Dummgeschwätz

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XARE
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Dummgeschwätz

Beitrag von XARE »

Also Leute
Ich hab grade ein paar Tage frei und somit Zeit einige Recherchen zum Thema "Anhänger " hinter Motorrad im Netz zu machen.
Wer´s nicht weis,ich habe mir selbst einen Anhänger gebaut und den völlig problemlos Getüvt bekommen.
Weil ich wissen wollte,wie es die großen Jungs in den Goldwingforen ,Ural,Dnepr, und vor allem die heiligen Alleswisser aus den GS - forum so mit Hägern handhaben,habe ich mich da mal durchgelesen.
Mein Fazit:
Es ist nicht auszuhalten wieviel blanker Unsinn da verzapft wird.
Scheinbar haben die meisten keinen blassen Schimmer das es zwischen der STVO und der STVzO einen Riesenunterschied gibt.
Grob vereinfacht: STVO ist fahren mit KFZ.
STVzO ist Bauvorschrift eines KFZ
Mir scheint mit der PS - Zahl des Zweirades nimmt die Intelligenz dramatisch ab.
Nur ein Beispiel:
Ein Anhänger hinter einem Motorrad ist grundsätzlich !!! KEIN !!! Kraftfahrzeug weil kein Motor.Braucht allerdings eine Betriebserlaubniss, genau wie z.b. eine Windschuzscheibe ,weil das Teil zusammen mit dem KFZ betrieben wird.
Die Reglung das man mit einem Anhänger nur 60 fahren darf ( auch auf Autobahnen ) ,diese allerdings erst ab einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 61 Kmh benutzt werden darf,löst in allen angesprochenen Foren immer wieder eine mehrseitige Diskussion darüber aus,ob man mit Anhänger auf die Bahn darf.
Dabei ist das ganz einfach,mein Downtown hat nach STVzO eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von über 61 Kmh.Mit Anhänger ( Zubehörteil ) darf ich damit aber nach STVO nur 60 Kmh damit fahren.Fertig
Ich frage mich was ist daran so schwer zu Begreifen ?
Vielleicht vernebelt den Jungs das logische Denken ,wenn sie schwindlig von den Preisen ihrer Dampfer und den Zubehörpreisen nicht mehr wissen wo Oben oder Unten ist.

Gruß Xare
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Frank67
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Beitrag von Frank67 »

Grins! - Zwar kenne ich es noch so, dass auf der Autobahn die Mindestgeschwindigkeit 60 beträgt...
Wenn das Fahrzeug für bis zu 60km/h zugelassen ist... => eijeijeijeijei! - das ist eine Grauzohne hoch 10

§18 (5) 2StVO sagt für Krafträder mit Anhänger 60km/h
§18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen

...

(5) Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf ihnen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen

...


2.für

a)Krafträder mit Anhänger und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Anhänger,


b)Zugmaschinen mit zwei Anhängern sowie


c)Kraftomnibusse mit Anhänger oder mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen,


60 km/h,

...

Fährt man mit 'ner 60-er Zulassung auf die "Piste", ist man so oder so Kandidat für ein Mandat:

weiniger als 60 = Verstoß gegen das Mindestgeschwindigkeitsgebot
mehr als 60 = du bist schneller unterwegs als dein Gefährt zugelassen ist


Auch wenn man vielleicht exakt 60 einhalten könnte... - Der gesunde Menschenverstand sollte einem da doch schon sagen: "Halte dich von den Pisten fern!"

...Zumal auf den Pisten auch schon ohne ein 60-er Fahrzeug das Chaos perfekt ist...

Man bedenke nur mal:

zweispurig,
Keine Geschwindigkeitsbegrenzung für PKW(ähnliches),
LKWs mit 80...

So, nun trifft LKW auf 60-er Fahrzeug! :shock: - Jetzt ist das Chaos wirklich perfekt!
LKW muss entweder abbremsen oder ausscheren, weil er nicht die ganze Zeit hinter dir hereiern will/kann (wegen "Termindruck")
(Der Standstreifen darf normalerweise nicht befahren werden... Sonst wäre das kurzzeitige Benutzen des Standstreifens durch den 60-er ein geeigneter Rettungsanker, um die Situation etwas zu entschärfen)

Ich jetzt aus Sicht des LKW-Fahrers:
Blick Rückspiegel - derzeit weiträumig frei
Blinker setzen und will ausholen
Nochmal Blick in den Rückspiegel: Da nähert sich gerade von hinten ein Selbstmörder im Affenzahn!

Variante A: Abbruch des Überholvorganges
Variante B: würde einen Auffahrunfall an LKW-Heck provozieren...



Wenn ich das im Hinterkopf habe, ist mir klar, warum ich mit 'ner 60km/h-Zulassung doch lieber von der Piste weg bleiben sollte...
Gruß Frank

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Beitrag von knigthdevil »

mit 60 auf der schnellen Piste gleicht einem Selbstmordkomando.
das ist dann fast so, wie mit nem fuffi auf offener Landstrasse...der blanke Horror

Schwimmt man nicht im Strom, ist man ein Hindernis, das keiner gern vor sich hat
(°;*)
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Ulrich
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Beitrag von Ulrich »

Klar, auf großer Tour (bepackt, wie ein südamerikansiches Muli) rennt mein Plastik-Gaul noch knapp 85 km/h - und bei einer (nicht mal sichtbaren) Steigung kann das Tempo auch schon mal auf 60 km/h einbrechen...

