Kennzeichengröße X-TOWN 300i
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Kennzeichengröße X-TOWN 300i
Eine Frage in die Runde.
Ich wurde neulich von einen Motorradfahrer auf dem Parkplatz angesprochen, der mir hinterher gefahren war.
Er fragte mich wieso ich ein Leichtkraftkennzeichen an meinen Roller habe, obwohl ich so schnell gefahren bin und fragte, wieviel ccm und welche Leistungen denn der Roller hätte.
Er meinte das sei nicht legal.
Mein Kennzeichen ist ein zweizeiliges Kennzeichen mit den Maßen von ca. 24 cm x 13 cm, so in etwa jedenfalls, wenn ich mich nicht vermessen habe.
Ich hatte die Anmeldung durch den Kymco Händler, im November 2020 beim Neukauf des X-Town mit machen lassen.
Sollten drei verschiedene Stellen sowas nicht merken, Zulassungsstelle, Kennzeichenstelle sowie der Kymco Händler?
Ich bin jetzt etwas verunsichert und frage euch.
Gruß
Matze
Ich wurde neulich von einen Motorradfahrer auf dem Parkplatz angesprochen, der mir hinterher gefahren war.
Er fragte mich wieso ich ein Leichtkraftkennzeichen an meinen Roller habe, obwohl ich so schnell gefahren bin und fragte, wieviel ccm und welche Leistungen denn der Roller hätte.
Er meinte das sei nicht legal.
Mein Kennzeichen ist ein zweizeiliges Kennzeichen mit den Maßen von ca. 24 cm x 13 cm, so in etwa jedenfalls, wenn ich mich nicht vermessen habe.
Ich hatte die Anmeldung durch den Kymco Händler, im November 2020 beim Neukauf des X-Town mit machen lassen.
Sollten drei verschiedene Stellen sowas nicht merken, Zulassungsstelle, Kennzeichenstelle sowie der Kymco Händler?
Ich bin jetzt etwas verunsichert und frage euch.
Gruß
Matze
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Re: Kennzeichengröße X-TOWN 300i
Moin Matze,
entsprechend Anlage 4 zur Fahrzeug-Zulassungsverordnung (Abschnitt 2 Nr. 3
für verkleinerte zweizeilige Kennzeichen für Krafträder) entspricht Dein
Kennzeichen den gültigen Bestimmungen (max. Breite 255 / max. Höhe 130 mm).
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_ ... age_4.html
Kannst aufhören Dir deswegen Sorgen zu machen.
Gruß
Jörg
entsprechend Anlage 4 zur Fahrzeug-Zulassungsverordnung (Abschnitt 2 Nr. 3
für verkleinerte zweizeilige Kennzeichen für Krafträder) entspricht Dein
Kennzeichen den gültigen Bestimmungen (max. Breite 255 / max. Höhe 130 mm).
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_ ... age_4.html
Kannst aufhören Dir deswegen Sorgen zu machen.
Gruß
Jörg
Zuletzt geändert von Hamburgo am 11.04.2021, 16:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kennzeichengröße X-TOWN 300i
Danke Jörg für deine Antwort.Hamburgo hat geschrieben: ↑11.04.2021, 16:04 Moin Matze,
entsprechend Anlage 4 zur Fahrzeug-Zulassungsverordnung (Abschnitt 2 Nr. 3
für verkleinerte zweizeilige Kennzeichen für Krafträder) entspricht Dein
Kennzeichen den gültigen Bestimmungen (max. Breite 255 / max. Höhe 130 mm).
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_ ... age_4.html
Kannst aufhören Dir deswegen Sorgen zu machen.
Gruß
Jörg
Schlau werde ich aber nicht daraus.
Wenn ich richtig lese, steht da.
Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach § 10 Absatz 6 Nummer 3 zugeteilt werden.
Ein Leichtkraftrad ist der 300er ja nun nicht, also gilt der § 10 Absatz 6 Nummer 3 und da steht.
