich: Wer Angst hat, sollte es sein lassen. Oder seinen Freundlichen fragen. Oder zum TÜV gehen.
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Beitrag von Fipps »

Cruiser 76 :Genau so ist es .Und nun stell dir vor daß wegen dir ein vollbeladener Tank-

Zug ausweichen muß u. dabei in eine Tankstelle fährt . Nicht auszudenken ....

U.das wegen anderen Rollen oder Käseecken .

( Ich weiß- manchmal wäre nichts zu schreiben besser )
Lebe so , daß jeder Tag der Letzte sein kann .
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Schrauberfile
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Beitrag von Schrauberfile »

Hallo cruiser76,

ganz hart betrachtet läßt jede Veränderung am technischen Zustand des Fahrzeuges die BE erlöschen, so sieht es der Gesetzgeber leider vor.

Dafür gibt es dann auch die ABE bzw. besondere TÜV-Gutachten, bei welchem die diversen Hersteller die Bauteile für die Fahrzeuge dem TÜV extra vorführen.

Witzig (wenn es auch nicht so gesehen werden darf) ist in dem Zusammenhang leider aber, daß unzäglige Zubehörteile aus dunklen Kanälen für Fahrzeuge angeboten werden, die lediglich Nachbauten sind (z.B. Bremsen etc.) und mangels Qualität überhaupt nicht verbaut werden dürften. Im Fernsehen gab es dazu mal einen Bericht wie z.B. Ford auf die Jagt nach solchen Bauteilen in der Türkei fündig wurde.

Ob nun aber die Pulley´s jetzt die BE erlöschen lassen, daß mag ich eher bezweifeln.

Bei einer Variomatik könnte dies schon wieder ganz anders aussehen, läßt sich damit doch die Fahreigenschaft verändern, wenn auch meist positiv.

Da dürften allerdings die diversen Umbauten bei den 2-Taktern auf 70ccm und mehr mit gleich anderen Vergasern und diversen Variohülsen auf einem ganz anderen Blatt stehen, denn diese zielen darauf ab die Bauart zulässige Höchstgeschwindigkeit zu erhöhen, was eben wegen der Bremsen und ggf. dem Leistungsmäßig ausgelegten Fahrzeugrahmen nicht zulässig ist.

Daneben kommen dann auch noch so Dinge wie Führerschein und eben Kfz.-Steuer bzw. Versicherungschutz.

Bei den 125ern und größer gelten dann die selben Regeln, wenngleich sie etwas weniger offenkundige Beachtung finden. Hier wäre eine Hubraumvergrößerung dann eher ein Fall für die Steuerbehörde und je nach dem für die Polizei falls kein vollwertiger 1er Führerschein vorliegen sollte (Fahren ohne Fahrerlaubnis).

Manche Kleinkrämerei kann man ja bereits bei dem einen oder anderen TÜV Prüfer sehen, wenn er z.B. unbedingt immer die ABE´s vorgelegt haben möchte.

Bei den 50ern kann ich mir gut vorstellen, daß die bei einem Unfall gerne mal von einem Sachverständigen untersucht werden, bei den größeren wohl weniger, wenn nicht ein direkter Verdacht auf manipulationen/Tuning vorliegen sollte.

Leider wird ja beim Tunen der 50er leider von den meisten Tunern allzugerne außer Acht gelassen, daß die Bremsanlage in den wenigsten Fällen dazu in der Lage ist, den heißen Bock genauso zu verzögern wie das ursprünliche Ausgangsfahrzeug. Da kommen schon gewaltige Kräfte zusammen, wenn man plötzlich mit einer Trommelbremse von 70-90km/h auf Null herunter bremsen muß und an sowas wird natürlich nicht gedacht. Ich möchte mir das Bild mal nicht vorstellen, wenn jemand wie in den You Tube Videos fein zu sehen (Achtung Kontrolle) wenn so ein 110kg Mann mit seinem schon getunten Roller dann mit 90 Sachen an der Ampel plötzlich zum stehen kommen muß weil der PKW vor ihm meint bei Gelb halten zu müssen (alles schon erlebt und mir ist dabei das Herz in die Hose und der Blutdruck auf 250 geschossen, weil eine junge Käfer-Fahrerin Morgens um 5:00Uhr plötzlich wegen Gelb eine Vollbremsung machte und ich 30 Meter hinter ihr im 40 Tonner voll beladen auf die Bremse steigen mußte - zum Glück ging es gut aus -).