Dennoch befahre ich dann in Ausnahmen auch mal die BAB.
Hier sind dann "Nerven" und Umsicht gefragt:

Von hinten kommt also eine "Schrankwand" angedonnert...
Der Fahrer kann nicht "ausscheren", weil er seinerseits von einer "Schrankwand" in einem "Elefanten-Rennen" überholt wird...

Tja, da gibt´s nur eine Möglichkeit - und wenn ich dabei erwischt werde, ist mir das sch...egal:
Blinker rechts, ab auf den Standstreifen, und die "Schrankwände" vorbei winken...
Die Fahrer haben sich zumeist mit Hupkonzert und Blinker-"Gewitter" bedankt.

By the way:
Die "Elefanten-Rennen" sind mir ein Rätsel.
Immerhin gebietet doch die STVO, das der Überholende erheblich schneller fahren soll, als der zu Überholende.

Auf der BAB gilt ein Tempolimit für Lkw von 80 Km/h...
Die überholenden Trucks sind zumeist kaum 5 km/h schneller - was nicht "erheblich" mehr ist... - außerdem ist der dann schon "zu schnell"...

Somit gilt also faktisch ein absolutes, generelles Überholverbot für Lkw ü. 7, 5 t auf der BAB - oder sehe ich das falsch?


Bevor die Trucker unter euch mich jetzt lynchen:
Ich habe Verständnis für euch, ihr wollt alle ankommen, und nach Hause wollt ihr auch...
Daher: Überholt ruhig weiter "regelwidrig",

grinst
der Ulrich
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Carpe noctem...
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Beitrag von mopedfreak »

Hallo Frank,

vielleicht bin ich nicht Richtig informiert, aber meines erachtens gibt es auf Autobahnen keine Mindestgeschwindigkeit. Oder ist in Zeichen 330 das Zeichen 275 (mit 60) mit eingeschlossen?

Viele Grüße, Alex
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mopedfreak
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Beitrag von mopedfreak »

Hu Uli,

ich kann die Kutscher schon verstehen. 2 km/h mehr können am Tagesende schon entscheiden ob man zu Hause im Bett liegt oder noch mal 10 km von zu Hause weg am Straßenrand.
Manche Firmen die Fracht aufgeben oder empfangen, gehen mit Terminverpassern sehr ruppig um. Da heißt es dann hinten anstellen statt fix ent- oder beladen.
Nicht die um ihren Job bangenden Fahrer tragen die schuld daran, sondern die Disponenten...

Viele Grüße, Alex
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Frank67
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Beitrag von Frank67 »

mopedfreak hat geschrieben:Hallo Frank,

vielleicht bin ich nicht Richtig informiert, aber meines erachtens gibt es auf Autobahnen keine Mindestgeschwindigkeit. Oder ist in Zeichen 330 das Zeichen 275 (mit 60) mit eingeschlossen?

Viele Grüße, Alex
StVO' §18 hat geschrieben: §18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen

(1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; ...
Hier wird sogar mehr als 60km/h verlangt...
Demnach dürfte man mit einer 60-er Zulassung garnicht erst auf die Piste... - Wenn da mal nicht §18 (5) 2 wäre, der für Krafträder mit Anhänger 60km/h vorschreibt.

Eins und Eins zusammengezählt, heißt das doch, dass die Mindestgeschwindigkeit also 60 betragen muss, oder?
Gruß Frank

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Beitrag von XARE »

Nein Leute
Es ist tatsächlich so das man nur mit einem Fahrzeug ( mit Motor ) das im Fahrzeugschein eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 kmh eingetragen hat ,auf die Bahn darf.
Natürlich darfst Du aber damit langsamer fahren wenn zb. der Verkehrsfluss oder Schnee oder das Gesetz ( Motorrad mit Anhänger nur 60 )dies erfordern.
Aus überlebentaktischen Gründen ,sollte man es allerdings vermeiden , bei normalen Straßenverhältnissen den Buchstaben des Gesetzes gemäß , treue zu zeigen. Oder die Autobahn sowieso meiden.

Aus meiner zugegeben kurzen Erfahrung im Hängergeschäft , kann ich euch allerdings Versichern ,das die Rennleitung da ein Auge zudrückt , sollte die erlaubte Geschwindigkeit ,den Kollegen ( Freunde , nicht Feinde ) mit 40 Tonnen angepaßt , nach oben korrigiert worden sein.
Und wenn´s doch mal einer ganz genau nimmt? reden wir über 25 Euro !!

Gruß Xare
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Beitrag von tomS »

Es gibt (wenn nicht explizit ausgeschildert) keine zu fahrende Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen. Nur die bauartbedingte >60km/h der Fahrzeug(kombination). Das sind aber 2 Paar Stiefel.
Wie geschrieben, gilt das auch für mitgeführte Anhänger. Wenn der (Kraftrad-)Anhänger also für mehr als 60km/h zugelassen ist (viele aus dem Ausland), darf man damit auf die Autobahn.
Es gibt wohl noch den Trick, sein Motorrad mit Anhänger zum Gelenkfahrzeug umtypisieren zu lassen. Dafür besondere Kupplung und Anhänger erforderlich und dann ist natürlich auch nichts mehr mit abhängen ohne eine erneute Umtypisierung zu machen.
"Wohlhabende Schnösel, zu feige einen Motorrad-Lappen zu machen"
(Meister Zip über Piaggio MP3 und seine FahrerInnen)
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