Bei Fahrzeugen nach Maßgabe der Richtlinie 2003/37/EG sowie Fahrzeugen, die nach den Baumerkmalen ihres Fahrgestells diesen Fahrzeugen gleichzusetzen sind, den Anforderungen der Richtlinie 2009/63/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über bestimmte Bestandteile und Merkmale von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern (ABl. L 214 vom 19.8.2009, S. 23) in der jeweils geltenden Fassung,
Das bedeutet, der X-TOWN 300i verfügt über Land oder forstwirtschaftlichen Merkmale einer Zugmaschine.
Hah, jetzt verstehe ich es.
Nein, ernsthaft, ich verstehe überhaupt nichts.
Danke Dir trotzdem.
Gruß
Matze
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Re: Kennzeichengröße X-TOWN 300i
Habe Bestimmungen eben mal übeflogen...
Nicht beim ersten Mal lesen verständlich.. Kennzeichen kleinerer Abmessungen für Leichtkrafträder beim Miltär..?
Praxis in MD: Das kleine Kennzeichen für Leichtkrafträder. Habe zwei mal Großoller angemeldet und so gesagt bekommen.
Habe aber auch schon Roller bis 125ccm mit großen Kennzeichen gesehen..und wenn der TÜV nichts dazu sagt ist es wohl gut.
Gruß Karl
Nicht beim ersten Mal lesen verständlich.. Kennzeichen kleinerer Abmessungen für Leichtkrafträder beim Miltär..?
Praxis in MD: Das kleine Kennzeichen für Leichtkrafträder. Habe zwei mal Großoller angemeldet und so gesagt bekommen.
Habe aber auch schon Roller bis 125ccm mit großen Kennzeichen gesehen..und wenn der TÜV nichts dazu sagt ist es wohl gut.
Gruß Karl
Wer später bremst, ist länger schnell.
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Re: Kennzeichengröße X-TOWN 300i
Ich habe den Roller in MD zugelassen und habe das kleine Kennzeichen, also schon verwirrend.KDO hat geschrieben: ↑11.04.2021, 19:23 Habe Bestimmungen eben mal übeflogen...
Nicht beim ersten Mal lesen verständlich.. Kennzeichen kleinerer Abmessungen für Leichtkrafträder beim Miltär..?
Praxis in MD: Das kleine Kennzeichen für Leichtkrafträder. Habe zwei mal Großoller angemeldet und so gesagt bekommen.
Habe aber auch schon Roller bis 125ccm mit großen Kennzeichen gesehen..und wenn der TÜV nichts dazu sagt ist es wohl gut.
Gruß Karl
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Re: Kennzeichengröße X-TOWN 300i
Moin Matze,
das mit dem Leichtkraftrad hatte ich überlesen. Der Passus mit den EG-Richtlinien
bezieht sich nur auf "landwirtschaftliche Fahrzeuge". Demnach wäre es dann tatsächlich
so, dass das Kennzeichen nicht die richtigen Maße hat.
Sorgen würde ich mir aber deswegen trotzdem keine machen. Das wäre für den Fall
einer "amtlichen Entdeckung" wohl bestenfalls eine Ordnungswidrigkeit. Einem etwaigen
Bußgeldbescheid könnte man sich aber gewiß mit dem Argument der Gutgläubigkeit
entziehen. Du hast Deinen Roller ja nicht selbst angemeldet.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass sich die Rennleitung überhaupt jemals allen
Ernstes für die Kennzeichengröße an einem Roller interessiert.
Gruß
Jörg
das mit dem Leichtkraftrad hatte ich überlesen. Der Passus mit den EG-Richtlinien
bezieht sich nur auf "landwirtschaftliche Fahrzeuge". Demnach wäre es dann tatsächlich
so, dass das Kennzeichen nicht die richtigen Maße hat.
Sorgen würde ich mir aber deswegen trotzdem keine machen. Das wäre für den Fall
einer "amtlichen Entdeckung" wohl bestenfalls eine Ordnungswidrigkeit. Einem etwaigen
Bußgeldbescheid könnte man sich aber gewiß mit dem Argument der Gutgläubigkeit
entziehen. Du hast Deinen Roller ja nicht selbst angemeldet.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass sich die Rennleitung überhaupt jemals allen
Ernstes für die Kennzeichengröße an einem Roller interessiert.