Ich möchte aber hier auch anmerken, auch ich hab früher allzugerne hier und da geschraubt wo nicht immer alles legal war - eben das Risiko fuhr immer mit. Heute ist einfach die Lust dazu raus, überall rum zu basteln.

Und ja, sollte mein Agility mal Motormäßig nicht mehr so wollen, dann werde ich dem sicherlich auch anstatt dem kleinen Kolben sicherlich gleich den großen mit mehr Hubraum verpassen, aber das dürfte wohl noch einige zeit dauern und wer weiß was bis dahin alles so passiert.


Grüße Helmut
Kymco Agility City 16+ 125, Dr. Pulley Sportvario mit 13,8g Pulley´s, Windschild Puig City-Touring smog, Naraku 160ccm Umbau, Verbrauch Ø 3,82 l auf 17.500 km
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gevatterobelix
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Beitrag von gevatterobelix »

gevatterobelix hat geschrieben:
Dirk hat geschrieben: Die Motorleistung wird an der Kurbelwelle gemessen. Alle Änderungen an der Vario und Kupplung sind so gesehen kein Tuning im klassischen Sinn, sondern lediglich Optimierungen der Kraftübertragung. ich kenne kein einziges Produkt in diesem Bereich, auch nicht von den großen Malossi und Polini, das eine Typgenehmigung hat.
Hallo Dirk,

natürlich wird durch Verwendung einer anderen, als der Serienvariomatik oder anderen Gewichten die Motorleistung nicht verändert. Sehr wohl aber können sich Abgas- und/oder Schallemissionsverhalten gegenüber der tygeprüften Serienausführung verändern, eventuell sogar verschlechtern oder gar gesetzliche Grenzwerte überschreiten. Deshalb ist beispielsweise bei Motorrädern auch das Übersetzungsverhältnis der Sekundärübertragung Bestandteil der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges http://www.motorradonline.de/rat-und-ta ... 30?seite=2 Jede nicht eingetragene Veränderung führt dann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis http://www.kradblatt.de/2013-11-02-09-2 ... erlaubnis- Versuch macht klug: Probiere es doch einfach aus und stelle Deinen Roller mit modifizierter Variomatik einer technischen Prüfstelle vor. Mit Sicherheit wärst Du im Falle einer Eintragung in die Papiere Deines Rollers wahrscheinlich der Erste, der das Risiko gewagt und seine modifizierte Kraftübertragung legalisiert bekommen würde. Im Falle Deines Rollers würde dann für die abgenommene und eingetragene Konfiguration Rechtssicherheit bestehen.
Alle Anderen könnten im diesbezüglichen (eher unwahrscheinlichen) Kontrollfall (man müsste da schon mit einer auffälligen "Bastelbude" unterwegs sein) nur versuchen, in der Hoffnung so eine Vorstellung des Fahrzeuges bei einer Prüfstelle zu vermeiden, Deine Argumentation überzeugend vorzutragen. Ob das in jedem Fall helfen wird?

