Referentenentwurf 125er Regelung

Der Name ist Programm . Alles , was NICHTS mit euren Rollern zu tun hat , kommt hier rein . Viel Spaß !
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MeisterZIP
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Referentenentwurf 125er Regelung

Beitrag von MeisterZIP »

Weiß jemand , was bei der Anhörung zu diesem Entwurf am 13.11.2019 im Bundestag rausgekommen ist ?
In den Medien herrschen andere Interessen vor .....

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yager200
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Re: Referentenentwurf 125er Regelung

Beitrag von yager200 »

das war die 126. sitzung,auf der tagesordungsliste kommt davon nix vor.
die ganze sendung(auf youtube) läuft über 6stunden.
und immer senkrecht anhalten
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MeisterZIP
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Re: Referentenentwurf 125er Regelung

Beitrag von MeisterZIP »

Komisch , der Entwurf sollte aber vorgestellt werden .... Nun ja , ist halt so :-(

Hiermal der link .
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlag ... cationFile

13,5 Zeitstunden = 9 Unterichtseinheiten ( je Einheit ca 60.- ) .... Es geht nicht hervor , ob praktisch oder theoretisch .... Hmmm ....

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Re: Referentenentwurf 125er Regelung

Beitrag von Hasi »

Auf Seite 10

Der Umfang der Fahrerschulung beträgt 9 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (13,5 Zeitstunden bestehend aus 6 Zeitstunden Theorie und 7,5 Zeitstunden Praxis)
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Ulrich
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Re: Referentenentwurf 125er Regelung

Beitrag von Ulrich »

Das ist ja völlig verrückt - war aber vorhersehbar:

Wie ich an anderer Stelle hier schon beschrieben habe, wird das ein langer Weg - und eine (für sich genommen) gute Idee ausgebremst:
Unsere "Bunte Republik" sperrt sich gegen jede freiheitliche Idee - auch dann, wenn es einem anderen "großen Ziel" dienlich wäre:

Stichwort:"Verkehrs-Infarkt"...
Viele würden vernünftigerweise auf 2-Räder umsteigen, weil es ja Sinn macht, günstiger im Unterhalt ist, und Platz auf der Straße schaffen würde...

Die Lobbyisten halten natürlich dagegen (Autohersteller, Sprithersteller, usw...), und mit ihnen die "Politiker"...

T´schuldigung, aber es ist "echt zum Kotzen"..., da wird doch der gesunde Menschenverstand mit Füßen getreten,

grummelt
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Re: Referentenentwurf 125er Regelung

Beitrag von compass »

Ich habe den Referentenentwurf in mehreren Beiträgen und Mails zitiert, aber immer nur mit Link, das PDF habe ich leider nicht lokal abgespeichert ... und nun heißt es, das Internet vergesse nichts ... Pustekuchen.

Im Referentenentwurf vom -ich meine- 15. April 2019 standen noch "mindestens 5" Doppelstunden davon "mindestens eine mit Theorie" und "mindestens vier" mit Praxis (zwangsläufig aus dem Gedächtnis zitiert). Nun ist das Volumen mysteriöserweise auf 9 Doppelstunden aufgebläht worden. 600 Euronen soll das kosten, schätzt der "Referent". Na, da hat der Verkehrssicherheitsrat und der Verband der Fahrschulen wieder ganze Arbeit geleistet, wobei der Verkehrssicherheitsrat ja auch noch meinte, das sei doch ein bewährtes System, Schulung und "Prüfung" (sic) zu trennen.

Damit rückt das Ganze schon wieder näher an einen regulären Führerschein ran, der ja immerhin noch den Vorteil der Möglichkeit eines "Upgrades" auf A2 / A3 bringt (nicht ohne den Fahrschulen wieder ihren Anteil zu bringen).