Gruß
Jörg
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Re: Kennzeichengröße X-TOWN 300i
Ja vielleicht interessiert es die Rennleitung nicht, aber vielleicht interessiert es denTÜV.
Es ist schon komisch das die Zulassungsstelle solch ein Fehler macht, aber diese haben ja die Plaketten aber auch draufgeklebt.
Ich finde das kleine aber besser als das Kuchenblech und werde nichts unternehmen und abwarten was passiert.
Komisch bleibt es aber trotzdem.
Gruß
Matze
Es ist schon komisch das die Zulassungsstelle solch ein Fehler macht, aber diese haben ja die Plaketten aber auch draufgeklebt.
Ich finde das kleine aber besser als das Kuchenblech und werde nichts unternehmen und abwarten was passiert.
Komisch bleibt es aber trotzdem.
Gruß
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Re: Kennzeichengröße X-TOWN 300i
Vielleicht hilft das weiter, ich habe einmal versucht die verschiedenen Kennzeichen zu vergleichen. Es gibt also das verkleinerte Kennzeichen für Kleinkrafträder und ein ebenfals ETWAS kleineres zweizeiliges Kennzeichen für Motorräder, im Gegensatz zur Normalgröße eines zweizeiligen Kennzeichens wie man es ebenfalls auf ein Motorrad machen kann. Wenn du jetzt wirklich das Kennzeichen links unten in rot umrahmt auf deinem 300er hast, ist das tatsächlich nicht gestattet...
Gruß Uwe
Ich wurde gut erzogen……keine Ahnung was dann passiert ist……!
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Re: Kennzeichengröße X-TOWN 300i
Ich habe mal ein Bild von meinen Kennzeichen.
Nun sagt mal was, erlaubt oder nicht?
Ich weiß nicht wie drei verschiedene Stellen, Zulassungsstelle, Schilderbude und Kymco Händler nichts merken.
Nun sagt mal was, erlaubt oder nicht?
Ich weiß nicht wie drei verschiedene Stellen, Zulassungsstelle, Schilderbude und Kymco Händler nichts merken.
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Re: Kennzeichengröße X-TOWN 300i
Frag doch mal den Händler oder die Versicherung, immerhin haben die täglich damit zu tun.
Gruß Norbert
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Oh, ein Rechtschreibfehler, wo kommst Duden her!
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Re: Kennzeichengröße X-TOWN 300i
Hallo Matze,
Dein X-TOWN 300i ist ein Kraftrad, für welches ein Kraftradkennzeichen mit Mindest-/Größtmaß der Breite: 180mm/220mm, Höhe: 200 mm vorgeschrieben ist. So schwer verständlich ist der von Jörg verlinkte Gesetzestext doch gar nicht.
Das Kennzeichen an Deinem Roller ist ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen mit Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm für Leichtkrafträder.
Bei der Zulassung hat der Mitarbeiter der Zulassungstelle bzw. auch des eventuell von Deinem Händler beauftragten Zulassungsdienstes schlicht und ergreifend gepennt.
Wenn Du es korrekt haben willst, würde ich an Deiner Stelle einfach mal höflich beim Händler, der ja für Dich die Zulassung erledigt/beauftragt hat, anfragen, ob er den Fehler kostenfrei korrigiert.
Gruß von Gevatter Obelix
Dein X-TOWN 300i ist ein Kraftrad, für welches ein Kraftradkennzeichen mit Mindest-/Größtmaß der Breite: 180mm/220mm, Höhe: 200 mm vorgeschrieben ist. So schwer verständlich ist der von Jörg verlinkte Gesetzestext doch gar nicht.
Das Kennzeichen an Deinem Roller ist ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen mit Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm für Leichtkrafträder.
Bei der Zulassung hat der Mitarbeiter der Zulassungstelle bzw. auch des eventuell von Deinem Händler beauftragten Zulassungsdienstes schlicht und ergreifend gepennt.
