Behördenwillkür ...

Der Name ist Programm . Alles , was NICHTS mit euren Rollern zu tun hat , kommt hier rein . Viel Spaß !
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MeisterZIP
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Behördenwillkür ...

Beitrag von MeisterZIP »

Ein Kunde kam zu mir , hier meine schriftlichen Darlegungen des Falls für die Staatsanwaltschaft ..

-------------
Stellungnahme

Fahrzeug : Piaggio Fly 50 2T Mofa
Fg.Nr.:- ZAPC44 100 0000 ----
Halter : ---------------


Mir wurde folgendes vorgetragen .

Herr ------ wurde mit dem Fahrzeug von der Polizei bei einer Routinekontrolle angehalten. Der Beamte drehte am Gasgriff , meinte , das Fahrzeug wäre nicht ordnungsgemäß gedrosselt und stellte daraufhin die Papiere zwecks strafrechtlicher Verfolgung sicher .
Es wurde kein Fahrversuch gemacht , das Fahrzeug wurde nicht sichergestellt geschweige denn in der Polizeidienststelle auf Manipulationen untersucht ( ich möchte hier erwähnen , dass ich die Werkstatt der Polizeidienststelle in Bonn nach einer Ausschreibung vor einigen Jahren mit passendem Werkzeug beliefert habe , der dort Dienst tuende Polizist Herr ----- , der auch die Untersuchungen der Fahrzeuge durchführt , hat zwecks Schulung bei mir bereits eine Hospitation durchgeführt ) .

Herr ------ wandte sich daraufhin irritiert an mich .

Ich hatte damals das Fahrzeug gebraucht an ihn verkauft und vor dem Verkauf die eingebauten Drosseln noch mal in Augenschein genommen , es war alles verbaut .
Herr ----- legte großen Wert darauf , dass das Fahrzeug ordnungsgemäß gedrosselt ist , ein Umstand , den ich leider viel zu selten erfahre , denn die meisten Kunden beschweren sich eher , das 25km/h zu wenig sind und ich das Fahrzeug etwas schneller machen solle .

Ich habe dann das Fahrzeug zerlegt und festgestellt , dass die eingetragenen Drosseln tatsächlich alle noch im Fahrzeug installiert waren . Aufgrund der Verschmutzung der Halteschrauben des Variomatikdeckels und des Vergaserdeckels kann ich ausschließen , dass nachträglich Drosseln installiert wurden , bevor das Fahrzeug zwecks Überprüfung zu mir kam .
Eine Probefahrt ergab eine Höchstgeschwindigkeit von ca 30km/h lt. Tachoanzeige , was 25km/h in echt darstellt .
Das Fahrzeuge mit mechanischer Drossel bergab etwas schneller fahren , sollte bekannt sein , denn der Prüfzyklus bezieht sich auf Fahrten in der Ebene bei normierten Luftdruck und normierter Temperatur und normierten Windverhältnissen .

Insofern kann ich abschließend feststellen:

Der Beamte , der Herrn ------ kontrollierte , hatte

- absolut keine Ahnung von der Materie
- verhielt sich definitiv falsch , weil bei dem Verdacht auf eine Manipulation das Fahrzeug i.d.R: zwecks Beweiserfassung sichergestellt wird .
- Das Einziehen von Fahrzeugpapieren ist der falsche Weg gewesen , Herrn ------ hätte bei einem Verdacht die Weiterfahrt untersagt werden müssen .
- Es wurde keine Überprüfung durch eine Geschwindigkeitsermittlung ( auch hierfür gelte Normen ) durchgeführt
- Es wurde keine Überprüfung durch eine Polizeidienststelle / bzw. einen Gutachter durchgeführt .
- Alles in allem gehe ich von eine Schikaneaktion aus .
Der Beamte hat keinen Sachverstand und meines Erachtens zuviel Zeit , hätte sich in dieser Zeit besser der Einbruchprävention widmen sollen , anstelle unschuldige Bürger zu belästigen !