Na, mir soll's egal sein. Den aktuellen Stand bzgl. Bundestag / Bundesrat kenne ich auch nicht.

bis denne ...

compass
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Re: Referentenentwurf 125er Regelung

Beitrag von Rick »

Moin,

auch ich dachte sofort an Lobbyismus, als ich von dieser ‘verschlimmbesserten‘ Version gehört habe. Also wohl um 600,- Euro teuer statt der ursprünglich wahrscheinlichen 400,- Euro wie in Österreich.

Das ist schon krass.

Einen Sicherheitsgewinn erzielt man dadurch ganz bestimmt nicht, nur die Fahrschulen würden profitieren. Wobei selbst das nicht mal fest steht, schließlich würden wirklich niedrige Kosten deutlich mehr Kunden generieren.

Ich hatte, wie ich im Sommer bereits schrieb, in einem anderen Punkt auf eine Weiterentwicklung des ursprünglichen Entwurfs gehofft. Nämlich daß es auch eine auf Variomatik begrenzte (also vereinfachte!) Variante der 125er-Erweiterung geben wird. Denn die mit (großem) Abstand meisten Fahrzeuge dieser Klasse sind nunmal Roller, d. h. keine Schalter. Warum also soll ich gezwungen werden, diese Schalterei zu erlernen?

Aber statt zu vereinfachen wird (ja, compass) aufgebläht und das ist (ja, Ulrich) zum kotzen. Ich bin gespannt, wie’s weiter geht.

Grüße
Rick
Im Straßenverkehr kannst Du nie so blöd denken wie andere handeln.
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Re: Referentenentwurf 125er Regelung

Beitrag von MeisterZIP »

So , anscheinend ist das in den Dezember verschoben worden .

https://www.bikeundbusiness.de/neues-vo ... 0AA691A910

Lassen wir uns überaschen ...

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Re: Referentenentwurf 125er Regelung

Beitrag von compass »

In dem Artikel steht ja schon wieder was neues !!!!
Um Leichtkrafträder mit 125 Kubikzentimeter fahren zu dürfen, ist in Deutschland eine Fahrberechtigung der Klasse A1 bzw. die alte Klasse 1b Voraussetzung. Eine Fahrerlaubnis, die vor dem 1.4.1980 in den Klassen 2, 3 oder 4 (bzw. den korrespondierenden Fahrerlaubnisklassen der ehemaligen DDR) erteilt worden ist, berechtigt ebenfalls zum Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland und im Ausland
Ich hatte ja schon immer den Verdacht, dass die im Führerschein III inkludierte Klasse IV die Grundlage für die Berechtigung zum Fahren einer 125er war, also das Kleinkraftrad (50iger) mit Vmax > 40 km/h. die 80ccm Maschinen waren, als sie für die Jugend kamen, ja nicht mehr im Autoführerschein drinne.

Dürfte einige Leute mehr geben, die ihren IVer, damals nur Theorie und nach meiner Erinnerung kein Unterschied zum "Fünfer" (oder gab es noch etwas "Trecker"-Theorie dabei?), VOR DEM 01.04.80 gemacht haben als welche, die vor dem Datum Ihren IIIer gemacht haben. Bei mir z.B. wurde er in den Siebzigern an der Schule im Rahmen einer Verkehrs-AG gemacht.

Nach der bisher bekannten Regel musste man vor den 01.04.62 geboren sein, um eine Chance auf diese Regelung zu haben, nach diesem Artikel reicht theoretisch ein Geburtsdatum vor dem 01.04.64(!), einsprechendes Verhalten, Interesse und Erlaubnis der Eltern vorausgesetzt.

Auch der Passus mit dem Ausland ist interessant, das soll mit der Neuregelung ja nicht uneingeschränkt möglich sein (Schlüsselzahl statt "echter" Führerschein).

In der Form habe ich das noch nie gelesen! Qualitätsjournalismus, Missverständnis, Regelungslücke oder Rechtsprechung ?

bis denne ...

compass
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