Wenn Du es korrekt haben willst, würde ich an Deiner Stelle einfach mal höflich beim Händler, der ja für Dich die Zulassung erledigt/beauftragt hat, anfragen, ob er den Fehler kostenfrei korrigiert.
Gruß von Gevatter Obelix
Es ist gleichgültig, ob sie die Verdammten dieser Erde erlösen, die Proletarier von ihren Ketten befreien oder das Klima retten wollen: Das Resultat wird immer dasselbe sein.
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Re: Kennzeichengröße X-TOWN 300i
Antwort von meinem Kymco Händler:gevatterobelix hat geschrieben: ↑12.04.2021, 09:27 Hallo Matze,
Dein X-TOWN 300i ist ein Kraftrad, für welches ein Kraftradkennzeichen mit Mindest-/Größtmaß der Breite: 180mm/220mm, Höhe: 200 mm vorgeschrieben ist. So schwer verständlich ist der von Jörg verlinkte Gesetzestext doch gar nicht.
Das Kennzeichen an Deinem Roller ist ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen mit Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm für Leichtkrafträder.
Bei der Zulassung hat der Mitarbeiter der Zulassungstelle bzw. auch des eventuell von Deinem Händler beauftragten Zulassungsdienstes schlicht und ergreifend gepennt.
Wenn Du es korrekt haben willst, würde ich an Deiner Stelle einfach mal höflich beim Händler, der ja für Dich die Zulassung erledigt/beauftragt hat, anfragen, ob er den Fehler kostenfrei korrigiert.
Gruß von Gevatter Obelix
ob richtig oder falsch kann ich dir nicht sagen, Zulassungsstelle hat das Ding ausgegeben und plakatiert- habe deshalb schon mal diskutiert und verloren, sollte also richtig sein
So was nun???
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Re: Kennzeichengröße X-TOWN 300i
Dann Zulassungsstelle anrufen?
Gruß Norbert
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Re: Kennzeichengröße X-TOWN 300i
Ich würde mir keine Gedanken machen und das Fahren genießen.
Gruß Karl
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Re: Kennzeichengröße X-TOWN 300i
Hi,
ich täte mir auch keine sorge machen, sondern einfach fahren. Das Kennzeichen ist offziell von der zuständigen Zulassungsstelle besiegelt wurden, nicht deine Schuld. Zudem sollten sich die Sachbearbeiter in den Ämtern mit ihrem "Stoff" auskennen.
Viele Grüße, Alex
ich täte mir auch keine sorge machen, sondern einfach fahren. Das Kennzeichen ist offziell von der zuständigen Zulassungsstelle besiegelt wurden, nicht deine Schuld. Zudem sollten sich die Sachbearbeiter in den Ämtern mit ihrem "Stoff" auskennen.
Viele Grüße, Alex
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Re: Kennzeichengröße X-TOWN 300i
Moin Matze,
was meinst Du mit "so was nun"? Du hast Geld für eine ordnungsgemäße Anmeldung
Deines Rollers bezahlt, und Du kennst die Rechtslage.
Entweder forderst Du Deinen Händler formal auf den festgestellten Fehler zu beheben
(notfalls auch mit Hilfe eines Anwalts, falls Freundlichkeit alleine nicht reicht), Du lebst
damit oder aber Du behebst den Fehler auf eigene Kosten.
Andere Optionen gibt es doch wohl nicht. Hier im Forum kann Dir diese Entscheidung
niemand abnehmen. Die musst Du schon alleine treffen. Mir persönlich wäre das mit dem
falschen Kennzeichen komplett egal. Den nächsten TÜV würde ich allerdings bei Deinem
Kymco-Händler machen lassen. Falls es dabei wirklich Probleme geben sollte, kann er
sich jawohl kaum wieder rausreden.
Gruß
Jörg
was meinst Du mit "so was nun"? Du hast Geld für eine ordnungsgemäße Anmeldung
Deines Rollers bezahlt, und Du kennst die Rechtslage.
Entweder forderst Du Deinen Händler formal auf den festgestellten Fehler zu beheben
(notfalls auch mit Hilfe eines Anwalts, falls Freundlichkeit alleine nicht reicht), Du lebst
damit oder aber Du behebst den Fehler auf eigene Kosten.
