Reparatur innerhalb der Garantie Zeit
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- Crashtest-Dummy
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Reparatur innerhalb der Garantie Zeit
Hallo. Mein Super 8 50 ist gerade mal ein halbes Jahr alt. Habe ein Problem an der Zündanlage. Der roller ist jetzt schon das zweite mal wegen dem Problem in der Werkstatt. Habe gehört das der Händler für ein Defekt nur 3 versuche hat es zu beheben. Kann ich ansonsten vom Kaufvertrag zurücktretten????
- Apfelkuchen
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- tim
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Da kollidieren deutsches mit europäischem Recht. Da das europäische Recht vorrangig ist, ist eine solche "Nutzungsgebühr" in Deutschland nicht rechtmässig - und kann zur Not vor Gericht zurückgefordert werden.Apfelkuchen hat geschrieben:Dann kannst Du den Roller wandeln. D.h. Du kannst den Roller zurück geben. Es werden Dir aber die gefahrenen Kilometer in Rechnung gestellt.
S. z.B. hier im Artikel "EuGH-Urteil zum Verbraucherschutz - Keine Nutzungsgebühr in der Garantiezeit" in der FAZ:
http://www.faz.net/s/RubA5A53ED802AB47C ... ntent.html
gruss tim
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- Crashtest-Dummy
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Nutzungsentschädigung bei Wandlung
Naja, verbraucherfreundlich wäre das schon.
Nur ging es in diesem Fall um einen Backofen, von Fahrzeugen ist keine Rede, und bei Fahrzeugen tritt ja in der Tat auch eine Abnutzung von Verschleißteilen ein, die bei Hausgeräten in diesem Maße wohl nicht gegeben ist.
Ich bin mal auf den ersten Musterprozess gespannt, wenn der erste wandelnde Kunde die Nutzungsentschädigung vom Händler zurückfordert.
Gruß, birdie
Nur ging es in diesem Fall um einen Backofen, von Fahrzeugen ist keine Rede, und bei Fahrzeugen tritt ja in der Tat auch eine Abnutzung von Verschleißteilen ein, die bei Hausgeräten in diesem Maße wohl nicht gegeben ist.
Ich bin mal auf den ersten Musterprozess gespannt, wenn der erste wandelnde Kunde die Nutzungsentschädigung vom Händler zurückfordert.
Gruß, birdie
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