Garantie /Werksgarantie /Gewährleistung

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Frank52
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Garantie /Werksgarantie /Gewährleistung

Beitrag von Frank52 »

Garantie / Werksgarantie / Gewährleistung

Dieses Thema wurde ja in verschiedenen Rubriken mehrfach diskutiert und mir ist der Unterschied zwischen
Garantie (freiwillige Leistung Hersteller/Importeur) und gesetzliche Gewährleistung in der EU (Verkäufer <-> Kunde),
weitgehend bekannt.

Da Kymco keine Werks- bzw. Herstellergarantie auf seine Neu-Fahrzeuge gibt (zumindest nicht in Deutschland),
ergeben sich im evtl. Schadensfall innerhalb der ersten zwei Jahre möglicherweise erhebliche Probleme
bei Schadenregulierung. Auch nach Rückfrage bei MSA gab es keine erhellende Antworten, außer den Hinweis
auf die gesetzliche zweijährige Gewährleistungsfrist zwischen Verkäufer (Händler) und Kunde.

Deshalb hier meine Fragen:

Was tun, wenn ein Gewährleistungsschaden auf einer Urlaubstour, weit weg vom Verkäufer (Kymco-Händler)
oder sogar im EU-Ausland eintritt?

Was tun, wenn ein Verkäufer (Kymco-Händler) innerhalb der gesetzlich Gewährleistungsfrist insolvent geworden ist
und somit seiner gesetzlichen Gewährleistung nicht mehr nachkommt?

Was tun, wenn ich mit meinem Kymco-Roller innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist z.B. von München nach
Kiel umziehe und der dort ansässige Kymco-Händler die Regulierung eines evtl. Gewährleistungsschadens verweigert?

Vielleicht hat der Eine oder Andere aus dem Forum entsprechende Erfahrungen gemacht?

Da ich keine passende Rubrik gefunden habe, habe ich den Beitrag einfach mal hier reingestellt (evtl. verschieben).

Freundliche Grüße
Frank
tomS
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Beitrag von tomS »

Kymco selbst hat damit gar nichts zu tun.
MSA als Importeur ist nach meiner Erfahrung relativ kulant und streitet nicht einfach nach 6 Monaten alles ab (Beweislastumkehr). Und dann wird der Händler ja von MSA bezahlt, warum sollte der also rumzicken? Wenn doch, dann halt zum nächsten Händler.
Direkter Vertragspartner des Kunden ist aber nur der Händler.

Ob MSA im Rahmen der Kulanz und Gewährleistung auch Händler ausserhalb ihres Vertragsgebiets bezahlen, weiß ich nicht. Kiel oder München oder Prag ist dagegen alles MSA Gebiet, sollte eigentlich kein Problem sein. Paris oder Rom nicht.

Aber für Weltenbummler haben global operierende Unternehmen mit Garantie (das ist eine Direktverbindung Hersteller->Kunde) schon Vorteile. In Island oder Indien gestrandet? Kein Problem, ggf. auch Ersatzteil-Lieferung per Luftfracht.
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Frank52
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Garantie / Werksgarantie / Gewährleistung

Beitrag von Frank52 »

Kymco selbst hat damit gar nichts zu tun.
Das ist mir bekannt.

MSA als Importeur ist nach meiner Erfahrung relativ kulant und streitet nicht einfach nach 6 Monaten alles ab (Beweislastumkehr). Und dann wird der Händler ja von MSA bezahlt, warum sollte der also rumzicken? Wenn doch, dann halt zum nächsten Händler.
Kulant mag ja sein, Rechtsanspruch nein!

Vertragspartner des Kunden ist aber nur der Händler.
Richtig, ausschließlich der Händler bei dem gekauft wurde.
Habe ich ja auch geschrieben.

Ob MSA im Rahmen der Gewährleistung auch Händler ausserhalb ihres Vertragsgebiets bezahlen, weiß ich nicht.
Nein, tun sie nicht.

Aber für Weltenbummler haben global operierende Unternehmen schon Vorteile. In Island oder Indien gestrandet? Kein Problem, ggf. auch Ersatzteil-Lieferung per Luftfracht
Kymco ist ein global operierendes Unternehmen!
Man muss ja auch nicht gleich Weltenbummler sein. In Italien oder Scandinavien ist es auch ganz schön. ;-)

Aber meine Fragen, außer dem Hinweis auf die Kulanz von MSA, konntest Du leider auch nicht beantworten. ;-)

Freundliche Grüße
Frank
tomS
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Beitrag von tomS »

Ich habe doch geschrieben: Geh zu einem anderen Kymco-Händler. In meinem Fall hat MSA kein Problem damit gehabt.
Aber stimmt natürlich, Du hast keinen Rechtsanspruch darauf. Den kann ich Dir leider auch nicht verschaffen.
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Beitrag von MeisterZIP »

Nein das stimmt so nicht .