Andere Optionen gibt es doch wohl nicht. Hier im Forum kann Dir diese Entscheidung
niemand abnehmen. Die musst Du schon alleine treffen. Mir persönlich wäre das mit dem
falschen Kennzeichen komplett egal. Den nächsten TÜV würde ich allerdings bei Deinem
Kymco-Händler machen lassen. Falls es dabei wirklich Probleme geben sollte, kann er
sich jawohl kaum wieder rausreden.
Gruß
Jörg
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Re: Kennzeichengröße X-TOWN 300i
Was nun...!?
Natürlich habt ihr Recht, es gibt nur drei Möglichkeiten um es zu ändern, wenn man es möchte.
Ich will es auch eigentlich nicht ändern, weil es mir auch relativ egal ist.
Es geht mir nur um die Rechtssicherheit.
Was passiert bei einer Verkehrskontrolle?
Was passiert beim TÜV?
Welche Strafen drohen mir?
Klar will ich nur fahren und mich dabei freuen, aber bitte ohne Angst im Nacken.
Gruß
Matthias
Natürlich habt ihr Recht, es gibt nur drei Möglichkeiten um es zu ändern, wenn man es möchte.
Ich will es auch eigentlich nicht ändern, weil es mir auch relativ egal ist.
Es geht mir nur um die Rechtssicherheit.
Was passiert bei einer Verkehrskontrolle?
Was passiert beim TÜV?
Welche Strafen drohen mir?
Klar will ich nur fahren und mich dabei freuen, aber bitte ohne Angst im Nacken.
Gruß
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Re: Kennzeichengröße X-TOWN 300i
Hallo Matthias,
das würde ich, wenn Dein Händler sich nicht engagiert, auf alle Fälle machen. Der Fehler ist ja letztendlich dort passiert! Gut möglich, daß der Sachbearbeiter aus Unkenntnis davon ausgegangen ist, daß bei Rollern mit 125 ccm (Leichtkraftrad) das Hubraummaximum erreicht ist und es nichts Größeres gibt. ->
Gruß von Gevatter ObelixKDO hat geschrieben: ↑11.04.2021, 19:23 ... Kennzeichen kleinerer Abmessungen für Leichtkrafträder beim Miltär..?
Praxis in MD: Das kleine Kennzeichen für Leichtkrafträder. Habe zwei mal Großoller angemeldet und so gesagt bekommen.
Habe aber auch schon Roller bis 125ccm mit großen Kennzeichen gesehen...
Es ist gleichgültig, ob sie die Verdammten dieser Erde erlösen, die Proletarier von ihren Ketten befreien oder das Klima retten wollen: Das Resultat wird immer dasselbe sein.
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Re: Kennzeichengröße X-TOWN 300i
Mit solch einer Angst vor falscher Tafelgröße würde ICH keinen Meter mehr oder noch besser überhaupt nicht mehr fahren . ICH würde den Roller ganz hinten in die Garage stellen - dann kann garantiert (fast ) nichts passieren .
Lebe so , daß jeder Tag der Letzte sein kann .
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Re: Kennzeichengröße X-TOWN 300i
Hätte gern das kleine Kennzeichen statt Kuchenblech ! Die Proportionen passen einfach besser und man muß weniger putzen ...teures Metall wird auch gespart im Ökojahrhundert .
Gruß Martin
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Re: Kennzeichengröße X-TOWN 300i
Motorradfahrer wollen ja immer ein so kleines Schild wie möglich haben und die 125er Fahrer wollen immer das größere Schild haben, nur macht ein großes Schild ein125er auch nicht schneller und größer.
Nun habe ich halt das kleinste Kennzeichen was man bekommen kann und sollte mich einfach freuen, denn diese Größe von Schild fährt keiner in dieser Klasse.
Ist schon was besonderes.
Nun warte ich auf besseres Wetter, daß wir endlich in die neue Saison starten können mit kleinen oder großen Kennzeichen, Sch...egal.