Ich möchte keinesfalls den Eindruck erwecken, den Leuten die Verwendung der von Dir vertriebenen und von mir sehr geschätzten Produkte von Dr. Pulley abspenstig zu machen. Vielleicht wäre ein ähnlicher Hinweis auf http://www.drpulley.info/shop/, so wie´s der Meister auf http://zzip.de/v2/index.php?seite=neuig ... ymcotuning praktiziert, die klare Linie, um Anfragen, wie die von IceMan1986, sauber zu beantworten. Der Meister vertreibt auch entsprechende Teile und stellt dabei bei seiner Kundschaft zweifelsfrei Klarheit her:

"WICHIGE HINWEISE :

Einsatz dieser Artikel im Bereich der STVZO ist nicht erlaubt und führt zum Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE ) , Fahren ohne Versicherungsschutz und Fahren ohne Führerschein ( je nach Führerschein ) kommen hinzu . Einsatz auf vom öffentlichen Verkehr abgesperrten Flächen und auf Rennstrecken ist erlaubt ."

Damit wäre dann Jeder selbst seines Glückes Schmied.

Gruß von Gevatter Obelix
gevatterobelix hat geschrieben:
Dirk hat geschrieben:... ich kenne kein einziges Produkt in diesem Bereich, auch nicht von den großen Malossi und Polini, das eine Typgenehmigung hat. ...
Kurze Aktualisierung zu diesem Thema: In Scooter&Sport, Heft 4/2014 S. 31 wird berichtet, dass seitens Malossi für die Multivar 2000 schrittweise Teilegutachten für verschiedene Rollermodelle eingeführt werden. Und tatsächlich: http://www.sip-scootershop.com/de/produ ... r+_m517075

Gruß von Gevatter Obelix
---> http://www.zzip.de/forum/viewtopic.php?t=14054
Es ist gleichgültig, ob sie die Verdammten dieser Erde erlösen, die Proletarier von ihren Ketten befreien oder das Klima retten wollen: Das Resultat wird immer dasselbe sein.
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cruiser76
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Beitrag von cruiser76 »

Tjo, ich habe die Pulley-Gewichte ja selber verbaut und gaaaaanz streng genommen - gaaaanz Streng genommen erlischt die ABE für die Nutzung auf öffentl. Strassen somit eben NUR weil keine ABE der Teile für die Veränderung an einem Antrieb/Getriebe vorliegt. Sofort.

Verbauen tun Werkstätte alles. Warum auch nicht?!
Mein Händler ist auch sehr zu frieden mit den Teilen aber verantwortlich ist nicht der Händler/Werkstatt sondern der Fahrzeughalter eben.

Ich bin heute Abend noch zum Händler gefahren (lag auf dem Weg) und hab mal gefragt wie es aussieht mit alternativen Kupplungen und Varios.
Er meinte das der Einbau natürlich kein Problem sei aber die Teile keine ABE haben und meine BE damit fürn Eimer ist.
Gilt folglich in meinem Fall auf alle nicht Originalteile von Kymco. Selbst die Variogewichte !!
z.B. mein Givi-Windshield (groß) kostete ordentlich mehr als fast ein gleiches Modell ohne ABE. Würde sagen baugleiche Kopie. mmh, egal.

Der Werkstattmensch erklärte mir das durch die Gewichtsänderung der Rollen in der Vario andere Drehzahlbereiche vorherrschen und ggf. die Abgaswerte dann einfach nicht mehr stimmen könnten und sobald das in irgendeinem Bereich passiert oder sogar noch dauerhaft dann erlischt die BE. Deshalb müsste bei jeder Bauart/Marke/Modell eine Gutachten erstellt werden welche Gewichte von welchem Hersteller in welcher Form auch immer noch geignet sind um die Richtlinien zu erfüllen und somit einer ABE nichts im Wege steht..... usw. usw..