Wenn man einen GW-Fall hat , kann man zu jedem !!! Kymco Händler gehen ( der durch den jeweiligen Importeur vertreten wird ) und darum bitten , dies zu regeln .

Wenn der Händler eine GW-Arbeit ablehnt , weil der Roller nicht bei ihm gekauft wurde , ist das sch..egal , es ist von MSA durch den Händlervertrag dazu verpflichtet , hier zu agieren . Passiert es doch , kann man sich bei MSA beschweren und die werden sich dann denHändler zur Brust nehmen .

Man stelle sich vor , wie du geschrieben hast , dein Händler hört auf . Dann ist es ja schlecht möglich , den Kunden einfach auf der Straße stehen zu lassen ...

Anders sieht das aus , wenn man ein Fahrzeug von einem anderen Importeur hat ( also z.Bsp. ein Fahrzeug aus Österreich nach Deutschland holt ) . GW oder ggf. Garantie kann man dann nur bei einem österreichischen Händler machen lassen, genauso wie die entsprechenden Inspektionen zum GW-Erhalt .

Wäre MSA ( deutscher Importeur ) jetzt für ganz Europa zuständig , wäre das anders . Dann könnte man auch in Italien einen deutschen Kymco GW-technisch abrechnen lassen .

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Frank52
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Beitrag von Frank52 »

Sehr geehrter Herr XXX,

Beim Kauf eines Kymco Fahrzeuges haben Sie die gesetzlich geregelte 2 Jährige Gewährleistung gegenüber Ihrem Verkäufer (Händler).
Eine Garantie von Kymco wird nicht angeboten.

Mit freundlichen Grüßen
XXX


Soweit das Schreiben von MSA!

Da steht nichts davon, dass man zu jedem!!! Kymco-Händler gehen kann! Was rechtlich gesehen ja auch korrekt ist.
Wie so etwas intern, also Händler <-> MSA geregelt wird, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Damit hat der Kunde ja auch gar nichts zu tun.
Sollte MSA seine freundliche Firmenphilosophie (großzügige Kulanz etc.) einmal ändern, ist der Kunde jedenfalls außen vor.

Es ist schon bezeichnend, dass ein so großer Hersteller wie Kymco seinen Kunden in Deutschland keine Werksgarantie anbietet!
Mit einer (EU-weiten) Werksgarantie würde man doch auch seine Importeure/Händler unterstützen.

Man stelle sich nur mal vor, Peugeot, Honda, Yamaha, BMW u.a. würden Ihren Kunden keine zumindest EU-weite Werksgarantie gewähren.

Freundliche Grüße
Frank
Zuletzt geändert von Frank52 am 10.09.2015, 19:29, insgesamt 1-mal geändert.
tomS
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Beitrag von tomS »

MeisterZIP hat geschrieben:Wenn der Händler eine GW-Arbeit ablehnt , weil der Roller nicht bei ihm gekauft wurde , ist das sch..egal , es ist von MSA durch den Händlervertrag dazu verpflichtet , hier zu agieren .
Die internen Verträge kenne ich natürlich nicht.
Und was macht der Kunde, wenn der Händler sagt, dass er erst wieder in 3 Monaten Zeit für Kymco-Gewährleistungsarbeiten hat? Der Kunde kann da gar nichts erzwingen.
Bevor ein Händler nach diversen Briefwechseln von MSA "gezwungen" und unlustig repariert (dabei eine Hälfte vergisst und die andere Hälfte schlecht macht), gehe ich doch lieber zu einem anderen Händler.
Doch ich hoffe, so ein Fall tritt (ausser in der Hochsaison) nur sehr selten auf.
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Beitrag von cruiser76 »

Hier der MSA-authorisierte Kymco-Dealer um die Ecke hat anstandslos und ohne Probleme mein komplettes Tacho und noch ein Schaltrelais (Bremslicht - Vorderbremese) auf GW/Garantie ersetzt.
Der People GT wurde 500km weiter bei einem Händler gekauft und es war kein Problem gewesen.
Hätte es ein Problem gegeben, dann wäre das mein erster und letzter Kymco. Ich schwöre.
Da aber MSA die Werkstatt bezahlt bei einer GW - warum sollte eine Werkstatt da rummzicken ?!
Die verdienen doch dran egal ob ich als Kunde selbst ins PM greife oder ob MSA bezahlt.
Kymco Werkstätten gibt es doch viele und wenn mir was zu lange dauert gehe ich zu einer Werkstatt mit besserem Service bzw. kürzerer Wartezeit für die Reparatur.