Nun habe ich halt das kleinste Kennzeichen was man bekommen kann und sollte mich einfach freuen, denn diese Größe von Schild fährt keiner in dieser Klasse.
Ist schon was besonderes.
Nun warte ich auf besseres Wetter, daß wir endlich in die neue Saison starten können mit kleinen oder großen Kennzeichen, Sch...egal.
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Re: Kennzeichengröße X-TOWN 300i
Was ich im Busgeldkatalog gefunden habe: Hinteres amtliches Kennzeichen entspricht nicht den Vorschriften = 10 €, damit kann man evtl leben, aber evtl könnte dir der TÜV Probleme machen.
Ob man dich in dem Fall bestrafen kann weiß ich nicht, da ein Kennzeichen als amtliche Urkunde behandelt wird, darf man daran nichts verändern, das ist klar, auch keine Aufkleber anbringen oder ähnliches, das wäre Urkundenfälschung und eine Straftat welche wesentlich härter, bis Freiheitsentzug geandet werden kann, aber du hast ja nichts verändert. Wenn jetzt die Zulassungsstelle allerdings dein Kennzeichen in der falschen Größe abstempelt haben sie eine Urkunde ausgestellt und diese damit beglaubigt. Sie ist auch dazu verpflichtet die Richtigkeit des Kennzeichens vor dem Stempeln zu prüfen, das haben sie bei dir anscheinend nicht gemacht.
Ob man dich in dem Fall bestrafen kann weiß ich nicht, da ein Kennzeichen als amtliche Urkunde behandelt wird, darf man daran nichts verändern, das ist klar, auch keine Aufkleber anbringen oder ähnliches, das wäre Urkundenfälschung und eine Straftat welche wesentlich härter, bis Freiheitsentzug geandet werden kann, aber du hast ja nichts verändert. Wenn jetzt die Zulassungsstelle allerdings dein Kennzeichen in der falschen Größe abstempelt haben sie eine Urkunde ausgestellt und diese damit beglaubigt. Sie ist auch dazu verpflichtet die Richtigkeit des Kennzeichens vor dem Stempeln zu prüfen, das haben sie bei dir anscheinend nicht gemacht.
Gruß Uwe
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Re: Kennzeichengröße X-TOWN 300i
So ist es, also könnte ich dafür auch nicht bestraft werden.UweF hat geschrieben: ↑13.04.2021, 01:47 Was ich im Busgeldkatalog gefunden habe: Hinteres amtliches Kennzeichen entspricht nicht den Vorschriften = 10 €, damit kann man evtl leben, aber evtl könnte dir der TÜV Probleme machen.
Ob man dich in dem Fall bestrafen kann weiß ich nicht, da ein Kennzeichen als amtliche Urkunde behandelt wird, darf man daran nichts verändern, das ist klar, auch keine Aufkleber anbringen oder ähnliches, das wäre Urkundenfälschung und eine Straftat welche wesentlich härter, bis Freiheitsentzug geandet werden kann, aber du hast ja nichts verändert. Wenn jetzt die Zulassungsstelle allerdings dein Kennzeichen in der falschen Größe abstempelt haben sie eine Urkunde ausgestellt und diese damit beglaubigt. Sie ist auch dazu verpflichtet die Richtigkeit des Kennzeichens vor dem Stempeln zu prüfen, das haben sie bei dir anscheinend nicht gemacht.
Der Fehler liegt ja nicht bei mir, aber trotzdem, ein ungewissen Gefühl bleibt, denn wie heißt es immer so schön, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
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Re: Kennzeichengröße X-TOWN 300i
Ich hatte Zulassungsstelle angeschrieben und meinten, war ein Fehler und wird korrigiert, Kosten übernimmt die Zulassungsstelle.
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Re: Kennzeichengröße X-TOWN 300i
Na, das sieht doch jetzt gleich viel besser aus!
Macht richtig was her, das neue Schild!
Gruß!
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Re: Kennzeichengröße X-TOWN 300i
Und das beste ist, jetzt ist alles gesetzeskonform und das neue Schild hat eine tolle Carbonoptik.
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