Alles in allem wurde Herrn ----- zu 100% Unrecht angetan . Herr ----- ist aufgrund eines fehlenden Autoführerscheins auf seinen Roller täglich angewiesen und wurde somit massiv in seiner Berufstätigkeit ohne irgendwelche nachvollziehbaren Gründe gehindert .

Ich empfehle , das anhängige Verfahren SOFORT einzustellen , den entsprechend Beamten maß zu regeln ( solche Polizisten brauchen wir wirklich nicht ! ) und Herr ------ eine schriftliche Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten zukommen lassen , um zumindest sein Ehrgefühl wieder her zu stellen .

Ich kann nur empfehlen , dem entsprechenden Beamten vorzuschlagen , eine Hospitation in einer Fachwerkstatt zu besuchen , um sein Fachwissen zu schulen .

Der Kollege ----- hat dies hier erfolgreich durchgeführt und hat nach eigener Aussage in der Zeit viel gelernt , was ihm bei seinen beruflichen Tätigkeiten zugute kam . Auch die Firma ----- in Bonn hat bereits eine erfolgreiche Hospitation eines Polizeibeamten durchgeführt .

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne Mo-Fr von 09-18.00 unter 0228/641442 zur Verfügung .



Alfter , 29.05.2015

Stefan Zipperer
ZIP Motorräder&Roller

-----------------

Die Staatanwaltschaft interessierte das aber nicht und schlug vor , gegen Zahlung von 100.- das Verfahren einzustellen .

Darauf habe ich dann mal reagiert ...



Das habe ich vorhin mal an die Staatsanwaltschaft geschickt ..

-------------

Sehr geehrter -----------,

ich beziehe mich auf den o.a. Fall .

Ich habe die Untersuchung des Fahrzeugs auf Manipulationen bereits schriftlich niedergelegt und Ihnen über Herrn -------( mein Kunde) übermitteln lassen .

Fazit : Es bestand keine Manipulation des Fahrzeugs , es war ordnungsgemäß auf 25km/h gedrosselt . Auch eine nachträgliche Drosselung zwischen der angeblichen Feststellung der Manipulation und der Vorführung hier war nicht durchgeführt worden , ich verweise hier erneut auf meinen Schriftsatz .

Insofern ist Herrn ------ nicht vorzuwerfen , dass er nach §21 Abs.1 Nr.1 StVG eine unerlaubte Handlung durchgeführt ( Fahren ohne Fahrerlaubnis ) hat .

Dass es trotzdem dazu kommt , ihn , der finanziell eh nicht gut darsteht , zur Zahlung von 100.- zu "überreden" , damit das Verfahren eingestellt wird , halte ich schlichtweg für eine Posse .

Wollen wir nochmal zusammenfassen :

- Es wurde keine Geschwindkeitsmessung durchgeführt
- Es wurde keine Untersuchung auf Manipulation durchgeführt

Wie kann man in einem solchen Fall aufgrund von Vermutungen eines technisch anscheinend nicht gerade versierten Polizeibeamten ( ich verweise erneut auf mein Schriftstück ) zu einer derartigen Maßnahme greifen kann , kann ich nicht nachvollziehen , aber Sie können mich diesbezüglich gerne aufklären .

Ich empfehle Herrn ------ , das Fahrzeug auf Kosten der Staatsanwaltschaft erneut auf die verbauten Drosseln prüfen zu lassen , inclusive Fahrversuchen , die die bbH von 25km/h in der Ebene ( dies entspricht Tacho 30 ) verifizieren werden .
Weiterhin empfehle ich Herrn -------- , gegen Ihre Entscheidung vorzugehen .

Dies allen wird dann von Steuergeldern bezahlt , genauso wie Sie ...

Weiterhin bin ich nicht nur irritiert , sondern auch wütend , weil Sie anscheinend nicht willens sind , die von mir getätigen fachlichen Äußerungen in eine Entscheidung mit einfließen zu lassen , soweit die Aussage Herrn ------ zu seiner Frage , ob Sie denn mal die von mir niedergeschriebenen Tatsachen zumindest einmal lesen wollen .

Damit diskreditieren Sie mich persönlich in meiner Eigenschaft als Handwerksmeister mit 20 Jahren Berufserfahrung . Dass ich für die Polizei Hospitationen durchgeführt habe ,muss ich nicht erneut erwähnen .