LG
Cruiser
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Beitrag von Frank52 »

Hallo cruiser76,

alles gut und schön. Prima, dass Dein Händler um die Ecke das auf GW erledigt hat. Aber darum geht es mir doch auch gar nicht.
Einen Rechtsanspruch hättest Du gegen den Händler allerdings nicht gehabt, erst recht nicht gegen MSA! Und das halte ich für problematisch!

Hingegen bei einer Werksgarantie sähe das völlig anders aus!

Freundliche Grüße
Frank
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Beitrag von MeisterZIP »

So , mal schlau gemacht .

Ich habe insofern Unrecht gehabt , dass jeder Händler alles machen MUSS .

Es sieht lt. EU-Recht ( hat nix mit MSA zu tun ) so aus :

Innerhalb der ersten 6 Monate hat der verkaufende Händler die Pflicht , eine Instandsetzung durchzuführen . Andere Händler nicht !

Danach sieht es anders aus , man kann überall hingehen ( jeder Vertragshändler ) .

Jetzt kommen wir zur Realität : Wenn man also ein Problem hat , kann man überall hingehen . Der Händler darf zwar ablehnen ( ohne Ärger zu bekommen ) , aber das ist auch bei anderen Importeueren so . Und ich kenne keinen Händler , der sich ein solches Geschäft , was ihm vergütet wird , entgehen lassen wird .

Jetzt kommen wir zu einer optionalen Garantie : Ja , MSA bietet das nicht an . Es wäre schön , aber es ist halt nicht so . Ich kann aus meiner Erfahrung nichts Negatives in den letzten 18 Jahren dazu berichten .

Und jetzt kommen wir zur Frage der europaweiten Instandsetzung :

Es gibt immer einen Unterschied , ob der Hersteller in Europa sitzt oder nicht . Wenn er hier ansässig ist , gilt das EU-Recht , soll heißen , dass er , rein rechtlich gesehen , überall in Europa das Recht hat , einen GW-Fall abzurechnen .

Kommt der Hersteller jetzt von außerhalb , gilt der (jeweilige ) Importeur als der , der abrechnet . Gibt es einen Importeur für die ganze EU , gilt gleiches Recht wie bei EU-Herstellern . Gibt es nationale Importeure , dann gilt das Recht der Abrechnung nur für das entsprechende Land .

Das ist übrigens bei allen Importeuren / Herstellern so .

Fazit : Mag sein , dass die Aussage von MSA rein rechtlich OK ist , aber es wird noch lange nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird . Insofern zurücklehnen , keine Korinthenkackerei betreiben und bei einem Problem freundlich den nächsten Händler kontaktieren ...Das klappt schon !

MeisterZIP
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Beitrag von Frank52 »

MeisterZIP hat geschrieben: Fazit : Mag sein , dass die Aussage von MSA rein rechtlich OK ist , aber es wird noch lange nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird . Insofern zurücklehnen , keine Korinthenkackerei betreiben und bei einem Problem freundlich den nächsten Händler kontaktieren ...Das klappt schon !

MeisterZIP
Ich halte es nicht für "Korinthenkackerei", wenn man sich vor dem Kauf eines neuen Rollers mit den Garantie- bzw. Gewährleistungs-Bedingungen
des jeweiligen Herstellers/Importeurs auseinandersetzt und hinterfragt.
Dann gibt es auch später, im Falle eines Falles, keine unangenehmen Überraschungen.

Entscheiden muss der Kunde doch selbst, ob er sich einen Roller ohne Werksgarantie jedoch mit Gewährleistung kauft.

Freundliche Grüße
Frank
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Beitrag von Frank52 »

Mein Hinterfragen war ja auch nicht bös gemeint, sondern ging es mir um Klarstellung. Und die haben wir ja nun. ;-)

Freundliche Grüße
Frank
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