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Ersetzt die COC den Fahrzeugbrief, also die Zulassungsbescheinigung Teil II

Verfasst: 11.10.2023, 19:27
von Officer-Mahoney
Liebe Leute,

in absehbarer Zeit werde ich meinen People 300 GTi, EZ März 2018 verkaufen.

Ich habe in meinen Unterlagen keinen guten alten Fahrzeugbrief, also die Zulassungsbescheinigung Teil II gefunden, aber ein COC genanntes EU Certificate of Conformity.
Ersetzt das den Fahrzeugschein?
Reicht es, wenn dem Käufer dieses und den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) übergebe?

LG, Mahoney.

Re: Ersetzt die COC den Fahrzeugbrief, also die Zulassungsbescheinigung Teil II

Verfasst: 11.10.2023, 19:42
von mopedfreak
Hi,

bei der ersten Zulassung wird aus dem COC der KFZ-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil 1) und der KFZ-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil 2) generiert. Wenn Du keinen KFZ-Brief mehr hast, dann musst Du den verlusstig melden und eine Kopie erstellen lassen. Ohne den Brief geht bei ab- und anmelden / ummelden nix.
Ich hatte meinen weggeworfen, war nicht Billig...

Viele Grüße, Alex

Re: Ersetzt die COC den Fahrzeugbrief, also die Zulassungsbescheinigung Teil II

Verfasst: 11.10.2023, 20:59
von Officer-Mahoney
Oh Sch.....

Re: Ersetzt die COC den Fahrzeugbrief, also die Zulassungsbescheinigung Teil II

Verfasst: 12.10.2023, 08:18
von MeisterZIP
So isses .

Beim Kauf ( neu ) bekommt man das COC , mit dem werden ZB I+II generiert ( neuerdings wird ZBII schon beim Neukauf von MSA generiert und der Kunde bekommt dann COC und ZB II ausgehändigt , mit denen er dann das Fahrzeug zulassen kann , das macht MSA aber nur bei Fahrzeugen über 125ccm ) .

MeisterZIP

Re: Ersetzt die COC den Fahrzeugbrief, also die Zulassungsbescheinigung Teil II

Verfasst: 12.10.2023, 13:56
von Peter-Bochum
Nicht ganz richtig, oder je nach Behörde unterschiedlich.
Ich habe für die 125 er Honda auch nur ZB1 und COC.

Leichtkrafträder haben eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher: Fahrzeugschein).
Bei Zulassung des Leichtkraftrads stellt die Kfz-Behörde das Dokument aus.
Eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher: Fahrzeugbrief) gibt es für zulassungsfreie Fahrzeuge nicht.

Peter

Re: Ersetzt die COC den Fahrzeugbrief, also die Zulassungsbescheinigung Teil II

Verfasst: 12.10.2023, 14:00
von MeisterZIP
Habe ich ja geschrieben , bei Fahrzeugen über 125ccm .

Einen Fahrzeugbrief gibt es schon seit Ewigkeiten nicht mehr , bei den 125ern ist er erst durch die Betriebserlaubnis und dann durch das COC ersetzt worden ( wie auch beim 50er zuerst die BE , dann das COC ) .

MeisterZIP

Re: Ersetzt die COC den Fahrzeugbrief, also die Zulassungsbescheinigung Teil II

Verfasst: 12.10.2023, 14:57
von Peter-Bochum
Sorry, habe das auf 125 ccm interpretiert.
Hier geht es ja um einen 300 Roller.

Peter

Re: Ersetzt die COC den Fahrzeugbrief, also die Zulassungsbescheinigung Teil II

Verfasst: 12.10.2023, 19:56
von bagger68
Bei meinem 400 Xciting S habe ich damals vor 4 Jahren einen Fahrzeugschein nur bekommen .
MFG Holger

Re: Ersetzt die COC den Fahrzeugbrief, also die Zulassungsbescheinigung Teil II

Verfasst: 12.10.2023, 21:13
von Officer-Mahoney
Ok, das heißt also, ich muss dem Käufer nur die COC und die ZB II (Fahrzeugschein) übergeben?

Re: Ersetzt die COC den Fahrzeugbrief, also die Zulassungsbescheinigung Teil II

Verfasst: 13.10.2023, 07:30
von MeisterZIP
COC , ZB I und ZB II

MeisterZIP

Re: Ersetzt die COC den Fahrzeugbrief, also die Zulassungsbescheinigung Teil II

Verfasst: 14.10.2023, 13:09
von Officer-Mahoney
So, Ihr dürft mich auslachen!

Nachdem ich ein wenig überlegt habe, fand ich die Zulassungsbescheinigung Teil II in der gleichen Klarsichthülle, in der der auch die Zulassungsbescheinigung meines Autos liegt.

Ich bin manchmal ein bisschen verwirrt!

Danke nochmals für Eure Ratschläge!

Re: Ersetzt die COC den Fahrzeugbrief, also die Zulassungsbescheinigung Teil II

Verfasst: 14.10.2023, 18:50
von bagger68
:D :D :D :D :D :D :D :D