Ich bin bisher als mündiger , steuerzahlender Bürger und Meister im Zweiradmechanikerhandwerk davon ausgegangen , dass ein Bürger dieses Landes nur für Vergehen belangt werden kann , die er auch begangen hat. Alles andere , wie in diesem Fall auch ( nachweisbar ) , ist für eine Demokratie ein nicht akzeptables Verhalten durch Judikative und Exekutive , wie hier geschehen .

Ich komme abschließend zu der Erkenntnis , dass es in diesem Land anscheinend nicht mehr mit der Gerechtigkeit , sondern mit Willkür zugeht .

Ich kann Ihnen nur empfehlen , diesen Vorgang noch einmal neutral zu bewerten und Ihre Entscheidung danach auszurichten .

Ich gehe davon aus , dass ich von Ihnen hören werde .
Ich behalte mir vor , diesen Vorgang der regionalen Presse mitzuteilen , weil ich weder Ihr Verhalten noch das des Polizeibeamten so tolerieren werde .

Hochachtungsvoll

Stefan Zipperer
ZIP Motorräder&Roller


--------------

MeisterZIP :twisted:
Zuletzt geändert von MeisterZIP am 05.06.2015, 14:55, insgesamt 1-mal geändert.
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gevatterobelix
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Beitrag von gevatterobelix »

Hallo Meister,

Dein Engagement, dass Deinem Kunden letztendlich doch Gerechtigkeit widerfahren möge, finde ich toll.

Ich vertraue Deiner Schilderung und sehe es daher genau so, dass keinerlei objektive Beweise für die Erfüllung des Straftatbestandes gem. § 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis) vorhanden sind.

Ein Anfangsverdacht hätte beispielsweise vorgelegen, wenn im Rahmen einer Geschwindigkeitskontrolle eine Überschreitung der durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit für Mofas (25 km/h) gemessen worden wäre. Da wäre dann auch eine Sicherstellung, notfalls auch Beschlagnahme des Fahrzeuges (nicht der Papiere, diese hätte der Beamte auch fotografieren oder kopieren können) zur Beweissicherung gerechtfertigt gewesen. Die Beweissicherung hätte dann durch einen Gutachter in der Form stattfinden müssen, dass zunächst die Vmax des Fahrzeuges mittels zugelassenen Geschwindigkeitsmessverfahrens ermittelt worden wäre. Wären dann die die genannten 25 km/h tatsächlich überschritten worden, wäre es dann die nächste Aufgabe des Gutachters zu ermitteln, welche Manipulationen am Fahrzeug dazu führten.

Erst dann wäre eine saubere rechtliche Würdigung des Sachverhaltes möglich. Und das sollten Polizeibeamte und Staatsanwälte auch in den alten Bundesländern wissen und beherzigen. Schließlich haben`s uns "Ostdummlingen" vor 25 Jahren solche, teils tropenbehelmte, Entwicklungshelfer mit "Buschzulage" so beigebracht, obwohl wir das schon gewusst haben!

Aus diesem Grunde sehe ich für Deinen Kunden keine Gefahr, dass er für eine Straftat zur Verantwortung gezogen werden wird, die er nicht begangen hat.

Gruß von Gevatter Obelix
Es ist gleichgültig, ob sie die Verdammten dieser Erde erlösen, die Proletarier von ihren Ketten befreien oder das Klima retten wollen: Das Resultat wird immer dasselbe sein.
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Zivilcourage

Beitrag von Karl 47 »

Hallo Meister ZIP,

das nenn ich Zivilcourage ! Alle Achtung. Wenn es hilft, schreibe ich auch gerne einen Unterstützerbrief an die zuständige StAnw( ggf. mitteilen. Danke !). Hoffe Herr... kann den Vorgang durchhalten. Halte uns bitte auf dem laufenden.

Ich war nicht dabei und kann nichts zum auslösenden Geschehen sagen, bin aber der festen Überzeugung, das dem beschuldigten Bürger etwaige Verfehlungen zweifelsfrei nachgewiesen werden müssen. Und daran ist nach Deiner Schilderung zumindest Skepsis geboten.