Er rieht mir auch vor dem nächsten TÜV-Termin am besten alle Teile in Originalzustand zu bringen um Ärger vorzubeugen und danach wieder alles ein- bzw anzubauen was keine ABE hat.
Ja klar ich würde auch nicht wenn was am Getriebe kaputt geht in der Garantiezeit mit Sportvario und Sportkupplung zum Händler fahren und Garantie beanspruchen wollen. Wie sieht das denn aus :lol:

Also Fazit:
( http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf § 30a )
Jede Änderung der Gewichte in der Vario (Veränderung der Übersetzung) -- Keine BE
Jede Änderung der Höchstgeschwindigkeit -- Keine BE
Änderung des Drehmoments -- keine BE
Änderung der Leistung (logisch ;) ) -- keine BE
usw. usw. usw.
Also alles was am Motor, Getriebe/CVT, Auspuff, Lampen, Sitz.... einfach (fast) jeder Schei*benkleister braucht ne ABE (in Deutschland zumindest).

Ich würde also auf jedenfall deinem Händler oder dem Käufer sagen was dran gemacht wurde.
Sobald das Fahrzeug wieder zugelassen ist hat der NEUE Halter die Kac** am Bein :? ((Bikerehre))
Ich hatte das selber vor ca. 7 jahren mit meiner neu-gebrauchten "yamahahn" erlebt als für mich erstmal unsichtbare "Pfundstücke" ans Tageslicht getreten sind. War jetzt nicht die Welt um das zu beheben aber dennoch ärglich und kostete mich unnötig Geld. Ist passiert und tja.

Ich bin kein Jurist sondern habe diese Infos nur erfragt bzw. recherchiert und garantiere nicht für die Richtigkeit :!:

Da meine Pulleys Anzug und Höchstgeschwindigkeit positiv und evtl. auch Abgaswerte (ggf. schlechter) beinflussen gehöre ich zu den offz. Straftätern dieser illegalen Roller-Gemeinde Deutschland ... und ... und ... es fährt sich besser :D
Nur wegen Pulleys Gewichten ;)

LG
Cruiser
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yager200
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Beitrag von yager200 »

hi,
beim motorsport(insbesondere ralleys) ist es so , daß eine änderung an der übersetzung um mehr als 8% eintragungspflichtig ist.und zwar deshalb weil die verbindungs etappen über öffentliche straßen gehen.
und es wird jedes zahnradpaar für sich überprüft.getriebe differenzial und
gesamt übersetzung.

kymco selbst macht den yager , people , grand dink durch schwere rollen langsamer um die euro3 zu schaffen. nur wer die euro3 fahrzycklen kennt kann es beurteilen.

sollten sich die emissionen,lautsärke,abgase oder geschwindigkeit ändern muß es eingetragen werden.
sollte es jetzt zum beispiel festgelegte werte bei 50km/h.geben und es wird
wird die lautstärke überschritten weil der motor durch leichtere rollen höher dreht. erlischt.....usw.
also googelt mal die euro3 vielleicht findet ihr was,ich fahr so weiter.
somit stimme ich cruiser nur zu 99% zu den ich lasse meine rollen zum tüv drin. :wink:

gruss uwe
und immer senkrecht anhalten
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Beitrag von cruiser76 »

CO und HC und NOx werden bei allen gemessen also bei Kleinkrafträdern sowie Motorrädern die mind. Euro 1 besitzen.
Die Steuern werden nur nach CO²-Ausstoß bemessen..
Die Euro 3 gibt es nicht bei Kleinkrafträdern (noch nicht erst ab Baujahr 2016 Euro 4 und ab Baujahr 2020 Euro 5. Dann sind die neuen auch Reif für den Abgasirrsinn.
( https://de.wikipedia.org/wiki/Abgasnorm#Motorrad )

Sollte das Fahrzeug durchfallen oder man fährt einfach so ohne ABE dann:

Code: Alles auswählen

Erlöschen der Betriebserlaubnis

Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist im § 19 Abs. 2 sowie Abs. 3 StVZO geregelt.

Gemäß § 19 Abs. 2 StVZO bleibt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam.

Sie kann jedoch erlöschen, wenn einer der folgenden drei Punkte erfüllt ist:

    die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart wird verändert
    eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten
    das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert sich

§ 19 Abs. 3 StVZO besagt, dass die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug ebenfalls erlischt, wenn für ein Bauteil eine Anbauabnahmepflicht besteht, dieser jedoch nicht nachgekommen wurde oder wenn Anbauvorschriften, Einschränkungen oder Auflagen bei technischen Änderungen nicht beachtet wurden.