Gruß Karl
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Beitrag von Hero-Ism »

Klar, Einstellung gegen Geldauflage ... das ist für die Staatsanwaltschaft der Weg um mit minimalstem Arbeitsaufwand aus der Sache rauszukommen. Alles andere verursacht Mehrarbeit und ist unerwünscht !! Auf diese Art bekommt man die Akten vom Tisch ! Egal ob Mann/Frau überhaupt schuldig ist.
Das ist leider heutzutage gang und gebe so. Die meisten zahlen die Geldauflage nach dem Motto: Ich zahl lieber, dann bin ich das Verfahren los.

Rechtsstaatlichkeit geht anders ! :evil:
Grüße
Jens


Heroism 150 Bj.96, Xciting 400i ABS
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sasisoli
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Beitrag von sasisoli »

Wie sagt man so schön:

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand!

Mit Menschenverstand hat die Rechtsprechung leider nicht immer zu tun...
Beste Grüße aus dem schönen Südtirol

Sascha

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Frank67
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Beitrag von Frank67 »

... und das Schlimme an der heutigen Rechtsprechung ist das, dass ein Paragraph nicht mehr im Sinne des vollen, zusammengehörigen Wortlautes des Paragraphentextes gilt, sondern dessen einzelne Teilsätze, welche einzeln gelesen einen ganz anderen Sinn als der vollständige Paragraph ergeben...


Ich sage dazu nur:
Eigentlich reichen doch schon die 10 Gebote (der Kirche) vollkommen aus, weil sie auch das abdecken, was die zig tausenden einzelnen Paragraphen der verschiedenen Gesetzbücher abdecken... :wink: :roll:

Wie hieß es doch passend zu dem eingangs geschilderten Verhalten des Beamten in dem einen Gebot? => Du sollst nicht falsch Zeugnis reden!
Gruß Frank

Was ist Elektrizität?

Morgens mit Hochspannung aufstehen,
mit Widerstand zur Arbeit gehen,
den ganzen Tag gegen den Strom schwimmen,
abends geladen nach Hause kommen,
an die Dose fassen
und eine gewischt bekommen!


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woky
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Beitrag von woky »

Hallo Meister,

ich kann mich vollumfänglich meinen Vorrednern anschließen. Toll.

Bitte nicht falsch verstehen, wenn ich an Deiner Stelle gewesen wäre, hätte ich mir einen " Vereidigten " beim zerlegen dazu geholt.

Schicke Dir PN.

woky
Auf der Straße beginnt die Revolution ob mit Kymco oder ohne. Zitat: Der Niederrheiner weiß nix - kann aber alles erklären.

God save the fools :-)
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Schnuffi 2
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Beitrag von Schnuffi 2 »

Genau so hat man es bei meinen Sohn auch versucht.
Einfach mal anhalten und behaupten , das Ding ist maipuliert worden.
So aus dem Augenwinkel heraus, ohne Messung.
Androhung, den Autoführerschein erst ab 20 machen zu können usw.
Man hat ihm sogar die Papiere wieder mitgegeben.
Am nächsten Tag bin ich zur Wache und habe dort mit dem Chef der beiden gesprochen und ihm klargellegt, dass seine Beamten mehrer Fehler unterlaufen wären.
Dieser sah es genauso wie ich.
Ich habe ihm dann mitgeteilt, dass wenn die Anzeige nicht zurück gezogen würde, ich gegen ihn und seine Beamten eine Fachaufsichtsbeschwerde einleiten werde, also keine Dienstaufsichtsbeschwerde.

Inerhalb von 15 Minuten war die Sache vom Tisch.

Du hast das sehrgut gemacht und stellst deine Fachkenntnis nicht unter den Scheffel.
Ich würde den Geschädigten raten, diesen Fall, sollte es bei den 100 Euro zu bleiben, mal bei RTL oder SAt 1 zu melden.
Die haben da bestimmt ein Interesse, Mario Bath z.B. hat immer so nette Verschwendungssachen in seiner Sendung, die Sender reagieren meist darauf
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mopedfreak
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Beitrag von mopedfreak »

Hallo Stefan,

Top, 1A. Danke für Deinen beherzten Einsatz.

Viele Grüße, Alex
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Guck
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Beitrag von Guck »

Was kam denn nun letztendlich heraus ???
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MeisterZIP
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Beitrag von MeisterZIP »

Alles eingestellt , aber es kam keine Entschuldigung vom Amtsgericht für die Posse . Das haben die wohl nicht nötig ...

MeisterZIP
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Duftwolke
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Beitrag von Duftwolke »

Hallo MeisterZIP!

Gut gemacht! Sehr toll.

Das Hinzuziehen eines beeideten Sachverständigen hätte ja nur wieder Kosten verursacht, die dann keiner übernommen hätte.

Und ja, Entschuldigungen haben die Gerichte nicht nötig, offenbar.

Schöne Grüße!
Bert
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XARE
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Beitrag von XARE »

Hm,vielleicht sollte dein Kunde den Spieß mal umdrehen und eine Anzeige wegen "falscher Verfolgung " stellen.
Da kommt zwar nichts raus,aber das mögen weder Polizei noch Staatsanwaltschaft,weil die Anzeige bei dem Beamten im Personalakt steht,was für die Beförderung nicht gut ist und die Staatsanwaltschaft eine menge Arbeit damit hat.
Auch das ist Demokratie , den Apperat beschäftigen.
Ich sag das,da ich mal eine Anzeige wegen Telefonieren bekommen habe weil ich mich am Ohr gekratzt habe.
Aufgrund eines Verbindungsnachweises meiner Telefongesellschaft konnte ich nachweisen das ich zur fraglichen Zeit über mehrere Stunden garnicht telefoniert habe.
Meine Anzeige gegen den Polizisten hat schon was bewirkt,denn unser Dorfpolizist ist jetzt schon vorsichtiger mit vorschnellen Behauptungen.
Gruß Xare
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Beitrag von Karl 47 »

Hallo,

freue mich für Meister Stefan Z. und Herrn .... das das Verfahren gegen den Rollerfahrer eingestellt wurde ! Zeigt das Ergebnis doch, das mit offenbar notwendigem Einsatz, Willkür nicht hingenommen werden braucht und es lohnt , sich dagegen zu wehren. Gut gemacht , Meister !! Gut gefallen hat mir Deine sachliche Argumentation gepaart mit Gegendruck aufbauenden Textelementen gegenüber der StAnw in Deinen Briefen.

Das dort nicht die menschliche und professionelle Größe besteht sich für offensichtliches Fehlverhalten zu entschuldigen, ist, wie der ganze Vorgang, eine Schwäche die auf die Institution zurückfällt.

Gruß Karl
Zuletzt geändert von Karl 47 am 07.08.2015, 10:09, insgesamt 2-mal geändert.
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Beitrag von Guck »

MeisterZIP hat geschrieben:Alles eingestellt , aber es kam keine Entschuldigung vom Amtsgericht für die Posse . Das haben die wohl nicht nötig ...

MeisterZIP
KLASSE-->die Einstellung ! Der "Rest" nicht ganz so....
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Ulrich
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Beitrag von Ulrich »

Tja...
...und ich werde "mit Katzenschice" beschmissen, wenn ich hier erzähle, was ich auf der Straße mit der "Polente" alles so erlebt habe - und wie ich mit den "uninformierten Uniformierten" umgehe...

Die "Steine-Werfer" dürfen jetzt alle noch mal über ihre Beiträge nach denken...

@Meister:
Gut gemacht - und deshalb wehre ich mich auch...

Mit dem Beifall

vom Ulrich
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KING-KONG
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Beitrag von KING-KONG »

@ Ulrich

:o O M G :o
Es grüßt KING-KONG
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cruiser76
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Beitrag von cruiser76 »

Super dein Engagement für deinen Kunden. Aber hast ja verdammt mal Recht. Das ist pure Willkür fast schon wie in Österreich wo ganz offiziell geschätzt werden darf wie schnell man fährt.
Bin damals in einer Gruppe (4-5 Leute) mit dem Motorrad durch Österreich gefahren und diese Dorfb..... meinten wir ALLE wären innerorts 70km/h gefahren. Wurden dann außerhalb der Ortschaft gestoppt auf Parkplatz.