Das Fahren ohne oder mit erloschener Betriebserlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 69a Abs. 2, Satz 1, Ziffer 1a, § 19 Abs. 5, Satz 1 StVZO), wenn eine Betriebserlaubnis für das Verkehrsmittel erforderlich ist, die bei zulassungsfreien Fahrzeugen mit Geldbuße und Punkten in Flensburg geahndet wird. Außerdem kann die Zulassungsbehörde den Betrieb untersagen und das Kennzeichen entstempeln.

Zulassungsfreie landwirtschaftliche Anhänger, die vor dem 1. Juli 1961 in Verkehr gebracht wurden, benötigen keine Betriebserlaubnis (§ 50 Abs. 1, FZV).
Mit ganz schlechten CO² Werten sogar keine Ordnungswidrigkeit mehr sondern eine Straftat (Steuerhinterziehung) und da hört für den Staat krass der Spaß auf ;)
Die bis 125er Roller/Motorräder brauchen eh keine Steuer zu zahlen und für die ist der Punkt schonmal abgehackt.

Das die Theorie :D

In der Praxis hat so gut wie keine Polizeikontrolle ein Abgasmesssystem oder evtl. ein Leistungsprüfstand dabei. :)
Wirst kontrolliert - alle Papiere stimmen und tschüsss.
OK, ein DB-Messgerät ist jetzt keine neue Geschichte die sind immer öfter mal dabei und bei Verdacht wirds halt angewendet. Pech wenns nicht mehr stimmt.
Blöd nur bei einem Unfall da dann die Kiste ggf. von Gutachtern zerlegt wird und die einem ggf. bescheinigen können ohne BE gefahren zu sein...oder die Polizei beschlagnahmt einfach die Kiste.
Die Haftplicht zahlt für die Fremdschäden nur die können dich "glaube" ich bis zu max. 5000 Euro in Regress nehmen für den entstandenen Schaden egal ob verschuldet oder unverschuldet sollte das fahren ohne BE nachgewiesen sein.
Aber Vorsicht:

Code: Alles auswählen

Es gibt indes auch Bedingungen, unter denen die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht zahlt. Zum Beispiel, wenn das Fahrzeug nicht zu dem im Antrag angegebenen Zweck verwendet wird, von einer dazu nicht berechtigten Person geführt wird, der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, das Fahrzeug erhebliche Sicherheitsmängel aufweist oder wenn Alkohol am Steuer eine Rolle spielt.
Ansonsten gibts dann evtl. halt Punkte und Bußgelder was auch wieder ordentlich zu Buche schlägt je nach schwere und Summe der gefundenen Verstöße.
Ob das jetzt wegen 3.5gr mehr CO² oder weil der Auspuff 98.5 statt 98 dB hat sei mal dahingestellt :wink:

Auf jedenfall ne heikle Kiste vorallem bei gebraucht gekauftem von privat wenn irgendwas passieren sollte was nicht soll :?
Irgendwo im Ausland kann es noch viel krasser sein oder eben viel viel milder bis egal.. ;)

LG
Cruiser
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Beitrag von hermann67 »

So die MR ist verkauft an Privatperson.....also ist hier nun CLOSED :!:
Zuletzt geändert von hermann67 am 10.09.2015, 23:12, insgesamt 1-mal geändert.
:!: HH. Xciting 400i :!:
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Beitrag von tomS »

Mal ausprobieren, ob Du die Rechte hast, in einem fremden Forum zu closen. :twisted:
Anscheinend nicht. :wink:
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Warum nicht,ich habe es ja auch Eröffnet.

*ENDE*
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Ganz einfach: Weil Du nicht Meister Zip bist. :idea:
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