Am Ar... ! Ja ,die haben Radarblick unter der Mütze.
Die Strasse war so kaputt da hats dir bei 45 schon die Wirbelsäule in den Helm gekloppt.
Nutzte nix wir durften alle saftig zahlen da es in Austria LEGAL ist. Unvorstellbar in der BRD aber die Ösis dürfen es. Ein Witz sowas.

Auf die Frage hin wie sie denn zur Annahme kämen das wir ALLE zu schnell waren tischte man uns haarsträubende Annahmen auf wie: Motor sehr hoch gedreht, nach vorne gelehnte Sitzhaltung, Überholposition usw.
alles brutaler Quatsch.
Das einzigste was wir getan hatten: Wir sind mit deutschem Kennzeichen durch Österreich gefahren. Das war alles.
Ösis die mit ihrer 1000er Fireblade oder Kawa vor uns auf der Landstrasse "geblasen" sind waren unbehelligt an der Kontrolle vorbei gekommen. Zufall ?

Aber hier im Saarland ( Dreiländereck BRD,LUX,FR ) ist es ähnlich "witzig". Auch in Frankreich wirste mit deutschem Kennzeichen gerne abkassiert aber nicht so extrem wie in Austria.

z.B. neulich vorm Schwimmbad auf dem Zweiradparkplatz. Ich guck mir dann immer so an was so herumsteht und ganz interessant sind die französischen Maschinen weil sowas würdest du in Deutschland niemals über TÜV bekommen oder eingetragen bekommen.
Da standen Zwei Maschinen:
Rennauspuff OHNE Db-Killer, fast schon Slicks als Reifen, modifizierter Luftansaugstutzen (Filter), Kein Spitzschutz hinten am Rad, Beleuchtung Marke Eigenbau usw. kaum noch was originales zu finden.
Und unsereiner wird von den Herren in Uniform angehalten wenn ein Blinker mal nicht "original" aussieht... pffff
Nächstes mal mache ich mal paar Bilder wenn ich wieder sowas entdecke.

Ich glaube ich gönne mir einen 2. Wohnsitz 30km weiter über der Grenze und melde meinen Fuhrpark dort drüben an. Dann ist endlich Ruhe.:evil:


LG
Cruiser
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Ulrich
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Beitrag von Ulrich »

Na ja, die "Uniformierten"...

Klar, in jedem Beruf gibt es "Gute" - und "Idioten"...

Dazu kommen die Vorschriften, die in jedem Land unterschiedlich sind - und manchmal auch ziemlich "hanebüchen", wie in Ö - wo ein "Bauernlümmel in ´ner Phantasie-Uniform" das Tempo "schätzt" - und ganz gezielt Jagd auf "Piefkes" gemacht wird...

In D ist es auch nicht besser:

Die jagen allerdings lieber die eigenen Bürger, weil da die Kohle leichter ab zu zocken ist...
Das hat weniger "Schreibkram"...

Ausländische Kennzeichen werden zumeist in Ruhe gelassen, es sei denn, es besteht ein "Verdacht" auf Schmuggel o. Ä. ...

Auffällig ist, das ein Polizist in Ö nicht mit sich reden läßt - was in D durchaus möglich ist...
Wenn so einer sich in den Kopf gestzt hat, "den zocke ich ab", dann macht der das auch - weil sein Staat ihm die "Macht" gegeben hat...

Daher meide ich Ö wie der Teufel das Weihwasser...,

die Meinung
vom Ulrich
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Duftwolke
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Beitrag von Duftwolke »

und warum konntet Ihr den interessanten Beitrag des Meisters nicht einfach in Ruhe lassen?
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Ulrich
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Beitrag von Ulrich »

...weil die "Schergen der Obrigkeit" immer wieder mal "über die Stränge schlagen" - und einer, der sich nicht alles gefallen läßt, sich eben dann wehrt.

Und mit was?
Mit Recht!

zuckt die Schultern
der Ulrich
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